Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 26. Februar 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 21. Februar 2007 dem Bundesrat zugeleitet.
Mitteilung der Kommission
Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Hinweis: vgl.
Drucksache 856/03 (PDF) = AE-Nr. 033738,
Drucksache 830/05 (PDF) = AE-Nr. 053096 und
Drucksache 687/06 (PDF) = AE-Nr. 061506
1. Einleitung
Die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie der EU. In Lissabon forderten die Staats- und Regierungschefs nicht nur eine "tief greifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft", sondern auch ein "ambitioniertes Programm für [...] die Modernisierung der Sozialschutz- und Bildungssysteme"1. Im Jahr 2002 legte der Europäische Rat zudem als Ziel fest, "die [europäischen] Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz"2 zu machen.
Als Beitrag zur Lissabon-Strategie vereinbarten die Bildungsminister der Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und legten zur Erreichung dieser Ziele das Arbeitsprogramm mit dem Titel "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"3 fest. Umgesetzt wird das Arbeitsprogramm mittels der offenen Koordinierungsmethode, d. h. Indikatoren und Benchmarks haben eine wichtige Kontrollfunktion und dienen zur Untermauerung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren.
Als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte4 sowie der gemeinsamen Berichte der Kommission und des Rates für die Frühjahrstagungen des Europäischen Rates5 wurde daher eine umfassende Palette von Indikatoren und Benchmarks6 entwickelt. Diese Indikatoren ergänzen die Strukturindikatoren7 zur Fortschrittsbeobachtung für die allgemeinen Lissabon-Ziele.
Im Mai 2005 ersuchte der Rat8 die Kommission (mit der Bitte um Berichterstattung bis Ende 2006), - "die Fortschritte zu bewerten, die bei der Schaffung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks für die Umsetzung der Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt wurden und dabei auch die Eignung der verfügbaren und zur Fortschrittsbeurteilung verwendeten Indikatoren zu überprüfen."
Ferner wurde die Kommission aufgefordert, über die Entwicklung neuer einschlägiger Indikatoren, etwa zu den Auswirkungen der IKT auf das Lehren und Lernen, zu den Auswirkungen der Mobilität auf den Arbeitsmarkt oder zum sozialen Hintergrund von Hochschulstudierenden, Bericht zu erstatten.
In dieser Mitteilung wird somit ein aus Indikatoren und Benchmarks bestehender Rahmen für das Follow-up der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgeschlagen, der zum einen kohärent ist und zum anderen erstmals die genauer definierten Ziele des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" in vollem Umfang widerspiegelt (Abschnitt 2). Zudem deckt der Rahmen auch die Ziele ab, die im Zuge des "Bologna-Prozesses" (Konvergenz der Hochschulstrukturen) und des "Kopenhagen-Prozesses" (Berufsbildung) festgelegt wurden. In der Mitteilung wird auch eine statistische Infrastruktur skizziert, die als Basis für die Indikatoren dienen kann (Abschnitt 3), und der Rat wird aufgefordert, den Rahmen als Grundlage für die strategische Begleitung und Lenkung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu billigen (Abschnitt 4).
2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele
Indikatoren und Benchmarks sind Schlüsselinstrumente für die evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung und die Fortschrittsbeobachtung, die im Lissabon-Prozess eine zentrale Rolle spielen. Sie dienen dazu,
- - wichtige politische Botschaften statistisch zu untermauern,
- - die Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu analysieren,
- - Beispiele für bewährte Verfahren zu ermitteln, die für Peer Reviews und die Weitergabe an andere Akteure in Frage kommen,
- - die Leistungen der EU mit den Leistungen von Drittländern, z.B. USA und Japan, zu vergleichen.
Der bestehende Rahmen, der 29 Indikatoren (siehe Anhang) und fünf Benchmarks umfasst, diente im Zeitraum 2004-2006 zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung 13 konkreter Ziele. Dieser Rahmen wurde fortlaufend angepasst, um seine Qualität zu optimieren und der Entwicklung der Strategie Rechnung zu tragen.
Jetzt sollte ein neuer Rahmen festgelegt werden, der die politischen Prioritäten der Strategie "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" in ihrem aktuellen Entwicklungsstadium voll widerspiegelt. Es wird vorgeschlagen, die Indikatoren und Benchmarks künftig an acht vorrangigen politischen Zielgebieten innerhalb der Strategie auszurichten.
