Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich

Schleswig-Holstein Kiel, 29. Januar 2019
Der Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schrödter

Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Da das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt, ist eine aufkommensneutrale Reform dringend erforderlich. Sie sollte die Schaffung von energiewirtschaftlich sinnvollen Flexibilitätsoptionen anreizen und ökonomische Hemmnisse beseitigen, die einer systemstabilisierenden Sektorkopplung entgegenstehen.

Die Finanzierung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sollte reformiert werden. Die Kosten der Technologieförderung und die Kosten für Privilegierungen sollten zukünftig nicht mehr allein von den Stromverbrauchern finanziert werden. So kann die EEG-Umlage spürbar gesenkt werden.

Den Einstieg in eine systematische und verursachergerechte CO₂-Bepreisung fordert auch ein breites Bündnis von Wissenschaftlern, Verbänden und Unternehmen, unter anderem der Bundesrechnungshof, die Monitoringkommission der Bundesregierung, der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi, die Deutsche Energieagentur, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung sowie ein Wissenschaftler-Bündnis und ein Bündnis international tätiger Unternehmen.

Derzeit wird auch für Strom aus Erneuerbaren Energien, für den keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird, grundsätzlich die volle EEG-Umlage und die Stromsteuer fällig. Zukünftig sollte angemessen zwischen EEG-gefördertem und nicht EEG-gefördertem Strom differenziert werden.

Bei der CO₂-Bepreisung ist ein koordiniertes Vorgehen möglichst in der EU, mindestens aber mit Nachbarländern insbesondere im wettbewerbssensiblen Sektor der Stromerzeugung sinnvoll und erforderlich.

Eine Weiterentwicklung der Energiebesteuerung zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument kann dadurch erfolgen, dass die Besteuerung der Energieträger an deren CO₂-Intensität orientiert wird. Dadurch würde die Energiesteuer Innovationsimpulse für emissionsarme und effiziente Technologien erzeugen und kann so auch wirtschafts- und industriepolitische Potenziale mobilisieren. Das zusätzliche Aufkommen kann zur Gegenfinanzierung des Mittelbedarfs für die Senkung der EEG-Umlage und für eine soziale Flankierung verwendet werden.

Rechtswissenschaftliche Expertisen kommen zu dem Ergebnis, dass eine CO₂-Orientierung der bestehenden Energiesteuer verfassungs- und europarechtlich grundsätzlich unproblematisch ist, wohingegen eine CO₂-Bepreisung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer als finanzverfassungsrechtlich problematisch gilt.

Die erheblichen Summen, welche die Stromverbraucher für die sog. Einspeisemanagement-Maßnahmen zu schultern haben, schaden der Akzeptanz der Energiewende erheblich. Deswegen sollte man alle Möglichkeiten zur Reduktion dieser Belastungen nutzen.