Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 24. November 2014
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2014 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2014 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0405 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||
685 92 | Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich | 5.700 | 39 |
Erstattung der Versorgungsleistungen und Beihilfen für ehemalige Mitarbeiter des DLF und RIAS an Deutschlandradio. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem Deutschlandradio auf der Grundlage des Rundfunküberleitungsvertrages geschlossenen Verwaltungsvereinbarung. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0603 | Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene | ||
685 19 | Zuschuss für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise | 2.140 | 1.867 |
Finanzierung der freiwilligen Rückkehrprogramme "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)" und "Government Assisted Repatriation Programme (GARP)". | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 86 | Beiträge an internationale Organisationen | ......... 26 .924 | 300 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit | ||
1605 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | ||
681 01 | Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl | 330 | 300 |
Höhere Entschädigungsleistungen auf Grund gegenüber der Veranschlagung höherer Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Absatz 2 Atomgesetz. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts- plan 2014 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0625 | Bundespolizei | ||
671 01 apl | Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle | 379.000 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 52.000 T€ Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 56.000 T€ Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 60.000 T€ Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 65.000 T€ Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 70.000 T€ Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 76.000 T€ | |||
Abschluss von turnusgemäß neu ausgeschriebenen Verträgen mit privaten Sicherheitsdienstleistern für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle von Passagieren und Gepäck auf den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf ab 1. Januar 2015. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. September 2014 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
19 | Bundesverfassungsgericht | ||
1912 | Bundesverfassungsgericht | ||
712 01 apl | Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall | 4.200 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 4.200 T€ | |||
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Fortführung der Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts. Die außerplanmäßige Verpflichtung wird zur weiteren Auftragserteilung benötigt. |