943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission einen ganzheitlichen Ansatz als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Luftfahrtstrategie für Europa ansieht. In diesem Zusammenhang sind die Visionen für ein wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Verkehrssystem (Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum (COM (2011) 144 final) umfassend zu integrieren.
- 2. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass Synergien zwischen dem Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, insbesondere im Personenschienenfernverkehr, und der europäischen Luftfahrtstrategie hergestellt werden. Die Investitionen in ein leistungsfähiges europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Eisenbahnverkehr sind sehr geeignet, die überlasteten Flughäfen von Kurzstreckenflügen zu entlasten und somit wachstumsfördernd zur Pünktlichkeit der Luftverkehre beizutragen. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie dies diskriminierungsfrei aber wirksam geschehen und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden kann.
- 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe von wirtschaftlichen und ordnungsrechtlichen Instrumenten zur Verfügung stellt, damit die Flughäfen von Kurzstreckenflügen entlastet werden. Eine mit der Flugstrecke degressiv wachsende Verkehrsabgabe wird hierfür als geeignet angesehen, damit der Personenverkehr auf mittleren Strecken, für die eine fahrplangemäße Eisenbahnfahrt in der Regel nicht länger als 270 Minuten bedarf, mit der Eisenbahn absolviert wird. Die Mitgliedstaaten sollten diese Verkehrsabgabe zur Finanzierung des Ausbaus des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes für den Eisenbahnverkehr vorsehen.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission für eine künftige Verbesserung der Umweltstandards ausspricht, um schädliche Auswirkungen auf Ökosysteme sowie Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Der Bundesrat sieht es angesichts der hohen Bedeutung der Städte für das Wirtschaftswachstum der EU als dringend erforderlich an, den Gesundheitsschutz vollwertig zu berücksichtigen und die Luftfahrtstrategie für Europa auch dahingehend zu nutzen, dass unionsweit die gesundheitlichen Auswirkungen des Luftverkehrs messbar verringert werden. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie unionsweit vergleichbare Qualitätsstandards bei der Schaffung hochwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in der direkten Umgebung von Flughäfen in Verbindung mit einer substantiellen Minderung der schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Ökosystem sowie die Bürgerinnen und Bürger diskriminierungsfrei erreichbar sind und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden können.
- 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Kommission die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmminderungskonzepte für Flughäfen aufzustellen. Darüber hinaus sollte die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe von wirtschaftlichen und ordnungsrechtlichen Instrumenten zur Verfügung stellen, damit die Umsetzung der in den Lärmminderungskonzepten enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen erfolgen kann, beispielsweise über lärmmindernde Abgaben.
- 6. Der Bundesrat sieht es angesichts der hohen Bedeutung des Klimaschutzes als dringend erforderlich an, die Luftfahrtstrategie für Europa mit wirksamen Maßnahmen zur kontinuierlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen zu verknüpfen. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie dies diskriminierungsfrei, aber wirksam geschehen und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden kann.
- 7. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass sich die Kommission im Rahmen von internationalen Verhandlungen weiter für eine vollständige Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-ETS (European Union Emissions Trading System - europäisches Emissionshandelssystem) nach dem Auslaufen von "Stopthe-Clock" Ende 2016 einsetzt.
- 8. Bis dahin sollte das EU-ETS nach Auffassung des Bundesrates auch bei interkontinentalen Flügen wenigstens für die Strecken angewendet werden, die im europäischen Luftraum zurückgelegt werden.
B
- 9. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.