Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des achten EU-Jahresberichts (2006) zur Menschenrechtslage1,
- - gestützt auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 177 und 300 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle relevanten internationalen Instrumente für die Menschenrechte2,
- - unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
- - unter Hinweis auf alle VN-Menschenrechtsübereinkommen und ihre Fakultativprotokolle,
- - unter Hinweis auf das Inkrafttreten am 1. Juli 2002 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und seine Entschließungen im Zusammenhang mit dem IStGH3,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den EU-Plan 2005 über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels4,
- - unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union5,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU und seine Überarbeitung6,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2006 zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung des UNCHR7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union8,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe9,
- - unter Hinweis auf alle im Fall von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit von ihm angenommenen Dringlichkeitsentschließungen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum siebten und achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenausfuhren,10
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte11
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte12,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des jährlichen EU-Menschenrechtsforums, das vom finnischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission in Helsinki im Dezember 2006 organisiert wurde,
- - unter Hinweis auf das durch die Resolution A/RES/61/106 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 angenommene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen , das eine Verpflichtung zur Einbeziehung der Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen in Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Drittländern enthält,
- - unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen, das am 20. Dezember 2006 durch die Resolution A/RES/61/177 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und am 6. Februar 2007zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
- - unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung des humanitären Völkerrechts13,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0128/2007),
A. in der Erwägung, dass der EU-Jahresbericht 2006 des Rates und der Kommission zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,
B. in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeiten der Kommission und des Rates im Bereich der Menschenrechte und die allgemeinen Tätigkeiten des Parlaments zu prüfen, zu bewerten und in bestimmten Fällen konstruktive Kritik zu üben, insbesondere durch Berücksichtigung von Fragen, bei denen keine Maßnahmen eingeleitet wurden,
C. in der Erwägung, dass anerkannt werden sollte, dass es einen Zusammenhang zwischen den internen und externen Politikbereichen der Europäischen Union gibt, welcher darin besteht, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen,
D. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und ein demokratisches Regierungssystem naturgemäß miteinander zusammenhängen und dass die Förderung der Menschenrechte mit der Förderung und Anwendung eines demokratischen Regierungssystems in Verbindung stehen sollte,
E. in der Erwägung, dass der Aspekt der Achtung der grundlegenden Menschenrechte, insbesondere der politischen Rechte, in den Gesprächen über bilaterale oder regionale Handelsabkommen grundsätzlich verstärkt Beachtung finden sollte, auch wenn es sich um wichtige Handelspartner handelt,
- 1. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union eine zunehmend aktive Rolle in der Welt spielt, wenn es darum geht, die Lage bei Menschenrechten und Demokratie weltweit zu verbessern; ist der Überzeugung, dass die jüngste Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten mit 494 Millionen Einwohnern die weltweite Bedeutung der Europäischen Union gestärkt hat und dass somit ihr Gewicht bei ihren Bemühungen um die weltweite Förderung der Menschenrechte und der Demokratie zugenommen hat;
- 2. ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Möglichkeiten der Europäischen Union , auf Menschenrechtsverstöße durch Drittländer zu reagieren, nicht zuletzt dadurch eine höhere Priorität eingeräumt werden muss, dass die Menschenrechtspolitik durchgehend in der Politik der Europäischen Union gegenüber diesen Ländern - einschließlich der externen Auswirkungen der internen Politikbereiche der Europäischen Union - berücksichtigt wird;
- 3. hebt weiterhin die Notwendigkeit einer gemeinsamen Politik hervor, die von allen Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten, in denen es häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt oder eine ernsthafte Gefahr besteht, dass diese verletzt werden, umgesetzt wird, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, ihre bilateralen Kontakte mit diesen Ländern an der Politik der Europäischen Union und insbesondere den Standards für die aktive Durchsetzung der Menschenrechte auszurichten;
- 4. ist der Auffassung, dass die Förderung der Demokratie in einer konsequenten europäischen Außenpolitik eine absolute Priorität darstellen muss, da eine demokratische Gesellschaft die Grundlage für die Wahrung der Menschenrechte ist;
- 5. ist der Ansicht, dass der durch die Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte erreichte Fortschritt einen ersten Schritt zur Erfüllung der Forderung des Parlaments darstellt, eine integrierte Struktur von Normen und Institutionen zu schaffen, durch die die Charta der Grundrechte verbindlich und eine Einhaltung des Systems der EMRK erreicht werden sollen; unterstreicht, dass das Mandat der Agentur auch jene Länder umfasst, die ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben; meint, dass die Agentur dafür zuständig sein sollte, eine Rolle zur Unterstützung der Europäischen Union bei der Durchführung ihrer außenpolitischen Maßnahmen zu spielen, wenn dafür eine Beurteilung der Menschenrechtslage in einem Drittland erforderlich ist;
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt (von Rat und Kommission erstellt)
- 6. unterstreicht die Bedeutung des EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage, durch den die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union analysiert und evaluiert wird, insbesondere im Hinblick darauf, Menschenrechtsfragen allgemein in den Blickpunkt zu rücken;
- 7. begrüßt die öffentliche Vorstellung des Berichts 2006 durch den Rat und die Kommission im Dezember 2006 im Plenum parallel zur Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit durch das Parlament, der dieses Jahr an Alexander Milinkewitsch, den Kämpfer für Freiheit und Demokratie aus Weißrussland, ging; ist der Auffassung, dass die Dezember-Tagung des Europäischen Parlaments durch die Einführung dieser Praxis zu einem alljährlichen Fokus für die Tätigkeiten der Europäischen Union im Menschenrechtsbereich geworden ist;
- 8. erkennt den Umfang der EU-Aktivitäten in Bezug auf die Menschenrechte in verschiedenen Teilen der Welt an, bekräftigt aber seine Forderung nach einer tiefer greifenden Bewertung des Einsatzes von EU-Instrumenten und -Initiativen in Drittländern; begrüßt die im Bericht erwähnten Evaluierungen durch den Rat und die Kommission; ist der Auffassung, dass ein Mechanismus entwickelt werden sollte, der die Mitglieder des Parlaments in die Lage versetzt, Evaluierungen zu bestimmten Themen zu erhalten, wie beispielsweise zu einzelnen Ländern, Gruppen von Ländern und geographischen Gebieten, in erster Linie jedoch zu Gebieten mit spezifischen Menschenrechtsproblemen; ist der Auffassung, dass ein solcher Mechanismus das Parlament in die Lage versetzen sollte, das Ergebnis dieser Evaluierungen in dem dafür am besten geeigneten Rahmen zu erörtern;
- 9. unterstreicht die Bedeutung der anhaltenden Bemühungen, die durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechten sowie die Kohärenz und Konsistenz der Politik und der Tätigkeiten des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte zu fördern;
- 10. hält es für eine positive Entwicklung, dass man sich in dem Bericht darum bemüht hat, die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments angemessen zu würdigen, wiederholt aber seine in der Entschließung des Parlaments zu den Menschenrechten von 2006 enthaltene Forderung, dass die Ratsvorsitze künftig in den EU-Jahresberichten darüber Bericht erstatten, wie die Entschließungen des Parlaments - einschließlich Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsverletzungen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - von Rat und Kommission berücksichtigt wurden; nimmt die nachfolgend in Ziffer 13 erwähnten Entwicklungen mit Genugtuung zur Kenntnis;
- 11. bekräftigte erneut, dass der Rat und die Kommission in künftigen Jahresberichten zur Menschenrechtslage die Frage analysieren sollten, welche Rolle Menschenrechtsfragen in anderen EU-Politikbereichen, wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Entwicklungs-, Handels- und Einwanderungspolitik sowie anderen relevanten Politikbereichen der Außenbeziehungen der Europäischen Union, insbesondere in den Arbeitsgruppen des Rates und in spezifischen, im Rahmen von Kooperationsabkommen eingerichteten Mechanismen spielen; vertritt die Auffassung, dass auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Kenntnis genommen werden sollten;
- 12. fordert den Rat und die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, den von den Regierungen einiger Mitgliedstaaten und bestimmten internationalen Nichtregierungsorganisation (NRO) verfolgten Ansatz zu übernehmen und entsprechend eine allgemeine Liste von "Ländern, denen besonderes Augenmerk gebührt" hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen alljährlich im Kontext ihres Jahresberichts zu erstellen;
- 13. verkennt nicht, dass EU-Maßnahmen, wie die Demarchen gegenüber Drittländern, insbesondere im Bereich der Menschenrechte manchmal vertraulich sein müssen; meint aber, dass eine Liste dieser Maßnahmen in den Jahresbericht aufgenommen werden sollte, wobei in gewissem Maß bilaterale diplomatische Kontakte mit Regierungen unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit zugelassen werden sollten;
- 14. begrüßt die intensivere Konsultation des Europäischen Parlaments und die Schritte hin zur Erstellung eines EU-Jahresberichts, der die Tätigkeiten des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments umfasst; vertritt aber die Ansicht, dass das Parlament weiterhin seinen eigenen Bericht zu diesem Thema vorlegen muss; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang in Zukunft eine offene Aussprache in der Entwurfsphase im Ausschuss dem Parlament die Möglichkeit geben würde, die Richtigkeit und den Inhalt des Berichts zu verbessern;
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
- 15. würdigt die ausgezeichnete Arbeit des scheidenden persönlichen Beauftragen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für Menschenrechte auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Michael Matthiessen, im Jahr 2006; unterstützt weiterhin die neu ernannte persönliche Vertreterin Riina Kionka, bei ihren Bemühungen, die Rolle der Europäischen Union in internationalen Menschenrechtsforen sichtbarer zu machen und zu stärken; erwartet, dass der Hohe Vertreter, der Rat und alle Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Arbeit stets uneingeschränkt unterstützen;
- 16. ist der Auffassung, dass die Kapazität der Europäischen Union zur Krisenprävention, Krisenreaktion und -bewältigung derzeit unzureichend ist; empfiehlt die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung, welche ein proaktivpräventives Handeln voraussetzt, die Schaffung geeigneter ziviler Frühwarnkapazitäten, die Schaffung eines präventionspolitischen "contingency planning", die Ausbildung von Fachpersonal für internationale Missionen im Bereich der Konfliktbearbeitung sowie die verstärkte Konzentration auf die Förderung strukturell friedensfähiger Gesellschaften; unterstreicht die Bedeutung der gewissenhaften Prüfung von Menschenrechtsaspekten in Verbindung mit der Planung von Maßnahmen der Prävention und des Konfliktmanagements bei jeder Krise, in die die EU eingebunden ist;
