Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den im Jahr 2004 erzielten Forschritten bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
(Artikel 2 und 39 des Vertrags über die Europäische Union)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juni 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den im Jahr 2004 erzielten Forschritten bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des Vertrags über die Europäische Union)

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen vom 11. März 20041 bzw. 14. Oktober 20042, in denen es bereits eine Bilanz der Umsetzung des Programms von Tampere erstellt und seine ersten Empfehlungen an den Europäischen Rat verfasst hatte, der am 5. November 2004 das Haager Programm annahm, mit dem die Leitlinien für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die nächsten fünf Jahre festgelegt wurden,

B. unter Berücksichtigung der Aussprache vom 11. April 2005 und der Antworten des Rates und der Kommission auf die mündlichen Anfragen (B6-0164/2005 und B6-0165/2005),

C. im Bewusstsein der Tatsache, dass die erwünschten Fortschritte im Laufe des vergangenen Jahres mit Ausnahme des Übergangs zum Mitentscheidungsverfahren für einen Teil der im Bereich der illegalen Einwanderung vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht stattgefunden haben, trotz der bedeutenden Entwicklungen in anderen Bereichen der gemeinschaftlichen Tätigkeit oder gar der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik oder der Sicherheitspolitik,

D. in Kenntnis der Tatsache, dass es auch im Europäischen Rat allmählich zu einer festgefahrenen Situation gekommen ist, da dieser im Laufe des Jahres 2004 dreimal Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Beschlüsse der Union, insbesondere im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität einräumen musste,

E. besorgt über die Tatsache, dass bis heute und trotz wiederholter Aufforderung neun der alten und sechs der neuen Mitgliedstaaten das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch ratifizieren müssen, und dass elf Länder das Protokoll vom 27. November 2003 zum Europol-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben,

F. besorgt über die Verzögerungen und die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwähnten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls, sowie über die Zurückhaltung bei den Initiativen im Bereich der Prozesskostenhilfe oder der Mediation in Zivilsachen, die einige ausschließlich auf grenzüberschreitende Fälle beschränken möchten, und in Erwägung der Tatsache, dass all diese Aspekte den Mangel an Vertrauen zeigen, das die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten kennzeichnet,

G. im Bewusstsein der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten als Ausweg aus dieser festgefahrenen Situation außerhalb des Rahmens der Verträge Formen der Zusammenarbeit entwickelt haben wie die G5 oder Gremien, die praktisch Entscheidungsbefugnisse besitzen, wie die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) für die Geldwäsche, die "Dublin-Gruppe" für die Bekämpfung des Drogenproblems, die "Bern-Gruppe" für den Informationsaustausch, allesamt Gremien, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen; in der Überzeugung, dass Initiativen, wenngleich sie wünschenswert und angebracht sind, die Form einer "verstärkten Zusammenarbeit" (wie die so genannte Initiative Schengen+) annehmen sollten,

H. in der Überzeugung, dass all diese Aspekte sich auf die politische Glaubwürdigkeit der Union und die Legitimität ihres Vorgehens auswirken, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem große Herausforderungen bewältigt werden müssen, sei es im Rahmen der Migrationspolitik, der Grenzkontrollen, der Förderung der Freiheiten oder der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus, und dass der Aufbau eines gemeinsamen Raumes unbedingt dringend weitergeführt, das gegenseitige Vertrauen zwischen den 25 Mitgliedstaaten gestärkt und der Beitritt der Bewerber- und Kandidatenländer vorbereitet werden muss, Unverzügliche Beseitigung des demokratischen Defizits und Förderung eines einheitlichen Rechtsrahmens im Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Freiheit, Sicherheit, Recht und Solidarität

Einbeziehung der Förderung der Grundrechte

Festlegung der genauen Ziele der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

Justiz

Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzüberschreitung

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

1 AB1. C 102 E vom 28.4.2004, S. 819.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0022.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0208.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0030.
5 Europäischer Kodex der Polizeiethik, Empfehlung Nr. 010/2001, am 19. September 2001 vom Ministerkomitee des Europarates angenommen.
6 (Rat der Europäischen Union, Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates über polizeiliche Berufsstandards bei der internationalen Polizeizusammenarbeit, Brüssel, 28. Oktober 2004, 11977/2/04).
7 AB1. C 103 E vom 29.4.2004, S. 665.
8 Siehe Angenommene Texte vom 7. Juni 2005, P6_TA(2005)0223.