Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007) 61 endg.; Ratsdok. 6672/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 26. Februar 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 21. Februar 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Mitteilung der Kommission

Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung


Hinweis: vgl.
Drucksache 856/03 (PDF) = AE-Nr. 033738,
Drucksache 830/05 (PDF) = AE-Nr. 053096 und
Drucksache 687/06 (PDF) = AE-Nr. 061506

1. Einleitung

Die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie der EU. In Lissabon forderten die Staats- und Regierungschefs nicht nur eine "tief greifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft", sondern auch ein "ambitioniertes Programm für [...] die Modernisierung der Sozialschutz- und Bildungssysteme"1. Im Jahr 2002 legte der Europäische Rat zudem als Ziel fest, "die [europäischen] Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz"2 zu machen.

Als Beitrag zur Lissabon-Strategie vereinbarten die Bildungsminister der Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und legten zur Erreichung dieser Ziele das Arbeitsprogramm mit dem Titel "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"3 fest. Umgesetzt wird das Arbeitsprogramm mittels der offenen Koordinierungsmethode, d. h. Indikatoren und Benchmarks haben eine wichtige Kontrollfunktion und dienen zur Untermauerung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren.

Als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte4 sowie der gemeinsamen Berichte der Kommission und des Rates für die Frühjahrstagungen des Europäischen Rates5 wurde daher eine umfassende Palette von Indikatoren und Benchmarks6 entwickelt. Diese Indikatoren ergänzen die Strukturindikatoren7 zur Fortschrittsbeobachtung für die allgemeinen Lissabon-Ziele.

Im Mai 2005 ersuchte der Rat8 die Kommission (mit der Bitte um Berichterstattung bis Ende 2006), - "die Fortschritte zu bewerten, die bei der Schaffung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks für die Umsetzung der Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt wurden und dabei auch die Eignung der verfügbaren und zur Fortschrittsbeurteilung verwendeten Indikatoren zu überprüfen."

Ferner wurde die Kommission aufgefordert, über die Entwicklung neuer einschlägiger Indikatoren, etwa zu den Auswirkungen der IKT auf das Lehren und Lernen, zu den Auswirkungen der Mobilität auf den Arbeitsmarkt oder zum sozialen Hintergrund von Hochschulstudierenden, Bericht zu erstatten.

In dieser Mitteilung wird somit ein aus Indikatoren und Benchmarks bestehender Rahmen für das Follow-up der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgeschlagen, der zum einen kohärent ist und zum anderen erstmals die genauer definierten Ziele des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" in vollem Umfang widerspiegelt (Abschnitt 2). Zudem deckt der Rahmen auch die Ziele ab, die im Zuge des "Bologna-Prozesses" (Konvergenz der Hochschulstrukturen) und des "Kopenhagen-Prozesses" (Berufsbildung) festgelegt wurden. In der Mitteilung wird auch eine statistische Infrastruktur skizziert, die als Basis für die Indikatoren dienen kann (Abschnitt 3), und der Rat wird aufgefordert, den Rahmen als Grundlage für die strategische Begleitung und Lenkung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu billigen (Abschnitt 4).

2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele

Indikatoren und Benchmarks sind Schlüsselinstrumente für die evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung und die Fortschrittsbeobachtung, die im Lissabon-Prozess eine zentrale Rolle spielen. Sie dienen dazu,

Der bestehende Rahmen, der 29 Indikatoren (siehe Anhang) und fünf Benchmarks umfasst, diente im Zeitraum 2004-2006 zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung 13 konkreter Ziele. Dieser Rahmen wurde fortlaufend angepasst, um seine Qualität zu optimieren und der Entwicklung der Strategie Rechnung zu tragen.

Jetzt sollte ein neuer Rahmen festgelegt werden, der die politischen Prioritäten der Strategie "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" in ihrem aktuellen Entwicklungsstadium voll widerspiegelt. Es wird vorgeschlagen, die Indikatoren und Benchmarks künftig an acht vorrangigen politischen Zielgebieten innerhalb der Strategie auszurichten.

