Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2007 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 917/06(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM (2006) 0567),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft - Grünbuch für die öffentliche Konsultation (KOM (2006) 0763),
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004)2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2005 zur Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 20057,
- - in Kenntnis des der Mitteilung der Kommission "Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (SEK(2006)1467) beigefügten Arbeitsdokuments der Kommission,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 23. und 24. März 20068,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie9,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Die Beziehungen EU - China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung" und des beigefügten Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel "Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung - Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der Europäischen Union gegenüber China: Wettbewerb und Partnerschaft" (KOM (2006) 0631 und 0632),
- - in Kenntnis der am 2. Dezember 2006 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO einmütig angenommenen Erklärung,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0149/2007),
A. in der Erwägung, dass die Handelspolitik einen entscheidenden Impuls zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen entsprechend den Zielsetzungen der überarbeiteten Lissabon-Agenda geben kann,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine angemessene Strategie beschließen muss, wenn sie einerseits die Herausforderungen der Globalisierung in den Griff bekommen und sich mit dem verschärften Wettbewerb durch große Schwellenländer auseinandersetzen, andererseits aber das europäische Modell des wirtschaftlichen, regionalen und sozialen Zusammenhalts bewahren will,
C. in der Erwägung, dass zwischen den internen und externen Aspekten der neu aufgelegten Lissabon-Strategie unbedingt Kohärenz gewahrt werden muss, wenn diese Initiative erfolgreich sein soll,
D. in der Erwägung, dass interne Strukturreformen eine wichtige Rolle spielen, um sowohl die interne als auch die externe Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu verbessern,
E. in der Erwägung, dass die Aussetzung der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (DDA) am 24. Juli 2006 nach fast fünfjährigen Verhandlungen eine neue Situation geschaffen hat und die Europäische Union nun einstweilig die Prioritäten und Instrumente ihrer Handelspolitik anpassen muss, wobei die Multilateralität als ihre wesentlich handelspolitische Priorität zu bewahren ist,
F. in der Erwägung, dass die Handelspolitik ein Mittel und kein Selbstzweck ist und so gestaltet werden sollte, dass sie zum allgemeinen Wohl der Bevölkerung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union beiträgt,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union in den meisten Sektoren bereits eine der offensten Volkswirtschaften der Welt ist,
H. in der Erwägung, dass die eng verflochtene Handelspolitik für die Europäische Union ein wichtiger Pluspunkt ist und sie in die Lage versetzt, im internationalen Handelssystem eine tragende Rolle zu spielen,
I. in der Erwägung, dass Protektionismus ineffiziente Wirtschaftssektoren künstlich vor internationalem Wettbewerb schützt, Mittel aus produktiveren Sektoren abzieht, zu einem Anstieg der Preise und in letzter Konsequenz zu Arbeitslosigkeit führt,
J. in der Erwägung, dass eine Öffnung des Handels, die in bestimmten Regionen und Wirtschaftsbereichen negative Auswirkungen hat, häufig von Kritik in der Öffentlichkeit begleitet wird, während die positiven Folgen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung allzu häufig übersehen werden,
K. in der Erwägung, dass der Marktzugang in zunehmendem Maße durch unterschiedliche Formen nichttarifärer Hemmnisse (NTH) behindert wird,
L. in der Erwägung, dass hohe Zölle nach wie vor ein wichtiges Handelshemmnis darstellen, vor allem in den Beziehungen zu den großen Schwellenländern,
M. in der Erwägung, dass das in der WTO verankerte multilaterale Handelssystem der effektivste Rahmen ist, innerhalb dessen ein fairer und gerechter Handel auf globaler Ebene erreicht werden kann, indem kontinuierlich angemessene Regeln entwickelt werden und sichergestellt wird, dass sie auch eingehalten werden,
N. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union weiterhin für den Erfolg der DDA einsetzt und bereits ihren guten Willen unter Beweis gestellt hat, indem sie eine Reihe vernünftiger Angebote in allen Bereichen der Verhandlungen unterbreitet hat,
O. in der Erwägung, dass unter bestimmten Bedingungen durchaus erneut über den Abschluss bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen (FTA) nachgedacht werden könnte, wobei jedoch zu beachten ist, dass die übermäßige Zunahme dieser Abkommen der Stärkung des Multilateralismus, dessen Verfechterin die Europäische Union ist, abträglich sein könnte,
P. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, das richtige Gleichgewicht zwischen multilateralen, bilateralen und plurilateralen Abkommen zu finden,
Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union darauf vorbereitet sein sollte, sich im Fall von Verstößen gegen die vereinbarten Regeln zur Wehr zu setzen, indem sie die Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nimmt, sowie im Falle unfairer Handelspraktiken, indem sie effektive und legale Maßnahmen zum Schutz des Handels, die den geschädigten Industriezweigen unmittelbare Erleichterung verschaffen, anwendet,
R. in der Erwägung, dass es keine glaubwürdige und legitime Handelspolitik geben kann, wenn dass Parlament nicht auf überzeugende Art und Weise einbezogen wird,
