Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung am 15. Oktober 2010 die aus der Anlage ersichtlichen Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten (Klebefleisch)
- 1. Sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit wird eine Diskussion über Fleischerzeugnisse geführt, bei denen unter Einsatz besonderer Technologien mehrere kleine Fleischstücke zu einem großen Fleischstück zusammengefügt werden. Dem Bundesrat ist bekannt, dass bei der Herstellung von Lebensmitteln zunehmend besondere Technologien eingesetzt sowie neue Verfahren entwickelt werden. Diese Lebensmittel werden am Markt auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen. Voraussetzung für eine bewusste, selbstbestimmte Kaufentscheidung ist aber, dass jene objektiv und vollständig über das Produkt informiert werden, sodass eine Irreführung ausgeschlossen ist. Hierzu dienen im Wesentlichen die Elemente der Lebensmittelkennzeichnung. Zu beachten ist weiterhin, dass der Einsatz entsprechender Verfahrenstechniken erfolgt, um kostengünstiger zu produzieren. Dies kann zu unlauterem Wettbewerb im Verhältnis zu anderen Unternehmern führen.
- 2. Zwar können die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder diese Erzeugnisse auf der Grundlage der Vorschriften zum Schutz vor Täuschung (§ 11 LFGB) beanstanden und die Verstöße sanktionieren. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass das derzeit geltende Recht nicht ausreichend ist. Deshalb sollten die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine klare, gut sichtbare und verständliche Kennzeichnung von zusammengefügten Fleischerzeugnissen geschaffen werden.
- 3. Infolge des grenzüberschreitenden Handels mit Lebensmitteln in Europa ist eine EU-einheitliche Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen unabdingbar. Am 16. Juni 2010 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag der Kommission für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" ab. Im Rahmen der Plenarabstimmung wurde auch ein Änderungsantrag hinsichtlich der Kennzeichnung von zusammengefügten Formfleischprodukten angenommen. Danach muss ein Fleischprodukt, das den Eindruck erweckt, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt, obwohl das Produkt aus zusammengesetzten Fleischstücken besteht, auf der Schauseite der Verpackung mit dem Hinweis "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken" gekennzeichnet werden. Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments wird ausdrücklich begrüßt.
Zusammengefügte Fleischstücke sollten daher zukünftig im Zusammenhang mit der Produktbezeichnung auf der Schauseite der Verpackung verpflichtend die Angabe enthalten "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken".
Die Kennzeichnung von verwendetem Formfleisch bei loser Ware in der Gastronomie oder im Handwerk sollte entsprechend geregelt werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass der Einsatz besonderer Technologien, wie beispielsweise die Herstellung von sogenanntem Klebefleisch, klar und eindeutig gekennzeichnet werden muss und dass die dazu vorgesehenen Regelungen im aktuell diskutierten Verordnungsvorschlag zeitnah in Kraft treten.