Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 101114 - vom 22. Januar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die zwischen der Europäischen Kommission und der Regierung der Volksrepublik China am 10. Juni geschlossene Vereinbarung, über die Ausfuhr bestimmter chinesischer Textilwaren und Bekleidung,
- - unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission und der chinesischen Regierung für auswärtige Angelegenheiten vom Oktober 2007 über ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, insbesondere die Entschließung vom 6. September 2005 zu der Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 20051,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Abschaffung der Quoten im Textil- und Bekleidungssektor schwerwiegende soziale Auswirkungen gehabt und dabei hauptsächlich Regionen betroffen hat, in denen dieser Wirtschaftszweig die meisten seiner Unternehmen und Arbeitnehmer, mehrheitlich Frauen, konzentriert und in denen das Lohnniveau weiterhin niedrig ist,
B. unter Hinweis darauf, dass China das weltweit führende Herstellerland und der größte Exporteur von Textilwaren und Bekleidung in die Europäische Union ist,
C. in der Erwägung, dass die Kommission und China nach dem Auslaufen des Multifaserabkommens am 1. Januar2005 die oben genannte Vereinbarung geschlossen haben, die für einen am 1. Januar 2008 endenden Übergangszeitraum Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Kategorien von Textilwaren aus China schafft,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die chinesische Regierung sich auf ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren im Jahr 2008 geeinigt haben,
E. in der Erwägung, dass 70 % aller auf den europäischen Markt gelangenden gefälschten Waren aus China kommen und die Hälfte aller europäischen Zollverfahren wegen Fälschungen Textilwaren und Bekleidung betreffen,
F. in der Erwägung, dass mit dem Beitritt Chinas zur WTO die WTO-Mitglieder berechtigt sind, bis Ende 2008 bei Gefahr einer Störung des Marktes besondere Schutzmaßnahmen in Form mengenmäßiger Beschränkungen chinesischer Ausfuhren zu ergreifen,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union der weltweit zweitgrößte Exporteur von Textilwaren und Bekleidung ist, H. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Union dieser Sektor vorwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, und dass sich in einigen Fällen die Textilwaren- und Bekleidungsbranche in der Europäischen Union in Regionen konzentriert, die stark von wirtschaftlicher Umstrukturierung betroffen sind,
- 1. räumt ein, das die Aufhebung der Quotenregelung Ergebnis einer verbindlichen Übereinkunft zur Zeit des Beitritts Chinas zur WTO ist; erinnert aber daran, dass der WTO-Beitrittsvertrag mit China alle WTO-Mitglieder, einschließlich der Europäischen Gemeinschaft, dazu ermächtigt, bis Ende 2008 nötigenfalls Sicherungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus China anzuwenden;
- 2. betont, dass die so genannte Überwachung nach dem System der doppelten Kontrolle nur dann Sinn macht, wenn gewährleistet ist, dass sich die 2005 entstandene Situation, nämlich eine exponentielle Zunahme von Einfuhren in die Europäische Union, nicht wiederholen wird, und hebt hervor, dass es notwendig ist, neue Schutzmaßnahmen anzuwenden insbesondere in von den Mitgliedstaaten anzugebenden Produktkategorien, um zu ermöglichen, dass die Beschäftigung in diesem Sektor und seine Tätigkeit für die Europäische Union erhalten und gefördert werden; Wettbewerbsfähigkeit des EU- Textilsektors nach außen
- 3. äußert sich besorgt über die hohen tarifären und nichttarifären Hemmnisse in zahlreichen Drittländern; unterstreicht, dass die Kommission in ihren bilateralen, regionalen und multilateralen Vereinbarungen mit Drittländern für bessere Marktzugangsbedingungen in diesen Ländern sorgen solle, da dies für die Zukunft der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie und insbesondere für KMU lebenswichtig ist;
- 4. fordert die Kommission auf, die Gelegenheit der Aushandlung von Handelsabkommen zu nutzen, um Umwelt- und Sozialnormen , etwa Normen über annehmbare Arbeitsbedingungen, in Drittländern zu fördern und zu stärken, um ein fairen Wettbewerb zu gewährleisten;
- 5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Modernisierung der in der Europäischen Union ansässigen Textilindustrie tatkräftig zu fördern, indem sie technologische Innovation und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten über das Siebte Rahmenprogramm fördert, ebenso die berufliche Bildung, besonders zugunsten von KMU; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, eine sorgfältige und umfassende Untersuchung dieses schwerwiegenden Problems vorzunehmen;
- 6. vertritt die Auffassung, dass verbindliche Regeln über die Ursprungskennzeichnung bei aus Drittstaaten eingeführten Textilien durchgeführt werden sollten, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, den noch anhängigen Vorschlag zu verabschieden der die Regulierung der Angabe "Made in" betrifft; stellt fest, dass diese Regulierung einen besseren Schutz der Verbraucher begünstigen und die europäische Industrie, die sich auf Forschung, Innovation und Qualität stützt, fördern würde;
EU-Textilindustrie und Arbeitnehmer
- 7. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass der Globalisierungs- und Anpassungsfonds in wesentlichem Umfang für die Umstrukturierung und Umschulung im Textilsektor eingesetzt wird, insbesondere für KMU, die stark von der Liberalisierung des Marktes betroffen sind;
