Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten KOM (2008) 814 endg.; Ratsdok. 15980/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 15. Dezember 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 3. Dezember 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 4. Dezember 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wird an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl. Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

Dieser Vorschlag auf der Grundlage von Artikel 169 dient der Auflegung eines Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP), das 22 nationale Metrologie-Forschungsprogramme zusammenführt, um Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Metrologieforschung zu verbessern. Der Europäische Forschungsraum soll durch eine bessere Koordinierung stärker strukturiert werden, so dass gemeinsame europäische Herausforderungen besser bewältigt, die positiven Auswirkungen der Programme gestärkt und die Schranken zwischen den nationalen Programmen beseitigt werden. Folgende Mitgliedstaaten oder mit dem 7. Rahmenprogramm (RP7) assoziierte Länder sind beteiligt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich sowie Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Das Institut für Referenzmaterialien und -messungen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission kann mit dem Programm assoziiert werden.

Die Initiative wurde im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" des RP7 angekündigt. Für das EMFP sind Beiträge der teilnehmenden Staaten in Höhe von 200 Mio. EUR, einschließlich eines flexiblen Betrags von bis zu 50 % des nationalen Beitrags, und ein Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von voraussichtlich 200 Mio. EUR vorgesehen.

1.2. Begründung des Vorschlags

Die Metrologie steht zwar nicht im Zentrum des öffentlichen Interesses, spielt aber eine wichtige Rolle für modernen Handel und moderne Kommunikation. Die Metrologieforschung dient dem Wohle der Allgemeinheit und ist eine wichtige Grundlage für die staatliche Regulierung und Normung. Alle großen Wirtschaftsmächte der Welt haben erkannt, dass FuE in der Metrologie entscheidende Bedeutung für das langfristige Wirtschaftswachstum hat. Vor diesem Hintergrund muss sich Europa dem so genannten "europäischen Metrologiedilemma" stellen, das sich aus der Notwendigkeit ergibt, die Metrologieforschung permanent an gesellschaftliche Bedürfnisse anpassen zu müssen, die ständig anspruchsvoller, komplexer und dadurch auch ressourcenintensiver werden, während auch die "traditionellen" Forderungen ohne neue oder zusätzliche Ressourcen weiter bedient werden müssen.

Das hier beschriebene Konzept erfordert eine Aufstockung der Ressourcen und kann nur dann gelingen, wenn die bestehenden nationalen Systeme in vollem Umfang berücksichtigt und in ein echtes europäisches Programm integriert werden, das zu einem echten Schrittwechsel und einer Modernisierung der bestehenden nationalen Systeme führen sollte. Das EMFP bietet die Möglichkeit, Doppelarbeit zu verringern und über die stärker differenzierten Konzepte der einzelnen Länder gemeinsame Ziele zu erreichen.

1.3. Allgemeiner Hintergrund

Die europäischen Metrologieforscher bilden eine Fachgemeinschaft, die nur lose mit Forschungsorganisationen oder Hochschulen verbunden ist. Es gibt kaum eine zusammenhängende Struktur; einige wenige Exzellenzzentren würden von einem breiten internationalen Wettbewerb profitieren.

Europa schöpft sein Potenzial in der Metrologieforschung nicht vollständig aus.

Deshalb werden gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft benötigt um zu einer modernen Metrologieforschungspolitik zu gelangen.

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Europäische Metrologieforscher können sich unter dem Rahmenprogramm an verschiedenen Programmen beteiligen, doch fehlt es derzeit noch an einer echten Metrologiepolitik.

Mit der EMFP-Initiative wird diese Koordinationslücke durch ein Programm nach dem Bottom-up-Konzept angegangen, das exakt auf den Bedarf im Bereich der Metrologie zugeschnitten ist. Im Zentrum des gemeinsamen EMFP-Programms stehen die nationalen Metrologieinstitute (NMI).

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Generell soll die EU besser in die Lage versetzt werden, ihre vorrangigen politischen Ziele zu erreichen und die großen Herausforderungen der nächsten Jahre zu bewältigen d. h.

2. Anhörung interessierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung der interessierten Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Am 1. Juli 2008 traf eine Lenkungsgruppe für Folgenabschätzungen zusammen; zudem wurde für die Gesamtinitiative eine formelle dienststellenübergreifende Gruppe eingesetzt die sich am 31. Juli und 25. September 2008 getroffen hat.

Zusätzlich zur Internet-Konsultation wurde am 25. Juni 2008 ein Workshop zur Anhörung der Beteiligten veranstaltet. Dieser wurde von 32 Einzelpersonen aus acht Ländern, verschiedenen internationalen Organisationen und mehreren NMI besucht.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die im Rahmen der Online-Konsultation und des Treffens mit den Beteiligten erteilten Antworten wurden sowohl in der Folgenabschätzung als auch der Ausarbeitung des Vorschlags berücksichtigt.

2.2. Die Optionen im Vergleich

Die Optionen für Gemeinschaftsmaßnahmen ergeben sich aus der Logik und den Interventionsmechanismen des RP7. Neben dem Szenario des "Nichttätigwerdens" betreffen die Optionen deshalb entweder direkte (Forschungsfinanzierung) oder indirekte Gemeinschaftsmaßnahmen unter dem RP7 und fügen sich in die strategische Forschungsplanung verschiedener Mitgliedstaaten ein.