S. in der Erwägung, dass das Parlament rechtzeitig Zugang zum Wortlaut der verschiedenen Verhandlungsmandate haben muss, die der Kommission erteilt werden,
Die EU im globalen Wettbewerb
- 1. hält die Handelspolitik für ein unverzichtbares Element jeder Strategie, mit der Wachstum und Beschäftigung dadurch gefördert werden sollen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessert wird; begrüßt daher die oben genannte Mitteilung der Kommission "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt" als wichtigen Beitrag zur überarbeiteten Lissabon-Agenda;
- 2. vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung des Handels kein Selbstzweck ist, sondern entsprechend ihrer Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die nachhaltige Entwicklung bewertet werden muss; weist darauf hin, dass man sich bei einer Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht ausschließlich an den Zahlenangaben zum Handel orientieren darf, sondern sich auch auf den Anteil der europäischen Hersteller an der weltweiten Produktion insgesamt und auf die Entwicklung der Beschäftigung konzentrieren sollte;
- 3. weist darauf hin, dass die Europäische Union dafür zu sorgen hat, dass ihre Maßnahmen kohärent sind, und vertritt die Auffassung, dass infolgedessen die Ziele, die sich die Europäische Union bei Verhandlungen über den Handel setzt, im Einklang mit der EU-Entwicklungspolitik stehen müssen, wobei insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern Rechnung zu tragen ist;
- 4. hält eine Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit für wesentlich, um die Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon zu verwirklichen; glaubt, dass die Europäische Union bei ihrem außenpolitischen Handeln den Anstoß für Reformen und die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet geben muss, um ein günstiges wirtschaftliches Umfeld zu schaffen und die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern; beabsichtigt zu diesem Zweck, auf eine stärkere Kohärenz und Kompatibilität ihrer makroökonomischen Politiken, eine verbesserte Sicherheit des Währungs- und Finanzsystems, die Zusammenarbeit in Steuerfragen und die Beseitigung von unfairem Steuerwettbewerb hinzuarbeiten;
- 5. hält es vor allem für erforderlich, eine Geldpolitik zu verfolgen, die sich auf die Preisstabilität stützt, um den technologischen Fortschritt zu finanzieren und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellung zu geben, indem sie in die Lage versetzt werden, sich Zugang zu Märkten außerhalb der Eurozone zu verschaffen; hält es zum Zweiten für notwendig, unternehmensfreundliche Steuersysteme einzuführen, die geeignet sind, die Zahl von Unternehmensneugründungen zu erhöhen, und zu diesem Zweck Steuern zu senken, die die Effizienz untergraben und die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern, insbesondere für bestimmte soziale Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose und ältere Beschäftige; hält es zum Dritten für erforderlich, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu intensivieren und dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der Europäischen Union ansässige Unternehmen umso besser in der Lage sein werden, sich im Wettbewerb außerhalb der Europäischen Union zu behaupten, je intensiver der Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union ist;
- 6. ist davon überzeugt, dass das Sozialmodell, das weiterhin die Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa ist, die Europäische Union befähigt hat, sich ein hohes Maß an globaler Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten zu bewahren; vertritt die Auffassung, dass die größte Herausforderung, mit der sich die Europäische Union konfrontiert sieht, darin besteht, die Funktionsfähigkeit dieses Sozialmodells trotz des auf zunehmend konkurrenzfähigen globalen Märkten bestehenden Drucks, die Sozial- und Umweltkosten der Produktion weiter zu senken, aufrechtzuerhalten;
- 7. ist davon überzeugt, dass die Vorteile eines offenen Handelssystems seine potenziellen Nachteile mehr als wettmachen; ist daher der Ansicht, dass die Europäische Union nach wie vor die Vollendung des Binnenmarkts anstreben, eine stärkere globale Liberalisierung und einen freien und fairen Handel fördern und Widerstand gegen Protektionismus leisten sollte; ist jedoch ferner der Ansicht, dass seine potenziellen negativen Auswirkungen auf bestimmte Sektoren, Regionen und Länder, wie etwa die Folgen von Standortverlagerungen, nicht außer Acht gelassen werden dürfen;
- 8. ist der Ansicht, dass die Vorteile der Liberalisierung denjenigen Ländern in erheblichem Maße zugute kommen, die tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigen und ihre Märkte öffnen; vertritt daher die Auffassung, dass die Fähigkeit der Europäischen Union zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unter anderem davon abhängt, ob sie Hindernisse für den Handel auf globaler Ebene abbaut, die Vollendung des Binnenmarkts sicherstellt und ihre Märkte für Drittstaaten öffnet;
- 9. billigt die Strategie der Kommission zur positiven Beeinflussung der Globalisierung und zum Risikomanagement;
- 10. bedauert, dass die Bürger der Europäischen Union die Globalisierung mit dem Rückgang der europäischen Produktion und dem Verlust von Arbeitsplätzen gleichsetzen; unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Europäische Union eine angemessene Strategie zur Durchführung der Reformen verabschiedet, die notwendig sind, um die Europäische Union zu befähigen, Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen, und so die Produktion und die Beschäftigung zu steigern;
- 11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Bürger besser über alle positiven Auswirkungen der Globalisierung und die konkreten Vorteile der Teilnahme der Europäischen Union am internationalen Handelssystem zu informieren;
- 12. hält die Konzepte zur Unterstützung des lebenslangen Lernens zwar für nützliche Instrumente, aber als Reaktion auf den prognostizierten Wandel der Produktivstrukturen weltweit für nicht ausreichend; fordert, dass die Umsetzung der neuen globalen Wettbewerbsstrategie der Europäischen Union von Fortschritten bei der Verwirklichung der Lissabon-Agenda abhängig gemacht wird, die neu ausgerichtet werden muss, wenn den legitimen Befürchtungen der europäischen Bürger, sich dem Wandel nicht anpassen zu können, besser begegnet werden soll;
- 13. ist der Ansicht, dass ein größerer Wettbewerb die Europäische Union dazu veranlassen sollte, ihre Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung zu verstärken, um ihre Stellung auf den Weltmärkten für innovative Produkte und hochwertige Dienstleistungen beizubehalten und ihre Position durch die Schaffung neuer Wettbewerbsvorteile noch zu verbessern;
- 14. ist der Ansicht, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, die reibungslose Integration hoch innovativer europäischer Hightech-Unternehmen in das globale Handelsumfeld zu unterstützen;
- 15. betont, dass die strategische Notwendigkeit besteht, dass die Europäische Union trotz des externen Wettbewerbsdrucks eine ausreichend breite und diversifizierte Industriegrundlage beibehält; ist daher der Ansicht, dass eine Öffnung des Handels mit einer soliden Industriepolitik sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf einzelstaatlicher Ebene einhergehen sollte und damit vereinbar sein muss;
- 16. weist nachdrücklich darauf hin, dass die KMU das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs der Europäischen Union sind, die durch einen verbesserten Zugang zu Forschung und Entwicklung in die Lage versetzt werden müssen, die Produktion hochwertiger Qualitätserzeugnisse am oberen Ende der Wertschöpfungskette zu gewährleisten;
- 17. weist darauf hin, dass die Europäische Union in den meisten Sektoren bereits eine der offensten Volkswirtschaften der Welt ist und in den letzten 50 Jahren wesentlich zu der erheblichen Expansion des globalen Handels beigetragen sowie davon profitiert hat;
- 18. ist jedoch der Ansicht, dass die Leistung der Europäischen Union im Vergleich mit bereits entwickelten oder aufstrebenden Volkswirtschaften sowohl durch einen Mangel an Gegenseitigkeit bei den Marktzugangsbedingungen, die unzureichende Einhaltung der vereinbarten Handelsregeln als auch das Umsichgreifen unfairer Handelspraktiken beeinträchtigt wird;
- 19. stellt fest, dass viele Länder weltweit, auch die großen Schwellenländer, Exporte der Europäischen Union mit hohen Zöllen und NTH belegen; ist der Auffassung, dass die Aufhebung bzw. der erhebliche Abbau solcher Hemmnisse unter gebührender Berücksichtigung von entwicklungspolitischen Überlegungen zu den wichtigsten Prioritäten der EU-Handelspolitik zählen sollte;
- 20. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass das Welthandelssystem nicht länger die Domäne der OECD-Staaten ist; empfiehlt jedoch, dass Länder wie Mexiko in die Liste der Länder aufgenommen werden, die die Kommission als Schwellenländer betrachtet; verweist darauf, dass das Handelsvolumen von Schwellenländern wie China, Brasilien, Russland, Indien und Mexiko bereits mehr als 18 % der globalen Handelsströme ausmacht;
- 21. fordert, dass mit den außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union eine ausgewogene Entwicklung zwischen Partnerländern sichergestellt und das Sozialdumping bekämpft wird sowie die Einhaltung des Sozialrechts und von Vorschriften über angemessene Arbeitsnormen gefördert wird, durch die - wie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgeschlagen - den Arbeitnehmern und ihren Familien angemessene Einkommen, das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Sozialschutz und Gewerkschaftsfreiheit zugesichert werden;
- 22. betont, dass Verhaltenskodizes gefördert werden müssen, zu deren Zielsetzungen die menschenwürdige Arbeit und andere Aspekte der sozialen Verantwortung von Niederlassungen, Subunternehmern und Zulieferern in Drittländern von Unternehmen, deren Hauptsitz in Europa liegt, gehören;
- 23. stellt ferner das Interesse der Europäischen Union an einer Fortsetzung und Intensivierung der bilateralen Verhandlungen mit ihren wichtigsten Handelspartnern unter den Industrienationen fest, sofern dies nicht die Standards der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt und Gesundheit gefährdet und sofern das Übereinkommen der UNESCO vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingehalten wird;< /li>
Die Welthandelsorganisation (WTO)
- 24. ist der Auffassung, dass das in der WTO verankerte multilaterale Handelssystem mit Abstand der effektivste Rahmen ist, mit dem ein freier Handel auf globaler Basis erreicht werden kann; ist jedoch der Ansicht, dass das WTO-System - in gewissem Umfang - reformiert werden sollte, damit größere Transparenz und Wirksamkeit gewährleistet sind; begrüßt die Wiederaufnahme der formellen Verhandlungen über die DDA und betont seine entschiedene Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen;
- 25. ist der Auffassung, dass es für die europäischen Unternehmen ganz entscheidend darauf ankommt, dass bei den DDA-Verhandlungen ehrgeizige und ausgewogene Ergebnisse erzielt werden und dies von den Verhandlungsführern der Europäischen Union als Priorität betrachtet wird;
- 26. stellt fest, dass die Doha-Runde eine Entwicklungsrunde ist und die neue Handelsagenda der Europäischen Union daher die Entwicklungsziele widerspiegeln muss; stellt ferner fest, dass die neue Handelsagenda auch eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Wirksamkeit der EU-Entwicklungspolitik beinhaltet, insbesondere was die ärmsten Länder der Welt angeht;
