Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0918 - vom 4. Februar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Januar 2009 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans (2008/2149(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloniki die "europäische Perspektive" der Länder des westlichen Balkans festgestellt und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zum allgemeinen Rahmen der Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern des westlichen Balkans erklärt hat,

B. in der Erwägung, dass Kroatien gegenwärtig Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union führt und dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2005 den Kandidatenstatus erhalten hat,

C. in der Erwägung, dass die Handelszugeständnisse und die Finanzhilfe der Europäischen Union einen wichtigen Beitrag zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess im westlichen Balkan geleistet haben,

D. in der Erwägung, dass Kroatien auf gutem Wege zu einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union ist und die Aussicht besteht, dass die Verhandlungen 2009 abgeschlossen werden, und in der Erwägung, dass es die politischen und wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen weiterhin einhält und als funktionierende Marktwirtschaft anerkannt wurde, was als positives Beispiel für die anderen Länder dieses Raums dienen könnte,

E. in der Erwägung, dass das Parlament des Kosovo in seiner Entschließung vom 17. Februar 2008 den Kosovo für unabhängig erklärt hat; in der Erwägung, dass der Rat am 18. Februar 2008 erklärt hat, dass die Mitgliedstaaten entsprechend den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo entscheiden; in der Erwägung, dass die Gesamthilfe der Europäischen Union für den Kosovo im Zeitraum 2007-2010 auf über eine Milliarde Euro geschätzt wird, wobei aus diesen Mitteln die Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Beitrag der Europäischen Union zur internationalen Präsenz im Kosovo finanziert werden,

F. in der Erwägung, dass wirtschaftlicher Wohlstand und die volle Integration in den Binnenmarkt und das Welthandelssystem wesentlich für die langfristige Stabilität und das nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wachstum des gesamten westlichen Balkans sind,

G. in der Erwägung, dass die vorsichtige allmähliche Marktöffnung der Länder des westlichen Balkans und einem länderspezifischen Ansatz, wodurch hauptsächlich die Entstehung eines regionalen Marktes gefördert wird, wohl erheblich zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Region beitragen wird,

H. in der Erwägung, dass die immer stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit der Länder des westlichen Balkans auch den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten Wirtschaftswachstum verspricht und deren verstärkte Integration in den Binnenmarkt fördert,

I. in der Erwägung, dass mit dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen ("CEFTA") 32 bilaterale Freihandelsabkommen zwischen südost- und osteuropäischen Staaten in einem einzigen umfassenden regionalen Freihandelsabkommen zusammengefasst wurden, das die Liberalisierung in dieser Region dank eines einzigen Systems fairer, transparenter und vorhersagbarer Regeln vorantreibt,J. in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in den einzelnen Ländern des westlichen Balkans sehr unterschiedlich ist und 2006 von 3 % in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bis zu 10,3 % in Montenegro reichte; in der Erwägung, dass auch die Arbeitslosenquote eine breite Spanne aufweist und 2007 von einer hohen Quote, z. B. 40 % im Kosovo, bis zu einer weniger hohen Quote, z. B. 11,9 % in Montenegro, reichte,

K. in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans stark vom Außenhandel abhängt, dass ihre Gesamteinfuhren und -ausfuhren wesentlich zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen und dass 61 % ihrer Handelsströme mit der Europäischen Union abgewickelt werden, während die Europäische Union nur 2 % ihres Außenhandels mit diesen Ländern abwickelt,

L. in der Erwägung, dass die Verkehrsinfrastrukturen und -erleichterungen von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und die Integration sind,

M. in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im westlichen Balkan verstärkt gefördert werden müssen, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzschaffung und Ausfuhren sicherzustellen,

N. in der Erwägung, dass der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus, eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans spielt,

O. in der Erwägung, dass kleine Märkte wie die in einigen Ländern des westlichen Balkans besonders anfällig für Kartelle, Wettbewerbsbeschränkungen und Missbrauch von Marktmacht sind, welche sich sehr nachteilig auf das regionale Wirtschaftswachstum, die Beschäftigungsrate und die soziale Entwicklung auswirken können,

P. in der Erwägung, dass die Wirtschaft in den Ländern des westlichen Balkans sehr heterogen strukturiert ist und verschiedene Merkmale aufweist und dass beispielsweise der Tourismus für die Wirtschaft in Albanien, Kroatien und Montenegro von entscheidender Bedeutung ist und insofern ein Unterschied zu den anderen Volkswirtschaften des westlichen Balkans besteht,

Q. in der Erwägung, dass alle Länder des westlichen Balkans Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben,

Allgemeine Erwägungen

WTO und CEFTA

EU-Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt