Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vorbereitung auf den "GAP-Gesundheitscheck" KOM (2007) 722 endg.; Ratsdok. 15351/07

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage insgesamt

Vereinfachung der Betriebsprämienregelung

Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

Unter- und Obergrenzen für Direktzahlungen

Marktintervention und Angebotssteuerung

Flächenstilllegung

Zukunft der Milchquotenregelung

Risikomanagement

Neue Herausforderungen

Erhöhung der Modulation und Stärkung der 2. Säule

Finanzrahmen

Perspektiven für die Zukunft der GAP nach 2013

Begründung zu den Ziffern 1 bis 18, 23 und 24:

Die GAP ist die am weitesten integrierte gemeinsame Politik der EU mit weitreichenden Folgen für die Mitgliedstaaten und die Regionen. Ihr Fundament ist das europäische Agrarmodell einer multifunktionalen Landwirtschaft.

Die umfassenden Agrarreformen der vergangenen Jahre haben die GAP modernisiert und stellen die Landwirtschaft vor große Herausforderungen, die in den kommenden Jahren noch zu bewältigen sind.

Angesichts eines sich rasch verändernden Umfeldes können die Reformbeschlüsse der vergangenen Jahre einer Überprüfung im Hinblick auf ihre Funktionsweise, ihre Umsetzung und hinsichtlich neuer Herausforderungen unterzogen werden. Im Interesse verlässlicher agrarpolitischer Rahmenbedingungen darf dies jedoch nicht zu einer erneuten vorzeitigen Reform der GAP führen. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass den Landwirten sowohl in wirtschaftlicher als auch in zeitlicher Hinsicht hinreichende Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen bleiben.

Die Kommissionsmitteilung zur Gesundheitsüberprüfung entspricht hinsichtlich der aufgegriffenen inhaltlichen Themen grundsätzlich diesen Maßgaben, geht allerdings in der konkreten Ausgestaltung vielfach zu weit und erscheint in wesentlichen Teilen als neuerliche Reform der GAP.