Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (2004/2252(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millennium-Entwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,
- - in Kenntnis der aufeinanderfolgenden Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die menschliche Entwicklung,
- - in Kenntnis des Berichts der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) über die am wenigsten entwickelten Länder 2002: Wege aus der Armutsfalle,
- - in Kenntnis der Jahresberichte des UN-Generalsekretärs über die Umsetzung der Millenniumserklärung, insbesondere des letzten Berichts vom 27. August 2004,
- - in Kenntnis des Berichts der Task Force für das UN-Millenniumsprojekt unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel "Investition in die Entwicklung: ein praktischer Plan zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele",
- - in Kenntnis der Unicef-Jahresberichte zur Situation der Kinder in der Welt und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahre 1989,
- - in Kenntnis der Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen internationaler Konferenzen, insbesondere der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey 2002), des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung (Johannesburg 2002), der Dritten UN-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder (Brüssel 2001), der Vierten WTO-Ministerkonferenz (Doha 2001), der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo 1994), der Sondertagung der UN-Vollversammlung im Jahre 1999 zur Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo +5) sowie des Weltbildungsforums (Dakar 2000),
- - in Anbetracht der nationalen Vorbehalte, die von EU-Mitgliedstaaten in den Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen der vorstehend genannten Konferenzen zum Ausdruck gebracht wurden,
- - in Kenntnis der vom Europäischen Rat im März 2002 in Barcelona im Vorfeld der Konferenz von Monterrey eingegangenen Verpflichtungen,
- - unter Hinweis auf die Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Artikel III-316 bis 318 und III-321 des Vertrags über eine Verfassung für Europa,
- - in Kenntnis des Berichts der Kommission über die "Millennium-Entwicklungsziele 2000/2004" (SEK(2004)1379),
- - in Kenntnis der Erklärung des Rates und der Kommission vom 20. November 2000 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 22. und 23. November 2004,
- - in Kenntnis der Mitteilungen des Präsidenten der Kommission im Einvernehmen mit Vizepräsidentin Wallström "Strategische Ziele 2005-2009: Europa 2010: Eine Partnerschaft für die europäische Erneuerung - Wohlstand, Solidarität und Sicherheit" und des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EU-Ministerrat betreffend die Regelung aller nach voller Anwendung der HIPC-Entschuldungsmechanismen verbleibenden Rückzahlungen von Sonderdarlehen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) unter den hochverschuldeten Ländern (HIPC) unter den AKP-Staaten (KOM (2001) 0210) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 25. April20021,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2005 zum Schuldennachlass für Entwicklungsländer2,
- - unter Hinweis auf das auf dem Welternährungsgipfel im Jahre 1996 gegebene Versprechen, die Zahl der Hunger leidenden Menschen bis zum Jahr 2015 auf die Hälfte zu reduzieren,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0075/2005),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit mehr als 50 % der Entwicklungshilfe leistet, und in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten und der Kommissionspräsident im September 2000 die Millenniumserklärung unterzeichnet haben und dass die UN-Vollversammlung im Dezember 2001 die Millennium-Entwicklungsziele gebilligt hat,
B. in der Erkenntnis, dass die Millennium-Entwicklungsziele, die die Bemühungen um Erreichung der Ziele bei der Beseitigung der Armut unterstreichen, als Teil einer weiter gefassten Agenda zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Gerechtigkeit, Gleichheit, verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit betrachtet werden müssen,
C. in der Erwägung, dass sich nach dem UNCTAD-Bericht über die am wenigsten entwickelten Länder aus dem Jahre 2002 die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben, in den letzten dreißig Jahren mehr als verdoppelt hat und von 138 Millionen in den sechziger Jahren auf 307 Millionen in den neunziger Jahren gestiegen ist und dass, wenn sich die derzeitige Entwicklung fortsetzt, die Anzahl der Menschen, die mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, bis zum Jahr 2015 von 307 Millionen auf 420 Millionen steigen wird,
D. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut vor allem einen grundlegenden Politikwechsel sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern erfordern, um die strukturellen Ursachen der Armut in Angriff zu nehmen, zu denen unter anderem unfaire Welthandelsregeln, übermäßig hohe Schuldenrückzahlungen von Entwicklungsländern an internationale Finanzinstitutionen und eine ungerechte Verteilung des Wohlstands gehören,
E. in der Erkenntnis, dass ein Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele eine Verdoppelung des derzeitigen Hilfeumfangs und die Aufrechterhaltung dieses Hilfeniveaus für mindestens ein Jahrzehnt voraussetzt,
F. in Anerkennung paralleler Anstrengungen zur Ermittlung zusätzlicher innovativer Finanzierungsquellen bei gleichzeitiger Bekräftigung der Tatsache, dass Qualität und Inhalt der Hilfe wichtig sind,
G. in dem Bedauern, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für den Schuldendienst als für soziale Grunddienste ausgeben,
H. in der Erkenntnis, dass vielen stark verschuldeten Ländern zu 100% ihre Schulden erlassen werden müssen und sie bis zum Jahre 2015 keinen Schuldenüberhang mehr haben dürfen,
L in der Erwägung, dass die Peer Review des OECD-Entwicklungshilfeausschusses (OECD/DAC) aus dem Jahre 2002 die Europäische Gemeinschaft dahingehend kritisierte, dass ihr eine globale Gemeinschaftsstrategie fehle und die Zielsetzungen der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik zu zahlreich, zu vage und ohne jede Rangordnung seien, und in der Erwägung, dass in der Vergangenheit keine wirklichen Anstrengungen unternommen worden sind, um zu gewährleisten, dass die Gemeinschaftshilfe und die von EU-Mitgliedstaaten geleistete Hilfe einander ergänzen,
J. unter Hinweis darauf, dass lediglich 10% der Gesundheitsressourcen auf der Welt für die Bedürfnisse von 90% der Weltbevölkerung aufgewendet werden und dass 95% der 38 Millionen Aids-Kranken in Entwicklungsländern leben,
K. in Anerkennung der Bedeutung der Prävention, aber auch unter Betonung der Notwendigkeit, 3 Millionen Menschen bis Ende 2005 antiretrovirale Medikamente zur Verfügung zu stellen,
L. in der Erwägung, dass vor kurzem große Fortschritte in Bezug auf die gefährlichste Form der Menschen befallenden vier Malariaparasiten erzielt worden sind, wodurch sich die Möglichkeit neuer Behandlungsmethoden ergeben wird,
M. beunruhigt darüber, dass die afrikanischen Länder südlich der Sahara, in denen die Ausgaben im Gesundheits- und Bildungswesen drastisch gekürzt wurden, höhere HIV/Aids-Infektionsraten zu verzeichnen haben,
N. in der Erwägung, dass einige Tropenkrankheiten zwar behandelt werden können, dass jedoch die betreffenden Arzneimittel entweder zu teuer sind, nicht mehr hergestellt werden oder ihre Qualität bzw. Wirksamkeit zu wünschen übrig lässt,
0. in Anerkennung der Tatsache, dass in Afrika südlich der Sahara 57% der HIV-kranken Erwachsenen Frauen sind, und in dem Bedauern, dass progressive Politikmaßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsrechte auf Widerstand stoßen, was zu einer Zunahme ungewollter Schwangerschaften und riskanter Abtreibungen führt,
P. in der Erwägung, dass bedeutsame Verbindungen zwischen der ökologischen Nachhaltigkeit, der Handels- und Entwicklungspolitik und der Beseitigung extremer Armut und extremen Hungers bestehen und dass der Lebensunterhalt der armen Landbevölkerung fast völlig von einer vernünftigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen wie Wälder, Boden, Weideflächen, Meeresschätze und Frischwasser abhängt,
Q. unter Hinweis auf den vor kurzem veröffentlichten alarmierenden Bericht zur Millennium-Ökosystemstudie, dessen Schlussfolgerung lautet, dass die mit dem Ökosystem zusammenhängenden untersuchten Dienste zu etwa 60% (15 von 24) schlechter geworden sind oder nicht nachhaltig genutzt werden, darunter Süßwasser, Hochseefischerei, Reinigung von Luft und Wasser sowie die Regulierung des regionalen und lokalen Klimas, Naturgefahren und Schädlinge, und dass die ärmsten Menschen auf der Welt am schlimmsten unter diesen Veränderungen des Ökosystems leiden,
R. in Anerkennung der möglichen Auswirkungen der Doha-Entwicklungsrunde und der - Notwendigkeit von auf fairen und gerechten Regeln basierenden Handelssystemen mit dem Ziel, die kommerziellen Ungleichgewichte im Welthandel, insbesondere was Afrika betrifft, zu korrigieren,
S. mit der Feststellung, dass sich die Entwicklungszusammenarbeit in der Vergangenheit hauptsächlich auf sektorale Strategien gestützt hat und ein stärker auf Systemen basierender Ansatz bei der Inangriffnahme der Millennium-Entwicklungsziele wegen der zweifellos bestehenden Synergien von Vorteil wäre,
