Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung, des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung,

des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle

Die Ermittlungen um die Überbelegung von Legehennenställen in vielen Betrieben mehrerer Länder zeigen, dass es weiterer Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung, des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle bedarf.

Auf Grund der aktuellen Vorfälle beschließt der Bundesrat Folgendes:

Begründung:

Die Einbeziehung der Junghennenaufzucht in die Marktüberwachung ist notwendig, damit die gesamte Erzeugungskette vom Brutei bis zur Legehenne überwacht werden kann. Verstöße gegen bestimmte Normen, wie z.B. die Besatzdichte, können nur aufgedeckt werden, wenn die Überwachungskette geschlossen ist.

Begründung:

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht keine effiziente Überwachung.

Begründung:

Es fehlt bisher an entsprechenden Regelungen auf EU- und Bundesebene.

Begründung:

Die 16. Arzneimittelgesetz-Novelle, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel hat, fokussiert sich auf Tiere, die der Fleischgewinnung dienen. Es gilt zu prüfen, ob nicht insbesondere Jungtiere zur Eiererzeugung in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.

Begründung:

Dies ist für die Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern erforderlich.

Begründung:

Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, schneller auf Verfehlungen von Bio-Kontrollstellen zu reagieren und Verstöße dieser Kontrollstellen direkt zu ahnden.

Begründung:

Es muss eine klare Trennung zwischen den unterschiedlichen Produktionsformen gewährleistet sein, um der Verbrauchertäuschung vorzubeugen.