Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2002/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und zu dem Sondergutachten der Monopolkommission - "Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols" gemäß § 81 Abs. 3 TKG sowie § 44 und § 47 Abs. 1 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Stellungnahme im Allgemeinen
Die im Telekommunikations- und Postgesetz vorgeschriebenen zweijährigen Tätigkeitsberichte der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und Sondergutachten der Monopolkommission sind eine wertvolle Entscheidungshilfe für die gesetzgebenden Körperschaften zur zukunftsorientierten Gestaltung der ordnungs- und regulierungspolitischen Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikations- und Postmärkte. Der Bundesrat hält es daher für wichtig, dass die vorgesehene Stellungnahme der Bundesregierung - insbesondere zu den in den Berichten aufgezeigten Handlungsempfehlungen - zeitnah erfolgt.
Der Bundesrat hält die bis zur Zuleitung der Stellungnahme an den Bundesrat verstrichene Frist von ca. einem Jahr in Anbetracht der Dynamik der betroffenen Märkte für nicht angemessen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Stellungnahme künftig den gesetzgebenden Körperschaften schneller vorzulegen, um diesen die Möglichkeit zu geben, zeitnah den ordnungs- und regulierungspolitischen Handlungsbedarf zu beraten.
Zum Kapitel Post
Nummern 21 bis 25:
Universaldienst
Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 11. Juni 2004 zur Bedeutung des Universaldienstes (BR-Drs. 457/04(Beschluss) ). Er erwartet, dass die Deutsche Post AG ihre Selbstverpflichtungserklärung vom April 2004 in vollem Umfang erfüllt. Der Bundesrat sieht aber spätestens zum Ablauf der Exklusivlizenz und damit zum Ablauf der Selbstverpflichtung Handlungsbedarf zur Konkretisierung des Universaldienstes und zur Schaffung angemessener Sanktionsmöglichkeiten für die RegTP.
Nummern 26 und 27:
Exklusivlizenz
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Aussage, dass die Bundesregierung keine weitere Verlängerung der Exklusivlizenz über den 31. Dezember 2007 für erforderlich hält.
Nummern 28 bis 34:
Zulassung gewerblicher Postvorbereitung
Der Bundesrat weist die Argumentation der Bundesregierung zurück. Der Bundesrat sieht in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt in der jetzigen Regelung des Postgesetzes einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass den Wettbewerbern der Deutschen Post AG über Jahre hinweg geschäftliche Möglichkeiten und den mittelständischen Unternehmen als Kunden der Deutschen Post AG Rabattmöglichkeiten verwehrt wurden. Der Bundesrat erwartet daher, dass die Bundesregierung in dieser Frage nicht erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwartet sondern unverzüglich die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Freigabe der Postkonsolidierung schafft.
Nummern 36 und 37:
Quersubventionierung
Der Bundesrat vermisst eine Bewertung der von der Monopolkommission getroffenen Aussagen zur Problematik der Quersubventionierung. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, dazu ergänzend Stellung zu nehmen.
Nummer 38:
Umsatzsteuerbefreiung
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung der Deutschen Post AG im Bereich des Universaldienstes zwar rechtlich zulässig, aber nicht zwingend geboten ist.
Der Bundesrat hält daher an seinem Beschluss vom 11. Juni 2004 fest und sieht in der derzeitigen Praxis eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung.
Der Bundesrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung im Grundsatz diesem Votum anschließt und die Absicht der Europäischen Kommission zur Einführung der steuerlichen Gleichbehandlung von Postdienstleistern begrüßt. Der Bundesrat registriert allerdings befremdet, dass die Bundesregierung trotz der grundsätzlich übereinstimmenden Haltung mit dem Bundesratsbeschluss vom 11. Juni 2004 die davon abweichende Haltung des Deutschen Bundestages zur alleinigen Maßgabe ihres Abstimmverhaltens auf europäischer Ebene macht.