- 17. fordert die Kommission auf, bei den EU-Mitgliedstaaten dafür einzutreten, dass sie alle wichtigen VN- und Europarats-Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte und die Fakultativprotokolle dazu unterzeichnen und ratifizieren; weist die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass insbesondere das internationale Übereinkommen von 1990 über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen sowie das erst unlängst angenommene internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert werden müssen;
- 18. erkennt das aktive Engagement der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2006 an, einschließlich des neu eingerichteten VN-Menschenrechtsrats (UNHRC), der VN-Generalversammlung, des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats;
- 19. begrüßt die Absicht des Rates, die Beziehung zwischen der Europäischen Union und dem Europarat zu stärken; legt dem Rat und der Kommission hierfür nahe, die Empfehlungen im Bericht Juncker vom 11. April 2006 "Europarat - Europäische Union: Eine einheitliche Zielstellung für den europäischen Kontinent" zu berücksichtigen;
- 20. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der neue UNHRC über das Potenzial verfügt, sich zu einem wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der Europäischen Union um die Menschenrechte zu entwickeln, und erkennt an, dass der UNHRC im ersten Jahr seines Bestehens ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm vorgelegt hat, das die Überarbeitung und Weiterführung des Systems der Sonderverfahren, die Einrichtung und Durchführung der universellen regelmäßigen Überprüfung, der alle Staaten unterworfen sein werden, die Definition seiner Arbeitsmethoden und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, insbesondere dort, wo diese Rechte verletzt wurden oder gefährdet sind, umfasst; bedauert allerdings, dass sich der UNHRC als ineffektiv hinsichtlich angemessener Reaktionen auf Menschenrechtskrisen weltweit erwiesen hat, weil der UNHRC von vielen Staaten als Forum für politischen Druck und nicht für die Förderung der Menschenrechte benutzt wird; fordert die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten auf, im UNHCR im Rahmen der Gemeinschaft der Demokratien (Community of Democracies) eine aktivere Rolle zu spielen, um die demokratischen Normen und Verfahren weltweit zu stärken und zu vertiefen;
- 21. fordert die Außenminister und Vorsitze der Europäischen Union auf, ihren politischen Einfluss zu nutzen, um auf eine Ausräumung der Schwierigkeiten hinzuarbeiten, mit denen sich der neue UNHRC auseinandersetzen muss; bekräftigt die Notwendigkeit einer eindeutigen politischen Agenda hinsichtlich des Verhaltens der Mitgliedstaaten innerhalb des UNHRC; betont, dass der UNHRC nicht länger als politisches Forum für Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen geographischen und ideologischen Blöcken weltweit genutzt werden darf; fordert die Außenminister und Ratsvorsitze der Europäischen Union daher dringend auf, sich darum zu bemühen, innerhalb des UNHRC einen Konsens zugunsten eines umfassenderen Engagements seitens der Völkergemeinschaft aufzubauen, um zur Beseitigung gravierender Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Grundfreiheiten beizutragen;
- 22. weist erneut auf seine Forderung nach einem umfassenden Menschenrechtsübereinkommen zwischen den Konfliktparteien in Sri Lanka hin, das durch eine wirksame und unabhängige internationale Überwachungsmission unterstützt werden sollte, deren Mitglieder ungehinderten Zugang zu den Gebieten erhalten müssen, die von der Regierung und von den "Befreiungstigern von Tamil Eelam" kontrolliert werden, wie dies der VN-Sonderberichterstatters über aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, empfiehlt; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union - als Ko-Vorsitzende der Geberkonferenz von Tokio - als treibende Kraft für den Aufbau eines Konsenses über die vom UNHRC in diesem Zusammenhang vorgelegten Vorschläge fungieren sollte;
- 23. erkennt, dass die Europäische Union die ihr zur Verfügung stehenden Mittel effektiver nutzen muss, um wichtige Themen auf der Tagesordnung des UNHRC zu fördern und für eine bessere Feinabstimmung ihrer Aktivitäten im Bereich Lobbyismus und informelle Kontakte zu sorgen;
- 24. erinnert den Rat an seine oben erwähnte Entschließung vom 16. März 2006, in der die Schaffung des UNHRC begrüßt und die Europäische Union aufgefordert wurde, eine Pionierrolle in dieser Institution zu spielen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Mechanismus, um Sondersitzungen als Reaktion auf dringende Krisen und Menschenrechtsverletzungen einzuberufen; ist allerdings darüber besorgt, dass die Sondersitzungen des UNHRC bereits zu einem hohen Grad politisiert sind; fordert in diesem Zusammenhang die Beibehaltung und die Wahrung der Unabhängigkeit der "Sonderverfahren"; begrüßt die Schaffung eines universellen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und fordert in diesem Zusammenhang einen Evaluierungsprozess, der sich auf die Durchführung der Empfehlungen der unabhängigen Mechanismen der VN stützt; regt dazu an, dass die unabhängige Zivilgesellschaft gegebenenfalls einbezogen wird, und ist sich darüber im Klaren, dass die Beteiligung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen am interaktiven Dialog mit der internationalen Gemeinschaft, insbesondere in Fällen, in denen die Menschen ihre Meinungen in ihren eigenen Ländern nicht äußern können, wertvoll ist; fordert die EU-Mitglieder des UNHRC auf, ihr Abstimmungsverhalten bei allen Resolutionen zu erläutern;
- 25. betont die positive Rolle, die die Sonderberichterstatter innerhalb der UNHRC-Struktur spielen können, und fordert die anhaltende Unterstützung solcher Sonderverfahren; erkennt allerdings an, dass die Sonderberichterstatter, um wirksam arbeiten zu können, mit angemessenen Finanz- und Humanressourcen ausgestattet werden müssen; betont, dass ihre Unabhängigkeit erhalten werden sollte;
- 26. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Kontakten mit Mitgliedern des UNHRC auf eine positive Entwicklung der Tagesordnung des UNHRC zu drängen; ist sich im Klaren darüber, dass das Parlament und die Europäische Union weiterhin Bündnisse außerhalb Genfs schließen müssen, insbesondere mit einflussreichen Staaten; ist der Auffassung, dass das Parlament weiterhin regelmäßig UNHRC-Tagungen beiwohnen muss;
- 27. äußert sich enttäuscht über die zurückhaltende UNHRC-Resolution zu Darfur; vertritt die Ansicht, dass der Darfur-Konflikt die Stabilität von Zentralafrika in zunehmendem Maße gefährdet und eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt; bedauert den Umstand, dass die UNHRC-Delegation durch die Verweigerung von Visa durch die Behörden daran gehindert wurde, in den Sudan einzureisen; vertritt die Ansicht, dass die unverzügliche Beendigung der gewalttätigen Übergriffe und der Schutz der Menschen in Darfur weiterhin absoluten Vorrang für die internationale Gemeinschaft genießen müssen; ist sich im Klaren darüber, dass die Sicherheit langfristig nur durch eine politische Lösung der Konflikte in der Region gewährleistet werden kann; fordert Rat und Kommission dringend auf, sich im Rahmen des UNHRC für die Entwicklung einer umfassenden Friedensstrategie, an der alle Parteien beteiligt sind, einzusetzen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf, ihren Einfluss auf der Ebene des UNHRC wirksamer geltend zu machen, und fordert, dass der UNHRC entschlossene Maßnahmen ergreift, um auf die humanitäre Katastrophe in Darfur nach dem Bericht der UNHRC-Sondermission zu reagieren;
- 28. äußert sich besorgt darüber, wie schwierig es für die EU-Mitgliedstaaten war, eine Einigung mit der Organisation der Islamischen Konferenz bei einigen UNHRC-Resolutionen zu erreichen; ist der Überzeugung, dass der anhaltende ungelöste Konflikt zwischen Israel und Palästina weiterhin ein Haupthindernis für eine positive Zusammenarbeit ist;
- 29. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, wie sich der Beschluss der Europäischen Union, Direkthilfezahlungen über die Palästinensische Autonomiebehörde auszusetzen, weil diese legitime Bedingungen nicht erfüllt, auf die palästinensische Bevölkerung auswirkt; fordert eindringlich die Verlängerung des zeitlich begrenzten internationalen Mechanismus und fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, jegliche Änderung der Gegebenheiten genau zu beobachten und Gegebenheiten zu fördern, die eine Wiederaufnahme der Hilfszahlungen über die Autonomiebehörde möglich machen;
- 30. ermuntert die EU-Mitglieder des UNHRC, die Frage zu prüfen, wie sie ihre Sitzungszeit effektiver nutzen können;
- 31. ist besorgt darüber, dass obwohl die Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) des Rates die Zahl ihrer Sitzungen erhöht hat, mehr Zeit und Ressourcen erforderlich sind, um die Ziele der Europäischen Union auf der Ebene des UNHRC zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre verfügbaren Humanressourcen in Genf zu erhöhen;
- 32. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, keine Länder, in denen massive und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Demokratie festgestellt wurden, als Bewerber für verantwortungsvolle Positionen in internationalen Gremien zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Verhandlungen mit ähnlich gesinnten einflussreichen Staaten aufzunehmen, um die Wahl solcher Länder für derartige Positionen zu unterbinden; unterstützt die Forderung, dass von allen Bewerberländern verlangt wird, dass sie im Rahmen des Systems der Sonderverfahren und anderer vom UNHRC eingerichteter Mechanismen zusammenarbeiten; ersucht die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang erneut, Unterstützung für Kriterien für die Mitgliedschaft zu bekunden, durch die der Beitritt zum UNHRC mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten verknüpft würde, eine Dauereinladung an VN-Mechanismen auszusprechen;
- 33. ermuntert den Rat, gezielte Sanktionen, wie sie gegen das Regime von Weißrussland verhängt wurden, gegenüber Personen anzuwenden, die insbesondere für Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern verantwortlich sind;
- 34. fordert den Rat erneut auf zu erklären, wie es möglich war, dass Weißrussland im Juni 2005 in den Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gewählt wurde, obwohl vier größere EU-Länder ständige Mitglieder dieses Verwaltungsrates sind; ersucht den Rat zu erläutern, welche diplomatischen Demarchen er vor dieser Wahl unternommen hatte, und ob er in Erwägung zieht, sich der Mitgliedschaft von Weißrussland zu widersetzen;
- 35. stellt mit Besorgnis fest, dass eine Expertengruppe der VN in ihrem im Oktober 2006 veröffentlichten Bericht zu dem Schluss kam, dass Konfliktdiamanten aus Côte d"Ivoire den legalen Diamantenhandel über Ghana, ein Land, das am Kimberley-Prozess teilnimmt, infiltrieren; fordert die Kommission auf, ihre Position als Vorsitzende des Kimberley-Prozesses im Jahr 2007 zu nutzen, um die Mechanismen, mit denen der Zufluss an Konfliktdiamanten eingedämmt werden soll, zu stärken; empfiehlt, dass die Kommission sich um einen Konsens bemüht, der den Diamantenhandel dazu verpflichtet, in allen Sektoren Systeme einzuführen, mit denen der Weg der Diamanten von der Mine bis zum Einzelhändler nachvollzogen werden kann, und in dessen Rahmen ferner verantwortungsvolle und transparente Maßnahmen sowie Garantien, die durch einen unabhängigen Prüfer verifiziert werden, vorgeschrieben werden und die Richtigkeit der Statistiken über den Rohdiamantenhandel verbessert wird, damit kurzfristig wirksame Analysen erstellt werden können, um jeden Handel mit Konfliktdiamanten aufzudecken;
- 36. fordert den Rat und die Kommission auf, die Osloer Erklärung vom 23. Februar 2007 über Streumunition zu unterstützen, die von 46 Ländern unterzeichnet wurde und die zum Ziel hat, im Einklang mit den Bestimmungen des internationalen Völkerrechts bis zum Jahr 2008 einen internationalen Vertrag für ein Verbot der Herstellung, des Einsatzes, der Ausfuhr und der Lagerung von Streubomben abzuschließen; fordert den Rat und die Kommission auf, sich in der Europäischen Union einzusetzen, damit die einzelnen Mitgliedstaaten dem Beispiel Österreichs und Belgiens folgen und Streubomben verbieten und sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die Länder, die dies bisher nicht getan haben, die Osloer Erklärung unterzeichnen;