- 8. bekräftigt seinen Vorschlag zur Auflage eines finanziell angemessen ausgestatteten Gemeinschaftsprogramms für die Textil- und Bekleidungsindustrie, vor allem für die von dem Sektor abhängigen benachteiligten Regionen, zur Unterstützung der Forschung, der Innovation, der Berufsbildung und der KMU sowie eines Gemeinschaftsprogramms, das Anreize für die Schaffung von Marken und die externe Werbung für die Erzeugnisse des Sektors, insbesondere auf internationalen Messen, bietet
- 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie mit sozialpolitischen Maßnahmen und Plänen für die Unternehmen zu unterstützen, die vor Umstrukturierungsmaßnahmen stehen;
Unfaire Handelspraktiken und Fälschungen
- 10. erinnert daran, dass handelspolitische Schutzinstrumente (Antidumping, Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen) grundlegende Regulierungsmechanismen und legitime Instrumente des aktiven Vorgehens bei sowohl legalen als auch illegalen Einfuhren aus Drittländern sind, insbesondere im Fall des Textil- und Bekleidungssektors, wo jetzt ein offener Markt ohne Schutz durch Quotenregelungen besteht
- 11. fordert die Kommission auf, dem chinesischen Staat nahezulegen, seinen Währungswechselkurs anzupassen und das Verhältnis seiner Devisenreserven in Euro und Dollar zu überprüfen - Faktoren, die derzeit den massiven Zufluss chinesischer Textilen und Bekleidung begünstigen;
- 12. erklärt sich besorgt über die systematischen Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum; fordert die Kommission auf, diese Verstöße, insbesondere Fälschungen, auf multilateraler regionaler und bilateraler Ebene einschließlich jeder Form des unlauteren Handels zu bekämpfen;
Überwachung von Einfuhren
- 13. begrüßt ein System der gemeinsamen Einfuhrkontrolle, durch das eine doppelte Überprüfung chinesischer Ausfuhren von acht Produkten des Textil- und Bekleidungssektors in die Europäische Union durchgeführt wird; bekundet jedoch seine große Besorgnis über die Art und Weise, in der das System eingerichtet werden soll fordert die Kommission auf, für eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser doppelten Überprüfung Sorge zu tragen und deren Wirksamkeit zu bewerten, um einen reibungslosen Übergang zu einem freien Handel mit Textilwaren sicherzustellen;
- 14. betont, dass ein System der doppelten Überprüfung nicht nur für 2008 eingerichtet werden darf und dass für einen längeren Zeitraum ein wirksames Überwachungssystem gewährleistet werden muss;
- 15. ist der Auffassung, dass die Hochrangige Gruppe die Kontrolle eines Überwachungssystems für Textil- und Bekleidungseinfuhren in die Europäische Union gewährleisten muss;
- 16. fordert die Kommission und die Vereinigten Staaten auf, Konsultationen zum Thema der Einfuhr von Textilwaren aus China durchzuführen;
- 17. fordert die Kommission auf, ein Beobachtungssystem einzurichten und vor dem Ende des ersten Quartals 2008 die Ergebnisse zu bewerten, um zu gewährleisten, dass verzerrende Auswirkungen einer zunehmenden Einfuhr von Textilwaren ohne Zeitverzug gebührend berücksichtigt werden; fordert die die Kommission auf, dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;
Sicherheit und Verbraucherschutz
- 18. fordert die Kommission auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um bedenkliche Produkte, auch der Textil- und Bekleidungsindustrie, vom EU-Markt fernzuhalten;
- 19. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass speziell aus China in den EU-Markt eingeführte Textilwaren denselben Sicherheits- und Verbraucherschutzbestimmungen unterworfen werden wie in der Europäischen Union hergestellte Textilwaren;
- 20. fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung und Untersuchung der angeblichen Weitergabe von Preissenkungen an die EU-Verbraucher durchzuführen;
Entwicklungsländer und Partner der Europäischen Union im Mittelmeerraum
- 21. fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines Europa und den Mittelmeerraum umfassenden Produktionsraums im Textilsektor zu fördern, der den Vorteil der räumlichen Nähe der Märkte Europas und seiner Partner im Mittelmeerraum nutzt, damit ein international wettbewerbsfähiger Raum entsteht, der gewährleisten kann, dass die industrielle Produktion und Beschäftigung auf dem heutigen Niveau erhalten werden können;
- 22. betont, dass die Aufhebung der Textileinfuhrbeschränkungen nicht nur radikale Veränderungen bei den Tendenzen der Einfuhren in den EU-Markt bewirken werden, sondern auch Auswirkungen auf die Textil- und Bekleidungsbranchen in Entwicklungsländern einschließlich der EU-Partner im Mittelmeerraum haben können;
- 23. fordert die Kommission auf , die Auswirkungen der vollen Liberalisierung des Textil- und Bekleidungsbereichs auf die am wenigsten entwickelten Länder zu untersuchen; erklärt sich besonders besorgt wegen der Aufhebung von grundlegenden sozialen Rechten und Arbeitnehmerrechten, die durch einige der am wenigsten entwickelten Länder vorgenommen wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben; fordert die Kommission auf zu bewerten, wie Aidfor-Trade und entsprechende Programme dazu beitragen können dass die am wenigsten entwickelten Länder sich sozial und ökologisch nachhaltigen sektoralen Programmen zuwenden;
- 24. fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit von Verwaltungsinstrumenten auf der Angebotsseite für den Textilsektor zu bewerten, um den globalen Wettbewerb einzuschränken und um einen Ansatz bezogen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner sozialer Normen und Umweltstandards zu verhindern;
Unterrichtung des Europäischen Parlaments
- 25. fordert die Kommission auf, das Parlament umfassend über wichtige Entwicklungen im internationalen Textilwarenhandel zu unterrichten;
- 26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 110