Punkt 29 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011
Der Bundesrat möge neben der Empfehlung in der Ziffer 45 der BR-Drucksache 129/1/11 die Ziffer 46 in der nachfolgenden Fassung beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 57 ( § 61 TKG) allgemein
- a) Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die gesetzten nationalen Breitbandziele ambitioniert sind. Vor diesem Hintergrund teilt der Bundesrat die Auffassung der Bundesregierung, dass mit Blick auf die Digitale Agenda 2020 sowie die immense wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze geschaffen und Investitionen in neue Netze gefördert werden müssen.
- b) Der Bundesrat hat allerdings Zweifel, ob die gesetzten Hochgeschwindigkeitsbreitbandziele allein über anreizbietende Vorschriften erreicht werden können. Vielmehr vertritt er die Auffassung, dass der flächendeckende Hochgeschwindigkeitsausbau in dem vorgegebenen Zeitrahmen nur erreicht werden kann, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von allen Beteiligten zielorientiert umgesetzt werden (vgl. dazu auch BR-Drucksache 566/10(B) ).
- c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen aus Frequenzbereichen, die bislang nicht dem Rundfunkdienst zugewiesen waren - nach der Entschädigung Berechtigter - zweckgebunden für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau und hier insbesondere für die Schaffung passiver Infrastrukturen (Leerrohre) zur Verfügung gestellt werden (vgl. dazu auch BR-Drucksache 204/09(B) und BR-Drucksache 828/10(B) sowie Beschluss der Wirtschaftsminister der Länder vom 17./18. Juni 2010).
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Einbindung der Länder ein Konzept zu entwickeln, wie die Entstehung von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch zielgerichtete komplementäre Finanzierungsinstrumente unter vorrangigerer Verwendung privater Investitionsmittel und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen effektiv und effizient unterstützt werden können.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In der Empfehlungsdrucksache 129/1/11 schließen sich die Ziffern 45 und 46 wegen der Formulierung in Ziffer 46 Buchstabe c aus.
Mit dem vorstehenden Plenarantrag erfolgt eine Harmonisierung der Ziffern 45 und 46, indem betont wird, dass mögliche Erlöse aus der Versteigerung von ehemals nicht dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzbereichen für den Ausbau der Breitbandhochgeschwindigkeitsnetze zur Verfügung gestellt werden sollen.