Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die folgenden Änderungen im Berufskrankheitenrecht der gesetzlichen Unfallversicherung umzusetzen:

Begründung

In den Eckpunkten zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene festgestellt, dass das Berufskrankheitenrecht einiger grundsätzlicher Änderungen bedarf. Bedauerlicherweise sind die dazu vorgelegten Änderungsvorschläge nicht in das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz eingeflossen.