Die Gebiete lauten:
- 2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem
- 2.2. Steigerung der Effizienz im Bildungssystem
- 2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
- 2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen
- 2.5. Modernisierung der Schulbildung
- 2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Kopenhagen-Prozess)
- 2.7. Modernisierung der Hochschulbildung (Bologna-Prozess)
- 2.8. Beschäftigungsfähigkeit
Dieser neue Rahmen wird auf ein stärker konzentriertes Set von 20 Basisindikatoren bzw. Indikatorbereichen (vgl. Tabelle am Ende dieses Abschnitts) basieren, die wie bisher erforderlichenfalls durch zusätzliche Kontextindikatoren ergänzt werden. Die Basisindikatoren werden künftig also auf einer allgemeineren Ebene angesiedelt sein als bislang. Da jedoch Kontextindikatoren genutzt werden, wenn dies nötig ist, dürfte es im Vergleich zum bestehenden Rahmen jedoch nicht zu einem Verlust an Detailtiefe kommen. Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeit der Europäischen Informationsstelle von Eurydice, des Cedefop und des beim Gemeinsamen Forschungszentrum in Ispra angesiedelten CRELL9. Zudem wurde die ständige Arbeitsgruppe "Indikatoren und Benchmarks" konsultiert.
2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem
Die Notwendigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Bildungssystemen sicherzustellen, hat der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2006 erneut bekräftigt10. Der Mitteilung der Kommission über Effizienz und Gerechtigkeit zufolge ist unter der Analyse der Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung die Untersuchung der Frage zu verstehen, inwieweit ein gerechter "Umgang mit den Bürgern in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Bezug auf Chancen, Zugang, Gleichbehandlung und Ergebnisse" gewährleistet ist11. Der Rat legte eine Benchmark in Bezug auf Schulabbrecher fest und erkannte damit an, dass diese Dimension der Gerechtigkeit eine zentrale Bedeutung für die effektive Beteiligung am lebenslangen Lernen in einer zunehmend vom Wettbewerb geprägten Gesellschaft hat. Darüber hinaus gilt es, weitere spezifische Aspekte der Gerechtigkeit wie die Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die Integration ethnischer Minderheiten, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die Verminderung regionaler Ungleichheiten usw. zu kontrollieren.
Zur Beobachtung der Fortschritte werden die folgenden Basisindikatoren genutzt12: Beteiligung an der Vorschulbildung
- (1), sonderpädagogische Förderung
- (2) und Schulabbrecher
- (3). Daneben wird die Dimension der Gerechtigkeit anhand der Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Hintergrund analysiert.
Zur Untersuchung der strukturellen und institutionellen Differenzierung der Bildungssysteme wird ein Verbundindikator zur Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13) verwendet, der sich auf qualitative Daten von Eurydice stützt13. Zudem wird die Entwicklung eines Verbundindikators zur Gerechtigkeit eingeleitet werden. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 1, 2, 3 und 13.
2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Die Bedeutung einer optimalen Ressourcennutzung wurde wiederholt unterstrichen, etwa in der Mitteilung "Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren" (2003)14, im Gemeinsamen Zwischenbericht (2006)15 und in den Schlussfolgerungen des Rates vom März 0616. Zuletzt hat die Mitteilung "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung"17 veranschaulicht, dass die Steigerung der Effizienz von Bildungssystemen die Gerechtigkeit nicht beeinträchtigen muss, sondern sogar mit einer Verbesserung der Gerechtigkeit einhergehen kann.
Der globale Indikator für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19) ist hier weiterhin von großer Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit gilt privaten und öffentlichen Investitionen sowie Investitionen in die Hochschulbildung, die in Europa im Vergleich zu den globalen Wettbewerbern eher unterfinanziert ist.
Die Indikatoren zur Höhe der Investitionen sagen jedoch nichts über die Effizienz der Investitionen aus, die sich aus dem Verhältnis zwischen Input und Output/Ergebnissen ablesen lässt. Deshalb sollen in Zusammenarbeit mit dem CRELL Methoden und Konzepte entwickelt werden, um Verbundindikatoren zur Effizienz von Investitionen zu definieren. Basisindikator für diesen Politikbereich: 19.
2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
Das lebenslange Lernen spielt eine entscheidende Rolle, nicht nur für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand, sondern auch für die soziale Eingliederung, den aktiven Bürgersinn und die persönliche Entfaltung der Menschen in der wissensbasierten Wirtschaft18.
Die Bürger können in einer Vielzahl von Umfeldern und mittels verschiedenster Instrumente, einschließlich der IKT, an der allgemeinen und beruflichen Bildung teilnehmen. Der Abschluss der Sekundarstufe II wird als unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und die uneingeschränkte Teilnahme am lebenslangen Lernen betrachtet. Der Rat hat die Benchmark festgelegt, dass bis 2010 mindestens 85 % der jungen Menschen die Sekundarstufe II abschließen sollen. Eine weitere Benchmark des Rates sieht vor, dass bis 2010 12,5 % der erwachsenen Bürger am lebenslangen Lernen teilnehmen sollen, was deutlich macht, dass auch der Aktualisierung und Verbesserung der Kenntnisse von Erwachsenen eine große Bedeutung beigemessen wird19.