- 27. hält eine tief greifende Reform der institutionellen Struktur und des Entscheidungsprozesses der WTO für wesentlich, wenn ihre Funktionsweise verbessert und den Herausforderungen einer ständig wachsenden Mitgliederzahl begegnet werden soll; fordert die Kommission auf, einen aktiven Beitrag zur globalen Reflexion über dieses Thema zu leisten und konstruktive Vorschläge vorzulegen;
- 28. vertritt die Auffassung, dass das Eintreten der Europäischen Union für die Förderung von multilateralen Grundregeln für die Wettbewerbspolitik und die Stärkung der einschlägigen internationalen Zusammenarbeit dazu beitragen könnte, offenere, ausgewogenere und effizientere Märkte zu verwirklichen;
Bilaterale und regionale Freihandelsabkommen
- 29. weist nachdrücklich darauf hin, dass die WTO das am besten geeignete Gremium ist, um die gerechte Verteilung der Vorteile aus der verstärkten Globalisierung zu gewährleisten; ist daher der Ansicht, dass die Erzielung ehrgeiziger entwicklungsorientierter Ergebnisse der DDA-Verhandlungen die erste Priorität der Europäischen Union sein muss; ist der Auffassung, dass bilaterale und regionale Freihandelsabkommen keine ideale Option darstellen; erinnert daran, dass derartige Abkommen zu einer Verzerrung des Handels führen, häufig unausgewogen sind, dazu beitragen, dass es im internationalen Handel zu Diskriminierungen kommt, und bewirken, dass das Engagement der an der WTO beteiligten Länder tendenziell nachlässt;
- 30. meint, dass neue bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen nur initiiert werden sollten, wenn sie zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der EU-Exporteure auf entscheidenden ausländischen Märkten erforderlich sind, vor allem in Fällen, in denen die anderen wichtigen Handelspartner mit den betreffenden Ländern oder Regionen bereits solche Abkommen abgeschlossen haben oder noch darüber verhandeln; fordert die Kommission auf, die Kriterien für die Auswahl neuer Partner für Freihandelsabkommen völlig transparent zu gestalten, und fordert mit Nachdruck, dass umfassende Folgenabschätzungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit unter Einbeziehung aller Interessenvertreter durchgeführt und deren Ergebnisse veröffentlicht werden;
- 31. ist der Auffassung, dass alle neuen Freihandelsabkommen, die die Europäische Union schließt, nicht nur mit der WTO vereinbar, umfassend und anspruchsvoll sein sollten, sondern auch tatsächlich zu gegenseitigem Marktzugang führen sowie eine weit reichende Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen sicherstellen sollten, die weit über die bestehenden multilateralen Verpflichtungen und die Verpflichtungen hinaus geht, die von einem erfolgreichen Abschluss der DDA erwartet werden;
- 32. ist der Ansicht, dass die Kommission bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen berücksichtigen muss, welche Gefahren damit verbunden sind, wenn die kleinsten und schwächsten Handelspartner nicht an den Gewinnen des internationalen Handels teilhaben können, und fordert daher mit allem Nachdruck, dass deren Interessen im gesamten Verhandlungsprozess Rechnung getragen wird;
- 33. fordert den Rat auf, bei der Formulierung von Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen oder Assoziierungsabkommen eine Unterscheidung zwischen Schwellenländern und Entwicklungsländern zu treffen und sicherzustellen, dass in den Verhandlungen mit Entwicklungsländern eine Ausrichtung auf ihre Entwicklungserfordernisse vorherrscht;
- 34. ist davon überzeugt, dass alle künftigen Freihandelsabkommen zeitgemäß gestaltet sein und die in den grundlegenden ILO-Konventionen enthaltenen Normen umfassen müssen;
- 35. fordert, dass alle Freihandelsabkommen, die die Europäische Union neu abschließt, Mechanismen enthalten, mit denen ihre Anwendung ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die anderen Vertragsparteien ihren Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen nicht nachkommen; ist der Auffassung, dass die Kommission damit einverstanden sein sollte, diese Mechanismen zu aktivieren, wenn sie in einer Entschließung des Parlaments dazu aufgefordert wird;
- 36. fordert die Kommission auf, mit gleichgesinnten Mitgliedern der WTO gemeinsame grundlegende Bestimmungen für Freihandelsabkommen auszuhandeln, also etwa präferenzielle Ursprungsregeln im Hinblick auf eine bessere Abstimmung zwischen diesen Abkommen und die Vereinfachung ihrer Anwendung festzulegen, was den Wirtschaftsakteuren zum Vorteil gereichen würde;
Plurilaterale/sektorbezogene Verhandlungen
- 37. fordert die Kommission und den Rat auf, in bestimmten Fällen auch den Nutzen von plurilateralen/sektoralen Verhandlungen zu prüfen, in Anlehnung an die Beispiele des Übereinkommens über Zivilflugzeuge, des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und des Übereinkommens über Informationstechnologie;
Allgemeine Vorgehensweise bei den Verhandlungen über den Handel
- 38. fordert eindringlich, dass den Zugeständnissen der Europäischen Union gegenüber ihren Verhandlungspartnern, außer in eindeutig durch entwicklungspolitische Erwägungen gerechtfertigten Fällen, Zugeständnisse der betreffenden Länder gegenüberstehen sollten;
- 39. erinnert an die strategische Bedeutung und die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der Europäischen Union; beharrt auf seiner Forderung, dass die Landwirtschaft nicht das einzige Gebiet sein darf, auf dem die Europäische Union bei den Verhandlungen über den Handel Zugeständnisse macht, und dass die Handelspolitik im Einklang mit den grundsätzlichen Ansätzen bleiben muss, die in mehreren aufeinander folgenden Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt wurden;
- 40. erinnert daran, dass die Europäische Union als weltweit größter Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen für Exporteure in aller Welt sehr attraktiv ist; weist darauf hin, dass dies den Verhandlungsführern der Europäischen Union ein erhebliches Druckmittel an die Hand gibt, nicht nur im multilateralen Rahmen, sondern auch auf bilateraler und regionaler Ebene;
