Der Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/5714 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksachen 015/5556, 015/5602 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Der Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
,7. § 358 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Erstattungspflichtige Unfallversicherungsträger sind
- 1. die Berufsgenossenschaften,
- 2. die Eisenbahn-Unfallkasse,
- 3. die Unfallkasse Post und Telekom,
- 4. die Unfallkasse des Bundes für die nach § 125 Abs. 3 des Siebten Buches übernommenen Unternehmen und
- 5. die nach § 128 und § 129 des Siebten Buches zuständigen Unfallversicherungsträger für Unternehmen des Landes oder der Gemeinden und Gemeindeverbände, die in - selbstständiger Rechtsform betrieben werden."`
2. Die Nummer 8 wird wie folgt geändert:
Die Angabe "6" wird durch die Angabe "5" ersetzt.
3. Die Nummer 9 wird wie folgt geändert:
Die Angabe "bis 6" wird durch die Angabe "und 5" ersetzt.
4. Die Nummer 12 wird wie folgt gefasst:
,12. § 417 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 wird die Angabe "50. Lebensjahr" durch die Angabe "45. Lebensjahr" ersetzt.
- bb) In Nummer 3 wird die Angabe "100" durch die Angabe "200" ersetzt.
- cc) In Nummer 5 wird die Angabe "31. Dezember 2005" durch die Angabe "31. Dezember 2007" ersetzt.
- b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2005" durch die Angabe "31. Dezember 2007" ersetzt.'
5. Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
,16. § 42lj wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "und bei Aufnahme der Beschäftigung noch über einen Restanspruch von mindestens 180 Tagen verfügen oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld über mindestens die gleiche Dauer hätten" gestrichen.
- b) Absatz 7 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 wird die Angabe "l. Januar 2006" durch die Angabe "l. Januar 2008" ersetzt"
- bb) In Satz 2 wird die Angabe "31. August 2008" durch die Angabe "31. August 2010" ersetzt.'
6. Nach der Nummer 20 wird die folgende Nummer 20a eingefügt:
,20a. § 4341 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
" § 127 Abs. 1, 2 und 4 in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Januar 2008 entstanden ist."
- b) In Absatz 2 wird die Angabe "31. Januar 2010" durch die Angabe "31. Januar 2012" ersetzt.'