Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des BinnenmarktInformationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass das Binnenmarkt-Informationssystem neben der Unterrichtung der zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz auch die Unterrichtung der jeweils zuständigen Behörden der anderen Länder umfasst.

Begründung:

Das Gesetz sieht lediglich eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie vor. Eine Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems ist deshalb nur vorgesehen, wenn ein EU-Bezug gegeben ist. Der gegenseitige Informationsaustausch von deutschen Behörden ist nicht erfasst. Dies führt dazu, dass ausländische Behörden gegebenenfalls schneller als inländische Behörden über ein (teilweises) Berufsverbot informiert werden. Diese Schieflage kann nicht hingenommen werden. Es ist daher notwendig, dass der Vorwarnmechanismus ausgedehnt wird.