Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass nach Änderung des Basler Übereinkommens künftig ab dem 1. Januar 2021 nur noch sortenreine Kunststoffabfälle und nahezu störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden dürfen. Sobald diese Neuregelung von der OECD übernommen worden ist, muss sie in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen überführt werden.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass Kunststoffabfälle u.a. aus Staaten der Europäischen Union - vorwiegend in den Ländern Asiens - teilweise illegal und unsachgemäß entsorgt werden. Dies geschieht beispielsweise durch Ablagerung auf wilden Deponien und trägt somit zur Vermüllung der terrestrischen Umwelt und der Meere bei. So berichten beispielsweise die deutschen Botschaften in Indonesien und Malaysia über illegale Abfallverbringungen von Kunststoffabfällen in diese Länder, die auch aus Deutschland stammen und zurückgeholt werden müssen.
- 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mehrheit der Länder Asiens derzeit keine Entsorgungswirtschaft besitzt, die eine nachhaltige nationale Abfallbewirtschaftung sicherstellen kann. Die illegale Verbringung von Plastikabfällen aus anderen Ländern führt somit zu einer den europäischen Standards nicht entsprechenden Abfallentsorgung mit erheblichen negativen Folgen für Mensch und Umwelt.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und darüber hinaus für eine zügige Übernahme der Änderungen des Basler Übereinkommens durch die OECD und die schnellstmögliche entsprechende Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen einzusetzen.
- 5. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten die Länder außerhalb der Europäischen Union, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen oder deren Kapazitäten für die Aufnahme solcher Abfälle nicht ausreichend sind, bei dem Aufbau sinnvoller Entsorgungsstrukturen unterstützt werden. Dies würde diese Länder befähigen, die vor Ort befindlichen Abfälle fachgerecht zu entsorgen und Umweltprobleme zu verringern.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit für Länder außerhalb der Europäischen Union und der OECD, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen oder deren Kapazitäten für die Aufnahme solcher Abfälle nicht ausreichend sind, weitere Exportverbote verhängt werden können.
- 7. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit der Abfallwirtschaft nach Lösungen zu suchen, wie der Export von Plastikmüll in andere Länder weiterhin reduziert werden kann, indem Recyclinglösungen in Deutschland erarbeitet werden.
- 8. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, dass die am Vollzug mitwirkenden Bundesbehörden dem Export von Kunststoffabfällen noch stärkere Aufmerksamkeit widmen, um illegale Exporte weiter zu verringern.