Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 14. bis 17. Januar 2013 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zugeleitet.
P7_TA-PROV(2013)0027
Todesfälle, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch (2012/2908(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch aus dem Jahr 2001, - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen1 und zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen2,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit dem Titel "Globalising Social Rights: The International Labour Organisation and beyond",
- - unter Hinweis auf den IAO-Bericht mit dem Titel "Labour in the Global South: Challenges and alternatives for workers", - unter Hinweis auf den IAO-Bericht "Globalisation, Flexibilisation and Working Conditions in Asia and the Pacific",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung3,
- - unter Hinweis auf die aktualisierten "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" aus dem Jahr 2011, - unter Hinweis auf das Übereinkommen der IAO über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006, C-187) und das Übereinkommen der IAO über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981, C-155), die von Bangladesch und Pakistan nicht ratifiziert wurden, und die entsprechenden Empfehlungen (R-197) sowie unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (1947, C-81), das Bangladesch und Pakistan unterzeichnet haben, und die entsprechenden Empfehlungen (R164),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)" (COM (2011)0681),
- - unter Hinweis auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, - gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 24. November 2012 im Bezirk Ashulia nahe der Hauptstadt Dhaka (Bangladesch) mindestens 112 Personen bei einem Brand in dem Textilunternehmen Tazreen starben und dass im September 2012 in Karatschi (Pakistan) 289 Menschen bei einem Feuer ums Leben kamen;
B. in der Erwägung, dass jedes Jahr Hunderte von Arbeitern bei ähnlichen Vorfällen in ganz Südasien zu Tode kommen und dass allein bei Fabrikbränden in Bangladesch seit 2005 circa 600 Textilarbeiter starben, was in vielen Fällen hätte verhindert werden können;
C. in der Erwägung, dass in den Textilfabriken oft schwierige Verhältnisse herrschen und dass das Arbeitsrecht, z.B. die in den wichtigsten Übereinkommen der IAO niedergelegten Bestimmungen, nur äußerst unzureichend berücksichtigt wird sowie dass mancherorts auch Brandschutzbestimmungen nur äußerst unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass viele Eigentümer derartiger Fabriken nicht bestraft wurden und daher wenig getan haben, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern;
D. in der Erwägung, dass in Bangladesch mehr als 5 000 Textilfabriken existieren, die circa 3,5 Millionen Menschen beschäftigen, womit Bangladesch nach China weltweit das bedeutendste Exportland für Konfektionskleidung ist;
E. in der Erwägung, dass der europäische Markt der wichtigste Absatzmarkt für Bekleidungs- und Textilprodukte aus Bangladesch ist und dass bekannte westliche Unternehmen eingeräumt haben, sie hätten Verträge über die Lieferung von Bekleidung mit den Eigentümern des Textilunternehmens Tazreen;
F. in der Erwägung, dass die steigenden Arbeitskosten in anderen Teilen der Welt dazu geführt haben, dass die Zahl der Arbeitsplätze für gering qualifizierte Arbeitnehmer in der verarbeitenden Industrie in Indien, Pakistan, Kambodscha, Vietnam und insbesondere Bangladesch, wo auf Bekleidung inzwischen 75 % der Exporte entfallen, sprunghaft anstieg;
G. im Bedauern darüber, dass einige Unternehmen zunächst versucht haben, ihre Zusammenarbeit mit dem von dem Brand in Dhaka betroffenen Unternehmen abzustreiten, und erst später eingeräumt haben, dass ihre Textilien auf diesem Gelände produziert worden waren;
H. in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen der Regierung von Bangladesch und Gewerkschaftsaktivisten in den vergangenen Monaten eskaliert sind, wobei die Arbeitnehmer gegen ihre niedrigen Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen protestierten;
I. in der Erwägung, dass die Ermordung von Aminul Islam im April 2012, der die unsicheren Bedingungen in der Bekleidungsindustrie in Bangladesch kritisiert hatte, bis heute nicht aufgeklärt wurde;
- 1. verleiht seiner Bestürzung über die bei den jüngsten Fabrikbränden verzeichneten Todesfälle Ausdruck; bekundet den Familien der Todesopfer und den Verletzten sein Beileid; erachtet die Zahl der Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren bei Fabrikbränden in Südasien ums Leben kamen, als völlig inakzeptabel;
- 2. fordert die Regierungen von Bangladesch und Pakistan auf, die jüngsten Vorfälle weiterhin gründlich zu untersuchen und Maßnahmen zu treffen, damit sich derartige Tragödien nicht wiederholen, was die uneingeschränkte Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (insbesondere des bengalesischen Arbeitsgesetzes von 2006 durch alle Hersteller und die Einführung eines wirksamen und unabhängigen Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und Gewerbebetriebe einschließt;