Zur Beobachtung der Fortschritte bei der Verwirklichung des lebenslangen Lernens werden die folgenden Basisindikatoren herangezogen: Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16) und Qualifikation von Erwachsenen (17). Auf dieser Grundlage lassen sich der Zugang zur Bildung und die Teilnahmequoten sowie die Qualifikationsniveaus für die verschiedenen Altersgruppen der Bevölkerung analysieren. Der Indikator zum Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9) dient der Überwachung der europäischen Benchmark und zeigt inwiefern junge Menschen über eine Grundlage für eine spätere Teilnahme am Lebenslangen Lernen verfügen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 9, 16 und 17.
2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20
Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf die Globalisierung und den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft ein europäischer Rahmen für die neuen Grundfertigkeiten definiert werden müsste. Auf seiner Tagung in Barcelona21 bekräftigte der Europäische Rat die Notwendigkeit, die Beherrschung der Grundfertigkeiten zu verbessern. Im Jahr 2002 nahm der Rat eine Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen22 an, in der auch auf die "neuen Grundfertigkeiten" verwiesen wird. Die Kommission verabschiedete daraufhin eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen23, in der acht Kompetenzen genannt werden, die für das Leben und Arbeiten in der wissensbasierten Gesellschaft unerlässlich sind24.
Um die Bedeutung des Erwerbs von Grundkompetenzen zu unterstreichen, legte der Rat für diesen Bereich eine spezifische Benchmark fest, nämlich die Verminderung des Anteils der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 2000.
Die folgenden Basisindikatoren beziehen sich auf Schlüsselkompetenzen: Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften
- (4), Sprachkenntnisse
- (5), IKT-Kenntnisse
- (6), Bürgerkompetenzen
- (7) und Lernkompetenz
- (8). Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 4, 5, 6, 7 und 8.
2.5. Modernisierung der Schulbildung
In den Schlussfolgerungen von Lissabon werden Lehrplan-25 und Organisationsfragen26 als zentrales Anliegen angesehen, das im Rahmen der Lissabon-Strategie Berücksichtigung finden soll. Der Rat wies darauf hin, dass Instrumente wie die Selbstbewertung von Schulen hier von großer Bedeutung sind, und unterstrich die Notwendigkeit, Schulungsmaßnahmen zum Management und zum Einsatz solcher Instrumente zu fördern27.
Zwei Schlüsselfaktoren sind für die Qualitätssicherung in der Schulbildung maßgeblich: die Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung und Maßnahmen für die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung aller aktiven Lehrkräfte28.
Die Fortschritte in diesem Bereich werden anhand der folgenden Basisindikatoren beobachtet: Schulabbrecher (3), Schulmanagement (10), Schulen als Mehrzweck-Lernzentren (11), berufliche Entwicklung von Lehrern und Ausbildern (12). Eurydice wird Informationen über die Organisationsstrukturen der Schulbildung bereitstellen 29. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 3, 10, 11 und 12.
2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Der Kopenhagen-Prozess30 für die verstärkte Zusammenarbeit in der Berufsbildung sieht unter anderem gezielte Investitionen vor, um Folgendes zu erreichen: Verbesserung von Image und Attraktivität der Berufsbildung für Arbeitgeber, Erhöhung der Teilnahme an der Berufsbildung und Verbesserung der Flexibilität bei der beruflichen Erstausbildung.
Die Fortschritte in diesem Bereich werden anhand des Basisindikators Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9) (Aufschlüsselung nach allgemeinen und berufsbildenden Zweig) beobachtet. Zur Analyse der Frage, ab welchem Punkt Berufsbildungsangebote innerhalb der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügbar sind, dient der Indikator Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13). Mit dem Kontextindikator zur Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung kann zudem analysiert werden, welche Rolle die Unternehmen für die Teilnahme ihrer Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung sowie bei der Finanzierung der Weiterbildung spielen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 9 und 13.
2.7. Modernisierung der Hochschulbildung
Die Modernisierung der Hochschulbildung ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die EU ihr Ziel erreichen kann, sich zu einem wettbewerbsfähigen wissensbasierten Wirtschaftsraum31 zu entwickeln.
Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass das Hochschulwesen in Europa im Vergleich zu den weltweiten Wettbewerbern unterfinanziert ist32. Die Hochschulen spielen auch für die europäische Forschung eine wichtige Rolle, d. h. die Zielsetzung der EU, die Investitionen in Forschung und Entwicklung bis 2010 auf 3 % des BIP zu steigern, impliziert auch höhere Investitionen in die universitäre Forschung33. Die Kommission hat darüber hinaus eine Benchmark vorgeschlagen, der zufolge mindestens 2 % des BIP (öffentliche und private Mittel) bis 2015 in ein modernisiertes Hochschulwesen fließen sollten.