- 37. fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof14 und dem damit verbundenen Aktionsplan vom 4. Februar 2004 weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und die Annahme der notwendigen nationalen Durchführungsvorschriften einzusetzen; begrüßt die Tatsache, dass der Tschad das Römische Statut vor kurzem ratifiziert hat, wodurch sich die Gesamtzahl der Vertragsstaaten nunmehr zum 1. Januar 2007 auf 104 beläuft; fordert die Tschechische Republik, die als einziger EU-Mitgliedsstaat das Römische Statut noch nicht ratifiziert hat, dringend auf, dies unverzüglich zu tun; ersucht in diesem Sinne Rat und Kommission, Drittstaaten dazu zu ermuntern, vorläufige Gerichtsmechanismen auf ihrem Staatsgebiet als einen ersten Schritt zu fördern, um den Opfern gravierender Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;
- 38. begrüßt die Tatsache, dass in mehreren Aktionsplänen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (mit Ägypten, Jordanien, der Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan, dem Libanon und der Ukraine) der IStGH erwähnt wird und dass solche Erwähnungen im Zusammenhang mit anderen neuen Aktionsplänen sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit verschiedenen Staaten ausgehandelt werden; unterstützt uneingeschränkt die Tatsache, dass die Kommission über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) die Arbeit u. a. der Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, von "No Peace Without Justice", der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte und der "Parliamentarians for Global Action" zur Förderung der Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts finanziert;
- 39. erkennt die Bedeutung an, die die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Vereinigten Staaten aus globaler Sicht hätte; fordert den Rat und die Kommission erneut auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mechanismen zu nutzen, um die USA zu veranlassen, das Römische Statut zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und die Bemühungen der USA scharf zu verurteilen, andere Länder aktiv von der Ratifizierung des Statuts abzuhalten und Drittländern Parallelabsprachen wie bilaterale Ausnahmeregelungen vorzuschlagen;
- 40. fordert alle Mitgliedstaaten auf, uneingeschränkt mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn es darum geht, flüchtige Angeklagte der Justiz zu übergeben;
- 41. fordert alle Mitgliedstaaten auf, aktiv zu den ad hoc geschaffenen Mechanismen der internationalen Strafgerichtsbarkeit beizutragen, besonders aber zu den aus freiwilligen Beiträgen finanzierten Mechanismen;
- 42. ist der Auffassung, dass diese so genannten Übergangsmechanismen der Strafgerichtsbarkeit nie von den Grundsätzen der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit abweichen dürfen, da nur innerhalb dieses Systems den Opfern Gerechtigkeit garantiert und vermieden werden kann, dass die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen auf Dauer ohne Strafe bleiben;
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Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
- 43. würdigt die anhaltenden Bemühungen um eine Umsetzung der in den fünf Leitlinien der Europäischen Union über die Menschenrechte enthaltenen Methoden und politischen Prioritäten sowie die Ausarbeitung von Folgenabschätzungen für jede dieser Leitlinien, durch die geprüft wird, ob sie einen Wandel in Drittländern bewirken; ist besorgt über wiederkehrende Berichte, nach denen die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern und die EU-Missionen wenig oder gar nichts von diesen Leitlinien wissen;
- 44. ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die im Bereich der Entwicklungspolitik arbeiten, ausreichende Kenntnisse über die Menschenrechtsleitlinien besitzen; ist sich der Tatsache bewusst, dass mehr Transparenz hinsichtlich der Art und Weise, wie die verschiedenen Leitlinien funktionieren, sowie Rückmeldungen in Einzelfällen und Informationen über die Tätigkeiten von NRO vonnöten sind; fordert eine regelmäßige und transparente Bewertung der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union über die Menschenrechte unter Einbeziehung des Parlaments in einer Weise, dass es eine aktive Rolle bei der Rechenschaftspflicht spielen kann;
- 45. würdigt die Zusage des deutschen Vorsitzes, EU-Menschenrechtsleitlinien über die Rechte des Kindes zu erarbeiten; ermuntert ihn, das Parlament, die Kommission und die Zivilgesellschaft zu den Einzelheiten solcher Leitlinien zu konsultieren und sich erforderlichenfalls mit dem portugiesischen Vorsitz abzustimmen, um die Einführung dieser Leitlinien abzuschließen, deren Ziel die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit sein sollte, wobei der Hauptschwerpunkt auf den Bereich der Bildung und Ausbildung von Kindern, der zu den Millenniums-Entwicklungszielen zählt, zu legen ist;
- 46. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die EU-Leitlinien verschiedene Länder unterschiedlich betreffen und dass einzelne Pläne zur Durchführung der Leitlinien unter verschiedenen Umständen erforderlich sind;
- 47. nimmt die Verantwortung der EU-Sonderbeauftragten und der EU-Missionen im Ausland für die Förderung der EU-Leitlinien zur Kenntnis; tritt für einen proaktiveren Ansatz bei der Förderung der Leitlinien auf allen Ebenen ein; betont, dass Ressourcen- und Personalprobleme innerhalb der EU-Missionen in Drittländern bestehen, die die Kenntnis, Überwachung und Umsetzung der Richtlinien betreffen; ruft die Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern und die Delegationen der Kommission zu einer umfassenderen Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Nutzung von Strukturen und Personal auf, damit echte "Botschaften der Europäischen Union" entstehen können, wenn es um Befugnisse im Bereich der Menschenrechte geht;
Todesstrafe
- 48. fordert die Vorsitze nachdrücklich auf, ihren Ansatz im Hinblick auf die Förderung der Abschaffung der Todesstrafe durch vorrangige Konzentration auf eine bestimmte Zahl von Ländern weiterzuverfolgen, in denen es Aussicht auf eine positive Änderung der Politik gibt;
- 49. legt den Vorsitzen nahe, offen zu legen, mit welchen Ländern sie sich im Rahmen der EU-Leitlinien über die Todesstrafe gemäß der Kampagne für Länder, die sozusagen "am Wendepunkt" angelangt sind, d.h. deren Todesstrafenpolitik im Wandel begriffen ist, zu befassen gedenken; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, sich zu bemühen, eine möglichst große Unterstützung für die Initiative der derzeitigen Generalversammlung der Vereinten Nationen zugunsten eines weltweiten Moratoriums bezüglich der Todesstrafe mit dem Ziel ihrer völligen Abschaffung, einschließlich entsprechender Verurteilungen, zu erreichen; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Leitlinien, die auf das Jahr 1998 zurückgehen, so zu aktualisieren, dass neue Elemente und Strategien, die sich seither ergeben haben, berücksichtigt werden können;
- 50. empfiehlt dem Rat, eine Überarbeitung der Leitlinien vorzunehmen, und meint, dass diese Überarbeitung der Europäischen Union die Möglichkeit geben könnte, in "Einzelfällen von besonderer Bedeutung", die nicht unter die VN-Mindeststandards gemäß den Leitlinien fallen, tätig zu werden;
- 51. fordert den Vorsitz auf, diejenigen verbleibenden Länder, die das zweite Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die noch nicht das Protokoll Nr. 13 zur EMRK über die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen unterzeichnet haben15, zu veranlassen, dies zu tun; ist sich insofern der Tatsache bewusst, dass die Leitlinien über die Todesstrafe kohärenter umgesetzt werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten solche Protokolle und Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren würden;
- 52. begrüßt die Durchführung des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe (1.-3. Februar 2007) in Paris und schließt sich seiner Schlusserklärung an; beabsichtigt, den Kongress weiterzuverfolgen, indem es insbesondere die parlamentarische Dimension der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe ausbaut und das Thema über seine interparlamentarischen Delegationen und seine Beteiligung an paritätischen parlamentarischen Versammlungen zur Sprache bringt; ersucht den Rat und die Kommission, jede Möglichkeit zu nutzen, um die Schaffung regionaler Koalitionen für die Abschaffung der Todesstrafe mit besonderem Augenmerk auf die arabischen Länder zu unterstützen;
- 53. begrüßt als ein gutes Beispiel für den wirksamen Einsatz der EU-Leitlinien über die Todesstrafe die abgestimmte und öffentliche Reaktion von EU-Vertretungen in Peru auf den Vorschlag, die Todesstrafe in diesem Land unter Verstoß gegen die peruanische Verfassung und die amerikanische Menschenrechtskonvention auszuweiten;
- 54. begrüßt das koordinierte, wirksame - öffentliche und diplomatische - Vorgehen des Europäischen Parlaments, der Kommission, der betroffenen Mitgliedstaaten und NRO, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Präsident von Pakistan die souveräne Entscheidung trifft, das gegen Mirza Tahir Hussain, britischer Staatsangehöriger, der 18 Jahre in der Todeszelle in Pakistan verbracht hat, verhängte Todesurteil umzuwandeln und ihn schließlich freizulassen; fordert die Europäische Union dringend auf, weiterhin die Fälle von Einzelpersonen im Rahmen der Leitlinien über die Todesstrafe aufzugreifen; empfiehlt dem Rat und der Kommission, in diesem Zusammenhang die parlamentarische Dimension, insbesondere durch frühzeitige und nützliche Beiträge von interparlamentarischen Delegationen wirksam zu nutzen;
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- 55. begrüßt das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) am 22. Juni 2006; stellt fest, dass nur 19 EU-Mitgliedstaaten bislang das Protokoll unterzeichnet und nur 9 es ratifiziert haben16, fordert alle EU-Mitgliedstaaten, die das OPCAT bislang noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies im kommenden Jahr zu tun;
- 56. begrüßt das Anlaufen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen; ersucht alle EU-Mitgliedstaaten, es unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
- 57. empfiehlt, dass die Europäische Union damit fortfährt, Einzelfälle der Folter nach den Leitlinien über die Folter genau so zur Sprache zu bringen, wie sie dies bei Fällen der Todesstrafe nach der Leitlinie über die Todesstrafe tut;
- 58. billigt die Entscheidung des Rates, die näheren Umstände bestimmter Demarchen öffentlich zu machen, und sieht diesen Schritt als einen Fortschritt auf dem Weg zu mehr Transparenz an; ersucht den Rat und die Kommission, den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studien des Parlaments zur Durchführung der EU-Leitlinien über Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
- 59. betont, dass der Einsatz von politischem Dialog, Erklärungen und Demarchen bezüglich der tatsächlichen Praxis von Folter äußerst gering war, obwohl diese Leitlinien schon im Jahr 2001 angenommen wurden; fordert künftige Vorsitze auf, eine Einschätzung, Bewertung und Planung für Leitlinien über die Folter durchzuführen; fordert den Rat auf, die in der Studie seines Unterausschusses Menschenrechte innerhalb des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu diesem Thema enthaltenen Empfehlungen im künftigen Prozess der Bewertung solcher Leitlinien zu berücksichtigen; ermuntert die EU, den Bereich der Durchführung auszuweiten, insbesondere indem sie ein Verfahren entwickelt, um in ausgewählten Ländern Einzelfälle zu ermitteln und sich für sie zu verwenden;
- 60. empfiehlt dem deutschen und dem portugiesischen Vorsitz, die verschiedenen Demarchen in Fällen der Folter fortzuführen, wenn und wo dies erforderlich ist; betont allerdings, dass Demarchen allein nicht ausreichen und dass andere ergänzende Maßnahmen konsistent und nach gründlicher Analyse der örtlichen Situationen durchgeführt werden sollten, beispielsweise durch die Stärkung der Beziehungen zu Gruppen der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Folter und der Misshandlung tätig sind, wobei effiziente Formen der Bearbeitung von Einzelfällen der Folter oder Misshandlung zusätzlich zu denjenigen geprüft werden sollten, an denen bekannte Menschenrechtsverteidiger beteiligt sind, und wobei die Kohärenz und die Kontinuität der Tätigkeit von EU-Missionen sichergestellt werden sollte, die bei der Bekämpfung von Folter und von Misshandlung in Drittländern engagiert sind;
