Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/14419 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/12915 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 29.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 234/19 (PDF)
1. Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 4 angefügt:
"4. § 65 Absatz 4 wird aufgehoben."
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. In § 22a Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort "Ausweisdokumentes" die Wörter "sowie, soweit angegeben, die E-Mail-Adresse" eingefügt."
- b) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3. In § 57 Nummer 1 werden nach dem nach dem Wort "Ausweisdokumentes" die Wörter "sowie, soweit angegeben, die E-Mail-Adresse" eingefügt."
3. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:
"Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts
§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Nummer 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:
"f) des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz,".
2. In Nummer 6 werden nach dem Wort "Führerscheinen" die Wörter "und Fahrerqualifizierungsnachweisen" eingefügt.
3. Nummer 7 wird wie folgt geändert:
- a) Nach der Angabe "Führerscheinen," wird die Angabe "Fahrerqualifizierungsnachweisen," eingefügt.
- b) Nach der Angabe "Scheine," wird die Angabe "Nachweise," eingefügt."