Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2019: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 15. November 2019
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel-
plan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
06Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
0603Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
685 10Mitgliedsbeitrag an die Internationale Organisation für Migration (IOM)3.028222
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung und der Beitragserhöhung auf die
Zahlung der zweiten Jahrestranche des Pflichtbeitrags an die IOM. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft Deutschlands in der IOM (seit 1954).
09Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0903Energie und Nachhaltigkeit
661 22Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
"CO₂-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung
285.7503.000
Höherer Zuschussbedarf der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem geltenden Mandatarvertrag über die
Abwicklung der bundesverbilligten Programme "Energieeffizient Bauen" und "Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (EBS).
511 31 aplGeschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
10
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn.
517 31 aplBewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume1.030
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn.
812 31 aplErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
870
Schaffung der Voraussetzungen zur Unterbringung des IRENA Innovation and Technology Centers (IITC) in der Liegenschaft Willy-Brandt-Allee 20 in Bonn.
15Bundesministerium für Gesundheit
1505Internationales Gesundheitswesen
687 01Beiträge an internationale Organisationen28.4251.585
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des Mitgliedsbeitrags für die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
internationalen Vereinbarungen.
19Bundesverfassungsgericht
1912Bundesverfassungsgericht
411 01Kostenerstattung an die Deutsche Bahn AG für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts582
Anpassung an Preiserhöhung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 1d des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes und einer vertraglichen Regelung.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2019
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
02Deutscher Bundestag
0212Deutscher Bundestag
518 01 aplMieten und Pachten2.024
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 426 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 426 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 426 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 426 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 320 T€
Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten als Ersatzflächen für die neu zu errichtende Liegenschaft Unter den Linden 62 - 68 in Berlin.
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0452Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
685 10 üplKulturelle Vermittlung1.0502.100
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 950 T€
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung".
686 13 aplFörderung der Kultur- und Kreativwirtschaft1.300
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 650 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 650 T€
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung".
894 11 aplSubstanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von
nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen
2.240
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 790 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 1.450 T€
Maßnahmen zur Umsetzung des Sofortprogramms im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung".
07
0712
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium
518 02 üplMieten und Pachten i m Z usammenhang mit de m E inheitlichen
Liegenschaftsmanagement
7.83081.208
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 1.456 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 4.153 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 4.163 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 4.215 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 4.268 T€
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 4.322 T€
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.787 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 5.874 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.962 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.052 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.142 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 6.235 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 6.328 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 6.423 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 6.519 T€
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 3.309 T€
Höherer Bedarf auf Grund notwendiger Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 13. September 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1002Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung
671 01 aplErstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung1.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 500 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 300 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 200 T€
Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen.