Bundesministerium der Finanzen Berlin, 15. November 2019
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | ||
0603 | Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene | ||
685 10 | Mitgliedsbeitrag an die Internationale Organisation für Migration (IOM) | 3.028 | 222 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung und der Beitragserhöhung auf die Zahlung der zweiten Jahrestranche des Pflichtbeitrags an die IOM. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft Deutschlands in der IOM (seit 1954). | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | ||
0903 | Energie und Nachhaltigkeit | ||
661 22 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO₂-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung | 285.750 | 3.000 |
Höherer Zuschussbedarf der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem geltenden Mandatarvertrag über die Abwicklung der bundesverbilligten Programme "Energieeffizient Bauen" und "Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (EBS). | |||
511 31 apl | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung | 10 | |
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn. | |||
517 31 apl | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | 1.030 | |
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn. | |||
812 31 apl | Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) | 870 | |
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn. | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1505 | Internationales Gesundheitswesen | ||
687 01 | Beiträge an internationale Organisationen | 28.425 | 1.585 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des Mitgliedsbeitrags für die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. | |||
19 | Bundesverfassungsgericht | ||
1912 | Bundesverfassungsgericht | ||
411 01 | Kostenerstattung an die Deutsche Bahn AG für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts | 58 | 2 |
Anpassung an Preiserhöhung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 1d des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes und einer vertraglichen Regelung. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2019 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
02 | Deutscher Bundestag | ||
0212 | Deutscher Bundestag | ||
518 01 apl | Mieten und Pachten | 2.024 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 426 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 426 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 426 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 426 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 320 T€ | |||
Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten als Ersatzflächen für die neu zu errichtende Liegenschaft Unter den Linden 62 - 68 in Berlin. | |||
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0452 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||
685 10 üpl | Kulturelle Vermittlung | 1.050 | 2.100 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 1.150 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 950 T€ | |||
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". | |||
686 13 apl | Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft | 1.300 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 650 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 650 T€ | |||
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". | |||
894 11 apl | Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen | 2.240 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 790 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 1.450 T€ | |||
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". | |||
07 0712 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium | ||
518 02 üpl | Mieten und Pachten i m Z usammenhang mit de m E inheitlichen Liegenschaftsmanagement | 7.830 | 81.208 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 1.456 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 4.153 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 4.163 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 4.215 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 4.268 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 4.322 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.787 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 5.874 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.962 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.052 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.142 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 6.235 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 6.328 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 6.423 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 6.519 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 3.309 T€ | |||
Höherer Bedarf auf Grund notwendiger Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. September 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | ||
1002 | Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung | ||
671 01 apl | Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung | 1.000 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 500 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 300 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 200 T€ | |||
Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen. |