Die Optionen werden auf der Grundlage ihrer wesentlichen Merkmale wie folgt benannt:

Option 1:

"Nichttätigwerden": Status Quo, keine weiteren EMFP-Maßnahmen - mögliche Folge wäre ein zwischenstaatlicher Ansatz;

Option 2:

"Indirekte Gemeinschaftsmaßnahmen nach dem Bottom-up-Prinzip - leichte Koordinierung": im Rahmen der RP7-Programme und -Themen (Programme "Zusammenarbeit" und "Kapazitäten"). Ziel wäre die Nutzung von ERA-NET und/oder ERA-NET Plus, wobei die einzelnen Themen - und unter dem RP-Programmteil die einzelnen Programme - jedoch isoliert angegangen würden ("Business as usual");

Option 3:

"Indirekte Gemeinschaftsmaßnahmen nach dem Topdown-Prinzip": Wiederaufnahme des Themenbereichs Metrologie ins RP unter dem RP7 oder Neuauflage eines Gemeinschaftsprogramms Metrologie in RP8;

Option 4:

"Artikel 169 - Programmintegration durch indirekte Gemeinschaftsmaßnahmen": Gemeinschaftsmaßnahme zur Integration der nationalen Programme über Artikel 169 wie im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" des FP7 angeregt;

Option 5:

"GFS - direkte Maßnahmen": einheitliches, Europäisches Metrologie-Forschungsprogramm, das über die Gemeinsame Forschungsstelle abgewickelt wird, um den Metrologiebedarf auf europäischer Ebene abzudecken.

Der Unterschied zwischen diesen fünf Optionen liegt in der Konzeption der Gemeinschaftsintervention als direkte oder indirekte Maßnahme. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Merkmale der einzelnen Optionen eingegangen.

Wird Option 1 gewählt, so wird die heutige Situation aufgrund des Fehlens politischer und/oder finanzieller Maßnahmen der Gemeinschaft (ERA-NET oder andere Koordinierungsinstrumente) nicht stabil bleiben. Höchstwahrscheinlich wird sich die Lage verschlechtern, da die Mitgliedstaaten weniger investieren werden, wenn die Metrologieforschung kein vorrangiger Bereich der Europäischen Politik ist. Der Status Quo und die Trennung zwischen den nationalen Programmen bleibt fortbestehen; die Wahrscheinlichkeit von Kontakten zwischen Forschergruppen aus neuen Ländern und erfahrenen hochqualifizierten Forschungsteams aus fortgeschritteneren Ländern ist eher niedrig. Option 2 wäre eine Fortsetzung der Strategie, die mit ERA-NET im RP6 und ERA-Netto-Plus zu Beginn von RP7 eingeschlagen wurde. Politik- und Forschungsbereiche der EU (z.B. Energie, Umwelt) können einfach und direkt in die Koordinierung der Programme der Mitgliedstaaten einbezogen werden; wichtigster Baustein hierfür sind geschickt konzipierte Mechanismen zur Interaktion mit verschiedenen metrologieorientierten ERA-NETs. Eine kohärente, gemeinsame und langfristige Programmstrategie wie bei einem echten europäischen Forschungsprogramm ist nicht vorgesehen. Option 3 macht keinen großen institutionellen Aufwand erforderlich. Es würde ein eigenes Forschungsprogramm Metrologie aufgelegt, das den Metrologieforschern, der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Industrie die Möglichkeit bietet, sich um eine Finanzierung nach den RP-Regeln zu bewerben. Bei dieser Option könnte der Schwerpunkt auf neue technologische Herausforderungen auf neuen Gebieten gelegt und somit eine Modernisierung des Sektors herbeigeführt werden. Die Vorgehensweise ähnelt der Option 2. Auswirkungen auf die bestehenden nationalen Systeme der Metrologieforschung und auf die Integration zwischen den nationalen Programmen und Infrastrukturen werden nicht entstehen. Option 4 schafft eine Plattform für eine gemeinsame Forschungsplanung der EU und der Mitgliedstaaten und führt somit zu einer kohärenten, langfristigen Forschungsplanung, die das Erreichen einer kritischen Masse möglich macht. Durch die aktive Beteiligung der Europäischen Kommission kann sichergestellt werden, dass der Nachdruck auf Mobilität und Offenheit sowie auf neu entstehenden Gebieten liegt. Die Kombination gemeinschaftlicher und nationaler Mittel schafft eine kritische Masse, die strukturelle Veränderungen in den nationalen Metrologieforschungssystemen bewirken kann. Die Kontakte zur Industrie sind nicht auf EU-Ebene gelenkt, sondern bleiben eher auf die nationale Ebene beschränkt. Diese Option wird erhebliche institutionelle Änderungen mit sich bringen, die eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen dürften und komplexe Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten erfordern. Option 5 impliziert eine von den Mitgliedstaaten, ihren Forschungsprogrammen und damit zusammenhängenden Infrastrukturen isolierte Metrologieforschung, die nur geringen Einfluss auf die Umstrukturierung der nationalen Metrologieforschung haben wird; ein Gespür für den wahren Bedarf der Mitgliedstaaten würde ebenfalls kaum entwickelt. Zusätzliche Engpässe sind die Einstellungsanforderungen der GFS, die Wahrscheinlichkeit doppelt vorhandener Infrastrukturen und der Mangel an Wettbewerb auf einem Gebiet, das aufgrund seiner Beschaffenheit auf Konkurrenz angewiesen ist, um wirklich zuverlässige Lösungen zu finden.

