Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

A. Zielsetzung

Nach § 12 Absatz 2 Nr. 10 i.V.m § 28 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt für die Beförderung von Personen mit Schiffen befristet bis zum 31.12.2011 ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Angesichts der vom Bund eingesetzten Regierungskommission, die eine grundlegende Neuregelung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze erarbeiten soll, erscheint es nicht gerechtfertigt, alleine für die Personenschifffahrt bereits im Vorgriff auf ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neufestsetzung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland den Steuersatz anzuheben. Vor diesem Hintergrund soll die Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % verlängert werden bis zum 31.12.2013.

B. Lösung

Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem Ziel, bei der Beförderung von Personen mit Schiffen einen ermäßigten Steuersatz bis zum 31.12.2013 zugrunde zulegen.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen jährliche Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro

E. Sonstige Kosten

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für Bürger und die Verwaltung werden nicht eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 25. Oktober 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat den in der Anlage mit Vorblatt und Begründung beigefügten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem Antrag zuzuleiten, seine Einbringung gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag zu beschließen.

Ich bitte Sie, diesen Gesetzesantrag gemäß § 36 Absatz 2 GO BR in die Tagesordnung der 889. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2011 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

In § 28 Abs. 4 wird die Angabe "31. Dezember 2011" durch die Angabe "31. Dezember 2013" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeines

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 i.V.m § 28 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt befristet bis zum 31.12.2011 für die Beförderung von Personen mit Schiffen ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für die Fahrgastschifffahrt wurde erstmals im Jahr 1984 durch das Steuerentlastungsgesetz eingeführt und ist seit dieser Zeit kontinuierlich verlängert worden.

Im Zuge der geplanten grundlegenden Neugestaltung der Mehrwertsteuersätze ist vom Bund eine Kommission eingesetzt worden. Da die Regierungskommission nach jetzigem Stand bis zum Jahresende 2011 zu keinem Ergebnis kommen wird, würde für die Fahrgastschifffahrt mit Ablauf des Jahres 2011 automatisch der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % gelten und insoweit bereits punktuell der Status quo im Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze geändert werden. Dies erscheint nicht gerechtfertigt. Im Hinblick auf die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes zur Neufestsetzung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland sollte daher eine Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bis zum 31.12.2013 erfolgen.

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1:

Die Vorschrift regelt die Verlängerung des derzeit bis zum 31.12.2011 befristeten ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % bei der Beförderung von Personen mit Schiffen bis zum 31.12.2013.

Zu Artikel 2:

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.