Der Rat hat außerdem als europäische Benchmark festgelegt, dass die Anzahl der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer bis 2010 um 15 % gesteigert werden soll.
Der Bologna-Prozess spielt hier eine wichtige Rolle. Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums (Vorgabe für 2010), der dank einer einheitlichen Ausbildungsstruktur (Bachelor, Master, Promotion) die Mobilität von Hochschulstudierenden und Arbeitnehmern mit Hochschulabschluss erleichtert.
Die Fortschritte in diesem Bereich werden mit Hilfe der folgenden Basisindikatoren beobachtet: Hochschulabsolventen (14), länderübergreifende Mobilität von Studierenden (15) und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19). Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 14, 15 und 19.
2.8. Arbeitsmarkteignung
Die Steigerung der Erwerbsquote ist eines der wichtigsten Erfolgskriterien der Lissabon-Strategie34. Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen konkrete Ziele für die allgemeine Erwerbsquote, die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer und die Erwerbsquote von Frauen festgelegt35. Bei der Überarbeitung der Strategie wurde die Bedeutung der Beschäftigungsdimension noch stärker hervorgehoben36. Der Bildungsstand und die Schlüsselkompetenzen (zu denen auch der Unternehmergeist zählt) sind die maßgeblichen Faktoren für die Eignung für den Arbeitsmarkt eines Menschen und seine lebenslange Anpassungsfähigkeit37. Die Schlüsselindikatoren für die Überwachung der Fortschritte auf dem Gebiet der Beschäftigungsfähigkeit sind Bildungsstand der Bevölkerung (18) sowie Qualifikation von Erwachsenen (17). Der letztgenannte Indikator wird in Verbindung mit dem Indikator Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung (20) ausgewertet. Außerdem sollen Daten zum Einstieg junger Menschen in den Arbeitsmarkt38 erhoben werden, und es ist vorgesehen, die Entwicklung eines Verbundindikators anzustoßen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 18 und 20.
2.9. Fazit
In den vorangehenden Abschnitten dieser Mitteilung wurden 20 Basisindikatoren ermittelt, die auf die politischen Prioritäten des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" abgestimmt sind. Der Rat wird ersucht, diese 20 Indikatoren zur strategischen Begleitung und Lenkung des Arbeitsprogramms zu billigen.
20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
- 1) Teilnahme an der Vorschulbildung
- 2) Sonderpädagogische Förderung
- 3) Schulabbrecher
- 4) Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften
- 5) Sprachkenntnisse
- 6) IKT-Kenntnisse
- 7) Bürgerkompetenzen
- 8) Lernkompetenz
- 9) Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen
- 10) Schulmanagement
- 11) Schulen als Mehrzweck-Lernzentren
- 12) Berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern
- 13) Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
- 14) Hochschulabsolventen
- 15) Länderübergreifende Mobilität von Studierenden
- 16) Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen
- 17) Qualifikation von Erwachsenen
- 18) Bildungsstand der Bevölkerung
- 19) Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung
- 20) Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung Neun der oben genannten Basisindikatoren - (1), (3), (4), (9), (14), (15), (16), (18) und (19) - gibt es schon.
Sie werden bereits für das Follow-up der Lissabon-Ziele auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung genutzt. Die anderen elf Basisindikatoren betreffen Bereiche, in denen noch Entwicklungsarbeiten laufen. Die Einrichtung des kohärenten Indikatorrahmens ist also noch nicht abgeschlossen. Ergänzt werden die Indikatoren durch fünf europäische Benchmarks, die der Rat für 2010 festgelegt hat und die weiter als wichtige Instrumente für die Fortschrittskontrolle in Bezug auf die Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung dienen werden39. Einige dieser Benchmarks spielen auch als Zielvorgaben für die EU-Beschäftigungsstrategie eine wichtige Rolle.
Die fünf Benchmarks lauten:
- 1) Der Anteil der Schulabbrecher soll höchstens 10 % betragen.
- 2) Der Anteil an Schülern mit schlechten Leseleistungen soll um mindestens 20 % vermindert werden.
- 3) Mindestens 85 % der jungen Menschen sollen die Sekundarstufe II abgeschlossen haben.
- 4) Die Anzahl der Hochschulabsolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer soll - bei gleichzeitiger Verringerung des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern - um mindestens 15 % gesteigert werden.
- 5) 12,5 % der Erwachsenen sollen am lebenslangen Lernen teilnehmen.