Die Gebiete lauten:

Dieser neue Rahmen wird auf ein stärker konzentriertes Set von 20 Basisindikatoren bzw. Indikatorbereichen (vgl. Tabelle am Ende dieses Abschnitts) basieren, die wie bisher erforderlichenfalls durch zusätzliche Kontextindikatoren ergänzt werden. Die Basisindikatoren werden künftig also auf einer allgemeineren Ebene angesiedelt sein als bislang. Da jedoch Kontextindikatoren genutzt werden, wenn dies nötig ist, dürfte es im Vergleich zum bestehenden Rahmen jedoch nicht zu einem Verlust an Detailtiefe kommen. Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeit der Europäischen Informationsstelle von Eurydice, des Cedefop und des beim Gemeinsamen Forschungszentrum in Ispra angesiedelten CRELL9. Zudem wurde die ständige Arbeitsgruppe "Indikatoren und Benchmarks" konsultiert.

2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem

Die Notwendigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Bildungssystemen sicherzustellen, hat der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2006 erneut bekräftigt10. Der Mitteilung der Kommission über Effizienz und Gerechtigkeit zufolge ist unter der Analyse der Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung die Untersuchung der Frage zu verstehen, inwieweit ein gerechter "Umgang mit den Bürgern in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Bezug auf Chancen, Zugang, Gleichbehandlung und Ergebnisse" gewährleistet ist11. Der Rat legte eine Benchmark in Bezug auf Schulabbrecher fest und erkannte damit an, dass diese Dimension der Gerechtigkeit eine zentrale Bedeutung für die effektive Beteiligung am lebenslangen Lernen in einer zunehmend vom Wettbewerb geprägten Gesellschaft hat. Darüber hinaus gilt es, weitere spezifische Aspekte der Gerechtigkeit wie die Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die Integration ethnischer Minderheiten, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die Verminderung regionaler Ungleichheiten usw. zu kontrollieren.

Zur Beobachtung der Fortschritte werden die folgenden Basisindikatoren genutzt12: Beteiligung an der Vorschulbildung

Zur Untersuchung der strukturellen und institutionellen Differenzierung der Bildungssysteme wird ein Verbundindikator zur Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13) verwendet, der sich auf qualitative Daten von Eurydice stützt13. Zudem wird die Entwicklung eines Verbundindikators zur Gerechtigkeit eingeleitet werden. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 1, 2, 3 und 13.

2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die Bedeutung einer optimalen Ressourcennutzung wurde wiederholt unterstrichen, etwa in der Mitteilung "Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren" (2003)14, im Gemeinsamen Zwischenbericht (2006)15 und in den Schlussfolgerungen des Rates vom März 0616. Zuletzt hat die Mitteilung "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung"17 veranschaulicht, dass die Steigerung der Effizienz von Bildungssystemen die Gerechtigkeit nicht beeinträchtigen muss, sondern sogar mit einer Verbesserung der Gerechtigkeit einhergehen kann.

Der globale Indikator für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19) ist hier weiterhin von großer Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit gilt privaten und öffentlichen Investitionen sowie Investitionen in die Hochschulbildung, die in Europa im Vergleich zu den globalen Wettbewerbern eher unterfinanziert ist.

Die Indikatoren zur Höhe der Investitionen sagen jedoch nichts über die Effizienz der Investitionen aus, die sich aus dem Verhältnis zwischen Input und Output/Ergebnissen ablesen lässt. Deshalb sollen in Zusammenarbeit mit dem CRELL Methoden und Konzepte entwickelt werden, um Verbundindikatoren zur Effizienz von Investitionen zu definieren. Basisindikator für diesen Politikbereich: 19.

2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

Das lebenslange Lernen spielt eine entscheidende Rolle, nicht nur für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand, sondern auch für die soziale Eingliederung, den aktiven Bürgersinn und die persönliche Entfaltung der Menschen in der wissensbasierten Wirtschaft18.

