Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit einer Änderung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) sicherzustellen, dass zukünftig nur noch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wird, wenn wechselbare Batterien bzw. Akkumulatoren eingebaut werden.
- 2. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für Regelungen einzusetzen, die sicherstellen, dass zukünftig Batterien und Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen vom Endnutzer leicht entnehmbar und damit austauschbar sind und das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest eingebauten Batterien und Akkumulatoren eingeschränkt wird.
- 3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B) , in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5 Batteriegesetz) vorzusehen sowie die Wirtschaftsbeteiligten bei dessen Aufbau zu unterstützen.
Begründung:
Zu Nummern 1 und 2:
Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. elektrische Tretroller, werden derzeit in der Regel mit nicht auswechselbaren Batterien und Akkumulatoren hergestellt und in den Verkehr gebracht. Bei einem Defekt an einem Fahrzeug bzw. der Batterien und Akkumulatoren wird somit sogleich das gesamte Fahrzeug nicht mehr nutzbar und entsorgt. Elektrokleinstfahrzeuge mit fest verbauten Batterien und Akkumulatoren sollen daher nicht mehr in den Verkehr gebracht und zugelassen werden dürfen. Dieses liegt sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch im Interesse der Abfallvermeidung, des Recyclings der Batterieinhaltstoffe, der Ressourceneffizienz und der Energiesparsamkeit.
Zu Nummer 3:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 (BR-Drucksache 143/19(B) -) mit Blick auf die Gewinnung von Rohstoffen für die Batteriezellenproduktion eine entsprechende Entschließung gefasst. Sie zielt darauf ab, in den Abbauländern der Rohstoffe für Batteriezellen hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu erreichen.
Um den Rohstoffeinsatz zu senken, ist es auch notwendig, die Wiederverwendung der in Batteriezellen enthaltenen Minerale sicherzustellen. Damit kann langfristig der Abbau entsprechender Rohstoffe minimiert werden. Neben der Austauschbarkeit von Antriebsbatterien ist es daher erforderlich, eine hochwertige und zuverlässige Kreislaufwirtschaft zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen sicherzustellen.