- 3. begrüßt das bangladeschische Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit einiger Gewerkschaften, NRO und multinationaler Textileinzelhändler, mit dem die Sicherheitsstandards in Produktionsstätten verbessert werden sollen, und vereinbart wurde, für entsprechende Maßnahmen zu zahlen, insbesondere durch die Einführung eines unabhängigen Inspektionssystems und indem die Einrichtung von "Gesundheits- und Sicherheitsräten" aktiv unterstützt wird, an denen in allen Fabriken die Arbeitervertretungen beteiligt sind, die zwar gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nur selten handlungsfähig sind; fordert alle einschlägigen Markenunternehmen auf, diese Bemühungen zu unterstützen;
- 4. fordert alle beteiligten Akteure auf, die Korruption in der Lieferkette zu bekämpfen, die in vielen südasiatischen Ländern offensichtlich ist, einschließlich Absprachen zwischen Sicherheitsinspektoren und Fabrikbesitzern; fordert größere Anstrengungen zur Bekämpfung derartiger Praktiken;
- 5. erwartet, dass die für kriminelle Fahrlässigkeit und sonstige verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bränden Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und dass die örtlichen Behörden und das Fabrikmanagement zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Opfer einen umfassenden Zugang zum Justizsystem haben, damit sie Schadenersatz fordern können; begrüßt die Schritte, die die Regierungen von Bangladesch und Pakistan bereits zur Unterstützung der Opfer und von deren Familien unternommen haben;
- 6. begrüßt das Vorgehen der europäischen Einzelhändler, die bereits Beiträge zu Entschädigungsregelungen für die Opfer und ihre Familien geleistet haben, und ermutigt weitere, ihrem Beispiel zu folgen; fordert eine kostenlose medizinische Rehabilitation für die Verletzten und eine Betreuung der abhängigen Angehörigen der ums Leben gekommenen Arbeitnehmer;
- 7. fordert die großen internationalen Bekleidungsunternehmen auf, ihre Lieferketten kritisch zu prüfen und mit ihren Unterauftragnehmern im Hinblick auf die Verbesserung der Standards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammenzuarbeiten; fordert Einzelhändler, Nichtregierungsorganisationen und alle anderen beteiligten Interessenträger, gegebenenfalls einschließlich der Kommission, zur Zusammenarbeit auf, um einen freiwilligen Kennzeichnungsstandard zu entwickeln, mit dem bescheinigt wird, dass ein Produkt unter Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO hergestellt wurde;
- 8. fordert die Kommission auf, unter EU-Unternehmen, die im Ausland tätig sind, aktiv verpflichtende, verantwortungsvolle Unternehmungsführungsstandards zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die strikte Einhaltung ihrer sämtlichen rechtlichen Verpflichtungen gelegt werden sollte, insbesondere in Bezug auf internationale Standards und Vorschriften in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Umwelt; 9. begrüßt die aktuellen Initiativen der Europäischen Kommission, mit denen das Ziel verfolgt wird, Unterstützung bei der Verbesserung der Sicherheit in den Fabriken in Bangladesch zu leisten, z.B. im Rahmen des Projekts zur Förderung der Arbeitsnormen im Konfektionskleidungssektor (Promotion of Labour Standards in the RMG sector) und der Zusammenarbeit mit der bangladeschischen Direktion für Brandbekämpfung und Zivilschutz; fordert, dass diese Zusammenarbeit verstärkt und, sofern angezeigt, auf die Nachbarländer ausgeweitet wird;
- 10. weist darauf hin, dass die acht IAO-Übereinkommen zu den Kernarbeitsnormen konsequent umgesetzt werden müssen; betont die Bedeutung solider Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen für Arbeiter unabhängig von dem Land, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet;
- 11. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, dafür zu sorgen, dass EU-Handelsattachés, wenn sie ihre Funktion in den EU-Delegationen wahrnehmen, regelmäßige Schulungen zu den Prinzipien der sozialen Verantwortung der Unternehmen erhalten, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Grundsätze "Protect, Respect and Remedy" ; fordert, dass die EU-Delegationen als EU-Verbindungsbüros für Beschwerden über EU-Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften fungieren;
- 12. verweist auf die wichtige Rolle, die Arbeiter und Gewerkschaften spielen können, z.B. im Zusammenhang mit der Weiterverfolgung des Aufbaus von durch die Arbeiter geleiteten Sicherheitsräten in allen Fabriken, und auf die Bedeutung des Zugangs der Gewerkschaften zu Fabriken, um die Arbeiter darin zu schulen, wie sie ihre Rechte und ihre Sicherheit, einschließlich des Rechts, unsichere Arbeit zu verweigern, schützen können;
- 13. begrüßt die erfolgreichen Bemühungen, die Bangladesch zur Reduzierung der Kinderarbeit im Textilsektor ergriffen hat, und fordert Pakistan nachdrücklich auf, sein Engagement gegen Kinderarbeit zu intensivieren;
- 14. fordert die Behörden von Bangladesch auf, die Folterung und Ermordung des Arbeitsrechtsaktivisten Aminul Islam ordnungsgemäß zu untersuchen, und fordert die Regierungen von Bangladesch und Pakistan auf, die Beschränkungen, die in Bezug auf Gewerkschaftsaktivisten und Tarifverhandlungen bestehen, aufzuheben;
- 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten von Pakistan und Bangladesch und dem Generaldirektor der IAO zu übermitteln.