Die Bürger können in einer Vielzahl von Umfeldern und mittels verschiedenster Instrumente, einschließlich der IKT, an der allgemeinen und beruflichen Bildung teilnehmen. Der Abschluss der Sekundarstufe II wird als unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und die uneingeschränkte Teilnahme am lebenslangen Lernen betrachtet. Der Rat hat die Benchmark festgelegt, dass bis 2010 mindestens 85 % der jungen Menschen die Sekundarstufe II abschließen sollen. Eine weitere Benchmark des Rates sieht vor, dass bis 2010 12,5 % der erwachsenen Bürger am lebenslangen Lernen teilnehmen sollen, was deutlich macht, dass auch der Aktualisierung und Verbesserung der Kenntnisse von Erwachsenen eine große Bedeutung beigemessen wird19.

Zur Beobachtung der Fortschritte bei der Verwirklichung des lebenslangen Lernens werden die folgenden Basisindikatoren herangezogen: Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16) und Qualifikation von Erwachsenen (17). Auf dieser Grundlage lassen sich der Zugang zur Bildung und die Teilnahmequoten sowie die Qualifikationsniveaus für die verschiedenen Altersgruppen der Bevölkerung analysieren. Der Indikator zum Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9) dient der Überwachung der europäischen Benchmark und zeigt inwiefern junge Menschen über eine Grundlage für eine spätere Teilnahme am Lebenslangen Lernen verfügen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 9, 16 und 17.

2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20

Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf die Globalisierung und den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft ein europäischer Rahmen für die neuen Grundfertigkeiten definiert werden müsste. Auf seiner Tagung in Barcelona21 bekräftigte der Europäische Rat die Notwendigkeit, die Beherrschung der Grundfertigkeiten zu verbessern. Im Jahr 2002 nahm der Rat eine Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen22 an, in der auch auf die "neuen Grundfertigkeiten" verwiesen wird. Die Kommission verabschiedete daraufhin eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen23, in der acht Kompetenzen genannt werden, die für das Leben und Arbeiten in der wissensbasierten Gesellschaft unerlässlich sind24.

Um die Bedeutung des Erwerbs von Grundkompetenzen zu unterstreichen, legte der Rat für diesen Bereich eine spezifische Benchmark fest, nämlich die Verminderung des Anteils der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 2000.

Die folgenden Basisindikatoren beziehen sich auf Schlüsselkompetenzen: Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften

2.5. Modernisierung der Schulbildung

In den Schlussfolgerungen von Lissabon werden Lehrplan-25 und Organisationsfragen26 als zentrales Anliegen angesehen, das im Rahmen der Lissabon-Strategie Berücksichtigung finden soll. Der Rat wies darauf hin, dass Instrumente wie die Selbstbewertung von Schulen hier von großer Bedeutung sind, und unterstrich die Notwendigkeit, Schulungsmaßnahmen zum Management und zum Einsatz solcher Instrumente zu fördern27.

Zwei Schlüsselfaktoren sind für die Qualitätssicherung in der Schulbildung maßgeblich: die Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung und Maßnahmen für die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung aller aktiven Lehrkräfte28.

Die Fortschritte in diesem Bereich werden anhand der folgenden Basisindikatoren beobachtet: Schulabbrecher (3), Schulmanagement (10), Schulen als Mehrzweck-Lernzentren (11), berufliche Entwicklung von Lehrern und Ausbildern (12). Eurydice wird Informationen über die Organisationsstrukturen der Schulbildung bereitstellen 29. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 3, 10, 11 und 12.

2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Der Kopenhagen-Prozess30 für die verstärkte Zusammenarbeit in der Berufsbildung sieht unter anderem gezielte Investitionen vor, um Folgendes zu erreichen: Verbesserung von Image und Attraktivität der Berufsbildung für Arbeitgeber, Erhöhung der Teilnahme an der Berufsbildung und Verbesserung der Flexibilität bei der beruflichen Erstausbildung.