- 41. ist der Auffassung, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen für einen fairen Handel seitens der Europäischen Union und ihrer Handelspartner zunehmend mehr Gewicht auf die internationale Anerkennung von Mindeststandards für den Umweltschutz gelegt werden muss, mit denen gleiche Voraussetzungen für alle Partner geschaffen werden;
- 42. ist der Ansicht, dass Verhandlungen über den Handel auf multilateraler, bilateraler oder regionaler Ebene darauf ausgerichtet sein müssen, den internationalen Handel in Übereinstimmung mit globalen Verpflichtungen in den Bereichen Soziales, Umwelt und Menschenrechte zu gestalten und somit zu den Anstrengungen beizutragen, die bereits in anderen Zusammenhängen unternommen worden sind; besteht darauf, dass Fortschritte in derartigen Fragen nur gegen die Handelsinteressen der Europäischen Union abgewogen werden sollten, da der Außenhandel nur ein, wenn auch wichtiger Aspekt einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Europäischen Union ist;
- 43. fordert die Kommission auf, ihr Verständnis vom Charakter der Sozial- und Umweltvorschriften und -standards im Rahmen der internationalen Handelspolitik zu verdeutlichen, die Grundsätze und den Inhalt des vorgesehenen Sozial- und Umweltkapitels für neue Freihandelsabkommen und Assoziierungsabkommen festzulegen und eine überzeugende Strategie auszuarbeiten, wie die EU-Handelspartner dazu gebracht werden können, solche Kapitel zu akzeptieren;
Transatlantische Beziehungen
- 44. ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre wirtschaftlichen Beziehungen diversifizieren, ihre Politik in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Umwelt beibehalten und ihre Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Regionen der Welt auf der Grundlage des Friedens und den Grundsätzen der Souveränität, der Achtung der bürgerlichen Freiheiten, des Umweltschutzes, der sozialen Standards, der Menschenrechte und der Entwicklung weiterführen muss;
- 45. ist der Auffassung, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen unter Beachtung der Umwelt- und Gesundheitsvorschriften der Europäischen Union gestärkt werden sollten, und dass die Unabhängigkeit ihrer Wettbewerbspolitik, ihre Regeln zum Schutz der öffentlichen Dienste und die kulturelle Vielfalt dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen;
- 46. empfiehlt die Sammlung verlässlicher Daten, um die Relevanz der Integration der Volkswirtschaften der Europäischen Union und der USA für die Volkswirtschaften und Gesellschaften Mexikos und Kanadas zu analysieren; verweist auf die Tatsache, dass ausländische Direktinvestitionen in Mexiko häufig über europäische Tochterunternehmen, die von den USA aus tätig sind, abgewickelt werden, was eine Erklärung dafür ist, weshalb diese Aktivitäten sich gegenwärtig nicht in den Daten über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko niederschlagen;
China
- 47. verweist auf seine oben genannte Entschließung zu den Perspektiven der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China; betrachtet China als ein eindeutiges Beispiel für die positiven Auswirkungen einer Handelsliberalisierung und einer aktiven Teilnahme an globalen und wettbewerbsorientierten Märkten mit Blick auf wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand; ist sich der erheblichen gesellschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen, denen sich dieses Land gegenübersieht, bewusst; besteht darauf, dass China alle WTO-Verpflichtungen einhalten sollte, beispielsweise mit Blick auf die Durchsetzung der internationalen Arbeitsnormen und den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum; begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission und das Arbeitsdokument zum Thema EU/China und unterstützt die Kommission in ihren Anstrengungen, eine geeignete Strategie zu entwerfen, die alle Aspekte der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China abdeckt;
- 48. ist der Auffassung, dass die Entwicklung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu China mit einem politischen Dialog einhergehen muss, der u. a. auf die ökologische und die soziale Verantwortung beider Partner eingeht; unterstreicht, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China sich auf die Einhaltung loyaler und gerechter Handelsregeln sowie auf die Anwendung der WTO-Regeln stützen müssen;
- 49. hält den unzureichenden Schutz der Rechte am geistigen Eigentum für eine der größten Herausforderungen, mit denen die Europäische Union in ihrer bilateralen Beziehung zur chinesischen Regierung konfrontiert ist; fordert die Kommission außerdem auf, gegenüber China stärker auf die Einhaltung der TRIPS-Abkommen und eine bessere Umsetzung der von den Gerichten ergangenen Urteile zu drängen;
Fragen der Regulierung
- 50. betont, dass Fragen der Regulierung im internationalen Handel mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; fordert größere Konsistenz zwischen den Regeln und Vorgehensweisen der Europäischen Union und denen unserer wichtigsten Handelspartner; betont, dass dies nicht zu einer Harmonisierung der Normen und Vorschriften nach unten führen sollte, was das Vertrauen der Bürger mit Blick auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt beeinträchtigen würde; betont, dass vielmehr die Anstrengungen verstärkt werden sollten, um sicherzustellen, dass diese Normen und Vorschriften von den großen Handelspartnern der Europäischen Union anerkannt und angewendet werden;
- 51. ersucht die Kommission, systematisch zu analysieren, welche Auswirkungen die internen Maßnahmen und Vorschriften der Europäischen Union auf ihre globale Wettbewerbsfähigkeit haben, und in ihren Entscheidungsabläufen in Legislativverfahren der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen innerhalb und außerhalb Europas gebührend Gewicht zu geben;
