Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG
- 1. Der Bundesrat sieht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein wichtiges Instrument zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. In der von der Bundesregierung für 2019/20 angekündigten EEG-Novelle müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die festgelegten Ausbaupfade deutschlandweit erreicht werden.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bioenergie Strom verlässlich, flexibel und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat, dass ein Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie stammt. Deshalb gebührt der Biomasse im Energiemix aus erneuerbaren Energien bei der Novelle des EEG auch für die kommenden Jahre eine angemessene Berücksichtigung. Die bestehenden Biomasseanlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom sowie Wärme und Kraftstoffen und zur Erreichung der Klimaziele 2030 der Bundesregierung dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder und Verbände frühzeitig in die Entscheidungsfindung zu einem zukünftigen Förderregime einzubinden.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, den Ausbaupfad für Biomasseanlagen vor dem Hintergrund der doppelten Überbauung der installierten Leistung im Sinne eines Stabilisierungspfades anzupassen und für die Jahre ab 2023 fortzuschreiben.
- 5. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, starke Anreize für eine Flexibilisierung der Anlagen zu setzen, um einen optimal steuerbaren Anlagenpark zu schaffen. Zentrale Bestandteile einer solchen Flexibilisierung sind unter anderem der weitere Ausbau sowie die verbesserte und gezielte Förderung der Abwärmenutzung (KWK) bei Biomasseanlagen. Dies umfasst insbesondere auch den Bereich der Nahwärmeversorgung.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger sowie aus landwirtschaftlichen und biogenen Reststoffen in der Novelle des EEG wieder eine größere Bedeutung einzuräumen und dabei auch Anreize für eine verstärkte Güllevergärung in Biogasanlagen zu schaffen. Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/ Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann.
- 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen bei der Novellierung des EEG zu schaffen und der Bioenergie insgesamt durch Anreize Entwicklungsoptionen zu bieten. Als Maßnahmen sollen z.B. die Anpassung der Höchstwerte und die Aussetzung der Degression erfolgen, bis der im EEG festgelegte Ausbaupfad wirklich erreicht wird.
- 8. Zum Zwecke des Klimaschutzes und der weiteren Steigerung der Energieeffizienz bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Vorschläge zu erarbeiten, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Anlagensicherheit im Hinblick auf die Vermeidung von Methan-Lecks in der praktischen Umsetzung verbessert werden können bzw. diese Anforderungen verschärft werden müssen.