Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einführung akut wirkender Notfallregelungen in das Basel II-Regime

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 19. Februar 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte


mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 867. Sitzung am 5. März 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer

Entschließung des Bundesrates zur Einführung akut wirkender Notfallregelungen in das Basel II-Regime

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich über die deutschen Vertreter im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bei den Eigenkapitalanforderungen für die Einführung von akut wirkenden Notfallregelungen einzusetzen. Die bislang vorgelegten und für die Zeit nach der Krise vorgesehenen Vorschläge für Anpassungen am Basel II-Regime müssen um krisendämpfende Regelungen für 2010 und die Zeit nach der Wirtschaftskrise ergänzt werden.

Begründung

Zur Dämpfung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen am Eigenkapitalregime von Basel II notwendig. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat hierzu im Dezember einen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Vorgesehen sind darin insbesondere eine Erhöhung der Eigenkapitalausstattung, eine geänderte Definition von "hartem Kernkapital" sowie die Einführung eines "antizyklischen Puffers" und einer Leverage Ratio (Verschuldungsgrad-Kennziffer).

Der Baseler Ausschuss hat angekündigt, dass eine Anwendung der neuen Regelungen erst nach Überwindung der Krise erfolgen soll. Er hat zudem eine Auswirkungsanalyse in Auftrag gegeben, um die Folgen seiner Empfehlungen auf Banken und Wirtschaft hinreichend abschätzen zu können. Diese Maßnahmen sind ausdrücklich zu begrüßen.

Wie zukünftige Krisen konzeptionell vermieden werden können, ist jedoch nur ein Aspekt einer weit umfangreicheren Problematik. Darüber hinaus gilt es sicherzustellen, dass prozyklische Verschärfungen vermieden werden können, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer erneuten Krise kommt. Wie in diesem Falle unverzüglich und effektiv reagiert werden kann, hat der Baseler Ausschuss bislang nicht zu erkennen gegeben. Regelungen für Notfälle müssen aber neben der Krisenprävention unverzichtbarer Bestandteil einer Anpassung des Eigenkapitalregimes von Basel II sein.

Die aktuelle Krise verdeutlicht die Notwendigkeit hier gegenzusteuern: 2010 muss mit einer Verschlechterung der Ratings gerechnet werden. Bedingt durch die bestehenden und nicht veränderten Vorgaben von Basel II sind Banken gehalten, bei Bonitätsverschlechterung ihres Kreditnehmers die Kredite mit mehr Eigenkapital zu unterlegen. Dies wirkt prozyklisch und damit krisenverschärfend.

Der Baseler Ausschuss hat bisher nicht hinreichend beleuchtet, wie in der aktuellen Krise verhindert werden könnte, dass erhöhte Eigenkapitalanforderungen zu einer verminderten Kreditvergabe führen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich im Interesse des Mittelstands für eine Überarbeitung auch der prozyklischen und krisenverschärfenden Regelungen von Basel II einzusetzen.