Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - COM (2015) 593 final; Ratsdok. 14973/15
Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage allgemein
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag. Mit dem Ziel einer Optimierung der Kreislaufwirtschaft besteht Einverständnis.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass durch die Änderungen der Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und 2012/19/EU keine zusätzliche Bürokratie für Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland entsteht.
Zu Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 3 Nummer 1
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die in Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 3 Nummer 1 der vorgeschlagenen Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/ 53/EG, 2006/66/EG, 2012/19/EU vorgesehene Verkürzung der Berichtsintervalle auf ein Jahr gestrichen und das derzeit geltende Intervall von drei Jahren beibehalten wird, weil eine Verkürzung der Intervalle einen unangemessenen Verwaltungsaufwand und Aufwand bei meldepflichtigen Unternehmen zur Folge hätte.