Die Fortschritte in diesem Bereich werden anhand des Basisindikators Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9) (Aufschlüsselung nach allgemeinen und berufsbildenden Zweig) beobachtet. Zur Analyse der Frage, ab welchem Punkt Berufsbildungsangebote innerhalb der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügbar sind, dient der Indikator Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13). Mit dem Kontextindikator zur Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung kann zudem analysiert werden, welche Rolle die Unternehmen für die Teilnahme ihrer Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung sowie bei der Finanzierung der Weiterbildung spielen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 9 und 13.

2.7. Modernisierung der Hochschulbildung

Die Modernisierung der Hochschulbildung ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die EU ihr Ziel erreichen kann, sich zu einem wettbewerbsfähigen wissensbasierten Wirtschaftsraum31 zu entwickeln.

Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass das Hochschulwesen in Europa im Vergleich zu den weltweiten Wettbewerbern unterfinanziert ist32. Die Hochschulen spielen auch für die europäische Forschung eine wichtige Rolle, d. h. die Zielsetzung der EU, die Investitionen in Forschung und Entwicklung bis 2010 auf 3 % des BIP zu steigern, impliziert auch höhere Investitionen in die universitäre Forschung33. Die Kommission hat darüber hinaus eine Benchmark vorgeschlagen, der zufolge mindestens 2 % des BIP (öffentliche und private Mittel) bis 2015 in ein modernisiertes Hochschulwesen fließen sollten.

Der Rat hat außerdem als europäische Benchmark festgelegt, dass die Anzahl der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer bis 2010 um 15 % gesteigert werden soll.

Der Bologna-Prozess spielt hier eine wichtige Rolle. Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums (Vorgabe für 2010), der dank einer einheitlichen Ausbildungsstruktur (Bachelor, Master, Promotion) die Mobilität von Hochschulstudierenden und Arbeitnehmern mit Hochschulabschluss erleichtert.

Die Fortschritte in diesem Bereich werden mit Hilfe der folgenden Basisindikatoren beobachtet: Hochschulabsolventen (14), länderübergreifende Mobilität von Studierenden (15) und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19). Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 14, 15 und 19.

2.8. Arbeitsmarkteignung

Die Steigerung der Erwerbsquote ist eines der wichtigsten Erfolgskriterien der Lissabon-Strategie34. Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen konkrete Ziele für die allgemeine Erwerbsquote, die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer und die Erwerbsquote von Frauen festgelegt35. Bei der Überarbeitung der Strategie wurde die Bedeutung der Beschäftigungsdimension noch stärker hervorgehoben36. Der Bildungsstand und die Schlüsselkompetenzen (zu denen auch der Unternehmergeist zählt) sind die maßgeblichen Faktoren für die Eignung für den Arbeitsmarkt eines Menschen und seine lebenslange Anpassungsfähigkeit37. Die Schlüsselindikatoren für die Überwachung der Fortschritte auf dem Gebiet der Beschäftigungsfähigkeit sind Bildungsstand der Bevölkerung (18) sowie Qualifikation von Erwachsenen (17). Der letztgenannte Indikator wird in Verbindung mit dem Indikator Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung (20) ausgewertet. Außerdem sollen Daten zum Einstieg junger Menschen in den Arbeitsmarkt38 erhoben werden, und es ist vorgesehen, die Entwicklung eines Verbundindikators anzustoßen. Basisindikatoren für diesen Politikbereich: 18 und 20.

2.9. Fazit

In den vorangehenden Abschnitten dieser Mitteilung wurden 20 Basisindikatoren ermittelt, die auf die politischen Prioritäten des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" abgestimmt sind. Der Rat wird ersucht, diese 20 Indikatoren zur strategischen Begleitung und Lenkung des Arbeitsprogramms zu billigen.

20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Sie werden bereits für das Follow-up der Lissabon-Ziele auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung genutzt. Die anderen elf Basisindikatoren betreffen Bereiche, in denen noch Entwicklungsarbeiten laufen. Die Einrichtung des kohärenten Indikatorrahmens ist also noch nicht abgeschlossen. Ergänzt werden die Indikatoren durch fünf europäische Benchmarks, die der Rat für 2010 festgelegt hat und die weiter als wichtige Instrumente für die Fortschrittskontrolle in Bezug auf die Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung dienen werden39. Einige dieser Benchmarks spielen auch als Zielvorgaben für die EU-Beschäftigungsstrategie eine wichtige Rolle.

Die fünf Benchmarks lauten:

3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen

Die Daten, auf die sich der oben beschriebene Indikator- und Benchmark-Rahmen stützt, stammen aus dem Europäischen Statistischen System (ESS) (vgl. Abschnitt 3.1), aus neuen Erhebungen (entsprechend den Vorgaben des Rates) sowie anderen internationalen Erhebungen, bei denen die europäischen Bedürfnisse berücksichtigt wurden (vgl. Abschnitt 3.2).

Das ESS stützt sich auf den Verhaltenskodex für europäische Statistiken gemäß der "Empfehlung der Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft"40. Es ist wünschenswert, dass sämtliche im kohärenten Rahmen verwendeten Daten den Vorgaben des Kodex entsprechen.

3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System (ESS)

Für die Generierung von Daten im Rahmen des ESS wird eine statistische Infrastruktur aus verschiedenen Datenquellen (Erhebungen und Verwaltungsdaten), gemeinsamen Instrumenten und methodischen Vorgaben (Handbücher, Klassifikationen, Register, Definitionen, Konzepte usw.) benötigt. Da sich die EU bei der Erstellung von Statistiken auf die nationalen statistischen Systeme stützt, sind geeignete nationale Infrastrukturen, die harmonisierte Daten hervorbringen, für die Vergleichbarkeit von entscheidender Bedeutung.

Auf EU-Ebene gibt es eine Reihe spezifischer Quellen für Daten über die allgemeine und berufliche Bildung. Diese Quellen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

Zur ersten Gruppe zählen die jährliche Erhebung von UNESCO, OECD und Eurostat ( UOE-Erhebung), bei der Daten zu den formalen Bildungssystemen in den Mitgliedstaaten (Anmeldungen, Abschlüsse, Personal, Finanzierung der Bildung usw.) gesammelt werden, die fünfjährliche Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS), bei der Informationen über die Weiterbildung auf Unternehmensebene zusammengetragen werden, und die fünfjährliche Erhebung über die Erwachsenenbildung (AES), zur Bereitstellung von Informationen über die Lernmuster von Erwachsenen (Haushaltsbefragung). Diese Erhebungen decken die folgenden Indikatoren des Rahmens ab: Beteiligung an der Vorschulbildung (1), IKT-Kenntnisse (6), Hochschulabsolventen (14), länderübergreifende Mobilität von Studierenden (15), Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16) und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung (19).

Die obigen spezifischen Erhebungen werden durch eine zweite Gruppe allgemeinerer Informationsquellen ergänzt, zu denen beispielsweise die Arbeitskräfteerhebung (AKE/LFS) und die neue EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) zählen. Erhebungen dieser Art ermöglichen es, Daten zur allgemeinen und beruflichen Bildung mit sozioökonomischen Variablen zu verknüpfen. Im Rahmen von Adhoc-Modulen zu diesen Erhebungen werden ebenfalls Daten zur Bildung zusammengetragen; dies erfolgt jedoch in eher unregelmäßigen Abständen. Andere spezifische Quellen (Erhebungen zur IKT-Nutzung in Haushalten und Unternehmen) geben Aufschluss über konkrete Einzelfragen oder dienen als Hintergrundelemente. Aus dieser Gruppe stammen die Daten für die folgenden Indikatoren: Schulabbrecher (3), IKT-Kenntnisse (6), Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen (9), Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen (16), Bildungsstand der Bevölkerung (18) und Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung (20). Die Möglichkeit der Erhebung von Daten zur sonderpädagogischen Förderung (2) wird geprüft.

