A. Zielsetzung
Anpassung der Ausfuhrliste an
- - Änderungen des Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter,
- - Änderungen des Anhangs I zur EG-Dual-Use-Verordnung und
- - das Inkrafttreten der EG-Anti-Folter-Verordnung.
B. Lösung
- Neufassung der Ausfuhrliste
C. Alternativen
- Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
- Keine
E. Sonstige Kosten
- Durch die Ausweitung des Kontrollumfangs bei einigen in Teil I Abschnitten A und C genannten Gütern können für exportorientierte Unternehmen geringfügige zusätzliche Kosten durch die Beantragung von Genehmigungen entstehen.
- Dass bei den betroffenen Unternehmen durch die Neuregelung einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die zu erhöhten Angebotspreisen führen, lässt sich nicht ausschließen, aber in ihrem Umfang nicht abschätzen. Gleichwohl dürften mögliche geringfügige Einzelpreisänderungen nicht ausreichen, um messbare Auswirkungen auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu haben. Die Streichung der bisher in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste genannten Güter ist kostenneutral, da der Umgang mit diesen Gütern künftig durch eine EG-Verordnung geregelt wird.
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 25. August 2006
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß § 27 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die von der Bundesregierung beschlossene
- Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - *)
mit Begründung und Vorblatt.
Die Verordnung wurde am 18. Juli 2006 im Bundesanzeiger Nr. 132 verkündet. Sie wird gleichzeitig dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel
*) Vom Umdruck der o. a. Verordnung wird abgesehen, da diese am 18. Juli 2006 im Bundesanzeiger Nr. 132 verkündet worden ist.