- 1. ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.
- 2. ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101.
- 3. ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 131.
P7_TA-PROV(2013)0028
Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Verwirklichung eines Nahen Ostens ohne Massenvernichtungswaffen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Schaffung eines von Massenvernichtungswaffen freien Nahen Ostens (2012/2890(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die am 24. November 2012 abgegebene Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission Catherine Ashton zur Verschiebung der Helsinki-Konferenz zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten, - unter Hinweis auf den halbjährlichen Bericht des Rates über den Stand der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (2012/I)1 vom August 2012,
- - unter Hinweis auf die drei von der EU im Juni 2008 in Paris veranstalteten Seminare zum Thema "Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung", das erste Seminar des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen zum Thema "Naher Osten" am 6./7. Juli 2011 in Brüssel und das zweite Seminar des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen zum Thema "Naher Osten" am 5./6. November 2012, das auf die Vorbereitung der Konferenz der Vereinten Nationen zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten ausgerichtet war,
- - unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommene Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, - unter Hinweis auf den Beschluss 2012/422/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 26. Februar 20042, vom 10. März 20053, vom 17. November 20054 und vom 14. März 20075 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung und vom 10. März 20106 zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,
- - unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2011 zur Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten, - unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 6. Oktober 2010 über die Gefahr der Verbreitung von Kernwaffen im Nahen Osten,
- - unter Hinweis auf das Abschlussdokument der 2010 abgehaltenen Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,
- - unter Hinweis auf die anlässlich des Pariser Gipfeltreffens für den Mittelmeerraum abgegebene Gemeinsame Erklärung vom 13. Juli 2008,
- - gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die für Dezember 2012 angesetzte Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten verschoben wurde;
B. in der Erwägung, dass die auf der 2010 abgehaltenen Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags getroffene Entscheidung, die Konferenz zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten abzusagen, die Sicherheit in der Region und die weltweiten Bemühungen um nukleare Abrüstung beeinträchtigen könnte;
C. in der Erwägung, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und Massenvernichtungswaffen einen Eckpfeiler für die Sicherheit in der Welt darstellt; und in der Erwägung, dass die dringendsten Prioritäten auf dem Gebiet der Sicherheit darin bestehen, weitere Staaten davon abzuhalten, Kernwaffen in ihren Besitz zu bringen oder einzusetzen, die weltweiten Bestände zu verringern und zu einer Welt ohne Kernwaffen zu gelangen;
D. in der Erwägung, dass das Abschlussdokument der 2010 abgehaltenen Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags die Vereinbarung enthält, im Jahr 2012 eine Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten abzuhalten; und in der Erwägung, dass ein derartiger Prozess dringend erforderlich ist, um der Gültigkeit des Nichtverbreitungsvertrags Nachdruck zu verleihen;
E. in der Erwägung, dass die Vorbereitungen für diese Konferenz seit der Ernennung von Jaakko Laajava, Staatssekretär im finnischen Außenministerium, zum Vermittler für diese Konferenz im Gange sind;
F. in der Erwägung, dass es für andere Regionen der Welt, nämlich Lateinamerika und die Karibik, den Südpazifik, Südostasien, Afrika und Zentralasien, bereits eine Reihe von Verträgen über kernwaffenfreie Zonen gibt; in der Erwägung, dass die Selbstzuweisung des Status als kernwaffenfreie Zone seitens der Mongolei mit der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel "Mongolia"s International Security And Nuclear-Weapon-Free Status" (Status der Mongolei als international sichere und kernwaffenfreie Zone) anerkannt wurde; in der Erwägung, dass es weitere Verträge gibt, in denen ebenfalls die nukleare Abrüstung bestimmter Gebiete behandelt wird, darunter der Antarktisvertrag, der Weltraumvertrag, der Mondvertrag und der Meeresbodenvertrag;