3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen
Die Daten, auf die sich der oben beschriebene Indikator- und Benchmark-Rahmen stützt, stammen aus dem Europäischen Statistischen System (ESS) (vgl. Abschnitt 3.1), aus neuen Erhebungen (entsprechend den Vorgaben des Rates) sowie anderen internationalen Erhebungen, bei denen die europäischen Bedürfnisse berücksichtigt wurden (vgl. Abschnitt 3.2).
Das ESS stützt sich auf den Verhaltenskodex für europäische Statistiken gemäß der "Empfehlung der Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft"40. Es ist wünschenswert, dass sämtliche im kohärenten Rahmen verwendeten Daten den Vorgaben des Kodex entsprechen.
3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System (ESS)
Für die Generierung von Daten im Rahmen des ESS wird eine statistische Infrastruktur aus verschiedenen Datenquellen (Erhebungen und Verwaltungsdaten), gemeinsamen Instrumenten und methodischen Vorgaben (Handbücher, Klassifikationen, Register, Definitionen, Konzepte usw.) benötigt. Da sich die EU bei der Erstellung von Statistiken auf die nationalen statistischen Systeme stützt, sind geeignete nationale Infrastrukturen, die harmonisierte Daten hervorbringen, für die Vergleichbarkeit von entscheidender Bedeutung.
Auf EU-Ebene gibt es eine Reihe spezifischer Quellen für Daten über die allgemeine und berufliche Bildung. Diese Quellen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
Zur ersten Gruppe zählen die jährliche Erhebung von UNESCO, OECD und Eurostat ( UOE-Erhebung), bei der Daten zu den formalen Bildungssystemen in den Mitgliedstaaten (Anmeldungen, Abschlüsse, Personal, Finanzierung der Bildung usw.) gesammelt werden, die fünfjährliche Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS), bei der Informationen über die Weiterbildung auf Unternehmensebene zusammengetragen werden, und die fünfjährliche Erhebung über die Erwachsenenbildung (AES), zur Bereitstellung von Informationen über die Lernmuster von Erwachsenen (Haushaltsbefragung). Diese Erhebungen decken die folgenden Indikatoren des Rahmens ab: Beteiligung an der Vorschulbildung (1), IKT-Kenntnisse (6), Hochschulabsolventen (14), länderübergreifende Mobilität von Studierenden (15), Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16) und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19).
Die obigen spezifischen Erhebungen werden durch eine zweite Gruppe allgemeinerer Informationsquellen ergänzt, zu denen beispielsweise die Arbeitskräfteerhebung (AKE/LFS) und die neue EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) zählen. Erhebungen dieser Art ermöglichen es, Daten zur allgemeinen und beruflichen Bildung mit sozioökonomischen Variablen zu verknüpfen. Im Rahmen von Adhoc-Modulen zu diesen Erhebungen werden ebenfalls Daten zur Bildung zusammengetragen; dies erfolgt jedoch in eher unregelmäßigen Abständen. Andere spezifische Quellen (Erhebungen zur IKT-Nutzung in Haushalten und Unternehmen) geben Aufschluss über konkrete Einzelfragen oder dienen als Hintergrundelemente. Aus dieser Gruppe stammen die Daten für die folgenden Indikatoren: Schulabbrecher (3), IKT-Kenntnisse (6), Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9), Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16), Bildungsstand der Bevölkerung (18) und Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung (20). Die Möglichkeit der Erhebung von Daten zur sonderpädagogischen Förderung (2) wird geprüft.
Darüber hinaus umfassen die ESS-Quellen zahlreiche Indikatoren, die die Bildungssysteme in puncto Input, Verfahren, Output und Ergebnisse beschreiben. Solche Kontextindikatoren vermitteln ein ausführlicheres und umfassenderes Bild der Leistungen der einzelnen Länder und werden zur Vertiefung der Analyse eingesetzt. Eurostat publiziert regelmäßig entsprechende Veröffentlichungen.
Eurostat und das ESS sind ständig um die Sicherung der Qualität der Statistiken bemüht, vor allem durch die Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungen und Weiterentwicklungen notwendig sind. So wird derzeit die UOE-Datenerhebung einer Qualitätsbewertung unterzogen, an deren Ende ein mehrjähriger Plan für Verbesserungen stehen wird.
Um die Bereitstellung und die Qualität der Daten für Statistiken zur Bildung und zum lebenslangen Lernen zu gewährleisten, hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen41. Mit dieser Rahmenverordnung sollen die abzudeckenden Bereiche, die Qualitätsanforderungen und auch einige Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Unmittelbar nach Annahme dieser Verordnung wird die Kommission spezifische Durchführungsvorschriften für die UOE-Datenerhebung und die Erhebung über die Erwachsenenbildung erlassen.