2.3. Warum Artikel 169?

Die Optionen 1 und 5 scheiden im Hinblick auf das oben beschriebene Problem als Lösung aus, so dass die ausführliche Analyse mit einer gründlichen Abwägung von Pro und Contra auf die Optionen 2, 3 und 4 beschränkt wurde.

Die Gesamtschlussfolgerung lautet, dass die Zeit für eine Metrologieinitiative nach Artikel 169 reif ist. Eine solche Initiative wird dringend benötigt, um die europäische Metrologieforschung zu fördern und zu modernisieren und um Industriesektoren und wissenschaftliche Gebiete, auf denen immer feinere Metrologietechniken erforderlich sind zu unterstützen.

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Das EMFP wird die nationalen Programme von 22 teilnehmenden Staaten in ein gemeinsames Forschungsprogramm integrieren und insbesondere zum Erreichen der Ziele der europäischen nationalen Messsysteme beitragen. Es wird die Entwicklung, Validierung und Nutzung neuer Messtechniken, Normen, Prozesse, Instrumente, Referenzmaterialien und Kenntnisse im Dienste innovativer Entwicklungen in Industrie und Handel beschleunigen die Qualität der Daten für Wissenschaft, Industrie und Politik verbessern und die Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen unterstützen.

Diese Ziele sollen auf folgende Art erreicht werden:

Das EMFP wird laufende nationale Programme und Tätigkeiten, die auf rein nationale Prioritäten ausgerichtet sind, ergänzen.

3.2. Rechtsgrundlage

Der Vorschlag für das Programm EMFP stützt sich auf Artikel 169 EG-Vertrag, der eine Beteiligung der Gemeinschaft an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsieht.

Der Vorschlag folgt dem Prinzip der indirekten zentralen Mittelverwaltung im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung. Nach Artikel 56 der Haushaltsordnung hat die Kommission von den Einrichtungen, die sie mit Durchführungsaufgaben betraut, vorab den Nachweis der Existenz und ordnungsgemäßen Funktionsweise u.a. von Finanzhilfeverfahren, eines Systems zur internen Kontrolle, eines angemessenen Buchführungssystems sowie einer unabhängigen externen Prüfung zu verlangen.

3.3. Subsidiaritätsprinzip

Da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, gelangt das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung.

Im Falle des vorgeschlagenen EMFP ist festzustellen, dass rein nationale oder zwischenstaatliche Maßnahmen zur Koordinierung öffentlicher FuE im Bereich der Metrologie sich in den vergangenen Jahren nicht intensiviert haben und weder finanzielle Mittel bereitstellen noch zu einer Integration des EMFP in das Rahmenprogramm und den EFR beitragen würden. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich dass die Mitgliedstaaten diese Probleme allein lösen können.

Das Recht der Gemeinschaft, in diesem Bereich tätig zu werden, ist in mehreren Artikeln des EU-Vertrags verankert, in denen eine Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Bereich der Forschung vorgesehen ist. Laut Artikel 165 koordinieren die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten "ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft sicherzustellen." Die Kommission darf in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

Die Gemeinschaft bemüht sich schon seit Jahren im Rahmen der im Vertrag gebotenen Möglichkeiten um eine stärkere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungsprogrammen. Der Europäische Rat von Lissabon zog im Jahr 2000 den Schluss, dass Forschungstätigkeiten auf nationaler und Unionsebene besser integriert und koordiniert werden müssen, um ein Maximum an Effizienz und Innovation zu ermöglichen. 2006 legte auch das Europäische Parlament besonderen Nachdruck auf eine bessere Koordinierung nationaler und europäischer Forschungsprogramme. Im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" des RP7 wurde eine Artikel 169-Initiative angekündigt, um über die bestehenden Netze nationaler Metrologielabore ein gemeinsames Europäisches Metrologie-Forschungsprogramm zu schaffen.

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Laut Artikel 169 kann die Gemeinschaft "im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten bei der Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsehen." Das heißt, die Initiative bleibt bei den Mitgliedstaaten, die über großen Spielraum für nationale Entscheidungen verfügen.

Gemäß der Analyse der Folgenabschätzung dürfte der Anteil der potenziellen "Gemeinschaftsfinanzierung", die realistischerweise einer direkten nationalen Kontrolle entzogen werden könnte, 200 Mio. EUR über 6-7 Jahre, zuzüglich einer Reserve von 100 Mio. EUR, betragen.

Mit dem vorgeschlagenen Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von 200 Mio. EUR würde das EMFP für die Metrologieforschung einen drastischen Übergang weg von den fragmentierten und rein nationalen FTE-Investitionen hin zu einer strukturierten und ausgewogenen Investitionspolitik auf nationaler und EU-Ebene bewirken.