- 1. begrüßt den Bericht der Europäischen Kommission über die Millennium-Entwicklungsziele 2000-2004 und erwartet gespannt den EU-Synthesebericht mit weiteren Maßnahmenvorschlägen, die gewährleisten sollen, dass die Gemeinschaftshilfe uneingeschränkt auf die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele gerichtet ist;
- 2. unterstreicht, dass die Armutsminderung durch Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele und der Millenniumserklärung unzweideutig als das übergreifende Rahmenwerk für die EU-Entwicklungspolitik anerkannt werden und dies eindeutig in allen einschlägigen Politik- und Legislativvorschlägen zum Ausdruck kommen muss; ist jedoch der Auffassung, dass die Millennium-Entwicklungsziele nicht als technische Angelegenheit betrachtet werden sollten, die einfach durch Bereitstellung von mehr Geld ohne Ermittlung und Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Armut gelöst wird;
- 3. bedauert es, dass, während für die Millenium-Entwicklungsziele 1 - 7 klare Fristen festgelegt worden sind, dies für das Millenium-Entwicklungsziel 8 nicht der Fall ist;
- 4. unterstreicht den Zusammenhang zwischen Millennium-Entwicklungszielen, nationalen Armutsminderungsstrategien, makroökonomischer Politik, wirksamem öffentlichem Finanzmanagement und harmonisierter Hilfe als Unterstützung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und bewährter Politiken;
- 5. ist davon überzeugt, dass die Armutsminderungsstrategiepapiere (PRSP) und die Länderstrategiepapiere (CSP) wichtige Werkzeuge für die Erreichung der Millenium-Entwicklungsziele sein könnten, ist jedoch der Ansicht, dass sie zwecks besserer Unterstützung der Millenium-Entwicklungsziele revidiert werden müssen, und fordert, dass die "raschen Fortschritte" in PRSP und CSP festgeschrieben werden, um sie in einen nachhaltigen und strukturellen Ansatz zu integrieren; vertritt die Auffassung, dass der Prozess der Entwicklung eines auf den Millenium-Entwicklungszielen basierten PRSP offen und konsultativen Charakters sein muss und dass alle wichtigen nationalen und internationalen Beteiligten daran mitwirken müssen;
- 6. ist der Ansicht, dass nationale und regionale Entwicklungspolitiken von der Bevölkerung selbst demokratisch festgelegt und die jeweiligen Regierungen der Bevölkerung gegenüber mittels demokratischer Institutionen Rechenschaft ablegen müssten und nicht aufgrund einer Konditionalität, die von den strategischen Interessen der Geber bestimmt ist;
- 7. ist der Ansicht, dass der Kampf gegen die Armut auch die Anerkennung des Rechts eines Landes oder einer Region auf die demokratische Festlegung der eigenen Politiken, Prioritäten und Strategien zur Förderung einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion und der wirtschaftlichen Entwicklung durch Mobilisierung der Natur- und Humanressourcen und des lokalen Knowhow beinhaltet;
- 8. unterstreicht, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen, und dass hierfür eine möglichst breite Partnerschaft mit wichtigen Beteiligten, insbesondere mit nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft, erforderlich ist, um die erforderlichen Innovationen, Ressourcen und Kapazitäten bereitzustellen;
- 9. ist der Ansicht, dass das Recht und die Pflicht jedes Landes, die Ernährungssicherheit seiner Bevölkerung zu garantieren und sich dazu gegebenenfalls vor Ausfuhren anderer Länder, die diese gefährden könnten, zu schützen, uneingeschränkt anerkannt werden muss;
- 10. ist der Ansicht, dass die Konsolidierung und der Ausbau der öffentlichen Dienste wesentlich sind, um den mit der Armut zusammenhängenden großen Geißeln wie Epidemien, Analphabetismus, fehlender Zugang zu Trinkwasser und fehlende Abwasserbehandlung zu begegnen;
- 11. fordert einen integrierten Ansatz - im Gegensatz zu einem sektorbasierten Ansatz - bei der Inangriffnahme der Millennium-Entwicklungsziele;
- 12. lobt die Mitgliedstaaten, die das Ziel von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) erreicht oder überschritten haben, stellt jedoch zugleich eine beunruhigende Entwicklung dahingehend fest, dass einige Mitgliedstaaten damit beginnen, ihre Hilfe zu verringern und früher eingegangene Verpflichtungen in Bezug auf Fristen nicht mehr einzuhalten;
- 13. unterstreicht, dass die Union zwar derzeit im Hinblick auf ihr Zwischenziel im Soll zu liegen scheint, im Jahre 2006 0,39% des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, dass aber größere Unterschiede in der Leistung ihrer Mitgliedstaaten bestehen, und fordert daher die hinterherhinkenden Mitgliedstaaten auf, sich selbst auf einen klaren Zeitplan und Fristen zur Erreichung des 0,7%-Ziels bis 2015 zu verpflichten;