Das nationale Interesse an international vergleichbaren Daten wächst zusehends. Deshalb entwickeln zahlreiche Länder derzeit statistische Infrastrukturen in Form von Registersystemen und/oder Langzeit-/Panel-/Kohortenerhebungen, um auch langfristig Informationen für die Ebene der Bildungseinrichtungen bzw. Schüler/Studierenden zu erhalten.
Die EU begleitet diese Entwicklungen mit dem Ziel, die Informationen aus den nationalen Systemen letztlich auch auf aggregierter Ebene nutzen zu können. Bei den Schülern/Studierenden würden diese neuen Entwicklungen eine bessere Verfolgung der Laufbahn ermöglichen. In puncto Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen usw.) könnten sich dadurch die Möglichkeiten für die Festlegung zuverlässiger Stichproben verbessern, und die Daten könnten als Grundlage für die Bereitstellung allgemeiner Informationen über die Schulsysteme dienen, die auf aggregierter europäischer Ebene genutzt werden könnten. Die Kommission will diese Initiativen im Rahmen des ESS mit Blick auf die folgenden Indikatoren unterstützen: Schulmanagement (10), Schulen als Mehrzweck-Lernzentren (11), berufliche Entwicklung von Lehrern und Ausbildern (12) und Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13).
3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System (ESS) stammen
Das ESS kann nicht als statistische Infrastruktur für alle Indikatoren dienen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Mai 0542 gefordert hat bzw. die der in der vorliegenden Mitteilung beschriebene Indikator- und Benchmark-Rahmen umfasst.
Eurydice43 und Cedefop produzieren in Zusammenarbeit mit Eurostat Kontextdaten und -indikatoren für den hier beschriebenen Rahmen.
Die OECD entwickelt derzeit im Rahmen der PISA-Erhebung44 Indikatoren zu den Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (4) und koordiniert zudem die Entwicklungsarbeiten für eine Reihe neuer Indikatoren (siehe unten).
Die Kommission bereitet momentan Erhebungen in zwei Bereichen vor: Fremdsprachenkenntnisse und Lernkompetenz junger Menschen. In beiden Fällen hatte der Rat ausführliche Vorschläge für entsprechende Erhebungen angefordert45.
- - Für den Bereich der Sprachkenntnisse (5) hat die Kommission Modalitäten zur Entwicklung von Instrumenten vorgeschlagen, um Daten für den Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz zu erheben46. Auf Grundlage der entsprechenden Mitteilung und der Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 0647 hat die Kommission einen aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Beirat eingerichtet.
- - Für den Bereich Lernkompetenz (8) hat das "Europäische Netzwerk der Verantwortlichen für die Bewertung der Bildungssysteme" die Frage evaluiert, inwieweit die bestehenden Methodiken in einer länderübergreifenden Piloterhebung genutzt werden können. Der Kommission wurde eine Empfehlung zur Entwicklung eines Erhebungsinstruments vorgelegt. Die Kommission wird nun die Managementstrukturen einrichten, die für die Entwicklung eines solchen Instruments und für das Pilotprojekt, das im Jahr 2007 durchgeführt werden soll, erforderlich sind.
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2005 hat die Kommission für verschiedene Bereiche Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Organisationen geschlossen:
- - Im Bereich der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern (12) arbeitet die Kommission mit der OECD zusammen, die derzeit eine Erhebung über Lehrer und deren berufliche Entwicklung vorbereitet.
- - Im Bereich der Fertigkeiten von Erwachsenen (17) hat die Kommission in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten den Datenbedarf der EU ermittelt. Derzeit wird geprüft, ob dieser Bedarf durch die Erhebung zur Messung des Qualifikationsniveaus von Erwachsenen gedeckt werden kann, die die OECD derzeit vorbereitet, oder ob eine neue EU-Erhebung konzipiert werden sollte.
- - Im Bereich der Bürgerkompetenzen (7) ermitteln die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam den Datenbedarf und bereiten ein europäisches Modul für die geplante International Civics and Citizenship Education Study (ICCS) vor. Diese Erhebung soll 2008/2009 durchgeführt werden und den Datenbedarf in Bezug auf Bildungsangebote zur Stärkung des Bürgersinns decken.
Die Kohärenz der statistischen Infrastruktur und die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Daten sind selbstverständlich abhängig von der Mitwirkung sämtlicher Mitgliedstaaten an den von internationalen Organisationen koordinierten Erhebungen. Soweit möglich wird die Kommission dafür sorgen, dass die Daten in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken produziert werden, der auch als Maßstab für die Bewertung der Qualität der vorgelegten Daten herangezogen werden wird.