- 61. weist besonders darauf hin, dass die regelmäßige Präsenz des Vorsitzes oder des Ratssekretariats in den entsprechenden VN-Ausschüssen sowie eine weitere Zusammenarbeit mit dem Europarat und seinem Ausschuss für die Verhütung der Folter zu einem substanziellen und hilfreichen sachlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung bezüglich der Demarchen gegenüber bestimmten Ländern führen kann;
- 62. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung von Folter und Misshandlung vorstellig zu werden sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende der Folter bereitzustellen; fordert die Europäische Union auf, die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als eine der höchsten Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Durchführung der Leitlinien der EU und aller anderen Instrumente der EU wie beispielsweise der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und indem sie dafür sorgt, dass sich EU-Mitgliedstaaten nicht diplomatischer Zusicherungen mit Drittländern bedienen, in denen ein ganz klares Risiko der Folter oder Misshandlung von Menschen besteht;
- 63. bekräftigt, dass Genitalverstümmelungen an Frauen gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen, und ist bestürzt über die Versuche, solche Verstümmelungen mit den üblichen ärztlichen Behandlungsmethoden gleichzusetzen;
Kinder und bewaffnete Konflikte
- 64. begrüßt die Ernennung der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekreträrs für Kinder und bewaffnete Konflikte Radhika Coomaraswamy im April 2006 mit dem Mandat, Strategien festzulegen, um für den konkreten Schutz von Kindern zu sorgen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, und um für die vollständige Umsetzung internationaler Standards und Normen im Bereich Kinderschutz zu sorgen;
- 65. begrüßt die gemeinsam vom französischen Außenministerium und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) veranstaltete Konferenz mit dem Titel "Befreien wir die Kinder vom Krieg" sowie die Annahme der Pariser Grundsätze und Leitlinien zu Kindern, die Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind, als einen wichtigen Schritt, um die internationale Gemeinschaft zu veranlassen, den Schutz zu fördern, das Bewusstsein zu schärfen und das Problem von Kindern in bewaffneten Konflikten zu einem Kernstück der Friedenserhaltung und der Friedensschaffung zu machen;
- 66. weist auf das besondere Problem der Kindersoldatinnen hin, die aufgrund ihrer sexuellen Ausbeutung und der sozialen Ausgrenzung, die sie allzu oft nach der Demobilisierung erleiden, in zweifacher Hinsicht zu Opfern werden, und fordert nachdrücklich, dass spezifische Maßnahmen zur Lösung der Probleme von Kindersoldatinnen und zu ihrer Unterstützung nach der Demobilisierung und bei der Reintegration getroffen werden;
- 67. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren;
- 68. stellt fest, dass viele Länder - darunter auch EU-Mitgliedstaaten - Kinder für bewaffnete Konflikte ausbilden; fordert alle Länder auf, dafür zu sorgen, dass Personen unter 18 Jahren keine Ausbildung für bewaffnete Konflikte erhalten;
- 69. begrüßt die im April 2006 vom österreichischen Vorsitz angenommene Durchführungsstrategie, in der spezifische Empfehlungen für Maßnahmen enthalten sind, sowie die dortigen Aussagen, dass Menschenrechtsfragen systematisch in den frühen Phasen bei der Planung von Operationen der Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)- berücksichtigt werden sollten; lobt die Anstrengungen des finnischen Ratsvorsitzes im Hinblick auf die Umsetzung der Durchführungsstrategie; bedauert, dass die der EU zur Verfügung stehenden politischen Hilfsmittel (wie Demarchen und politische Dialoge) seit der Annahme der Leitlinien im Jahr 2003 nicht so eingesetzt wurden, wie es ihrem Potenzial entspricht;
- 70. betont, wie wichtig es ist, sich weiterhin auf die Leitlinien zusätzlich zur Durchführungsstrategie zu konzentrieren, da die Leitlinien umfassender sind; bedauert, dass der finnische Vorsitz nur sehr wenige Demarchen und andere Schritte im Bereich Kinder und bewaffnete Konflikte unternommen hat; besteht darauf, dass die EU hohe Standards für Qualität und Gründlichkeit beibehält, wenn es um die Überwachung und Berichterstattung über Kinder und bewaffnete Konflikte geht; fordert die Kommission und den Hohen Vertreter der EU für die GASP dringend auf sicherzustellen, dass die Durchführungsstrategie den künftigen Vorsitzen umfassend bekannt ist;
- 71. ersucht die Kommission und den Rat, eine Fragenliste zu erstellen, die Leiter von Missionen zu Rate ziehen können, und sie so bei ihrer regelmäßigen Berichterstattung zu unterstützen; ersucht die Kommission und den Rat, eine Liste mit Kriterien zu erstellen, nach denen bestimmt wird, ob ein Land "prioritär" ist, und ersucht die Kommission und den Rat, die Beteiligten stärker zu konsultieren, um ihre Meinungen in Erfahrung zu bringen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, ein Dokument mit Vorschlägen zu erarbeiten, wie die Resolution 1612(2005) des VN-Sicherheitsrats umgesetzt werden kann, wie dies in den Empfehlungen der Durchführungsstrategie vorgeschlagen wurde;
- 72. fordert die Kommission auf, die Ziele der Leitlinien besser zur Geltung kommen zu lassen, indem Kinder und bewaffnete Konflikte in allen Bereichen berücksichtigt werden, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit;
- 73. begrüßt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch die Kommission im Jahr 2006, durch die Projekte zur Finanzierung ausgewählt werden sollen, die der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels dienen und durch die Rechte schutzbedürftiger Gruppen in bewaffneten Konflikten, insbesondere die Rechte der Kinder, geschützt werden sollen;
- 74. begrüßt auch die Annahme des EU-Konzepts zur Unterstützung im Bereich Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung im Dezember 2006, das eindeutige und systematische Bezüge zu Kindern aufweist, sowie die EG-Unterstützung über die Generaldirektion Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) des von UNICEF geführten Prozesses der Überarbeitung der "Prinzipien von Kapstadt" zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kindersoldaten;
Menschenrechtsverteidiger
- 75. betont, dass die vollständige Durchführung der EU-Leitlinien von 2004 über Menschenrechtsverteidiger Vorrang genießen muss und dass die im Juni 2006 angenommenen Empfehlungen des Rates zusätzlich zur vom österreichischen Vorsitz vorgenommenen Überprüfung der Durchführung der Leitlinien mit konkreten Maßnahmen weiterverfolgt werden müssen; legt dem Rat nahe, geeignete Folgemaßnahmen auf Demarchen hin und die Bewertung der Wirkung von Maßnahmen, die zugunsten von Einzelpersonen ergriffen wurden, zu erleichtern, indem er eine zentrale Datenbank über EU-Demarchen einrichtet;
- 76. betont, dass die EU das Bewusstsein aller EU-Akteure in Brüssel, in den Hauptstädten und auf der Ebene der Missionen hinsichtlich der Existenz, des Zwecks, des Inhalts und der operationellen Anwendung der Leitlinien schärfen muss; erkennt an, dass die interne Bewusstseinsschärfung darauf ausgerichtet sein sollte, ein tieferes Verständnis für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Workshops für regionale Abteilungen und Personal in Delegationen, Botschaften und Konsulaten zur Schulung über die Anwendung dieser Leitlinien, an denen Menschenrechtsverteidiger in einer frühen Phase teilnehmen, sowie den Austausch bewährter Praktiken im Bereich der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zu organisieren; ist der Auffassung, dass der Gedanke der Ausstellung von Visa für Menschenrechtsverteidiger in ernster Gefahr, wie vom Rat vorgeschlagen, eine wichtige Priorität sein sollte;
- 77. betont, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Verfügung zu stellen; ermuntert COHOM, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in die wichtigsten Nicht-EU-Sprachen unter den Regionalreferaten und Botschaften/Delegationen zu verteilen; betont, dass die EU-Missionen proaktiver mit den örtlichen Menschenrechtsverteidigern Kontakt aufnehmen müssen;
- 78. fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage von Menschenrechtsverteidigern systematisch in allen politischen Dialogen, einschließlich der bilateralen Dialoge mit EU-Mitgliedsstaaten, zur Sprache zu bringen; fordert den Rat auf, das Parlament systematisch über die Durchführung der Leitlinien vor Ort zu unterrichten und es umfassend in die Bewertung dieser Leitlinien einzubeziehen; begrüßt, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, der die Einführung von dringenden Schutzmaßnahmen durch die EU umfasst, eine der Prioritäten der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist; begrüßt die Initiative einer weltweiten EU-Kampagne zur Unterstützung weiblicher Menschenrechtsverteidiger; nimmt die Berichte und Empfehlungen der VN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger, Hina Jilani,zur Kenntnis;
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
- 79. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die globale Strategie der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sich nicht ausschließlich auf bilaterale oder multilaterale Beziehungen zwischen Staaten stützen darf, sondern möglichst Akteure einbeziehen und erreichen muss, die nicht Teil der Regierung sind, wie z.B. Parlamentarier, Akademiker, Intellektuelle, Journalisten, Verfechter der Demokratie, Aktivisten, Führer nichtstaatlicher Organisationen, Meinungsmacher;
- 80. begrüßt, dass der Rat ein Dokument ausgearbeitet hat, das einen Überblick über Menschenrechtsdialoge und -konsultationen vermittelt; fordert den Rat auf, den Initiativbericht des Parlaments über die Bewertung der Dialoge und Konsultationen mit Drittländern im Bereich der Menschenrechte, der derzeit ausgearbeitet wird, zu berücksichtigen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Bewertung des Rates als vertraulich erklärt wurde, und fordert den Rat auf, der Aufforderung nachzukommen, gemeinsam mit dem Parlament ein System auszuarbeiten, mit dem ausgewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments regelmäßig über als vertraulich eingestufte Tätigkeiten informiert werden können; schlägt erneut vor, dass dieses System nach dem System zur Unterrichtung ausgewählter Mitglieder des Europäischen Parlaments über als vertraulich eingestufte Unterlagen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung entwickelt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass der Dialog über Menschenrechtsfragen generell in transparenter Weise organisiert und geführt werden muss und dass geeignete Mittel gesucht werden müssen, um dies zu gewährleisten;
- 81. betont, dass der Menschenrechtsdialog EU-China erheblich verstärkt und verbessert werden muss; erkennt die Tatsache an, dass China jetzt beschlossen hat, alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen; ist aber weiterhin besorgt darüber, dass China immer noch die Mehrzahl der Hinrichtungen weltweit vollstreckt; betont, dass die Bilanz Chinas im Bereich der Menschenrechte noch Anlass zu sehr großer Besorgnis gibt; fordert den Rat auf, dem Parlament in öffentlicher Sitzung im Anschluss an die Aussprachen ausführlicher Bericht zu erstatten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es wichtig ist, Punkte zu bekräftigen, die in früheren Dialogen erörtert wurden; unterstützt die Kommission und den Rat bei ihren derzeitigen Überlegungen darüber, wie der Dialog verbessert werden kann; stellt fest, dass es trotz bedeutender wirtschaftlicher Reformen in politischer Hinsicht sowie im Bereich der Menschenrechte immer noch Anlass zu Besorgnis gibt, z.B. was Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, Zwangsarbeit, Meinungs- und Religionsfreiheit, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten, das Lagersystem Laogai und die mutmaßliche illegale Entnahme von Organen betrifft; verweist darauf, dass solche Anliegen im Vorfeld der Olympischen Spiele in Beijing verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden müssen; fordert die EU mit Nachdruck auf zu gewährleisten, dass ihre Handelsbeziehungen zu China mit der Verbesserung der Lage der Menschenrechte einhergehen, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor ein neues Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommen abgeschlossen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, die Tibet-Frage anzusprechen und die Stärkung des Dialogs zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama aktiv zu unterstützen;