- 14. begrüßt die von vielen der 10 neuen EU-Mitgliedstaaten bereits erzielten Fortschritte in Richtung auf eine beträchtliche Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe und würde sich über eine Fortsetzung dieses Trends freuen;
- 15. betont, dass das Ziel von 20 % für die grundlegende Bildung und Gesundheit in den Haushaltsplan der Union und des Europäischen Entwicklungsfonds aufgenommen werden sollte und dass dadurch das bestehende Ziel von 35% für grundlegende soziale Dienstleistungen ausgeweitet werden sollte;
- 16. unterstützt den Vorschlag für eine regelmäßige Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf die Ziele der öffentlichen Entwicklungshilfe im Rat "Wirtschaft und Finanzen" und im Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen", und fordert gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, jährliche Zielgrößen für die Hilfe insgesamt und die Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) festzusetzen;
- 17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Eigenmittelzuwendung für Entwicklung zu prüfen und sich selbst darauf zu verpflichten, ihre Ausgaben für Entwicklung im Verlauf der nächsten Finanziellen Vorausschau spürbar aufzustocken;
- 18. fordert die Union auf, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut einzuleiten, indem sie eine kohärente Strategie für ihre Maßnahmen im Bereich des Handels, der Entwicklungszusammenarbeit und der Gemeinsamen Agrarpolitik verfolgt, um direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Wirtschaft von Entwicklungsländern zu vermeiden;
- 19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, innovative Finanzierungsquellen zu sondieren und alle Vorschläge zu prüfen, die als Alternativen für die Sicherung der Finanzierung von Entwicklungsprogrammen zusätzlich zu der Verpflichtung von 0,7% des BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe unterbreitet wurden;
- 20. fordert Schuldenerleichterungen durch eine allmähliche Abschreibung der Schulden hochverschuldeter Länder, insbesondere LDC, für die Länder, deren Regierungen die Menschenrechte und den Grundsatz der verantwortungsvollen Regierungsführung achten und der Ausrottung der Armut Priorität einräumen;
- 21. fordert, dass Zielgrößen für die Entschuldung nicht nur an das Schulden-Export-Verhältnis, sondern auch an Bedürfnisse auf der Grundlage der Millennium-Entwicklungsziele geknüpft werden;
- 22. fordert die Union nachdrücklich auf, eine ausreichende internationale Finanzierung von derzeit unterfinanzierten Forschungsarbeiten zu Krankheiten, von denen Bürger in Entwicklungsländern betroffen sind, zu gewährleisten;
- 23. ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihre Partnerschaften mit Entwicklungsländern in einer Weise zu stärken, die Kalkulierbarkeit, gegenseitige Rechenschaftspflicht und wechselseitige Verpflichtungen fördert;
- 24. ist der festen Überzeugung, dass sich die AKP- und EU-Länder, indem sie das Problem der Korruption und illegaler Finanzpraktiken im Rahmen der Bestimmungen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou gemeinsam angehen, der Aufgabe stellen, einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Kriminalität und Terrorismus zu leisten und zugleich stabile politische Verhältnisse zu schaffen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern;
- 25. unterstreicht die Bedeutung einer Computerisierung der öffentlichen Finanzverwaltung innerhalb des allgemeineren Rahmens des E-Government, um ineffizienter Bürokratie besser entgegenwirken und einen Mangel an Transparenz verhindern zu können;
- 26. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine stärkere Komplementarität der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Maßnahmen der Kommission auf der Grundlage der komparativen Vorteile jedes Gebers beträchtlich zu verstärken;
- 27. begrüßt Initiativen wie den EU-Geberatlas, mit dem die Entwicklungshilfe unter den Mitgliedstaaten koordiniert werden soll, und ermutigt die Kommission, dieses Instrument zu vervollständigen und zu verfeinern, damit es zur Ermittlung von Bereichen eingesetzt werden kann, in denen Harmonisierungsfortschritte am schnellsten erreicht werden können;
- 28. fordert diesbezüglich konkrete Zusagen und Zeitpläne für die Harmonisierung und fordert die Konzeption von Indikatoren und Benchmarks, um das Engagement sämtlicher Partner auf Länderebene zu überwachen;
- 29. betont die Möglichkeiten, die die Revolution der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bietet, um bestimmte Probleme in Verbindung mit der Armut in Angriff zu nehmen, z.B. IKT für die Bildung, IKT für eine bessere Gesundheitsfürsorge, IKT für verantwortungsvolle Regierungsführung usw.;
