Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -

982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

A

1. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

"Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Entschließung ist neu zu fassen, da unter anderem die Einbeziehung von Bioziden als notwendig angesehen wird; dies hat die Kommission in ihrem Mandat vom März 2019 an die EFSA deutlich gemacht und diese zur engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) aufgefordert, da viele Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch in Bioziden enthalten sind. Weiterhin ist auch auf die inhaltlichen Vorgaben im Mandat zur Überarbeitung der EFSA-Leitlinie mit den entsprechenden Maßgaben einzugehen. Auch die Einbeziehung kompetenter wissenschaftlicher Einrichtungen in den Überarbeitungsprozess, wie zum Beispiel das Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn-Instituts oder auch die Bienen-Institute der Länder, ist hierbei erforderlich.

B

2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderung zu fassen:

Zu Nummer 5:

Nummer 5 ist wie folgt zu fassen:

"5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene bei der Überarbeitung der EFSA-Bienenleitlinien für folgende verbindliche Standards im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel einschließlich der Verfahren zur Zulassungserneuerung in den Mitgliedstaaten einzusetzen:

Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Untersuchungen erfolgen, die die mögliche Ökotoxizität und indirekte Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Populationsrückgang bei den Honig- und insbesondere Wildbienen ist bedenklich, da diesen aufgrund ihrer Bestäubungsleistung bei einer Vielzahl von Kultur- und Wildpflanzen eine wichtige ökologische und ökonomische Bedeutung zukommt.

So sind im Rahmen der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln bei der Bewertung der Bienengefährlichkeit neben der akuten Toxizität auch subletale, chronische und synergistische Effekte sowie wiederholte Expositionen zu berücksichtigen. Dies schließt eine Bewertung der Wirkstoffeigenschaften und Wirkmechanismen der Pflanzenschutzmittel auf sämtliche Lebensstadien der Bienen ein. Diese Anforderungen werden in dem mehrstufigen Risikobewertungsmodell der EFSA berücksichtigt, das die vier Hauptpfade der Pflanzenschutzmittelexposition - Deposition von Wirkstoffen, Aufnahme von Pollen, von Nektar und von Wasser sowie die Exposition gegenüber Wirkstoffmetaboliten - abdeckt.

Darüber hinaus eröffnet die aktuelle Revision der EFSA-Bienenleitlinien die Möglichkeit, zukünftig auch artspezifische Besonderheiten bei der Bewertung der terrestrischen Ökotoxikologie, indirekte Effekte und Nebenwirkungen der Pflanzenschutzmittel bei der Risikobewertung stärker zu berücksichtigen.