Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland

Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland

Begründung:

Zu Ziffer 1 bis 6

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland umfasst auch die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten. Der Bund gewährleistet gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.

Allein durch den marktwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetze und die behördlichen Versorgungsauflagen kann der flächendeckende Ausbau nicht umfassend gelingen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse bei der Versorgung mit mobilen Telekommunikationsdiensten in ganz Deutschland herzustellen, bedarf es eines Gesamtkonzeptes und eines Förderprogrammes oder anderer monetärer Anreize, wie sie in der Entschließung gefordert werden. Bislang existiert allerdings noch kein gemeinsames Verständnis für "flächendeckend", sodass dieses zunächst von Bund, Ländern und Kommunen sowie Telekommunikationsunternehmen gemeinsam, z.B. im Kontext der geforderten Gesamtstrategie, zu erarbeiten und zu formulieren ist.

Zu Ziffer 7 und 8

Der Rundfunk hat in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Teile seines Frequenzspektrums an den Mobilfunk verloren (800 MHz-Band / Digitale Dividende I und 700 MHz-Band / Digitale Dividende II) . Würde dem Rundfunk weiteres UHF-Spektrum entzogen, wäre das gerade erst eingeführte hochauflösende terrestrische Fernsehen (DVB-T2 HD) in seinem Bestand akut gefährdet.

Der Bund muss seinen Zusagen aus dem Beschluss der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 12. Dezember 2014 nachkommen (Eckpunktepapier). Daher ist im Rahmen der sinnvollen Digitalisierungsstrategie dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Spektrum auch für Einrichtungen zur Verfügung steht, die dem Gemeinwohl dienen, sich in öffentlichrechtlicher Trägerschaft befinden oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Es muss im Sinne des Antrags die Lebensqualität der Menschen und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten (auch in den Bereichen Kreativwirtschaft, Kunst, Kultur, Digitales) unter anderem im ländlichen Raum geben.

Zu Ziffer 9

Im Interesse einer effizienten Förderung des Mobilfunkausbaus und zur Vermeidung von Friktionen durch unterschiedliche Förderkonzepte sollten Maßnahmen des Bundes möglichst kompatibel mit Programmen der Länder ausgestaltet werden.