4. FAZIT
- Der Rat wird ersucht,
- - den Indikatorrahmen zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele zu billigen und insbesondere
- - die Entwicklung der für den kohärenten Rahmen benötigten neuen Indikatoren uneingeschränkt und kontinuierlich zu unterstützen und
- - die Arbeiten zur Verbesserung der ESS-Datenerhebungen, die weiter auf Ebene der relevanten statistischen Arbeitsgruppen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollten, zu unterstützen.
- Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - sich uneingeschränkt an den Erhebungen zu beteiligen, die für die Indikatoren des vorliegenden Rahmens benötigt werden, und bei der Durchführung dieser Erhebungen mit der Kommission zusammenzuarbeiten.
- Die Kommission wird
- - dem Rat vor der Einleitung größerer neuer Erhebungen ausführliche Vorschläge unterbreiten,
- - dem Rat Anfang 2007 Bericht erstatten über die Fortschritte bei der Erarbeitung einer europäischen Erhebung zu den Fremdsprachenkenntnissen junger Menschen, so dass der Rat auf dieser Grundlage eine Entschließung zu den weiteren Schritten erarbeiten kann,
- - dem Rat im Jahr 2008 Bericht erstatten über die Verwirklichung des kohärenten Indikatorrahmens und über die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Entwicklung neuer Indikatoren zur Deckung des Datenbedarfs der EU,
- - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Analyse der Frage in Angriff nehmen, ob eine EU-Benchmark, der zufolge mindestens 2 % des BIP bis 2015 in ein modernisiertes Hochschulwesen fließen sollten, festgelegt werden kann,
- - dem Rat bis 2010 über das das Follow-up der fünf europäischen Benchmarks für 2010 auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten Bericht erstatten und Vorschläge zur Rolle der Benchmarks über das Jahr 2010 hinaus vorlegen.
Anhang
VERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden
(Die Indikatoren zur Messung der fünf Benchmarks im Bereich der Bildung sind durch Fettdruck hervorgehoben.)
- 1. Alter der Lehrkräfte (Anteil der Lehrkräfte über 50 Jahre in %, aufgeschlüsselt nach Primar- und Sekundarschulen)
- 2. Anzahl der jungen Menschen
- 3. Schüler-Lehrer-Relation
- 4. Abschluss der Sekundarstufe II
- 5. Anteil der Schüler mit schlechten Leseleistungen in % (PISA)
- 6. Leseleistungen der 15-Jährigen (PISA)
- 7. Mathematikleistungen der 15-Jährigen (PISA)
- 8. Naturwissenschaftliche Leistungen der 15-Jährigen (PISA)
- 9. Bildungsteilnahme ursprünglich gering qualifizierter Personen
- 10. Anteil der für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Studiengänge eingeschriebenen Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden
- 11. Anteil der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge an der Gesamtzahl der Absolventen in %
- 12. Gesamtzahl (bzw. Zuwachs) der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge
- 13. Anzahl der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge pro 1 000 Einwohner
- 14. Öffentliche Ausgaben für die Bildung
- 15. Private Ausgaben für Bildungseinrichtungen
- 16. Ausgaben der Unternehmen für die berufliche Weiterbildung
- 17. Gesamtausgaben für Bildungseinrichtungen pro Schüler/Studierendem in KKS
- 18. Anteil der Gesamtausgaben für Bildungseinrichtungen pro Schüler/Studierendem im Verhältnis zum BIP
- 19. Teilnahme am lebenslangen Lernen, Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren (alle Personen / Personen mit niedrigem Bildungsstand)
- 20. Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung (alle Unternehmen)
- 21. Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung (Unternehmen mit internem Weiterbildungsangebot)
- 22. Teilnahme an der Bildung (Schüler/Studierende im Alter zwischen 15 und 24 Jahren)
- 23. Anteil der Schulabbrecher in der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 24 Jahren
- 24. Schüler nach Anzahl der erlernten Fremdsprachen
- 25. Zahl der im Durchschnitt je Schüler erlernten Fremdsprachen
- 26. Lehrkräfte und Ausbilder: Mobilität aus dem Ausland / ins Ausland (Erasmus und Leonardo)
- 27. Erasmus-Studierende und Leonardo-Praktikanten: Mobilität aus dem Ausland / ins Ausland
- 28. Anteil der ausländischen Hochschulstudierenden an der Gesamtzahl der eingeschriebenen Studierenden in %, nach Staatsangehörigkeit
- 29. Anteil der im Ausland eingeschriebenen Studierenden aus dem jeweiligen Herkunftsland in %
- 1 Europäischer Rat, Tagung von Lissabon, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nummer 2.
- 2 Europäischer Rat, Tagung von Barcelona, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nummer 43.
- 3 Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission: "Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabonner Strategie" (2004).
- 4 Zuletzt veröffentlichter Bericht: SEK(2006) 639 vom Mai 2006.
