Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 24. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/8914 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - Drucksache 016/6815 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch (...), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch (...), wird wie folgt geändert:

Artikel 2a
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch (...) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

Artikel 2b
Änderung des Personenstandsrechtsreformgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 23.05.08
Erster Durchgang: Drucksache. 550/07 (PDF)