- 82. ist sehr besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit Iran seit 2004 wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran unterbrochen wurden; bedauert, dass nach Aussage des Rates keine Fortschritte erzielt wurden; fordert den Iran auf, den Dialog wieder aufzunehmen und - unter Beteiligung der EU - Bezugsgrößen mit dem Ziel echter Verbesserungen in dem Bereich festzulegen; fordert die Kommission auf, alle im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft zu fördern und die Demokratie und die Menschenrechte weiter zu unterstützen; bringt seine große Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran zum Ausdruck und weist insbesondere auf die verstärkten Repressionen gegenüber Menschenrechtsverteidigern hin; bedauert gleichzeitig, dass der Iran weiterhin die Todesstrafe unter Bedingungen anwendet, die gegen internationale Standards verstoßen, und verurteilt insbesondere die Hinrichtung jugendlicher Straftäter; ersucht den Rat, in allen seinen Kontakten mit der iranischen Regierung seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Land zum Ausdruck zu bringen und den Schutz von - insbesondere weiblichen - Menschenrechtsverteidigern in den Mittelpunkt seiner Bemühungen zu stellen und den Iran dazu zu bewegen, unverzüglich ein Moratorium für den Vollzug der Todesstrafe als einen ersten Schritt zu ihrer Abschaffung zu verhängen;
- 83. nimmt zur Kenntnis, dass die Menschenrechtskonsultationen der EU mit Russland fortgeführt werden; unterstützt den Rat bei seiner Absicht, diese Konsultationen zu einem offenen und echten Menschenrechtsdialog EU-Russland weiterzuentwickeln, und fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und von europäischen und russischen NRO in einen solchen Prozess; bedauert, dass es der EU nur in begrenztem Umfang gelungen ist, einen Wandel in der Politik zu bewirken, indem sie heikle Themen wie z.B. die Lage in Tschetschenien, die Frage der Straflosigkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, die Behandlung der Menschenrechtsverteidiger, die Unabhängigkeit der Medien und die Meinungsfreiheit, die Behandlung ethnischer Minderheiten, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte bei den Streitkräften, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie weitere Themen angeschnitten hat; ist besorgt darüber, dass Russland durch seine Rechtsvorschriften die Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen einschränkt; bedauert die Tatsache, dass Journalisten und Menschenrechtsverteidiger bedroht wurden, und ist weiterhin bestürzt über den Mord an Anna Politkowskaja; erwartet, dass Russland weitere Maßnahmen ergreifen wird, um die Meinungsfreiheit und die Sicherheit von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern zu schützen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Zusammenarbeit Russlands mit den Menschenrechtsmechanismen der VN und die Ratifizierung aller relevanten Menschenrechtsübereinkommen von der EU als Priorität erachtet werden sollten; ist besorgt über Behauptungen, wonach die russische Regierung hinter der Vergiftung von Alexander Litwinenko stecken soll, der im November 2006 in London starb; äußert seine Besorgnis über die neuen Anschuldigungen gegen den Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski, der 2003 inhaftiert wurde, und ist ebenfalls besorgt über die Behandlung, die ihm während der Haft angeblich zuteil wird; fordert die Kommission und den Rat dringend auf, derartige Fälle in ihren Gesprächen mit den russischen Behörden auf höchster Ebene und im neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben der Menschenrechtsklausel eindeutigere Verpflichtungen und wirksamere Beobachtungsmechanismen festzulegen, um eine tatsächliche Verbesserung der Menschenrechtslage zu erreichen;
- 84. begrüßt die bisherigen Anstrengungen des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments beim Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen in Belarus; ruft dazu auf, diese Politik fortzusetzen und dabei insbesondere gegen Verletzungen der Meinungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, sowie Verletzungen der Rechte nationaler Minderheiten vorzugehen; weist darauf hin, dass die unterdrückte Opposition in Belarus unterstützt werden muss;
- 85. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzurichten, durch die die Menschenrechte und die Demokratie gefördert werden sollen, wie dies für Marokko und Jordanien geschah und derzeit für Ägypten, Tunesien und den Libanon in Erwägung gezogen wird; wiederholt seine Forderung, dass das Parlament in die Vorbereitung dieser Treffen einbezogen und über ihre Ergebnisse informiert wird;
- 86. erkennt die Versuche an, mit Usbekistan einen Menschenrechtsdialog einzuleiten, stellt jedoch fest, dass dies aufgrund des Unvermögens Usbekistans, einen solchen Dialog auf konstruktive Weise anzugehen, nicht möglich war; ist insofern der Auffassung, dass die Durchführung eines Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan nicht zur Aufhebung der gegenüber diesem Land erhobenen Sanktionen führen sollte, wenn keine Fortschritte in Bezug auf Menschenrechtsfragen und Demokratie erreicht wurden; fordert daher den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung trifft;
- 87. ist überzeugt, dass der Fortschritt in den Sechs-Parteien-Gesprächen zu einem günstigerem politischen Klima beitragen wird, in dem ein Menschenrechtsdialog mit der Demokratischen Volksrepublik Korea wieder aufgenommen werden könnte; fordert die Kommission und den Rat auf, dieses Ziel im Rahmen der Kontakte und Verhandlungen mit der DVRK energisch zu verfolgen;
- 88. nimmt die Verhandlungen der Kommission und des Rates im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt und die Probleme, die in diesem Kontext festgestellt wurden, zur Kenntnis; ist besorgt über den bisherigen geringen Fortschritt und die Notwendigkeit, sich auf Menschenrechtsfragen in der Türkei zu konzentrieren, speziell mit Blick auf die Religionsfreiheit durch alle Religionsgemeinschaften und die uneingeschränkte Ausübung ihrer Eigentumsrechte, den Schutz von Minderheiten sowie die Menschenrechtsbelange im Zusammenhang mit der Bevölkerung kurdischer Abstammung im Südosten des Landes; verurteilt den tragischen Mord an dem Journalisten Hrant Dink im Januar 2007, der gezeigt hat, dass es in bestimmten Schichten der türkischen Gesellschaft nationalistische Gefühle gibt, wertet allerdings die Tatsache als positiv, dass der Mord im ganzen Land und auch von der Regierung scharf verurteilt wurde und die Täter rasch gefasst wurden; legt der türkischen Regierung nahe, Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu ändern, der die Meinungsfreiheit in den Medien eindeutig einschränkt;
- 89. fordert den Rat und die Kommission auf, insbesondere nach Konflikten - was auch Situationen einschließt, bei denen die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Waffe verwendet wird und in denen Gewalt gegen Frauen weiterhin weit verbreitet ist - die Bemühungen von Partnerländern und ihr Vorgehen gegen in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen als Beweis für ihr heutiges Engagement für die Menschenrechte zu betrachten;
- 90. unterstreicht, dass im Rahmen der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen die EU-Institutionen auf alle Besorgnisse bezüglich der Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Fällen von Diskriminierungen eingehen müssen; unterstreicht die Bedeutung solcher Dialoge und Konsultationen, wenn die Verletzungen weit verbreitet und/oder systematisch sind, und ist sich der Tatsache bewusst, dass internationaler Druck eine Rolle spielen kann, wenn es darum geht, weitere Verletzungen zu vermeiden;
- 91. stellt mit Besorgnis fest, dass die Beteiligung des Parlaments an Menschenrechtsdialogen und -konsultationen nicht immer so umfassend ist, wie sie sein sollte, und fordert den Rat und die Kommission auf, die Dialoge für eine verstärkte Teilnahme der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu öffnen;
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
- 92. lobt die Zusammenarbeit zwischen dem finnischen und dem österreichischen Vorsitz, die darauf abzielt, in Menschenrechtsfragen einen konsequenten Ansatz zu verfolgen; hofft auf die Fortführung dieser Zusammenarbeit unter deutschem, portugiesischem und slowenischem Vorsitz;
- 93. unterstützt den Rat und die Kommission in ihrer entschlossenen Verurteilung der anhaltenden Menschenrechts- und Demokratieverletzungen in Burma/Myanmar sowie die Entschlossenheit der EU, ihre angegebenen Ziele zu erreichen: die Einsetzung einer regelmäßigen, demokratisch gewählten Zivilregierung, die die Menschenrechte ihrer Bevölkerung achtet und wieder normale Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft herstellt; fordert die Kommission und den Rat mit Nachdruck auf, den gemeinsamen Standpunkt der EU zu stärken, indem wirksamere und gezieltere Sanktionen angesichts der Tatsache angenommen werden, dass sich die Lage in Burma/Myanmar weiter verschlechtert; legt dem Rat und der Kommission nahe, sich im Rahmen ihres gemeinsamen Standpunktes zu Burma/Myanmar aktiver an die Länder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und die Nachbarländer zu wenden und sie zu drängen, ihren Einfluss verantwortungsbewusst geltend zu machen, um einen positiven Wandel zu bewirken; fordert eine proaktive Initiative des UNHRC (Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen), die in einer Sondersitzung zu dieser Angelegenheit bestehen könnte; ermutigt den Rat und die Kommission, China, Indien und andere Länder, die weiterhin der Militärjunta Waffen liefern und andere Unterstützung zuteil werden lassen, aufzufordern, dies zu unterlassen und sich der internationalen Gemeinschaft in ihren Bemühungen anzuschließen, einen Wandel zum Besseren in Burma/Myanmar zu erreichen; nimmt die bisherigen Bemühungen auf der Ebene des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kenntnis, der sich der andauernden humanitären Krise bewusst ist; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, mit China, Russland und Südafrika einen Konsens für eine verbindliche Resolution zu suchen, in der gehaltvolle Drei-Parteien-Gespräche zwischen dem Staatsrat für Frieden und Entwicklung, der Nationalen Liga für Demokratie und den ethnischen Nationalitäten und die Entlassung aller politischen Häftlinge, einschließlich Aung San Suu Kyi, verlangt werden;
- 94. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass im Zusammenhang mit den Bemühungen, die Freilassung von fünf bulgarischen Krankenschwestern und einem palästinensischen Arzt - sie waren von den libyschen Behörden inhaftiert und zum Tode verurteilt worden, weil sie angeblich absichtlich Kinder mit dem AIDS-Virus infiziert hatten, wobei diese Geständnisse aber durch Folter erzwungen worden waren - zu erwirken bzw. ein faires Gerichtsverfahren für sie sicherzustellen, keinerlei positive Ergebnisse zu verzeichnen sind; stellt fest, dass sich die libysche Regierung trotz der andauernden Bemühungen der Kommission, das Problem im Rahmen eines politischen Dialogs zu lösen und die infizierten Kinder medizinisch zu versorgen, in diesem Fall unnachgiebiger denn je zeigt und weiterhin provokante Erklärungen in den Medien veröffentlicht; fordert die Kommission daher dringend auf, ihren politischen Ansatz gegenüber Libyen zu überdenken, um einen wirksameren Weg für die rasche Lösung des Problems zu finden und dem Leid und den gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die bereits acht Jahre andauern, ein Ende zu setzen;
- 95. bedauert, dass der Rat und die Kommission keine entschlossenen Maßnahmen ergriffen haben, um die äthiopische Regierung zu überzeugen, alle gewählten Abgeordneten des Parlaments und anderen politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen; erinnert an seine verschiedenen Entschließungen zu Äthiopien, die nach den von der EU beobachteten Wahlen von 2005 angenommen wurden, und insbesondere an die jüngste, am 16. November 0617 angenommene Entschließung;
- 96. empfiehlt dem Rat und der Kommission, die Regierung Senegals bei der Einleitung eines baldigen und fairen Verfahrens gegen Hissène Habré zu ermuntern und zu unterstützen, damit er sich wegen der Anschuldigungen, Menschenrechtsverletzungen in gewaltiger Zahl begangen zu haben, verteidigt;
- 97. erkennt die schwerwiegenden Auswirkungen des anhaltenden Krieges in Irak auf die Menschenrechte und die Vielschichtigkeit der derzeitigen fragilen politischen Lage an; nimmt die vom Parlament zu Irak angenommenen Berichte und Entschließungen sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, unablässig zu prüfen, wie die EU einen konstruktiveren Beitrag zur Verwirklichung der Stabilität in Irak leisten könnte; nimmt mit völligem Unverständnis zur Kenntnis, dass ECHO trotz der katastrophalen Situation der notleidenden irakischen Bevölkerung sowie der irakischen Flüchtlinge zeitweise seine humanitäre Hilfe für den Irak eingestellt hat; begrüßt jedoch die im Februar 2007 erfolgte Wiederaufnahme dieser Hilfe;
- 98. lobt die Kommission dafür, dass sie das Problem des Menschenhandels in der EU zur Sprache gebracht hat und fordert nachdrücklich, dass die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und besonders des Handels mit Frauen und Kindern ergriffen werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Mitgliedstaaten, die die vereinbarten Übereinkommen und Richtlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere die Richtlinie Nr. 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren18, nicht einhalten, weiterhin zur Rechenschaft zu ziehen; betont ebenfalls, dass bei der Bekämpfung des Menschenhandels ein Menschenrechtsansatz, der die Opfer des Menschenhandels berücksichtigt, gewählt werden sollte, lobt insbesondere den österreichischen Vorsitz dafür, dass er eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels organisiert hat, einschließlich einer Expertenkonferenz der EU im Juni 2006 betreffend die Umsetzung des EU-Plans gegen den Menschenhandel, und nimmt die sich aus dieser zweitägigen Veranstaltung ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Kenntnis;
- 99. bedauert, dass der finnische Ratsvorsitz kein viertes Treffen des EU-Netzes der Kontaktstellen für die Bereiche Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen organisiert hat, da dieses Netz ein unschätzbares Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU bei der Ermittlung und der strafrechtlichen Verfolgung internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene darstellt; weist auf die Zusage in den Schlussfolgerungen des Rates zu dem EU-Netz hin, während jedes Vorsitzes ein Treffen durchzuführen, und fordert eine effektive Umsetzung der Schlussfolgerungen der vorherigen Treffen des EU-Netzes; fordert jeden Vorsitz auf, diesen Punkt standardmäßig in sein Programm aufzunehmen;
- 100. begrüßt die Mitteilung der Kommission "im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie" (KOM (2006) 0367); hofft, dass die Kommission hiermit einen ernsthaften Anstoß zu einer wirksameren und umfassenderen Politik zum Schutz der grundlegendsten Rechte des Kindes bietet; stellt nämlich mit Besorgnis fest, dass weltweit bei der Achtung der Rechte des Kindes Rückschritte zu verzeichnen sind;
- 101. bedauert, dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Zusammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung davon zu überzeugen, eine internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan keine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz seiner Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf, einen Beitrag zu einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;
- 102. fordert die Verabschiedung eines Verhaltenskodex über die Normen, an die sich militärisches und ziviles Personal im Einsatz bei friedenserhaltenden und humanitären Maßnahmen in Regionen mit bewaffneten Konflikten halten müssen, der Sanktionen für den Fall der Verletzung des erwarteten hohen Verhaltensstandards, insbesondere in Bezug auf jede Form geschlechterbezogener Gewalt, enthält;
- 103. begrüßt, dass fünf Mitgliedstaaten Sonderbotschafter für Menschenrechte benannt haben, um insbesondere im Bereich der Menschenrechte "Outreach"-Aktivitäten mit Drittstaaten durchzuführen, und nimmt die laufenden Maßnahmen in diesem Bereich zur Kenntnis; fordert andere Mitgliedstaaten auf, das gleiche Vorgehen in Erwägung zu ziehen;
- 104. fordert, dass die Kommission und der Rat einen Überblick der Länder vorlegen, die keine ständigen Einladungen an alle Sondermechanismen, Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen ausgesprochen haben;
- 105. begrüßt die Verwendung eines neuen Instruments in Form einer EU-Liste der Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt in Bezug auf einige bestimmte Länder; bekräftigt seine Forderung, der Rat solle EU-Listen der Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt, für jedes Drittland, in dem die Lage der Menschenrechte Anlass zu Besorgnis gibt, erstellen und diese Listen auf jedem Treffen im Rahmen des politischen Dialogs erwähnen; ersucht die Kommission, das Parlament über alle solche bestehenden Listen zu unterrichten;
- 106. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission und der Rat jetzt in Bezug auf bestimmte Themen Listen von "Schwerpunktländern" erstellen und regelmäßig aktualisieren, insbesondere die Liste der Länder, die "an der Schwelle" zur Todesstrafe stehen, der "Schwerpunktländer" in Bezug auf Folter und der Länder, in denen die Lage der Menschenrechtsaktivisten besonders Besorgnis erregend ist;
- 107. ist überrascht darüber, dass das Sekretariat des Rates bisher nicht den Beschlüssen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 12. Dezember 2005 gefolgt ist und die Vorschrift verabschiedet hat, wonach die aktualisierten EU-Kurzdarstellungen zur Menschenrechtslage allen EU-Organen zur Verfügung zu stellen sind19; hofft, die neueste Fassung dieser Kurzdarstellungen so bald wie möglich zu erhalten;
- 108. begrüßt die Feststellung des Rates, dass die erst unlängst angenommene internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es der EU weiter ermöglichen wird, ihre Aufmerksamkeit auf die Förderung und den Schutz von Rechten von Menschen mit Behinderungen zu lenken; fordert im Zusammenhang mit dieser neuen Konvention, dass die EU mit dem Ziel der Erstellung eines Berichts über die zentralen Erkenntnisse für 2009-2110 wirksamer die Menschenrechtslage von Menschen mit Behinderungen in Drittländern überwacht;
- 109. besteht darauf, dass sich alle Erörterungen mit Drittländern, Instrumente, Dokumente und Berichte, einschließlich der Jahresberichte, im Bereich Menschenrechte und Demokratie ausdrücklich mit Fragen der Diskriminierung befassen sowie folgenden Themen: ethnische Minderheiten, Religionsfreiheit, Diskriminierung der Religion von Minderheiten und Schutz und Förderung der Rechte ethnischer Minderheiten, Menschenrechte von Frauen, Rechte der Kinder, Rechte der indigenen Bevölkerung, behinderte Menschen, Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit allen sexuellen Ausrichtungen, unter vollständiger Einbeziehung ihrer Organisationen sowohl innerhalb der EU als auch gegebenenfalls in Drittländern;
- 110. ist der Überzeugung, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind; erinnert daran, dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke sowie in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht die Bedeutung einer sachkundigen Kontrolle der Lebensumstände in diesen Einrichtungen durch die Europäische Union;
- 111. fordert den Rat auf, das Verfahren zur Erstellung von Listen der terroristischen Vereinigungen zu überprüfen und ebenfalls eine klare und eindeutige Methode zu erarbeiten, mit der Gruppen aus der Liste gestrichen werden, wenn dies angebracht ist (unter Berücksichtigung ihrer Haltung, ihrer Geschichte, ihrer Methoden);
- 112. ist der Auffassung, dass eine klare, effiziente und harmonisierte gemeinsame Politik der Waffenexportkontrolle, die in einem rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex verankert ist, eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus, bei der Konfliktprävention, bei der regionalen Stabilität und bei der Förderung der Menschenrechte spielen kann, und fordert den EU-Vorsitz, den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin ein internationales Abkommen über den Waffenhandel zu unterstützen;
- 113. bedauert, wie es bereits in seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 festgestellt hat, dass der Rat und die EU-Vorsitze ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, das Parlament umfassend über die wesentlichen Aspekte und die grundlegenden Weichenstellungen der GASP im Zusammenhang mit der Arbeit seines nichtständigen Untersuchungsausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen zu unterrichten;
- 114. unterstreicht, dass in dieser Phase, in der es für die EU unmöglich ist, Belarus eine umfassende Teilnahme an der Nachbarschaftspolitik anzubieten, die EU weiterhin jede Anstrengung unternehmen muss, um angemessene Wege zur Verhinderung weiterer antidemokratischer Entwicklungen und Menschenrechtsverletzungen in diesem Land, das ein unmittelbarer Nachbar der EU ist, zu finden; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, genauestens die Lage in Belarus zu beobachten und ihre Unterstützung für die Aktivitäten der Zivilgesellschaft, von NRO und der politischen Opposition auszuweiten;
Die Außenhilfeprogramme der Kommission
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
- 115. begrüßt, dass die Kommission und der Rat dem Parlament auf dessen Drängen hin zugestimmt haben, dass für die weltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten ein spezielles Finanzierungsinstrument (das EIDHR) erforderlich ist;
- 116. begrüßt die von der Kommission in Bezug auf die Umsetzung des neuen EIDHR mit NRO und Zivilorganisationen geführten Konsultationen; fordert vollständige Transparenz bezüglich der Frage, wie im Rahmen dieses Instruments Mittel ausgegeben und die Projekte ausgewählt und bewertet werden;
- 117. begrüßt die Annahme eines neuen Verfahrens im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (als eine der in diesem Instrument vorgesehenen Adhoc-Maßnahmen), das es ermöglicht, dem dringenden Bedarf hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern ohne die Notwendigkeit eines Ausschreibungsverfahrens zu entsprechen; fordert die Kommission auf, dieses neue Instrument rasch und wirksam zu implementieren;
- 118. nimmt zur Kenntnis, dass die für Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union im Jahr 2006 eingesetzten EIDHR-Mittel 23% des Gesamtbetrags (35 176 103 EUR) ausmachten, und dass solche Missionen in dreizehn Ländern und Gebieten, einschließlich Aceh, Fidschi und der Demokratischen Republik Kongo, durchgeführt wurden;
- 119. nimmt zur Kenntnis, dass ein hoher Anteil (49%) der gesamten EIDHR-Mittel für im Jahr 2006 vereinbarte Projekte großen thematischen Projekten zugeflossen ist und dass nur ein geringer Anteil (24%) Kleinstprojekten zugute kam, die von den EU-Delegationen durchgeführt wurden; erwartet, dass das neue Finanzinstrument der Kommission die Möglichkeit geben wird, die NRO, die sich stark für die Menschenrechte und die Demokratie in ihrem Land engagieren, die jedoch von den Behörden in diesen Ländern nicht offiziell anerkannt werden, finanziell zu unterstützen;
- 120. legt weiterhin Wert darauf, dass der Verwaltungsaufwand für Organisationen der Zivilgesellschaft als Empfänger von Mitteln verringert wird und die Flexibilität bei der Auszahlung von Mitteln durch erneute Zuweisungen, niedrigere Zuweisungen für Basisorganisationen und Finanzierungen für nicht registrierte NRO erhöht wird;
- 121. empfiehlt, dass die Kommission eindeutige Leitlinien ausarbeitet, damit potenzielle Empfänger von Mitteln die Ziele und Zulassungskriterien verstehen;
Hilfsprogramme allgemein
- 122. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission begonnen hat, Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte, den demokratischen Prinzipien, Rechtstaatlichkeit und guter Regierungsführung in allen Planungssitzungen und -dokumenten durchgehend zu berücksichtigen, wenn sie Rechtsgrundlagen für Instrumente, Länderstrategien, nationale Indikativprogramme, Sektorprogramme, einzelne Projekte und Bewertungen erarbeitet; begrüßt, dass die die Projekte und Programme vorbereitenden Beamten auf Leitlinien zur durchgehenden Berücksichtigung solcher Fragen zurückgreifen können;