- 52. fordert eindringlich, dass im Rahmen der WTO und der bilateralen Freihandelsabkommen die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse beschleunigt wird und die technischen Vorschriften insbesondere durch Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung harmonisiert werden;
- 53. hält die Entwicklung globaler Regeln und Standards für die effizienteste Art und Weise, Unterschiede bei der Regulierung zu vermeiden, die sich als Handelshemmnisse entpuppen könnten; ermuntert die Kommission, sich aktiv an der Arbeit aller einschlägigen internationalen Foren und normgebenden Gremien zu beteiligen;
- 54. spricht sich für eine Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern in Fragen der Regulierung auf plurilateraler und bilateraler Ebene aus, sofern dies weder zu einer unzulässigen Diskriminierung anderer führt noch dadurch den betreffenden Partnern die Möglichkeit gegeben wird, sich in unzulässiger Weise in den internen Entscheidungsprozess der Europäischen Union einzumischen;
Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- 55. fordert die Kommission auf, die Bemühungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation fortzuführen; erinnert daran, dass die Beachtung der Patente und der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu den Kernstücken der externen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gehören, und ist der Ansicht, dass die Europäische Union gegenüber Drittländern in diesem Zusammenhang eine entschiedenere Haltung einnehmen sollte;
- 56. betont, dass Nachahmerprodukte und Produktpiraterie zu Arbeitsplatzverlusten führt, der Innovation abträglich ist und den Regierungen Steuereinnahmen vorenthält; betont, dass ein angemessener Schutz von Rechten am geistigen Eigentum und eine wirksame Durchsetzung die Grundlage für eine globale Wirtschaft sind;
- 57. betrachtet einen ausreichenden Schutz von Rechten am geistigen Eigentum durch unsere wichtigsten Handelspartner als ein unerlässliches Element für die Erhaltung und Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union;
- 58. begrüßt die Zusage der Kommission, die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums in internationalen Handelsabkommen sowie die Durchsetzung bestehender Verpflichtungen zu verstärken;
- 59. besteht darauf, dass die großen Handelspartner der Europäischen Union, beispielsweise China und Russland, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in Übereinstimmung mit den WTO/TRIPS-Verpflichtungen durchsetzen;
- 60. betont, dass die Politik der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum gegenüber Entwicklungsländern nicht über die TRIPS-Verpflichtungen hinausgehen, sondern vielmehr die Anwendung der TRIPS-Flexibilitäten ermutigen sollte;
- 61. ist der Ansicht, dass der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und der Nachweis ihrer wirksamen Durchsetzung durch angemessene rechtliche und administrative Instrumente eine Voraussetzung für einen Beitritt zur WTO sein sollten;
- 62. fordert den Rat auf, den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates vom 16. Dezember 2005 zur Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern (KOM (2005) 0661), wie vom Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zur Ursprungskennzeichnung10 unterstützt anzunehmen;
Strategie für den Marktzugang
- 63. begrüßt die Entscheidung der Kommission, ihre Marktzugangsstrategie zu überprüfen, und sieht der Vorlage der Mitteilung der Kommission zu diesem Thema im Jahre 2007 mit Interesse entgegen; fordert die Kommission auf, das Parlament eng in diese Initiative einzubeziehen;
- 64. hält es für dringend notwendig, sich ganz besonders auf NTH zu konzentrieren, die in dem Maße, wie die Zölle allmählich verringert oder abgeschafft werden, zu den Haupthindernissen für den internationalen Handel werden; macht darauf aufmerksam, dass die nichttarifären Hindernisse überaus zahlreich, technisch komplex und politisch sensibel sind, weshalb es schwierig ist, sie anzugehen, und fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für diese anspruchsvolle Aufgabe bereitzustellen;
- 65. macht darauf aufmerksam, dass die große Gefahr besteht, dass sicherheitsrelevante Maßnahmen sich zum größten NTH des 21. Jahrhunderts entwickeln; fordert alle Länder auf, zur Wahrung ihrer legitimen Sicherheitsbelange Maßnahmen zu treffen, die den Handel so wenig wie möglich einschränken, und auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen;
- 66. fordert die Delegationen der Kommission, die Botschaften der Mitgliedstaaten, die Agenturen zur Förderung des Handels, die Handelskammern und alle übrigen öffentlichen und privaten Organisationen, die europäische Wirtschaftsinteressen im Ausland vertreten, auf, ihre Aktionen besser aufeinander abzustimmen, um Waren und Dienstleistungen der Europäischen Union zu fördern, die Märkte zu öffnen und für mehr Investitionen zu sorgen;
Dienstleistungen
- 67. erinnert daran, dass der Anteil der Dienstleistungen an der Wirtschaftsleistung insgesamt und am BIP der Europäischen Union steigt; weist darauf hin, dass europäische Dienstleister im Ausland überaus wettbewerbsfähig sind; fordert die Kommission auf, bei allen Verhandlungen über den Handel die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung der Dienstleistungen anzustreben, und sich für eine Politik verstärkter Normierung, Transparenz und Verlässlichkeit der für diesen Sektor geltenden Regeln und Vorschriften einzusetzen, damit der in hohem Maße wettbewerbsorientierte europäische Dienstleistungssektor in Drittländern freier operieren kann; stellt jedoch fest, dass dies weder zu Angeboten noch zu Forderungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen führen sollte;