3.5. Wahl des Instruments

Vorgeschlagen wird eine im Mitentscheidungsverfahren erlassene Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, das übliche Rechtsinstrument für Initiativen nach Artikel 169.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Die Haushaltsauswirkungen dieses horizontalen Vorschlags sind bereits in der Rechtsgrundlage des RP72 sowie im spezifischen Programm "Zusammenarbeit"3 des RP7 ausgeführt. Die zwischen der Kommission und der spezifischen Durchführungsstruktur zu treffende Vereinbarung gewährleistet den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

5. Weitere Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeitraum

ERA-NET Plus dient als Simulation bzw. Pilotphase für den EMFP-Vorschlag. Um die Vorbereitung des EMFP mit dem gleichen Schwung fortzusetzen, hat die Kommission ERA-NET Plus im Programm "Zusammenarbeit" als Überbrückungsmaßnahme für den zukünftigen "Artikel 169-Vorschlag" bestimmt. Im Arbeitsprogramm "Zusammenarbeit" wurden für iMERA Plus 21 Mio. EUR bereitgestellt. Der Erfolg der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ERA-NET Plus hat gezeigt, dass es möglich ist, die Ressourcen von 20 Ländern zusammenzuführen und ein gemeinsames Aufforderungs- und Auswahlverfahren zu organisieren und durchzuführen so dass Ende 2007 64 Mio. EUR für 21 Kooperationsprojekte zugewiesen werden konnten. Die Ergebnisse werden ganz Europa zugute kommen; im Testlauf wurden alle für die Durchführung wichtigen Themen wie z.B. rechtliche Fragen zum geistigen Eigentum angesprochen.

Ein weiterer Übergangszeitraum ist für das EMFP nicht erforderlich.

5.2. Vereinfachung

Der vorgeschlagene Rechtsakt bewirkt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Behörden (EU und teilnehmende Staaten) und für die privatwirtschaftlichen Beteiligten.

Die EU wird in direktem Kontakt mit der spezifischen EMFP-Durchführungsstruktur stehen die für die Zuweisung des Gemeinschaftsbeitrags, für die Überwachung seiner Verwendung und die Berichterstattung darüber zuständig ist.

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 169 und 172 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission4, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses5, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag6, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1
Beitrag der Gemeinschaft

Artikel 2
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 3
Tätigkeiten des EMFP

Artikel 4
Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der spezifischen Durchführungsstruktur

Artikel 6
Auf den Finanzbeitrag der Gemeinschaft anfallende Zinsen

Artikel 7
Minderung des Gemeinschaftsbeitrags als Sanktion für eine mangelhafte Durchführung

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Teilnahme von anderen Drittländern

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I
Beschreibung der Ziele und der Tätigkeiten des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Ziele

Die Metrologie leistet in der heutigen globalen Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung vieler Nationen. Bestimmte gesellschaftliche Herausforderungen können nur mit Hilfe der Metrologieforschung überwunden werden;

Beispiele hierfür finden sich auf Gebieten wie Weltraumforschung, einschließlich Satellitennavigation, Sicherheit, Gesundheitswesen, Halbleiterindustrie und Klimawandel. Die Metrologieforschung dient dem Wohl der Gesellschaft und ist eine wichtige Grundlage für die staatliche Regulierung und Normung. Sie steht kaum im öffentlichen Interesse, spielt aber eine wichtige Rolle für modernen Handel und moderne Kommunikation. Das Fehlen einheitlicher und genauer Gewichte und Maße kann den Zugang zu Märkten erschweren. Alle großen Wirtschaftsmächte der Welt haben erkannt, dass FuE in der Metrologie entscheidende Bedeutung für das langfristige Wirtschaftswachstum fortgeschrittener Länder hat.

Die Metrologieforschung hat in vielen Ländern traditionell hohe Priorität. Die nationalen Metrologieforschungsprogramme der europäischen Länder sind jedoch vollständig voneinander isoliert und bisher waren die Mitgliedstaaten der EU nicht imstande, alleine ein einheitliches und wirklich integriertes Europäisches Metrologie-Forschungsprogramm auf die Beine zu stellen. Die nationalen Metrologieforschungsprogramme werden von den nationalen Metrologieinstituten (NMI) mit Unterstützung von benannten Instituten (BI) durchgeführt; die erforderlichen Mitteln kommen von Regierung oder Ministerien. Die europäische Metrologieforschung ist eine Fachgemeinschaft, die nur lose mit Forschungsorganisationen oder Hochschulen verbunden ist. Es gibt kaum eine zusammenhängende Struktur; einige wenige Exzellenzzentren würden von einem breiten internationalen Wettbewerb profitieren.

Doppelarbeit im Bereich der Forschung lässt sich so kaum vermeiden.

Das Recht der Gemeinschaft, in diesem Bereich tätig zu werden, ist in mehreren Artikeln des EU-Vertrags verankert, in denen eine Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Bereich der Forschung vorgesehen ist. Laut Artikel 165 koordinieren die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten "ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft sicherzustellen." Artikel 169 bietet der Gemeinschaft die Möglichkeit, eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten vorzusehen. Maßnahmen der Gemeinschaft sind in hohem Maße gerechtfertigt, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Mitgliedstaaten diese Probleme allein lösen können.

Das EMFP wird die nationalen Programme von 22 teilnehmenden Staaten in ein gemeinsames Forschungsprogramm integrieren und insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der europäischen nationalen Messsysteme leisten. Es wird die Entwicklung, Validierung und Nutzung neuer Messtechniken, Normen, Prozesse, Instrumente, Referenzmaterialien und Kenntnisse im Dienste innovativer Entwicklungen in Industrie und Handel beschleunigen, die Qualität der Daten für Wissenschaft, Industrie und Politik verbessern und die Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen unterstützen.

Diese Ziele sollen auf folgende Art erreicht werden:

Das EMFP ergänzt laufende nationale Programme und Tätigkeiten, die auf rein nationale Prioritäten ausgerichtet sind.

Ziel der EMFP-Initiative ist es, einschlägige nationale Metrologieforschungstätigkeiten besser aufeinander abzustimmen und zu integrieren und ein gemeinsames Forschungsprogramm zu schaffen das wissenschaftliche, verwaltungstechnische und finanzielle Integration gewährleistet einen wichtigen Beitrag zum Europäischen Forschungsraum leistet und die Konzepte der Lissabon-Agenda untermauert, die Europa zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" machen möchte. Die Integration auf wissenschaftlicher Ebene erfolgt durch die gemeinsame Beschreibung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des EMFP. Auf Ebene der Verwaltung wird die Integration über die spezifische Durchführungsstruktur EURAMET e.V. erreicht; die Modalitäten sind in Anhang II beschrieben.

Finanzielle Integration bedeutet, dass die teilnehmenden Staaten konkrete Zusagen zur Finanzierung des EMFP leisten und allen förderfähigen Teilnehmern an ausgewählten EMFP-Projekten Mittel aus dem nationalen EMFP-Haushalt zur Verfügung stellen; dabei ist gegebenenfalls auch die finanzielle Reserve in Höhe von 50 % dieser Haushalte in Anspruch zu nehmen. Sie zahlen ferner eine bestimmte Barsumme in ein gemeinsames Budget ein, um neben der Deckung der laufenden Kosten des EMFP auch die Finanzierung von Exzellenz- und Mobilitätsstipendien zu ermöglichen. Ein weiteres Element der finanziellen Integration ist das gemeinsame Konzept für förderfähige Kosten, das sich auf die Regeln des Siebten Rahmenprogramms stützen wird.

II. Tätigkeiten

Die Haupttätigkeiten des EMFP betreffen die gemeinsame Forschung und technologische Entwicklung auf vier Gebieten:

Daneben wird in begrenztem Umfang eine gewisse Vernetzung gefördert, um Bekanntheitsgrad und Wirkung des EMFP zu verstärken. Dazu gehören erforderlichenfalls die Betreuung und Aktualisierung der festgelegten EMFP-Forschungsgebiete durch u. a.

Workshops sowie Kontakte mit anderen Beteiligten in Europa und darüber hinaus.

III. Durchführung der Massnahmen

Die Auswahl der EMFP-Projekte und die Gewährung der Exzellenz- und Mobilitätsstipendien erfolgen im Rahmen regelmäßig stattfindender Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Dem vorläufigen Zeitplan zufolge sollen solche Aufforderungen über einen Zeitraum von maximal sieben Jahren im Abstand von 12 bis 18 Monaten ergehen. Die Vergabe der Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher erfolgt im Rahmen einer permanenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

A. EMFP-Projekte

a) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen - Forschungsthemen für EMFP-Projekte (Phase 1):

Vor jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte werden die Themen der betreffenden Aufforderung in folgenden Schritten festgelegt: Zunächst bestimmt der EMFP-Ausschuss (siehe Anhang II) in Absprache mit der Kommission, welche Teile des EMFP-Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sein sollen. Danach wird die Forschergemeinschaft - d. h. jede interessierte Einzelperson oder Organisation - aufgefordert Forschungsthemen für die Aufforderung vorzuschlagen. Im Anschluss daran einigt sich der EMFP-Ausschuss darauf, welche der eingegangenen Vorschläge für Forschungsthemen das beste Potenzial aufweisen. Der EMFP-Ausschuss kann Themenvorschläge ändern, aufteilen oder zusammenfügen und er kann neue Themen vorschlagen um die Aufforderung in Phase 2 zu optimieren. Der EMFP-Ausschuss sorgt dafür dass die endgültigen Forschungsthemen nicht zu den ursprünglichen Ideengebern zurückverfolgt werden können und somit anonym sind.

b) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte (Phase 2):

Sobald die Forschungsthemen ausgewählt wurden, veröffentlicht EURAMET e.V. die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und fordert Forschungsteams von NMI und BI teilnehmender Staaten auf, Konsortien zu bilden und Projektvorschläge einzureichen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bleibt mindestens zwei Monate offen.

EURAMET e.V. bewertet jeden eingegangenen Vorschlag mit Unterstützung von mindestens drei unabhängigen Sachverständigen, die EURAMET e.V. auf der Grundlage der in den Beteiligungsregeln festgelegten Kriterien selbst benennt. Die Sachverständigen erstellen eine Rangliste, die für die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln und Mitteln aus nationalen Quellen verbindlich ist.

Für EMFP-Projekte gelten folgende Hauptbewertungskriterien:

Die Hauptbewertungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen konkretisiert. Zusätzliche Kriterien können unter der Bedingung eingeführt werden, dass sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden, nicht diskriminierend sind und den Hauptbewertungskriterien nicht übergeordnet sind.