- 123. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission (GD EuropeAid) im Begriff ist, eine Studie in Auftrag zu geben zur durchgehenden Berücksichtigung bei ihren Tätigkeiten von einer Reihe von Bereichen der Regierungsführung (Governance), wie Demokratisierung, Förderung und Schutz der Menschenrechte, Stärkung der Rechtstaatlichkeit und der Justizverwaltung, "Empowerment" der Zivilgesellschaft sowie Reform der öffentlichen Verwaltung einschließlich Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Dezentralisierung und lokalen Regierungsführung; unterstützt die Arbeit der Kommission zur Entwicklung dieser Studie zu einem nützlichen praktischen Instrument, das Programmmanagern in Delegationen und auf der Ebene von Zentralen sowie an Planung und Umsetzung von EG-Programmen beteiligten Beratern an die Hand gegeben wird, damit sie es für die durchgehende Berücksichtigung von Fragen der Governance bei der EG-Entwicklungszusammenarbeit benutzen; sieht mit Interesse dem Eingang dieses Dokuments entgegen, sobald es abgeschlossen sein wird;
- 124. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Begriff ist, für alle AKP-Länder im Rahmen des Programms des 10. Europäischen Entwicklungsfonds Governance-Profile zu erstellen; fordert jedoch im Sinne einer größeren Transparenz bei der Ausarbeitung der Governance-Profile eine tatsächliche und wirksame Konsultation aller Akteure, einschließlich der AKP-Partner und von Bürgerorganisationen; fordert die Kommission auf, in den Abschnitt über soziale Governance die Leistungen der Regierungen bei der Bereitstellung der sozialen Grundversorgung für ihre gesamte Bevölkerung aufzunehmen;
- 125. begrüßt die Tatsache, dass das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECDCI) so in zwei Instrumente geteilt wurde, dass Entwicklungsländer jetzt von industrialisierten Ländern getrennt sind20; ist jedoch weiterhin besorgt, dass es nunmehr kein Instrument für Konfliktprävention zu geben scheint;
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
- 126. erinnert an seine oben erwähnte Entschließung vom 14. Februar 2006 hinsichtlich der künftigen EU-Politik zur Anwendung von Menschenrechtsklauseln in allen EU-Abkommen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission als eine erste Reaktion verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Klausel, wie die schrittweise Ausweitung der Menschenrechtskommissionen auf mehr Drittländer, ergriffen hat; weist darauf hin, dass der Rat noch nicht konkret auf die oben genannte Entschließung geantwortet hat, sondern es vorzieht, die Klausel weiter generell in der Außenpolitik anzuwenden; begrüßt die Tatsache, dass die Leiter von Delegationen der Kommission in Drittländern im Rahmen ihres Mandats verpflichtet sind, noch konkreter auf die Menschenrechte einzugehen; ist jedoch besorgt über den jüngsten, anlässlich der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-Indien unterbreiteten Vorschlag der Kommission, Indien von der Regel auszunehmen, dass alle EU-Abkommen eine Menschenrechts- und Demokratieklausel enthalten müssen; ist der Auffassung, dass ein solches Verhalten ein Rückschritt wäre und einen bedenklichen Präzedenzfall für künftige Verhandlungen über Handelsabkommen schaffen würde; fordert deshalb, dass die Kommission und der Rat eindeutig Position zu den in der oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 enthaltenen detaillierten Vorschlägen beziehen; weist besonders auf die Notwendigkeit hin, einen Kontrollmechanismus einzurichten bzw. für eine regelmäßige Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sowie für ein System abgestufter Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, als notwendige Elemente zu sorgen, um die korrekte Anwendung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln in den Abkommen der Europäischen Union mit Drittländern zu gewährleisten;
- 127. nimmt die Absichten der Kommission zur Kenntnis, neue Maßnahmen zu konzipieren, um die Anwendung der Demokratie-Klausel zu verbessern, wie z.B. die schrittweise Ausweitung der Menschenrechtsausschüsse auf eine größere Zahl von Drittländern oder die Aufforderung an die Leiter der Delegationen der EU in der Welt, die Menschenrechte stärker in den Vordergrund zu rücken; ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission einen strategischen politischen Plan vorlegen muss, zusammen mit einer besonderen Gesetzgebungsinitiative für eine umfassende Reform der Demokratie-Klausel im Sinne des Europäischen Parlaments, da es sich hier um ein strategisches Problem handelt, das die allgemeine Vorgehensweise der Europäischen Union bei Menschenrechtsfragen betrifft;
- 128. lenkt die Aufmerksamkeit des Rates und der Kommission besonders auf die Notwendigkeit, systematisch eine Menschenrechtsklausel in alle sektoralen Vereinbarungen der neuen Generation, wie Handelsabkommen, einzubeziehen, um so die Förderung, den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte im Rahmen der Ziele dieser Abkommen zu stärken;
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen ("Mainstreaming")
- 129. unterstützt weiterhin den Rat in seinen Bemühungen, Menschenrechts- und Demokratiefragen durchgehend in die gesamte Arbeit der EU einzubeziehen, insbesondere indem der Schwerpunkt auf die regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung eines bestimmten Pakets von EU-Leitlinien zu Menschenrechten gelegt wird;
- 130. erinnert daran, dass viele interne politische Maßnahmen, besonders im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik und der Terrorismusbekämpfung, große Auswirkungen auf die Achtung der Menschenrechte in Drittstaaten haben; stellt fest, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen um zu garantieren, dass bei solchen Maßnahmen die Menschenrechte und das internationale humanitäre Recht geachtet werden; äußert seine Besorgnis bezüglich der großen Zahl von Flüchtlingen, die beim Versuch, in die EU-Mitgliedstaaten zu gelangen, ihr Leben lassen; fordert mehr rechtliche Optionen, um Asyl zu beantragen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Menschenrechtsverletzungen bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob Menschen aus Drittländern Asyl in einem Mitgliedstaat zu gewähren ist; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte niemanden in ein Land ausliefern oder abschieben dürfen, wo für ihn die Gefahr der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht;
- 131. begrüßt die laufende Arbeit des Rates und der Kommission, die sich darum bemühen, die Kohärenz zwischen der EU-Menschenrechtspolitik und anderen internationalen Politikbereichen zu stärken; hält es für die Verfolgung einer glaubwürdigen EU-Menschenrechtspolitik für ausschlaggebend, dass eine solche Kohärenz gestärkt wird; hält es für erforderlich, dass Europa zukünftig mit einer Stimme spricht; billigt das zentrale Thema des EU-Menschenrechtsforums mit dem Titel "Menschenrechte und Demokratie als Querschnittsthemen in Maßnahmen der EU";
- 132. fordert die Kommission auf, die Gewährung von Vorteilen im Rahmen des APS+ (Allgemeines Präferenzschema) an Länder weiterhin aufmerksam zu verfolgen, in denen bei der Umsetzung der acht IAO-Übereinkommen in Bezug auf grundlegende Arbeitsnormen, bezüglich der Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten oder bezüglich Zwangsarbeit schwerwiegende Mängel festzustellen waren; fordert die Kommission auf, Kriterien dafür zu erarbeiten, wann das APS auf Grund von Menschenrechtsfragen aufgehoben werden sollte;
- 133. verurteilt ohne Wenn und Aber jede Form der Ausbeutung von Kindern, sei es in sexueller Hinsicht, wozu Kinderpornographie und Kindersextourismus gehören, als auch Zwangsarbeit und alle Formen des Menschenhandels; stellt mit Verärgerung fest, dass auch innerhalb der EU die sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht wirklich zurückgeht, vor allem aufgrund der Nutzung des Internet; betrachtet dies als schwere Straftat, die als solche geahndet und bestraft werden muss;
- 134. fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin für die soziale Verantwortung bei europäischen und lokalen Unternehmen zu werben; ersucht den Rat, dem Parlament über jede Information des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, bezüglich der Klarstellung der Normen für Unternehmensverantwortung und Rechenschaftspflicht multinationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte Bericht zu erstatten;
- 135. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 13. November 2006 zur Gleichbehandlung und zum Gender-Mainstreaming im Krisenmanagement;
- 136. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Einwanderungspolitik zu einem vorrangigen Thema der Agenda der internen und externen Politik der Europäischen Union geworden ist und dass die Union versucht, in ihren Texten Einwanderung und Entwicklung zu verbinden und sicherzustellen, dass die Grundrechte der illegalen Einwanderer geachtet werden; betont allerdings, dass die Praxis diesen Texten zuwiderläuft; äußert sich besorgt insbesondere über den Abschluss von Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von illegalen Einwanderern mit Drittländern, die nicht über die rechtlichen und institutionellen Strukturen verfügen, die notwendig sind, um die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Rechte zu bewerkstelligen; fordert den Rat und die Kommission auf, es über die Fortschritte in diesem Bereich seit der Veröffentlichung im Jahr 2005 des ersten jährlichen Überwachungs- und Evaluierungsberichts, in dem die Kooperationsbereitschaft von Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung bewertet wurde, zu unterrichten; empfiehlt, dass das Europäische Parlament an der Aushandlung und dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen von Anfang an beteiligt wird, und betont zusammenfassend, dass eine Migrationspolitik gemeinsam und vor allem präventiv sein muss und nicht repressiv sein darf;
- 137. betont erneut, dass es wichtig ist, dass durch die interne Politik der EU die Achtung des Völkerrechts im Bereich der Menschenrechte gefördert wird, und dass es notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit u. a. den sich aus den Genfer Konventionen, dem Übereinkommen gegen Folter, dem Völkermord-Übereinkommen und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ergebenden Verpflichtungen erlassen; begrüßt den in einigen Mitgliedstaaten bei der Anwendung universeller Gerichtsbarkeit gemachten Fortschritt; ermutigt im Hinblick auf eine größere Kohärenz der internen und externen Politikbereiche den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, den Kampf gegen die Straffreiheit bei schwerwiegenden völkerrechtlichen Straftaten in die Entwicklung eines gemeinsamen EU-Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einzubeziehen;
- 138. ersucht die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten, in den Rahmen der Erörterungen zu Menschenrechten und Grundfreiheiten mit Drittländern das Thema der Verfolgung oder Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung systematisch aufzunehmen und geeignete progressive Maßnahmen zu ergreifen, wenn ähnliche Menschenrechtsverletzungen vorkommen; fordert sie auf, alle notwendigen Initiativen auf internationaler Ebene zu ergreifen, um Verfolgungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung ein Ende zu setzen und eine Entkriminalisierung zu erreichen, wie etwa die Annahme einer Resolution zu diesen Themen durch VN-Gremien, und beschließt, alljährlich am 17. Mai den Internationalen Tag gegen Homophobie zu begehen und zu fördern;
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
- 139. begrüßt die wichtige Rolle des Parlaments in Menschenrechtsfragen und bei der Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verbesserung der Lage bei Menschenrechten und Demokratie überall in der Welt durch die Überprüfung der Tätigkeiten anderer Organe und insbesondere durch den Sacharow-Preis;
- 140. fordert Rat und Kommission auf, die im Oktober 2006 abgeschlossene Studie des Europäischen Interuniversitären Zentrums für Menschenrechte und Demokratisierung mit dem Titel "Beyond Activism: The impact of the resolutions and other activities of the European Parliament in the field of human rights outside the European Union" zur Kenntnis zu nehmen;