- 5 Gemeinsamer Zwischenbericht 2006 des Rates und der Kommission über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010", ABl. C 79 vom 1.4.2006, S. 1.
- 6 Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Mai 2003.
- 7 SEK(2004) 1285-2.
- 8 Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2005 zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung (2005/C 141/04).
- 9 CRELL - Centre for research on lifelong learning based on indicators and benchmarks, Teil des Gemeinsamen Forschungszentrum in Ispra, Italien.
- 10 Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nummer 23.
- 11 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung", KOM (2006) 481.
- 12 Vgl. Tabelle am Ende von Abschnitt 2.
- 13 Eurydice, Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa.
- 14 KOM (2002) 779 endg. vom 10. Januar 2003.
- 15 "Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: Ein elementarer Beitrag zu Wohlstand und sozialem Zusammenhalt in Europa", ABl. C 79 vom 1. April 2006, S. 1.
- 16 Europäischer Rat (Brüssel), Tagung vom 23./24. März 2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/89030.pdf .
- 17 KOM (2006) 481, a.a.O.
- 18 Europäischer Rat, Tagung von Lissabon, 23./24. März 2000, Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 19 Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks), ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 3, http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/c_134/c_134030607de00030004.pdf .
- 20 Schlüsselkompetenzen werden hier als diejenigen Kompetenzen verstanden, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, aktiven Bürgersinn, soziale Integration und Beschäftigung benötigen.
- 21 Europäischer Rat, Tagung von Barcelona, 15./16. März 2002, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/71067.pdf .
- 22 Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen, ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.
- 23 Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen; KOM (2005) 548 endg. vom 10.11.2005.
- 24 Kommunikation in der Muttersprache, fremdsprachliche Kompetenz, mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz, interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, unternehmerische Fähigkeiten, kulturelle Kompetenz.
- 25 "Durch einen europäischen Rahmen sollte festgelegt werden, welche neuen Grundfertigkeiten durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind", Europäischer Rat, Tagung von Lissabon (2000), Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 26 "Schulen und Ausbildungszentren, die alle Internetanschluss haben sollten, sollten zu lokalen Mehrzweck-Lernzentren weiterentwickelt werden, die allen offenstehen", Europäischer Rat, Tagung von Lissabon (2000), Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 27 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2001 zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der Schulbildung (ABl. L 60 vom 1.3.2001).
- 28 Vgl. Gemeinsame Europäische Grundsätze für Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften: http://ec.europa.eu/education/policies/2010/doc/principles_de.pdf .
- 29 Vgl. u. a. Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa 2005.
- 30 European Commission Achieving the Lisbon goal: the contribution of VET: Final report to the European Commission 1-11-04. http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/studies/maastricht_en.pdf .
- 31 Informelle Tagung des Europäischen Rates in Hampton Court (Oktober 2005); Mitteilung "Europäische Werte in der globalisierten Welt - Beitrag der Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs im Oktober", KOM (2005) 525.
- 32 "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten", KOM (2005) 152.
- 33 Vgl. "Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren - Eine gemeinsame Strategie", KOM (2005) 488 vom 12. Oktober 2005. Ein Teil der allgemeinen Investitionen in die Hochschulen fließt somit in Forschung und Entwicklung.
- 34 Europäischer Rat, Tagung von Lissabon (2000), Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 35 Vgl. u. a. Europäischer Rat, Tagung von Lissabon (2000), Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 36 Europäischer Rat, Tagung von Brüssel (2006), Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
- 37 "European Higher Education in a worldwide perspective", SEK(2005) 518.
- 38 Adhoc-Modul der Arbeitskräfteerhebung 2009.
- 39 Schlussfolgerungen des Rates (2003), a.a.O. Der in der vorliegenden Mitteilung skizzierte Rahmen von 20 Indikatoren umfasst auch Indikatoren zur Kontrolle dieser fünf Benchmarks.
- 40 KOM (2005) 217. Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken basiert auf 15 Grundsätzen. Die Regierungen und die statistischen Ämter in der EU verpflichten sich dazu, sich an die in dem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze zu halten, die sich auf den institutionellen Rahmen, die statistischen Prozesse und die statistischen Produkte beziehen.
- 41 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und den Ausbau von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen; KOM (2005) 625.
- 42 ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 4.
- 43 Europäische Informationsstelle von Eurydice und das Netz nationaler Eurydice-Informationsstellen.
- 44 Programme for International Student Assessment.
- 45 Schlussfolgerungen des Rates (Mai 2005), a.a.O.
- 46 "Der Europäische Indikator für Sprachenkompetenz", KOM (2005) 356 vom 1.8.2005.
- 47 Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz, ABl. C 172 vom 25.7.2006, S. 1.