Konsortien, die Vorschläge für ein EMFP-Projekt einreichen, können auch nicht förderfähige europäische oder nichteuropäische Einrichtungen umfassen, wenn diese glaubhaft nachweisen können dass sie über die für die Teilnahme erforderlichen Ressourcen verfügen.

Konsortien, die Vorschläge für ein EMFP-Projekt einreichen, können bereits in dieser Phase in ihrem Vorschlag ein Exzellenzstipendium beantragen, wenn dieses dem Projekt einen benötigten wissenschaftlichen Mehrwert bietet. In einem solchen Fall ist die Bewertung des Stipendiumantrags Teil der Gesamtbewertung des Projekts. Die Auswahl des Projekts für eine finanzielle Unterstützung beinhaltet automatisch die Gewährung des Stipendiums.

Der Forschungsrat von EURAMET e.V. gibt eine unabhängige Stellungnahme zur Gesamtbewertung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte (Phasen 1 und 2), nicht jedoch zu einzelnen EMFP-Projekten ab. EURAMET e.V. wird dieser Stellungnahme bei späteren Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gebührend Rechnung tragen.

B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Exzellenzstipendien und Mobilitätsstipendien (Phase 3)

Die Veröffentlichung der Liste der ausgewählten Vorschläge für EMFP-Projekte wird von einer Aufforderung an die Forschergemeinschaft begleitet, sich über Exzellenzstipendien und/oder Mobilitätsstipendien an EMFP-Projekten zu beteiligen.

An EMFP-Projekten teilnehmende Konsortien werden (sofern sie nicht bereits bei Vorlage des Vorschlags für ein EMFP-Projekt gemäß Abschnitt A.b Absatz 7 einen Vorschlag für Forscher- und Exzellenzstipendien eingereicht haben,) aufgefordert, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags über das EMFP-Projekt eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, um potenzielle Empfänger zu bestimmen, und EURAMET e.V. vorzuschlagen, diesen ein Exzellenz- oder Mobilitätsstipendium zu gewähren. Die Finanzierungsbeiträge zum EMFP werden vorläufig so berechnet, dass im Schnitt für jedes EMFP-Projekt mindestens ein Exzellenzstipendium und/oder Mobilitätsstipendium vergeben werden könnte. Dies ist jedoch keineswegs verpflichtend, da diese Art von Stipendien so flexibel wie möglich verwaltet werden.

Das EMFP-Projekt-Konsortium veröffentlicht die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zumindest in einer internationalen Zeitung und in drei verschiedenen nationalen Zeitungen aus drei verschiedenen teilnehmenden Staaten. Es sorgt für eine weite Verbreitung der Aufforderung über spezielle Informationsträger, insbesondere über die Internet-Seiten zum Siebten Rahmenprogramm, durch die Fachpresse, durch Broschüren sowie über die von den Mitgliedstaaten und den mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierten Ländern eingerichteten nationalen Kontaktstellen. Die Veröffentlichung und Verbreitung der Aufforderung muss den Anweisungen und Leitfäden von EURAMET e.V. entsprechen. Das Konsortium informiert EURAMET e.V. mindestens 30 Tage vor dem erwarteten Veröffentlichungsdatum über die Aufforderung und ihren Inhalt. EURAMET e.V. prüft die Konformität der Aufforderung mit den einschlägigen Vorschriften, Anweisungen und Leitfäden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bleibt mindestens fünf Wochen offen.

Das EMFP-Projekt-Konsortium bewertet die Vorschläge mit Unterstützung von mindestens zwei unabhängigen Sachverständigen, die es auf der Grundlage der Beteiligungsregeln benennt.

Für die Bewertung der Vorschläge gelten folgende Hauptbewertungskriterien:

Die Hauptbewertungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen konkretisiert. Zusätzliche Kriterien können unter der Bedingung eingeführt werden, dass sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden, nicht diskriminierend sind und den Hauptbewertungskriterien nicht übergeordnet sind.

Das EMFP-Projekt-Konsortium schlägt EURAMET e.V. die Gewährung des Stipendiums an einen Empfänger vor und unterrichtet EURAMET e.V. über die Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Art der Veröffentlichung sowie der Namen und der Anbindung der an der Bewertung beteiligten Sachverständigen.

EURAMET e.V. gewährt innerhalb von 45 Tagen nach Eingang dieses Vorschlags das Stipendium oder lehnt es ab, wenn die Auswahl nicht mit den einschlägigen Vorschriften, Anweisungen und Leitfäden konform war.

EURAMET e.V. fordert europäische Länder, die im Bereich der Metrologieforschung über begrenzte oder gar keine Kapazitäten verfügen, dazu auf, ihre Forschungsinstitute und Hochschulen zur Beantragung von Mobilitätsstipendien zu ermutigen, um auf diesem Wege zum Aufbau von Kapazitäten in der Metrologieforschung beizutragen.

C. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher

EURAMET e.V. startet eine kontinuierlich offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher und veröffentlicht sie mindestens in einer internationalen Zeitung und in drei verschiedenen nationalen Zeitungen aus drei verschiedenen teilnehmenden Staaten. Es sorgt für eine weite Verbreitung der Aufforderung über spezielle Informationsträger, insbesondere über die Internet-Seiten zum Siebten Rahmenprogramm, durch die Fachpresse, durch Broschüren sowie über die von den Mitgliedstaaten und mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierten Staaten eingerichteten nationalen Kontaktstellen.