- 141. begrüßt die Tätigkeiten des Unterausschusses für Menschenrechte, einschließlich regelmäßiger Berichte der Ratsvorsitze, der Kommission und des persönlichen Beauftragten für Menschenrechte, Aussprachen insbesondere mit Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen und unabhängigen Sachverständigen, zahlreicher Anhörungen sowie Sachverständigenaussagen und -gutachten; ist der Auffassung, dass die systematische Einbeziehung anderer Ausschüsse, wie der Ausschüsse für Entwicklung, für internationalen Handel, für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Haushaltsausschusses, zu einer verbesserten Wirkung seiner Arbeit führen könnte;
- 142. anerkennt, dass der Unterausschuss für Menschenrechte sich weiterhin der Bewertung der Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie verschrieben hat und sich dabei insbesondere auf die EU-Leitlinien zur Folter konzentriert sowie die Verantwortung der Kommission und des Rates für ihre Aktivitäten in diesem Bereich einfordert, einen stabilen Dialog mit internationalen Menschenrechtsgremien aufbaut, eine Plattform für Sachkenntnis bietet und sich gleichzeitig um die Menschenrechts- und Demokratieaspekte auf Berichte des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten hin kümmert, Initiativberichte zu speziellen Menschenrechtsinitiativen ausarbeitet, Menschenrechtsfragen durchgehend in alle Gremien des Parlaments (Ausschüsse und Delegationen) einbezieht, die Verleihung des Sacharowpreises organisiert und vorbereitet und eine Plattform für einen dauerhaften Dialog mit Vertretern von Bürgergesellschaften bietet;
- 143. unterstreicht die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Parlamentariern im Hinblick auf die Koordinierung der Überwachung der Menschenrechtspolitik, ist der Auffassung, dass der Unterausschuss für Menschenrechte versuchen sollte, Kommunikationskanäle zu gleichartigen Ausschüssen der einzelstaatlichen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern zu erschließen und Treffen mit ihnen zu organisieren;
- 144. fordert eine konstruktivere Rolle für den Unterausschuss für Menschenrechte bei der Ausarbeitung konsequenter und transparenter Kriterien für die Wahl von Dringlichkeitsthemen, um zu gewährleisten, dass die parlamentarischen Interventionen rechtzeitig erfolgen und möglichst große Wirkung zeigen; schlägt vor, Debatten und Abstimmungen zu Dringlichkeitsentschließungen anders zu organisieren, um die Teilnahme des Rates zu ermöglichen;
- 145. empfiehlt die vollständige Umsetzung der Leitlinien für Delegationen des Parlaments bei Besuchen in Drittländern;
- 146. empfiehlt die Übersetzung von Entschließungen und anderen zentralen Dokumenten zu Menschenrechtsfragen in die Sprache, die in den Ländern gesprochen wird, um die es geht;
- 147. begrüßt die aktive Rolle des Unterausschusses für Menschenrechte, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Präsidenten des Parlaments beim Eintreten für Gerechtigkeit in Fällen von Unrecht überall in der Welt, insbesondere durch die Verleihung des Sacharow-Preises; ist der Auffassung, dass das Parlament sich um mehr als nur eine kurzzeitige Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bemühen und geweckte Erwartungen besser erfüllen sollte, z.B. durch regelmäßige Kontakte zu bisherigen Preisträgern und fortgeführte Unterstützung; ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament für die Einrichtung eines Netzwerks von Sacharow-Preisträgern mit regelmäßigen Treffen im Europäischen Parlament eintreten sollte, damit sich die Sacharow-Preisträger an den Aktivitäten des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfragen beteiligen können; bedauert zutiefst die Antworten der burmesischen und der kubanischen Behörden auf den Antrag des Parlaments auf ihre Zustimmung zur Entsendung einer Delegation zum Besuch früherer Sacharow-Preisträger;
- 148. fordert den Unterausschuss für Menschenrechte auf, öffentliche Anhörungen durch eine größere Zahl teilnehmender Mitglieder und stärkere Sichtbarkeit in den Medien aufzuwerten; ersucht den Unterausschuss, weiterhin prominente Experten und Schlüsselakteure einzuladen und auch die Möglichkeit der Einladung von Vertretern aus Drittländern und Leitern von EU-Missionen zu prüfen; fordert den Unterausschuss auf, operationelle Schlussfolgerungen aus allen Treffen und Aussprachen zu ziehen, mit dem Ziel, die Einhaltung von Zusagen zu überwachen und erhaltene Informationen und geplante politische Alternativen zu kontrollieren;
- 149. begrüßt die Entschließung des Parlaments, in der die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert wird, sowie die Beiträge des Parlaments zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses Lagers und der mit ihm zusammenhängenden Menschenrechtsbelange; fordert den Rat und die Kommission auf, die Regierung zu drängen, einen Mechanismus zu finden, der es erleichtert, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Inhaftierten entweder anzuklagen oder freizulassen; begrüßt die Tatsache, dass Albanien im Mai 2006 zum ersten Land wurde, das fünf chinesische Uiguren von Guantánamo umsiedelte, bedauert aber, dass 13 chinesische Uiguren, gegen deren Freilassung die Regierung der Vereinigten Staaten keine Einwände hat, in Guantánamo Bay verbleiben, da die Regierung der Vereinigten Staaten zu Recht zu der Auffassung gelangt ist, dass sie nicht nach China zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit der Regierung der Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um die Ansiedlung all derjenigen verbleibenden Personen zu erleichtern, bei denen die Vereinigten Staaten zu dem Schluss gelangt sind, dass sie keine Bedrohung der Vereinigten Staaten oder ihrer Verbündeten darstellen, die aber nicht in ihre Heimatländer zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; ist besorgt darüber, dass schon allein die Existenz des Gefangenenlagers Guantánamo Bay weiterhin negative Signale darüber aussendet, wie der Kampf gegen den Terrorismus geführt wird;
- 150. ist der Auffassung, dass die Effizienz der Arbeit des Parlaments in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie vergrößert werden könnte, wenn das Parlament für seine Aktionen Schwerpunkte festlegen würde, insbesondere durch Konzentration auf Themen, bei denen ein breiter politischer Konsens möglich ist; ist der Auffassung, dass sein Unterausschuss für Menschenrechte kleine Arbeitsgruppen zur Überwachung jeder einzelnen Menschenrechtsleitlinie einsetzen sollte; ist der Auffassung, dass bestehende formelle Befugnisse besser zur Förderung von Menschenrechten genutzt werden sollten, insbesondere Haushaltsbefugnisse und das Recht auf Erteilung der Zustimmung;
- 151. erinnert an seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse21; fordert seine Ausschüsse auf, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, in ihren Aktivitäten die Ausgewogenheit der Geschlechter zu berücksichtigen (auch in der Zusammensetzung der Delegationen und der eingeladenen Rednerinnen und Redner) und die von den in jedem Ausschuss benannten, für das Gender Mainstreaming zuständigen Mitgliedern vorgelegten Gender-Aktionspläne umzusetzen;
- 152. meint, dass verschiedene Politikbereiche im Europäischen Parlament durch die Tätigkeit der für Menschenrechte, Haushalt und internationalen Handel zuständigen Ausschüsse so besser verknüpft werden könnten, dass Haushalts- und Handelsfragen einfacher in die Artikulierung von Menschenrechtsanliegen einbezogen werden, um letztere realistischer zu machen, was ihre Erreichbarkeit anbelangt, und besser abgestimmt auf die formalen Befugnisse des Europäischen Parlaments;
- 153. fordert den Rat auf, Mitglieder des Europäischen Parlaments systematisch zur Teilnahme an Vorbereitungs- und Informationstreffen, wie beispielsweise mit NRO, für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern sowie von Menschenrechtsunterausschüssen der Europäischen Nachbarschaftspolitik einzuladen;
- 154. erachtet es als eine Priorität, weiterhin eng mit den Vereinten Nationen und besonders dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie den Vertretern und Organen des Europarates zusammenzuarbeiten; hält es ferner für wichtig, engere Arbeitsbeziehungen mit den parlamentarischen Versammlungen von AKP, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (APEM) und Europa-Lateinamerika (EUROLAT) zu unterhalten, um Fachwissen auszutauschen und die Tätigkeit der Beteiligten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie besser zu koordinieren;
- 155. erkennt die Arbeit seines nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen an und insbesondere dessen am 14. Februar 0722angenommenen Bericht; begrüßt die Bemühungen, Informationen zu sammeln, die Vorwürfe zu prüfen und die diesbezügliche Tatsachenfeststellung sowie das Sichtbarmachen außerordentlicher Überstellungen und der Benutzung von EU-Mitgliedstaaten durch CIA-Flugzeuge beim Transport von Opfern als Menschenrechtsverstoß und Verletzung des Völkerrechts; nimmt die am Rat, seinem Generalsekretär/Hohen Vertreter und an den Mitgliedstaaten geübte Kritik sowie die an sie gerichteten Empfehlungen zur Kenntnis; betont die Rolle seines zuständigen Ausschusses bei der Sicherstellung der angemessenen politischen Weiterverfolgung des vorstehend erwähnten Berichts; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, um der Praxis der außerordentlichen Überstellungen ein für allemal ein Ende zu setzen;
- 156. begrüßt die Annahme seiner Entschließung zur Menschenrechtslage der Dalits in Indien vom 1. Februar 0723;
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
- 157. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission nun bei den Mandaten der Leiter von Delegationen der Kommission in Drittländern den Menschenrechten einen höheren Stellenwert beimisst;
- 158. begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen des laufenden Erneuerungsprozesses der Mandate der EU-Sonderbeauftragten allen Mandaten ein Bezug zu den Menschenrechten hinzugefügt wurde;
- 159. setzt sich dafür ein, dass allen vom Rat ernannten Sonderbeauftragten mehr Humanressourcen für den Bereich Menschenrechte zur Verfügung gestellt werden;
- 160. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE, den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder und Gebieten sowie den Geschäftsstellen der wichtigsten, in der EU niedergelassenen und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zu übermitteln.
- 1 Ratsdokument 13522/1/2006.
- 2 Alle maßgeblichen Grundlagentexte sind in der Tabelle im Anhang III des Berichts A6-0128/2007 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu finden.
- 3 ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.
- 4 ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.
- 5 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 6 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3; ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 7 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 409..
- 8 ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.
- 9 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0018.
- 10 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0008.
- 11 ABl. L 386 E vom 29.12.2006, S. 1.
- 12 ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
- 13 ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.
- 14 ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 67.
- 15 Zum 7. Februar 2007 haben Frankreich, Italien, Lettland, Polen und Spanien das Protokoll Nr. 13 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
- 16 Unterzeichnet aber nicht ratifiziert (zum Januar 2007): Österreich (2003), Belgien (2005), Zypern (2004), Finnland (2003); Frankreich (2005), Deutschland (2006), Italien (2003), Luxemburg (2005), Niederlande (2005), Portugal (2006), Rumänien (2007). Unterzeichnet und ratifiziert: Tschechische Republik, Dänemark, Polen, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Malta, Estland und Slowenien. Somit haben Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen und die Slowakei das OPCAT weder unterzeichnet noch ratifiziert.
- 17 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0501.
- 18 ABl. L 261 vom 6.8.2004, S.19.
- 19 Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2005, 15293/1/05/REV 1, Anl., S. 14.
- 20 Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates am 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41) und Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ABl. L 405 vom 30.12.2006, S. 41).
- 21 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0010.
- 22 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0032.
- 23 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0016.