- 68. hält es für angebracht, zwischen kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen zu unterscheiden; hält es für unbedingt notwendig, die öffentlichen Dienste aus allen Verhandlungen auszuklammern, besonders diejenigen, bei denen es um die allgemeine Daseinsvorsorge geht und die den Zugang zu wesentlichen öffentlichen Gütern wie Gesundheitsfürsorge, Bildung, Trinkwasser- und Energieversorgung ermöglichen, sowie diejenigen, die eine tragende Rolle für die kulturelle Vielfalt spielen, etwa die audiovisuellen Dienstleistungen;
- 69. hält es für unbedingt notwendig, dass wir unseren am wenigsten entwickelten Partnerländern einen Spielraum zugestehen, damit sie die Dienstleistungen, die für ihre Entwicklung wichtig sind, regulieren können;
- 70. ist davon überzeugt, dass die Europäische Union die Verbreitung und die Anerkennung der internationalen Standards und Praktiken für die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung fördern muss, um zu gewährleisten, dass die Märkte stabiler und transparenter werden, und sicherzustellen, dass die Unternehmer imstande sind, Nutzen aus einer größeren Gewissheit zu ziehen, und dass sie besser unterrichtet werden, was ihre Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union betrifft;
- 71. betont insbesondere, dass die Europäische Union zur Steigerung ihrer externen Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen im Rahmen ihrer Handelspolitik ergreifen muss mit dem Ziel, die Sicherheit elektronischer Transaktionen und des elektronischen Handels zu stärken und den Datenschutz zu verbessern;
- 72. ist der Auffassung, dass die Öffnung des Marktes für Finanzdienstleistungen und die Erleichterung des Kapitalverkehrs mit einer größeren Transparenz und Verbesserungen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der finanziellen Unterstützung des Terrorismus und des Steuerbetrugs - insbesondere bei Beteiligung von Offshore-Finanzzentren - einhergehen müssen;
Rohstoffe und Energie
- 73. ist der Ansicht, dass Rohstoffe und insbesondere Energieressourcen in der neuen Handelsagenda der Europäischen Union einen besonderen Stellenwert haben sollten;
- 74. vertritt angesichts der Notwendigkeit, den Klimawandel auch durch nachhaltigere Handelspraktiken zu bekämpfen, die Auffassung, dass Zugang und Nutzung von Energie und Ressourcen eine Frage der Festlegung multilateraler Regeln ist, die nicht durch bilaterale Handelsabkommen ausgehöhlt werden dürfen, bei denen es um die günstigsten Zugangsbedingungen geht;
Öffentliches Beschaffungswesen
- 75. ist der Meinung, dass die Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens in der Europäischen Union auf allen politischen Ebenen zwar weitgehend offen sind, dem aber kein angemessener Marktzugang für Lieferanten (vor allem KMU) aus der Europäischen Union für die öffentliche Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauaufträgen im Ausland gegenübersteht und dass die Kommission im Hinblick auf entwickelte und aufstrebende Volkswirtschaften in diesem wichtigen Wirtschaftsbereich auf einen gegenseitigen Zugang hinarbeiten sollte; spricht sich auch dafür aus, dass der Zugang zu Teilen des Marktes beim öffentlichen Beschaffungswesen gezielt ausnahmsweise beschränkt werden kann, wenn damit eine Gegenseitigkeit herbeigeführt werden soll; ist aber strikt gegen jeglichen Versuch, diesen Markt aus protektionistischen Zwecken abzuschotten;
- 76. fordert die Kommission auf, die übrigen Teilnehmer des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) bei der laufenden Neuaushandlung dieses Übereinkommens zu überzeugenden Zusagen zu bewegen;
- 77. hält jedoch ein größeres Maß an Transparenz für dringend erforderlich, und fordert, dass die Kommission davon absieht, überzogene Forderungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zu stellen, vor allem was die öffentlichen Versorgungsunternehmen betrifft, wenn diese Forderungen den am wenigsten entwickelten Partnern Schwierigkeiten verursachen;
- 78. nimmt die Initiative einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die Zugangsbedingungen der KMU im Bereich des GPA wieder ausgewogener zu gestalten; empfiehlt zu diesem Zweck der Kommission und dem Rat, darauf zu bestehen, in das im Rahmen der WTO neu auszuhandelnde GPA-Übereinkommen eine Klausel einzufügen, die der Europäischen Union eine Präferenz für KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Art erlaubt, wie sie bereits von anderen großen Parteien dieses Übereinkommens, etwa den USA oder Japan, gehandhabt wird;
- 79. vertritt die Auffassung, dass das öffentliche Beschaffungswesen auch in allen Verhandlungen über bilaterale oder regionale Abkommen, die von der Europäischen Union in die Wege geleitet werden, seinen Platz haben sollte, wenn erreicht werden soll, dass die Öffnung ausgewogen vonstatten geht;
Einhaltung der Regeln
- 80. hält es für unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass die Handelspartner der Europäischen Union die Regeln und Verpflichtungen, die sich aus der WTO-Mitgliedschaft oder aus bilateralen oder regionalen Abkommen mit der Europäischen Union ergeben, ohne Abstriche einhalten; unterstreicht die entscheidende Bedeutung des Streitbeilegungsmechanismus der WTO (DSM) für die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit des multilateralen Handelssystems; fordert die Kommission eindringlich auf, diesen Mechanismus jedes Mal zu aktivieren, wenn die Handelsinteressen der Europäischen Union dadurch Schaden nehmen, dass andere Mitglieder die Regeln nicht einhalten, und wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Lösung auf dem Verhandlungswege gefunden werden kann;
Handelspolitische Schutzmaßnahmen
- 81. hält es für umso notwendiger, dass die Europäische Union sich die Fähigkeit erhält, sich vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, je weiter die Liberalisierung des Handels vorangetrieben wird; betrachtet die handelspolitischen Schutzinstrumente daher als unverzichtbaren Bestandteil der EU-Strategie zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten;
- 82. nimmt aufmerksam die Initiative der Kommission zur Kenntnis, die handelspolitischen Schutzinstrumente einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und auf der Grundlage ihrer oben genannten Mitteilung zum gleichnamigen Grünbuch einen Prozess der Konsultation der Öffentlichkeit in Gang zu setzen;
- 83. erinnert daran, dass die Kommission in ihrer Zusammenfassung der von Mayer, Brown, Rowe und Maw LLP erstellten und im Dezember 2005 vorgelegten Bewertung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EG darauf hinweist, dass diese Studie zu dem Schluss kommt, der Status quo werde den Interessen aller Beteiligtengruppen auf vernünftige und angemessene Art und Weise gerecht, und schließt sich daher der Auffassung an, dass kein deutlich erkennbarer oder dringender Bedarf besteht, die jetzigen handelspolitischen Schutzinstrumente der Gemeinschaft zu überprüfen oder zu ändern;
- 84. erinnert daran, dass im Rahmen der DDA derzeit Verhandlungen über multilaterale Bestimmungen in Bezug auf handelspolitische Schutzinstrumente geführt werden; begrüßt diese Verhandlungen, bedauert aber den Widerstand der USA gegen Reformen der WTO-Regelungen für handelspolitische Schutzinstrumente; vertritt die Auffassung, dass die weltweite Zunahme der Anwendung handelspolitischer Schutzinstrumente, insbesondere durch entwickelte Industrieländer, neue und striktere Regeln auf WTO-Ebene erfordern, um weiterhin einen freien und gerechten internationalen Handel sicherzustellen;
- 85. spricht sich auch dafür aus, diese Instrumente an die neuen Gegebenheiten der globalisierten Wirtschaft anzupassen; warnt jedoch davor, dass die Europäische Union sich einseitig ihrer Schutzmechanismen gegen unfaire Handelspraktiken in einem internationalen Umfeld so sehr begibt, dass sie nicht in der Lage ist, sich gegen unfaire Praktiken im internationalen Zusammenhang, in welchem derartige Praktiken ungehindert um sich greifen und Drittländer intensiv und häufig in missbräuchlicher Absicht handelspolitische Schutzmechanismen gegen Importe aus der Europäischen Union in Stellung bringen, zu wehren;
- 86. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Anwendung handelspolitischer Schutzmaßnahmen durch Drittländer gegen Importe aus der Europäischen Union zu verfolgen, auf möglichen Missbrauch zu reagieren und den betroffenen Unternehmen angemessenen Beistand zu leisten;
Zölle
- 87. betont, wie wichtig Zollregeln und -verfahren für die korrekte Umsetzung der handelspolitischen Maßnahmen sind; ist der Ansicht, dass bei der Definition und Anwendung derartiger Regeln und Verfahren ein angemessenes Gleichgewicht zwischen wirksamer Kontrolle und Erleichterung des Handelsverkehrs gefunden werden muss;
- 88. erinnert daran, dass die hochkomplizierten und aufwändigen Importverfahren, die manche Länder anwenden, häufig erhebliche Transaktionskosten für die Exportunternehmen der Europäischen Union mit sich bringen und den Handel stark beeinträchtigen; unterstützt daher die Bemühungen der Kommission, diese Frage nicht nur im multilateralen Rahmen der DDA-Verhandlungen über die Erleichterung des Handels, sondern auch bei den bilateralen und regionalen Verhandlungen anzugehen;
- 89. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich ernsthaft mit dem Gedanken zu befassen, den Zolldienst der Europäischen Union zu vereinheitlichen, damit die Zollregeln und -verfahren im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union wirksamer angewandt werden;
Wechselkurse
- 90. stellt fest, dass die Wechselkurse ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des internationalen Handels sind; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für Maßnahmen zu unterbreiten, die im Falle von Wechselkursen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union untergraben, zu ergreifen sind, und die Einbeziehung solcher Maßnahmen in die bevorstehende Revision der Schutzinstrumente der Europäischen Union im Bereich des Handels in Erwägung zu ziehen;
Institutionelle Fragen
- 91. ist der Ansicht, dass es der Glaubwürdigkeit und Effizienz der gemeinsamen Handelspolitik als Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union schadet, wenn der diesbezüglichen Politik die Legitimierung fehlt, weil das Parlament nur unzureichend eingebunden ist;
- 92. bedauert die Tatsache, dass wichtige Handelsvorschriften, die unter anderem auch die handelspolitischen Schutzinstrumente betreffen, immer noch nicht im Mitentscheidungsverfahren erlassen werden, und dass in Bezug auf die Frage, ob bei den Freihandelsabkommen das Zustimmungsverfahren Anwendung findet, Ungewissheit herrscht; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieser unbefriedigenden Lage ein Ende zu machen, indem die notwendigen institutionellen Reformen durchgeführt werden und vor allem die auf den internationalen Handel bezogenen Bestimmungen des Verfassungsvertrags für Europa in Kraft gesetzt werden;
- 93. fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament umfassend auf dem Laufenden zu halten und es in alle weiteren Initiativen im Gefolge der Mitteilung "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt" einzubeziehen;
- 94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte P6_TA(2006)0388.
- 2 Angenommene Texte P6_TA(2006)0450.
- 3 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
- 4 Angenommene Texte P6_TA(2006)0419.
- 5 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
- 6 ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.
- 7 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 110.
- 8 Dokument des Rates Nr. 7775/1/06.
- 9 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.
- 10 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0325.