Die Vorschläge werden vom Forscher sowie den aussendenden und empfangenden Organisationen eingereicht (NMI, BI oder sonstige an einem EMFP-Projekt teilnehmende Organisationen). Die Finanzierungsbeiträge werden vorläufig so berechnet, dass im Schnitt für jedes EMFP-Projekt mindestens ein Mobilitätsstipendium für Nachwuchsforscher vergeben werden könnte. Dies ist jedoch keineswegs verpflichtend, da diese Art von Stipendien so flexibel wie möglich verwaltet werden.

EURAMET e.V. wird die eingegangenen Vorschläge bewerten.

Dabei werden folgende Hauptbewertungskriterien zugrunde gelegt:

Die Hauptbewertungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen konkretisiert. Zusätzliche Kriterien können unter der Bedingung eingeführt werden, dass sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden, nicht diskriminierend sind und den Hauptbewertungskriterien nicht übergeordnet sind.

EURAMET e.V. sieht zwei Schlusstermine pro Jahr vor, zu denen die Stipendien im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gewährt werden, das sich auf die Stellungnahme von mindestens einem unabhängigen Sachverständigen pro Vorschlag stützt.

D. Zusammenfassende Tabelle

Art der Finanzierung Förderfähige Organisationen Förderfähige Länder Bewertungskriterien
A. EMFP-Projekt (Konsortium) NMI und BI Am EMFP teilnehmende Staaten Artikel 15(1)(a) der Beteiligungsregeln
B1. Exzellenzstipendien Alle Organisation außer NMI oder BI Mitgliedstaaten und mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm assoziierte Länder Artikel 15(1)(b) der Beteiligungsregeln
B2. Mobilitätsstipendien Vom:
(1) NMI und BI, (2) Organisationen mit Exzellenzstipendium, (3) Forscher aus EURAMET-Mitgliedstaaten, die nicht am EMFP teilnehmen und im Bereich der Metrologieforschung derzeit nur über begrenzte oder gar keine Kapazitäten verfügen An:
(1) NMI und BI oder (2) Organisationen mit Exzellenzstipendium
Mitgliedstaaten und mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm assoziierte Länder Artikel 15(1)(b) der Beteiligungsregeln
B3. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher Von:
NMI und BI An:
(1) NMI und BI oder (2) andere Organisationen, die am EMFP-Projekt teilnehmen (Konsortien)
Am EMFP teilnehmende Staaten Artikel 15(1)(b) der Beteiligungsregeln

IV. Finanzierungsmechanismus

A. Finanzierung auf Programmebene

Das EMFP wird von den teilnehmenden Staaten und der Gemeinschaft finanziert.

Die teilnehmenden Staaten erstellen einen Mehrjahres-Finanzplan für die Beteiligung am EMFP und leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Tätigkeiten. Die einzelstaatlichen Beiträge können aus bestehenden oder neu eingerichteten Programmen stammen, müssen jedoch mit den Grundsätzen einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Metrologie auf Spitzenniveau vereinbar sein. Jeder teilnehmende Staat weist zusätzlich zum Kernfinanzierungsbedarf (eigener EMFP-Haushalt) eine finanzielle Reserve in Höhe von 50 % dieses Bedarfs aus, um während der gesamten Laufdauer des EMFP Flexibilität und die Einhaltung der Rangliste zu gewährleisten. Die Finanzierung des EMFP beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, finanzielle Mittel für die Teilnehmer an ausgewählten EMFP-Projekten aus dem dafür vorgesehenen nationalen EMFP-Haushalt bereitzustellen und eine bestimmte Barsumme in ein "gemeinsames Budget" einzuzahlen, um neben der Deckung der laufenden Kosten des EMFP auch die Finanzierung von Forscherstipendien zu ermöglichen.

Der Gesamtbeitrag der Gemeinschaft zum EMFP wird so berechnet, dass er dem tatsächlichen Finanzbeitrag der teilnehmenden Staaten (ausschließlich laufender Kosten über 16 Mio. EUR und der finanziellen Reserve) entspricht; die Höchstgrenze von 200 Mio. EUR darf jedoch nicht überschritten werden. Da die laufenden Kosten in die Berechnung des Gemeinschaftsbeitrags einfließen, müssen sie von EURAMET e.V. begründet werden.

Zur Deckung der laufenden Kosten von EURAMET e.V. werden keine Gemeinschaftsmittel verwendet.

B. Unverbindliche finanzielle Aufschlüsselung

Insgesamt: 400 Mio. EUR (+100 Mio. EUR finanzielle Reserve)
Art der Tätigkeit Gemeinschaft 200 Mio. EUR Teilnehmende Staaten 200 Mio. EUR Insgesamt 400 Mio. EUR
% (Mio. EUR) % (Mio. EUR) % (Mio. EUR)
Modul Projektvorschläge (Teil A) 82 % 164 90 % 180 86 % 344
Modul Forscherstipendien (Teil B) Finanzierung bis 100 % 18 % 36 2 % 4 10 % 40
B1. Exzellenzstipendien 7,5 % 30
B.2 Mobilitätsstipendien 1,5 % 6
B.3 Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher 1,0 % 4
Laufende Kosten (Teil C)17- - 8 % 16 4 % 16
Insgesamt 100 % 200 100 % 200 100 % 400

C. Finanzierung von EMFP-Projekten und Forscherstipendien

Die Zuteilung von Finanzmitteln an ausgewählte EMFP-Projekte aus den vorgesehenen EMFP-Haushalten und dem Gemeinschaftsbeitrag erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste.

