Schleswig-Holstein
Kiel, 17. März 2015
Der Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 932. Sitzung am 27. März 2015 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Albig
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen
Die Bundesregierung wird gebeten, kurzfristig im Krankenhausentgeltrecht die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser entsprechend den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) extrabudgetär zu vergüten.
Hierzu ist eine entsprechende Regelung in § 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) aufzunehmen, die an die Regelung in § 4 Absatz 11 KHEntgG ("Hygieneförderprogramm") anknüpft, jedoch nicht zeitlich befristet wird.
Begründung:
Die mikrobiologischen Untersuchungen von Patienten bei Aufnahme in einer Klinik (Screening) basieren auf den Empfehlungen der KRINKO, die diesbezüglich als fachlicher Maßstab gelten und gemäß des § 23 Infektionsschutzgesetzes von allen medizinisch Tätigen zu beachten sind. Bezüglich multiresistenten gramnegativen Erregern (MRGN) gibt es über die oben genannten KRINKO-Empfehlungen hinaus keinen anderen fachlichen Standard. Die KRINKO-Empfehlungen zum Umgang mit MRGN wurden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Oktober 2012 verabschiedet und im Mai 2014 ergänzt.
Derzeit werden die Maßnahmen durch das DRG-System nicht, zumindest nicht ausreichend, finanziert. Es ist nicht sichergestellt, dass alle Kalkulationskrankenhäuser die KRINKO-Empfehlungen umfänglich umsetzen und ausreichend lang umgesetzt haben. Damit wird eine Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen entsprechend der Zielsetzung des Infektionsschutzgesetzes derzeit durch die nicht vorhandene Finanzierung verhindert.
Die in § 64c SGB V eröffnete Möglichkeit, Modellvorhaben zum präklinischen Screening auf 4 MRGN zu finanzieren, reicht nicht aus. Im Rahmen dieser Modellversuche kann nur der Teil der elektiven Patienten erfasst werden. Zudem können aus gesundheitspolitischen Gründen die Ergebnisse dieser Modellversuche nicht abgewartet werden. Es muss sichergestellt werden, dass eine Finanzierung des Screenings auch jenseits des präklinischen Bereichs erfolgt.