Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08

Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Allgemeines

In der derzeitigen Ausgestaltung begegnet der Richtlinienvorschlag folgenden Bedenken:

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2 (Geltungsbereich)

Zu Artikel 6 (Haftung für Personenschäden)

Zu Artikel 7 (Schadensersatz)

Zu Artikel 8 (Vorauszahlungen)

Zu Artikel 20 (Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten)

Zu Artikel 21 (Bereitstellung von Informationen)

Zu Artikel 28 (Berichterstattung über die Durchsetzung)