Darüber hinaus umfassen die ESS-Quellen zahlreiche Indikatoren, die die Bildungssysteme in puncto Input, Verfahren, Output und Ergebnisse beschreiben. Solche Kontextindikatoren vermitteln ein ausführlicheres und umfassenderes Bild der Leistungen der einzelnen Länder und werden zur Vertiefung der Analyse eingesetzt. Eurostat publiziert regelmäßig entsprechende Veröffentlichungen.

Eurostat und das ESS sind ständig um die Sicherung der Qualität der Statistiken bemüht, vor allem durch die Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungen und Weiterentwicklungen notwendig sind. So wird derzeit die UOE-Datenerhebung einer Qualitätsbewertung unterzogen, an deren Ende ein mehrjähriger Plan für Verbesserungen stehen wird.

Um die Bereitstellung und die Qualität der Daten für Statistiken zur Bildung und zum lebenslangen Lernen zu gewährleisten, hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen41. Mit dieser Rahmenverordnung sollen die abzudeckenden Bereiche, die Qualitätsanforderungen und auch einige Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Unmittelbar nach Annahme dieser Verordnung wird die Kommission spezifische Durchführungsvorschriften für die UOE-Datenerhebung und die Erhebung über die Erwachsenenbildung erlassen.

Das nationale Interesse an international vergleichbaren Daten wächst zusehends. Deshalb entwickeln zahlreiche Länder derzeit statistische Infrastrukturen in Form von Registersystemen und/oder Langzeit-/Panel-/Kohortenerhebungen, um auch langfristig Informationen für die Ebene der Bildungseinrichtungen bzw. Schüler/Studierenden zu erhalten.

Die EU begleitet diese Entwicklungen mit dem Ziel, die Informationen aus den nationalen Systemen letztlich auch auf aggregierter Ebene nutzen zu können. Bei den Schülern/Studierenden würden diese neuen Entwicklungen eine bessere Verfolgung der Laufbahn ermöglichen. In puncto Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen usw.) könnten sich dadurch die Möglichkeiten für die Festlegung zuverlässiger Stichproben verbessern, und die Daten könnten als Grundlage für die Bereitstellung allgemeiner Informationen über die Schulsysteme dienen, die auf aggregierter europäischer Ebene genutzt werden könnten. Die Kommission will diese Initiativen im Rahmen des ESS mit Blick auf die folgenden Indikatoren unterstützen: Schulmanagement (10), Schulen als Mehrzweck-Lernzentren (11), berufliche Entwicklung von Lehrern und Ausbildern (12) und Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13).

3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System (ESS) stammen

Das ESS kann nicht als statistische Infrastruktur für alle Indikatoren dienen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Mai 0542 gefordert hat bzw. die der in der vorliegenden Mitteilung beschriebene Indikator- und Benchmark-Rahmen umfasst.

Eurydice43 und Cedefop produzieren in Zusammenarbeit mit Eurostat Kontextdaten und -indikatoren für den hier beschriebenen Rahmen.

Die OECD entwickelt derzeit im Rahmen der PISA-Erhebung44 Indikatoren zu den Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (4) und koordiniert zudem die Entwicklungsarbeiten für eine Reihe neuer Indikatoren (siehe unten).

Die Kommission bereitet momentan Erhebungen in zwei Bereichen vor: Fremdsprachenkenntnisse und Lernkompetenz junger Menschen. In beiden Fällen hatte der Rat ausführliche Vorschläge für entsprechende Erhebungen angefordert45.

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2005 hat die Kommission für verschiedene Bereiche Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Organisationen geschlossen:

Die Kohärenz der statistischen Infrastruktur und die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Daten sind selbstverständlich abhängig von der Mitwirkung sämtlicher Mitgliedstaaten an den von internationalen Organisationen koordinierten Erhebungen. Soweit möglich wird die Kommission dafür sorgen, dass die Daten in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken produziert werden, der auch als Maßstab für die Bewertung der Qualität der vorgelegten Daten herangezogen werden wird.

4. FAZIT

Anhang
VERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden


(Die Indikatoren zur Messung der fünf Benchmarks im Bereich der Bildung sind durch Fettdruck hervorgehoben.)