Der Finanzbeitrag für die Teilnehmer an diesen EMFP-Projekten wird auf der Grundlage der in den Beteiligungsregeln definierten förderfähigen Kosten berechnet. Ist das vorgesehene EMFP-Budget wegen der hohen Erfolgsquote von NMI und BI eines bestimmten teilnehmenden Staats erschöpft, so setzt dieser teilnehmende Staat die finanzielle Reserve von 50 % des vorgesehenen EMFP-Haushalts zur Unterstützung weiterer ausgewählter Vorschläge der Rangliste ein.

Der Gemeinschaftsbeitrag zu EMFP-Projekten wird pro Aufforderung als Prozentsatz der förderfähigen Kosten festgelegt, kann jedoch 50 % nicht überschreiten. Die Mittel werden direkt von EURAMET e.V. an die Teilnehmer des EMFP-Projekts übertragen.

Die nationalen Beiträge zu EMFP-Projekten werden über die entsprechenden nationalen Finanzierungsmechanismen bereitgestellt.

Gemeinschaftliche und einzelstaatliche Barbeiträge zur Finanzierung von Exzellenzstipendien, Mobilitätsstipendien und Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher werden an EURAMET e.V. übertragen und von diesem an die Stipendiaten weitergeleitet.

Die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen und insbesondere die Existenz des nationalen Beitrags, seine tatsächliche Auszahlung, die angemessene Verwendung der Gemeinschaftsmittel und die Förderfähigkeit der geltend gemachten Kosten werden unter Verantwortung von EURAMET e.V. sichergestellt und im Rahmen einer unabhängigen Finanzprüfung der EMFP-Projekte gemäß Grundsätzen, die den Grundsätzen des siebten Rahmenprogramms entsprechen, festgestellt.

Exzellenzstipendien, Mobilitätsstipendien und Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher sind feste Zuwendungen, die nach vorab festgelegten Sätzen gewährt werden; die zugrunde liegende Ausgaben werden nicht im Detail geprüft. Kostenkategorien, die durch solche Stipendien abgedeckt sind, können nicht als förderfähige Kosten eines EMFP-Projekts betrachtet werden. Offizielle Nachweise werden nur für die vollständige Auszahlung des festgelegten Betrags an den endgültigen Empfänger verlangt. Barzahlungen werden nicht als ordnungsgemäß belegte Zahlungen betrachtet und sind nicht förderfähig. EURAMET e.V. kann von Empfängern, die keine Einzelpersonen, sondern juristische Personen sind, entsprechende Gegenzahlungen verlangen.

V. Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums

EURAMET e.V. legt die EMFP-Politik für die Rechte des geistigen Eigentums gemäß Artikel 2 Absatz h fest.

Anhang II
Verwaltung und Durchführung des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Einleitung

Die spezifische Durchführungsstruktur des EMFP ist EURAMET e.V., ein im Jahr 2007 nach deutschem Recht als Vereinigung ohne Erwerbszweck gegründeter Verein. EURAMET e.V. ist die europäische regionale Metrologieorganisation. Die Mitgliedschaft bei EURAMET e.V. ist möglich für nationale Metrologieinstitute (NMI) und benannte Institute (BI) aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone sowie aus anderen europäischen Ländern;

NMI können Mitglieder, BI assoziierte Mitglieder werden.

Das Institut für Referenzmaterialien und -messungen der Europäischen Kommission kann mit dem Programm assoziiert werden. Zur Zeit gibt es Mitglieder aus 32 Ländern. 22 Länder sind gleichzeitig teilnehmende Staaten des EMFP.

II. Verwaltung des EMFP in Euramet E.V.

Folgende Gremien und interne Strukturen von EURAMET e.V. erfüllen Aufgaben bei der Durchführung des EMFP:

EURAMET e.V. legt wirksame Verfahren fest, die Interessenkonflikte zwischen dem EMFP-Programmmanager sowie Antragstellern, Teilnehmern oder Empfängern ausschließen.

III. Ausschliessliche Zuständigkeiten von Euramet E.V. und Vergabe von Unteraufträgen für administrative und logistische Aufgaben im Rahmen der Durchführung des EMFP an den Gastgeber

Für die Durchführung des EMFP ist ausschließlich EURAMET e.V. zuständig.

EURAMET e.V. verwaltet den Gemeinschaftsbeitrag zum EMFP und übernimmt ferner die Zuständigkeit für:

Während die oben genannten Zuständigkeiten und Entscheidungen zum EMFP ausschließlich bei EURAMET e.V. liegen, können bestimmte administrative und logistische Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des EMFP im Rahmen eines Untervertrags im Umfang der entstehenden Kosten an den Gastgeber übertragen werden.

Die administrative und logistische Unterstützung umfasst Folgendes:

Während EURAMET e.V. Kapazitäten für ein dauerhaftes Sekretariat aufbaut, können in Absprache mit der Kommission zusätzliche Aufgaben im Rahmen von Unterverträgen an den Gastgeber vergeben werden.

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument.