Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereich "Steuerharmonisierung")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um drei neue Themen im Bereich "Umsatzsteuerharmonisierung" der Ratsarbeitsgruppe "Steuerharmonisierung" ergänzt worden.

Da der Benennungszeitraum für den gesamten Bereich "Steuerharmonisierung" abgelaufen ist, stehen somit folgende Themen bzw. Arbeitsgruppen zur Neubenennung an:

Gremien des Rates

1. Gruppe "Steuerharmonisierung"

Umsatzsteuerharmonisierung

Direkte Steuern

Verkehrsteuern

Sonderverbrauchsteuern

Gremien der Kommission

2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer

3. Arbeitsgruppe I (Mehrwertsteuer)

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Themenbereiche und die beiden Arbeitsgruppen jeweils eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste B) benennen.

Die Benennungen werden zum 1. Januar 2008 wirksam.