984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019
A
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 2, Nummer 4 Satz 2 bis 4
- a) Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:
"2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Marktwächter Digitale Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) eine öffentliche Informationsplattform betreibt, die den Nutzerinnen und Nutzern einfach und leicht verständlich die wesentlichen Identifikationsmerkmale eines so genannten Fake-Shops darlegt und sie in die Lage versetzt, einen seriösen Online-Handel von einem Fake-Shop zu unterscheiden. Durch diesen Ansatz der "Hilfe zur Selbsthilfe" kann nicht nur auf bestehende Fake-Shops reagiert, sondern präventiv die Opferwerdung verhütet werden. Auf dieser Informationsplattform sollte zudem auf die Notwendigkeit der Anzeigenerstattung bei der Polizei hingewiesen werden, da diesem Kriminalitätsphänomen nur so wirksam begegnet und der Fake-Shop schnellstmöglich vom Netz genommen werden kann."
- b) In Nummer 4 sind Satz 2 bis 4 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Aus Sicht des Bundesrates sollten Akteure des Verbraucherschutzes und der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden enger miteinander kooperieren. So sollte darauf hingewirkt werden, die beim Marktwächter Digitale Welt des vzbv vorhandenen Informationen zu Fake-Shops besser nutzbar zu machen. Auf Seiten der Marktwächter Digitale Welt des vzbv sollen daher für die jeweiligen örtlich zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften geeignete Ansprechpartner benannt werden, die für präventivpolizeiliche wie strafprozessualrepressive Anliegen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen. Sofern Meldungen zu aktuell in Betrieb befindlichen Fake-Shops beim Marktwächter Digitale Welt des vzbv eingehen, sollte dieser die Nutzerinnen und Nutzer auf die Anzeigenerstattung bei der Polizei hinweisen. Informationen über die jeweiligen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sind über das offizielle Portal der deutschen Polizei (https://www.polizei.de) abrufbar und sollten über den Marktwächter Digitale Welt des vzbv geteilt werden."
2. Zur Begründung
Die Begründung ist zu streichen.
3. Zu Nummer 3 und Nummer 4 Satz 5
Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:
- a) Nummer 3 ist zu streichen.
- b) Nummer 4 Satz 5 ist zu streichen.
4. [ Folgeänderungen:
Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- a) Absatz 4 ist zu streichen.
- b) In Absatz 5 sind Satz 6 und 7 zu streichen. ]
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ein Eingriff in die bewährte Praxis der Domainvergabe, insbesondere derjenigen über die denic e.G., ist aufgrund des bisherigen Vorbringens zu dem Problem "Fake-Shops" unverhältnismäßig.
Von einer Identitätsprüfung bei einer Domainregistrierung sind nicht nur potentielle Fake-Shop-Inhaber, sondern alle Personen, welche eine Domain beantragen, erheblich betroffen.
Es ist festzustellen, dass die Beantragung einer Domain zur Betreibung eines Fake-Shops den Ausnahmefall darstellt. Der Regelfall ist eine Domainbeantragung für lautere Zwecke. Damit würden ebenfalls die lauter handelnden Personen bei einer Domainbeantragung mit einem komplizierten Registrierungsprozess "bestraft" werden. Das vielfältige Informations- und Warenangebot im Internet profitiert derzeit enorm von der unkomplizierten Möglichkeit, eine Domain zu beantragen. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der vorgeschlagene Registrierungsprozess Folgen für diese Angebotsvielfalt haben könnte. Eine staatliche Einflussnahme auf die derzeit ausgeübte Domainvergabepraxis bedarf grundsätzlich eines erheblichen Grundes und sollte auch ultima ratio sein. Daher sollte in einem ersten Schritt zunächst abgewartet werden, welche Ergebnisse mit dem Errichten einer öffentlichen Liste erzielt werden. Ein weitergehender Eingriff ist daher nicht erforderlich und daher auch Nummer 3 des Antrags zu streichen.
B
5. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.