- 30. betont die Bedeutung des Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen für die Armen; ist sich gleichzeitig darüber im Klaren, dass Entwicklungsländer nicht die Fehler der Industrieländer wiederholen dürfen und dass sie daher besondere Unterstützung für Investitionen in saubere und effiziente Energietechnologien erhalten sollten;
- 31. fordert die Kommission auf, die Mittel aufzustocken und einen globalen Plan für die Entwicklungserziehung und -information um die Millennium-Entwicklungsziele herum zu entwerfen;
- 32. fordert alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die in der Erklärung von Rom über die Harmonisierung vom 25. Februar 2003 enthaltenen Verpflichtungen uneingeschränkt umzusetzen, um die Bereitstellung der Hilfe zu verbessern und die Lieferbindungen grundsätzlich aufzuheben;
- 33. fordert die Kommission' nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Union bei den Bemühungen um Gewährleistung einer unentgeltlichen und verpflichtenden Grundschulbildung an vorderster Front steht, und dringt darauf, dass dies mit nennenswerten neuen Mitteln und einer gezielteren Verwendung der bestehenden Mittel verknüpft wird;
- 34. ist der Ansicht, dass es illusorisch ist, das Millennium-Entwicklungsziel einer Halbierung von Armut und Hunger bis zum Jahr 2015 sowie die Bereitstellung kostenloser Bildung für alle und die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge zu erreichen, während die Entwicklungsländer viermal mehr für die Schuldentilgung ausgeben als für grundlegende soziale Dienstleistungen;
- 35. dringt darauf, dass die Kommission angesichts der Tatsache, dass das Hauptproblem bei der "Fast Track Initiative" der Weltbank für Bildung der Mangel an externer Finanzierung ist, die Mittel für Bildung und für diese Initiative aufstockt;
- 36. unterstreicht, dass der Schulbildung von Mädchen besonderes Augenmerk geschenkt werden muss, da Mädchen, die eine Schulbildung erhalten haben, kleinere und gesündere Familien haben und einen Beitrag zur Steigerung der Produktivität und zur Verringerung der Armut leisten;
- 37. fordert, dass Waisenkindern sowie sozial ausgegrenzten Jungen und Mädchen, die unverhältnismäßig stark unter den Folgen des mangelnden Zugangs zur Bildung leiden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
- 38. fordert die Kommission nachdrücklich auf zu sondieren, wie durch Zusammenstellung eines Pakets, einschließlich Malarianetzen für Betten, Immunisierung durch die Globale Allianz für Impfungen und Immunisierung (GAVI) und, nicht zuletzt als Maßnahme zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Bereitstellung von Kondomen, ein rascher und positiver Beitrag geleistet werden kann; verweist darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten sich auf Länderebene an diesem Projekt beteiligen könnten; betont, dass diese Aktionen in eine langfristige Strategie mit dem Ziel eingebettet werden sollten, sie zum Teil eines nachhaltigen Konzepts zu machen;
- 39. fordert die Kommission auf, die Führung bei der Bekämpfung der Malaria zu übernehmen, die Ressourcen zu bündeln und geeignete und umfassende Maßnahmen zur Kontrolle und langfristigen Beseitigung dieser Epidemie einzuleiten und dabei den Schwerpunkt besonders auf die Vorbeugung zu legen;
- 40. fordert insbesondere die Verstärkung der öffentlichen Forschung und die Mobilisierung der Investitionen des privaten Sektors zur Beschleunigung der Erforschung von Impfstoffen;
- 41. betont, dass die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit elementarer Dienstleistungen der Gesundheitsfürsorge eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung jeglicher Gesundheitspolitik in den Entwicklungsländern ist;
- 42. unterstützt die Einschätzung der Kommission, dass Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden müssen, und betont, dass die Umsetzung des TRIPS-Übereinkommenssorgfältig kontrolliert werden muss;
- 43. fordert Finanzmittel für Gesundheitsnotsituationen in Entwicklungsländern und fordert die Länderregierungen auf, Gesundheit vorrangig zu behandeln;
- 44. betont, dass der Zugang zu Trinkwasser und eine ausgewogene Ernährung unverzichtbar für die Gesundheit der Bevölkerung ist; verweist daher mit Nachdruck darauf, dass der Zugang zu Trinkwasser von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung der Armut und der Krankheiten ist, die auf den Mangel an Trinkwasser zurückzuführen sind;
- 45. fordert die Entwicklungsländer auf, die öffentlichen Dienstleistungen und grundlegenden Gesundheitssysteme neu aufzubauen, und ist der Ansicht, dass die europäische Hilfe vor allem die internen Bemühungen der Entwicklungsländer zur Verstärkung der humanen, institutionellen und infrastrukturellen Kapazitäten unterstützen sollte;
- 46. fordert eine spürbare Aufstockung der Zahl der im Gesundheitssektor Beschäftigten, da es viel mehr Berufsabgänger als Auszubildende gibt;
- 47. fordert einen verstärkten Beitrag der Union zum Globalen Gesundheitsfonds, da die bisher für 2005 zugesagten Mittel nur 1 /4 des benötigten Betrags ausmachen; ist der Ansicht, dass die Union und andere sich darum bemühen sollten, Doppelarbeit zu vermeiden und die nationale Eigenverantwortung für die HIV/AIDS-, Tuberkulose- und Malariapolitik zu fördern;
- 48. fordert die Union nachdrücklich auf, auch weiterhin die Führungsrolle bei den sexuellen und reproduktiven Gesundheitsrechten zu übernehmen und einen Mittelumfang für eine breite Palette der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdienste einschließlich Familienplanung, Behandlung sexuell übertragener Krankheiten und sicherer Abtreibungen, wenn diese legal sind, aufrechtzuerhalten; -
- 49. fordert eine Zielgröße im Rahmen des Millennium-Entwicklungsziels Nr. 5 für allgemeinen Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten bis zum Jahr 2015 mit entsprechenden Indikatoren, durch die die gleichen oder schnellere Fortschritte bei den Armen und anderen Randgruppen oder gefährdeten Gruppen gewährleistet werden; fordert ferner eine entsprechende Ermittlung von damit verbundenen Indikatoren im Rahmen der restlichen sieben Ziele;
- 50. unterstreicht, dass in sämtlichen Planungen und Bewertungen der Kommission ein auf Rechten beruhender Ansatz gegenüber Kindern enthalten sein muss, und dass die Rechte der Kinder, da sie Querschnittsthemen sind, systematisch bei sämtlichen Instrumenten und Planungen berücksichtigt werden sollten;
- 51. ist der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Prioritäten in der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft als Grundrechte und Teil der im Rahmen des Cotonou-Abkommens und anderswo angewandten Governance-Kriterien wieder in den Mittelpunkt gerückt werden müssen;
- 52. betont, dass es wichtig ist, dass Frauen nicht länger marginalisiert werden, so dass sie eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung und Überwachung der Strategien zur Armutsminderung auf der Grundlage der Millennium-Entwicklungsziele und anderer überaus wichtiger allgemeiner Reformen spielen können, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene,
- 53. begrüßt und unterstützt die Absicht der Kommission, ihre Beziehungen zu Afrika durch enge Zusammenarbeit mit der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), der Afrikanischen Union (AU) und jüngsten Initiativen wie der Kommission für Afrika neu zu beleben;
- 54. bekräftigt die in Artikel 178 des EG-Vertrags festgestellte Notwendigkeit, dass die Gemeinschaft erforderlichenfalls durch Folgeabschätzungsstudien prüft, ob ihre entwicklungspolitischen Ziele durch andere politische Maßnahmen unterlaufen werden;
- 55. fordert eine umfassende Folgenabschätzung der derzeitigen Politiken zur Liberalisierung des Handels auf Hunger und Armut in den Entwicklungsländern; fordert ferner, dass das Ergebnis dieser Bewertung zur Formulierung klarer Leitlinien für die Entwicklungszusammenarbeit verwendet wird;
- 56. dringt darauf, dass der Umwelt auf Länderebene zwecks Beitrag zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels Nr. 7 durch ausdrückliche Einbeziehung von Umwelt und nachhaltiger Entwicklung in die regionalen und Länderstrategiepapiere angemessene Aufmerksamkeit geschenkt wird;
- 57. betont, dass die Unterstützung für den Schutz und die Wiederherstellung der lebenserhaltenden Systeme wie gesunde Böden, Wälder und Meeresressourcen sowie die vernünftige Bewirtschaftung von Süßwasserressourcen unabdingbare Bestandteile der Programme zur Armutsminderung sind und dass die Union solchen Maßnahmen Priorität im Rahmen der Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit einräumen sollte;
- 58. schließt sich voll und ganz den Schlussfolgerungen des Berichts zur Millennium-Ökosystemstudie an, wonach die fortgesetzte Zerstörung der weltweiten Ökosysteme die Erreichung der Millenium-Entwicklungsziele behindern wird; ist ferner der Ansicht, dass beträchtliche politische und institutionelle Änderungen vonnöten sind, um die weitgehende Verschlechterung umzukehren, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die detaillierten Empfehlungen des Berichts in ihren Synthesebericht und künftige Arbeitspläne aufzunehmen;
- 59. fordert den Rat auf, an den UNEP-Verwaltungsrat zu appellieren, um sicherzustellen, dass der Gipfel zur Überprüfung der Millenium-Entwicklungsziele im September eine umfassende Prüfung der sozialen und ökologischen Folgen der bisherigen Politik zur Liberalisierung des Handels einleitet, um sicherzustellen, dass diese einen möglichst wirksamen Beitrag zur Ausrottung der Armut leistet;
- 60. weist darauf hin, dass Handel zu fairen Bedingungen, auch wenn er kein Allheilmittel gegen Armut in der Welt ist, aufgrund seiner Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum einen positiven Beitrag zur Erreichung der Millenium-Entwicklungsziele leisten kann;
- 61. nimmt die jüngsten Studien der UNCTAD und anderer Institutionen zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die extensive Handelsliberalisierung in den am wenigsten entwickelten Ländern nur höchst unzureichend zu einer dauerhaften und wesentlichen Verringerung der Armut geführt und zu einer Verschlechterung der Handelsbedingungen von Entwicklungsländern, insbesondere von afrikanischen Ländern, beigetragen hat;
- 62. fordert die Kommission zu einer möglichst optimalen Abstimmung ihrer Kooperations- und Handelspolitik auf, um den Regierungen der Entwicklungsländer zu helfen, ihre öffentlichen Dienste aufrechtzuerhalten und auszubauen, insbesondere diejenigen, die den Zugang der gesamten Bevölkerung zu Trinkwasser, Gesundheitsversorgung, Bildung, Transportmöglichkeiten und Energie sicherstellen;
- 63. wiederholt mit Blick auf die Diskussionen über die Auswirkungen der Liberalisierung des Wassersektors noch einmal, dass mit der Wasserversorgung zusammenhängende Dienstleistungen grundsätzlich voll und ganz unter staatlicher Verantwortung und Kontrolle verbleiben sollten und die Wahrung dieses Grundsatzes den nationalen, regionalen und lokalen Behörden überlassen werden sollte, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich dieser Auffassung anzuschließen;
- 64. bekräftigt in Übereinstimmung mit der Entschließung vom 11. März 2004 zur Binnenmarktstrategiel, dass Wasser ein gemeinsames Gut der Menschheit ist und der Zugang vor allem der ärmsten Bevölkerung des Südens zum Wasser ein grundlegendes Menschenrecht darstellt, das es zu stärken und zu schützen gilt;
- 65. bedauert, dass für die Abschaffung der Agrarausfuhrsubventionen kein Zeitplan in Kraft ist; ist daher der Ansicht, dass es Druck ausüben sollte, damit ein derartiger Zeitplan ausgearbeitet wird;
- 66. fordert die Entscheidungsträger der Union und anderer Industrieländer auf, konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele durch Beseitigung von Ausfuhrsubventionen zu ergreifen, durch die die lokale Nahrungsmittelerzeugung und wirtschaftliche Entwicklung untergraben werden;
- 67. fordert die Kommission auf, Entwicklungsfragen in den laufenden WTO-Verhandlungen durch die Konzentration auf Ernährungssicherheit und Beschäftigung im ländlichen Raum, die zu den wirksamsten Elementen zur Ausrottung der Armut gehören, stärker zu berücksichtigen, unter anderem durch die Einführung eines "Entwicklungskastens" in das WTO-Agrarabkommen, der es ärmeren Ländern ermöglichen soll, ihre Belange im Bereich der Ernährungssicherheit besser zu wahren und den Lebensunterhalt in der Landwirtschaft zu sichern, und durch eine vollständige Abschaffung der Subventionierung von Agrarausfuhren der Union;
- 68. begrüßt die Anerkennung der Notwendigkeit von Sonderbehandlungen (S&D) durch die Kommission und nimmt die Bedenken der Entwicklungsländer im Hinblick auf die Auswirkung der Handelsliberalisierung und Gegenseitigkeit zur Kenntnis;
- 69. fordert die Kommission auf, sich für eine unverzügliche WTO-Reform einzusetzen, um den Themen Nachhaltigkeit und Ausrottung der Armut einen Platz ganz oben auf der Tagesordnung für die Handelsgespräche einzuräumen, und wirkliche Sonderbehandlung zu fördern;
- 70. fordert die Kommission auf, in die prioritären Aktionen des Syntheseberichts zu den Millenium-Entwicklungszielen der Union zur Stabilisierung der Rohstoffpreise aufzunehmen, die auch die Überprüfung internationaler Mechanismen zur Angebotssteuerung, die Unterstützung von Vorschlägen betreffend die Einbeziehung der Rohstoffpreise in die laufende WTO-Verhandlungsrunde und die Beteiligung an der Finanzierung der von der UNCTAD vorgeschlagenen Task Force für Rohstoffpreise umfassen;
- 71. verweist darauf, dass sich am Schluss der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen kein AKP-Land nach 2007 in seinen Handelsbeziehungen in einer ungünstigeren Situation als im Rahmen der derzeitigen Vereinbarungen befinden sollte, und dass es a priori keine Garantie oder Zusage gibt, dass die AKP-Länder Ende 2007 irgendein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnen werden;
- 72. fordert die Kommission mit Blick auf die Verhandlungen mit den AKP-Partnern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf, zu gewährleisten, dass sie Instrumente für die Entwicklung der AKP-Staaten und für die Ausrottung der Armut in diesen Staaten sind, unter anderem dadurch, dass der Grundsatz der Nichtreziprozität beim Marktzugang mit Blick auf die Sicherstellung einer fairen Beteiligung der AKP-Partner am Welthandel auch weiterhin angewandt wird, Zwänge auf der Angebotsseite und Schutzmaßnahmen für empfmdliche Produkte stärker in den Vordergrund gestellt werden, die bisherigen Bemühungen um die regionale Integration verstärkt werden und eine Initiative zur Korrektur bzw. Klarstellung von Artikel 24 des GATT ergriffen wird;
- 73. dringt darauf, dass der Tatsache, dass die AKP-Länder oft stark von Rohstoffen abhängig sind, die für Preisfluktuationen und Zolleskalationen besonders anfällig sind, uneingeschränkt Rechnung getragen wird, und betont die Bedeutung der Diversifizierung, der Entwicklung der verarbeitenden Industrie und der KMU in diesen Ländern;
- 74. fordert die Kommission auf, während eines Übergangszeitraums den Grundsatz einer kommerziellen Nicht-Gegenseitigkeit zu unterstützen, der für die Beziehungen zwischen den Industrie- und den Entwicklungsländern gelten soll, und Flexibilität gegenüber den AKP-Ländern während der Verhandlungen über Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft mit Blick auf ihr Entwicklungsniveau, den relativ geringen Umfang ihrer Volkswirtschaften und ihre Bedürfnisse im Finanz-, Entwicklungs- und Handelsbereich zu entwickeln und zu gewährleisten, dass die Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft reale Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung in den AKP-Ländern werden;
- 75. fordert die Kommission auf, gültige Alternativen zu den Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft auszuarbeiten, z.B. die Initiative "Alles außer Waffen" auf alle Länder auszuweiten, die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören, oder das von der Union vorgeschlagene System APS+ für diejenigen AKP-Länder zu verbessern, die nicht bereit sein könnten, ein Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft zu schließen;
- 76. betont die Bedeutung des Aufbaus von Kapazitäten für den Handel und die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel von Seiten der Union zur Verbesserung der Fähigkeiten der AKP-Länder zur Ermittlung von Bedürfnissen und Strategien, zur Aushandlung und zur Unterstützung der regionalen Integration sowie zur Förderung dieses Prozesses, und insbesondere zur Diversifizierung und zur Unterstützung der regionalen Integration und zur Vorbereitung auf die Liberalisierung durch Verbesserung der Produktions-, Liefer- und Handelskapazität und den Ausgleich der Anpassungskosten sowie zur Verbesserung ihrer Fähigkeit, Investitionen anzuziehen;
- 77. unterstreicht, dass der Kapazitätsaufbau für die lokalen Märkte und den Handel wenigstens so wichtig ist wie der Marktzugang und dass Mittel hierfür und für die Diversifizierung und Unterstützung insbesondere bei Bananen, Reis und. Zucker bereitgestellt werden müssen;
- 78. hebt hervor, dass der Rat rasch handeln und den WTO-Beschluss vom 30. August 2003 zur Umsetzung von Ziffer 6 der Doha-Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit ausführen sollte, und fordert die Kommission auf, bei den Mitgliedstaaten darauf zu dringen, dass sie die neuen Regelungen so rasch wie möglich ohne Abstriche anwenden;
- 79. betont, dass der Rat den Entscheidungsprozess betreffend die Reform der EU-Handelspolitik in Bezug auf sensible Erzeugnisse beschleunigen sollte;
- 80. fordert die Kommission auf, ihre handelsbezogene Hilfe zu steigern und den Kapazitätsaufbau zu unterstützen, der für die ärmsten Länder von wesentlicher Bedeutung ist, um dem sich aus der Marktliberalisierung ergebenden wachsenden Wettbewerb standzuhalten;
- 81. fordert eine Überarbeitung der Satzung und des Auftrags der Europäischen Investitionsbank, was eine Fachabteilung ermöglichen würde, die auf der Grundlage eines echten Entwicklungsmandats tätig wäre;
- 82. ist der Auffassung, dass die Millennium-Entwicklungsziele niemals erreicht werden ohne beständige politische Maßnahmen zu Gunsten der Frauen, Kinder, älteren Menschen und Behinderten;
- 83. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, der Interparlamentarischen Union, den Vereinten Nationen und dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD zu übermitteln.
1 ABl. C 131E vom 5.6.2003, S. 167.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0008.
1 ABl . C 102E vom 28.4.2004, S. 857.