Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen - Antrag des Landes Baden-Württemberg -

984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019

A

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 2, Nummer 4 Satz 2 bis 4

2. Zur Begründung

Die Begründung ist zu streichen.

3. Zu Nummer 3 und Nummer 4 Satz 5

Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:

4. [ Folgeänderungen:

Die Begründung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Ein Eingriff in die bewährte Praxis der Domainvergabe, insbesondere derjenigen über die denic e.G., ist aufgrund des bisherigen Vorbringens zu dem Problem "Fake-Shops" unverhältnismäßig.

Von einer Identitätsprüfung bei einer Domainregistrierung sind nicht nur potentielle Fake-Shop-Inhaber, sondern alle Personen, welche eine Domain beantragen, erheblich betroffen.

Es ist festzustellen, dass die Beantragung einer Domain zur Betreibung eines Fake-Shops den Ausnahmefall darstellt. Der Regelfall ist eine Domainbeantragung für lautere Zwecke. Damit würden ebenfalls die lauter handelnden Personen bei einer Domainbeantragung mit einem komplizierten Registrierungsprozess "bestraft" werden. Das vielfältige Informations- und Warenangebot im Internet profitiert derzeit enorm von der unkomplizierten Möglichkeit, eine Domain zu beantragen. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der vorgeschlagene Registrierungsprozess Folgen für diese Angebotsvielfalt haben könnte. Eine staatliche Einflussnahme auf die derzeit ausgeübte Domainvergabepraxis bedarf grundsätzlich eines erheblichen Grundes und sollte auch ultima ratio sein. Daher sollte in einem ersten Schritt zunächst abgewartet werden, welche Ergebnisse mit dem Errichten einer öffentlichen Liste erzielt werden. Ein weitergehender Eingriff ist daher nicht erforderlich und daher auch Nummer 3 des Antrags zu streichen.

B

5. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.