G. in der Erwägung, dass die EU alle Staaten der Region auffordert, die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vermittler fortzusetzen und mit weiteren Initiativen darauf hinzuarbeiten, dass in der Region alle Massenvernichtungswaffen - unabhängig davon, ob es sich um Kernwaffen, chemische oder biologische Waffen handelt - und deren Trägersysteme vollständig beseitigt werden;
H. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und alle Mitglieder der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft 1995 in der Erklärung von Barcelona dazu verpflichtet haben, die Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Ostens zu fördern; in der Erwägung, dass die EU die Anstrengungen des Vermittlers und das Ziel unterstützt, die Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten zu fördern, insbesondere mithilfe des "Konsortiums für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen" und einer Reihe von Seminaren zu diesem Thema, ähnlich den in den Jahren 2008 und 2011 und im November 2012 veranstalten Seminaren;
I. in der Erwägung, dass die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten Mitunterzeichner der 1995 von der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags verabschiedeten Resolution über den Nahen Osten und die Verwahrstaaten des Vertrags sind;
J. in der Erwägung, dass die politische Lage in dieser Region nach wie vor sehr instabil ist, da im Nahen Osten Unruhen und dramatische politische Veränderungen zu verzeichnen sind - die Eskalation des Konflikts in Syrien, die festgefahrene Situation in Bezug auf den Iran und die wachsenden Spannungen zwischen Israel, Palästina und benachbarten Staaten;
K. in der Erwägung, dass die EU die laufende Vorbereitung für die Konferenz unterstützt, an der alle Staaten der Region teilnehmen sollen, damit diese vor dem Hintergrund der Unruhen und des politischen Wandels im Nahen Osten Erfolge zeitigt;
L. in der Erwägung, dass die Bewegung der Blockfreien Staaten die zügige Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten als wesentlichen Schritt zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone in der Region fordert;
- 1. bedauert die Verschiebung der Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten, die auf der 2010 abgehaltenen Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags für 2012 angesetzt worden war;
- 2. begrüßt die Rolle der Vereinten Nationen bei der Schaffung einer gegenseitig kontrollierbaren kernwaffenfreien Zone; stellt fest, dass nicht alle Staaten in der Region Vertragspartei des Nichtverbreitungsvertrags sind;
- 3. fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Vermittler der Vereinten Nationen, die Mitunterzeichner der 1995 verabschiedeten Resolution zum Nahen Osten, die Hohe Vertreterin der EU und die EU-Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für 2012 angesetzte Konferenz im Jahr 2013 so bald wie möglich stattfindet;
- 4. ist der festen Überzeugung, dass die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten in hohem Maße zu Frieden und Stabilität in der Welt beitragen würde und als Vorbild dienen sowie ein Fortschritt für die Global Zero Initiative sein könnte;
- 5. fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission Catherine Ashton auf, dafür zu sorgen, dass sich die Europäische Union auch weiterhin aktiv für diesen Prozess einsetzt, insbesondere durch aktive diplomatische Bemühungen, alle betroffenen Parteien dazu zu bewegen, sich konstruktiv und mit verstärktem politischen Willen an den Verhandlungen zu beteiligen;
- 6. begrüßt das Engagement der EU im Prozess zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten; vertritt die Ansicht, dass Absichtserklärungen ein erster Schritt sind, um die derzeit festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang zu bringen; ist der Auffassung, dass mit friedlichen Lösungen für die Konflikte im Nahen Osten das nötige Vertrauen für die eventuelle Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten aufgebaut werden könnte;
- 7. erinnert alle Interessenträger an die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und verweist in diesem Zusammenhang auf die Konflikte in Bezug auf das iranische Nuklearprogramm und den Bürgerkrieg in Syrien sowie die diesbezüglichen Verhandlungen; weist darauf hin, dass die syrische Regierung nach wie vor im Besitz eines der weltweit größten und gefährlichsten Chemiewaffenarsenale ist;
- 8. fordert alle Länder in der Region auf, dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen sowie dem Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen beizutreten;
- 9. betont, wie wichtig ein fortlaufender Dialog über eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen Osten für die Sondierung des allgemeinen Rahmens und der Zwischenschritte ist, die zur Stärkung des Friedens und der Sicherheit in der Region beitragen würden; hebt hervor, dass die Einhaltung der umfassenden IAEO-Sicherungsmaßnahmen (und des Zusatzprotokolls), das Verbot der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen und der Anreicherung von Uran über den für Uranbrennstoff üblichen Anreicherungsgrad hinaus, der Beitritt zu den Verträgen über das Verbot biologischer und chemischer Waffen und die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten dabei Schwerpunktthemen sein sollten; betont, dass diese Maßnahmen in hohem Maße zu Frieden und Sicherheit in der Welt beitragen würden;
- 10. fordert eine neue vertrauensbildende Initiative auf regionaler Ebene, die sich am Helsinki-Prozess orientiert und auf die Verwirklichung des langfristigen Ziels eines von militärischen Konflikten freien Nahen Ostens ausgerichtet ist;
- 11. bittet die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission Catherine Ashton, das Parlament über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit den anhaltenden Bemühungen um eine Neuansetzung der Konferenz im Anschluss an die Verschiebung des für Dezember 2012 vorgesehenen Termins auf dem Laufenden zu halten;
- 12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vermittler und den Regierungen und Parlamenten der Staaten im Nahen Osten zu übermitteln.
- 1. ABl. C 237 vom 7.8.2012, S. 1.
- 2. ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.
- 3. ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.
- 4. ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 453.
- 5. ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 146.
- 6. ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 77.
P7_TA-PROV(2013)0032
Menschenrechtslage in Bahrain
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zur Lage der Menschenrechte in Bahrain (2013/2513(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain1 und vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain2, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat3,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 12. April 2011 zum Tod zweier bahrainischer Bürgerrechtler und vom 28. April 2011 zur Verurteilung der Todesurteile, die gegen vier Bahrainer wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen für Demokratie verhängt wurden,
- - unter Hinweis auf den Arbeitsbesuch einer Delegation seines Unterausschusses "Menschenrechte" in Bahrain am 19. und 20. Dezember 2012 und die von der Delegation abgegebene Presseerklärung,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung des bahrainischen Kassationsgerichtshofs vom 7. Januar 2013, die gegen 13 politische Aktivisten verhängten Strafen aufrechtzuerhalten,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zu Bahrain, insbesondere ihre Erklärungen vom 24. November 2011 zur Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI), vom 5. September 2012 zum Urteil des bahrainischen Berufungsgerichts im Fall von Abdulla al-Khawadscha und 19 weiteren Personen und vom 23. November 2012 zum ersten Jahrestag der Veröffentlichung des Berichts der BICI, unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers der VP/HR vom 13. Februar 2012 zum Jahrestag der Unruhen in Bahrain, vom 10. April 2012 zur Lage von Abdulhadi al-Khawadscha in Bahrain, vom 16. August 2012 zum Urteil gegen Nabil Radschab in Bahrain und vom 24. Oktober und 7. November 2012 zu den jüngsten Unruhen in Bahrain sowie unter Hinweis auf die Erklärungen der VP/HR vom 12. Oktober 2011 im Europäischen Parlament zur Lage in Ägypten, Syrien, Jemen und Bahrain, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain vom 24. Mai 2011, 12. April 2011, 21. März 2011 und 21. Februar 2011,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen des VN-Generalsekretärs vom 23. Juni und 30. September 2011 zu den Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain und auf die Erklärungen eines Sprechers des Generalsekretärs vom 12. April 2012 zu dem Bombenanschlag in Bahrain sowie vom 30. September 2011, 15. Februar 2012, 24. April 2012, 5. September 2012, 1. November 2012 und 8. Januar 2013 zu Bahrain,
- - unter Hinweis auf den von der BICI im November 2011 veröffentlichten Bericht und den betreffenden Folgebericht vom 21. November 2012, - unter Hinweis auf die Erklärung des Ministerrats des Golf-Kooperationsrates (GCC) zu den terroristischen Bombenanschlägen am 5. November 2012 in Manama,
- - unter Hinweis auf die Artikel 61, 84, 87, 134, 135 und 146 der bahrainischen Strafprozessordnung,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des bahrainischen Generalstaatsanwalts vom 23. Oktober 2011 zu dem Wiederaufnahmeverfahren gegen zuvor in militärgerichtlichen Verfahren verurteilte Ärzte, - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
- - in Kenntnis der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden, - unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,
- - gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte in Bahrain nach der brutalen Abrechnung mit Demokratie fordernden Demonstranten 2011 weiterhin kritisch bleibt; in der Erwägung, dass die Rechte und Freiheiten von Teilen der bahrainischen Bevölkerung - vor allem das Recht von Einzelpersonen auf friedliche Demonstration, Meinungsfreiheit und digitale Freiheit - durch viele der jüngsten Maßnahmen der bahrainischen Regierung weiterhin schwer verletzt und beschränkt werden; in der Erwägung, dass die bahrainischen Behörden nach wie vor brutal gegen friedliche politische Demonstranten vorgehen;
B. in der Erwägung, dass Sicherheits- und Polizeikräfte weiterhin mit unverhältnismäßiger Gewalt einschreiten, sodass Menschen verletzt werden oder sogar mit dem Leben bezahlen; in der Erwägung, dass sich die Berichte über Gesetzesüberschreitungen der bahrainischen Behörden - wie außergerichtliche Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, unfaire Gerichtsverfahren, Übergriffe auf die Medien, die Einschüchterung und Erniedrigung von Bürgern an Kontrollpunkten und eine massive Diskriminierung am Arbeitsplatz und an den Universitäten - häufen;
C. in der Erwägung, dass Mohammed al-Maskati, der Präsident der bahrainischen Jugendorganisation für Menschenrechte, unter dem Vorwurf, in der vorangehenden Woche in Manama an einer illegalen Versammlung teilgenommen zu haben, am 16. Oktober 2012 von den Behörden festgenommen wurde; in der Erwägung, dass Mohammed al-Maskati am Folgetag auf Kaution freigelassen wurde, wobei kein Gerichtstermin festgelegt wurde;
D. in der Erwägung, dass am 18. Oktober 2012 vier Männer wegen Diffamierung des Königs von Bahrain auf der Website eines sozialen Netzwerks verhaftet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Computer der Männer und weitere elektronische Geräte von den Sicherheitskräften konfisziert wurden, während diese inhaftiert waren; in der Erwägung, dass die vier Inhaftierten erklärten, sie hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen;
E. in der Erwägung, dass der Innenminister, Schaikh Raschid bin Abdulla al-Khalifa, mit der Begründung, die Behörden würden regierungskritische Proteste nicht länger tolerieren, am 30. Oktober 2012 ein allgemeines Verbot öffentlicher Versammlungen und Kundgebungen anordnete (das er inzwischen jedoch offiziell aufgehoben hat);
F. in der Erwägung, dass am 5. November 2012 in der Hauptstadt Manama mehrere selbst gebaute Bomben explodierten und zwei Arbeiter töteten, während ein dritter verletzt wurde;
G. in der Erwägung, dass die Regierung 31 Aktivisten, die sich an friedlichen Protesten beteiligt hatten, am 7. November 2012 ohne ordentliches Gerichtsverfahren die Staatsbürgerschaft entzog, was einen Verstoß gegen die nach dem Völkerrecht geltenden Rechte bahrainischer Staatsbürger darstellt;
H. in der Erwägung, dass Said Yusuf al-Muhafdha, der Vizepräsident des Bahrainischen Zentrums für Menschenrechte (BCHR), der sich unermüdlich für die Freilassung vieler Aktivisten, vor allem für Nabil Radschab, den Präsidenten des BCHR, und Dschalila alSalman, die ehemalige Vizepräsidentin des bahrainischen Lehrerverbands, eingesetzt hat, am 18. Dezember 2012 unter dem Vorwurf, er habe mithilfe digitaler Medien falsche Nachrichten verbreitet, verhaftet wurde; in der Erwägung, dass seine Verhandlung auf den 17. Januar 2013 vertagt wurde, dass er bis dahin in Haft bleibt und im Falle einer Verurteilung mit einer zweijährigen Haftstrafe zu rechnen hat; in der Erwägung, dass Said Yusuf al-Muhafdha schon mehrfach von den bahrainischen Behörden festgenommen wurde und dass derartige Schikanen und Inhaftierungen Teil der systematischen Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern in Bahrain sind;
I. in der Erwägung, dass das bahrainische Kassationsgericht am 7. Januar 2013 Haftstrafen gegen 13 bekannte Aktivisten verhängt hat, die beschuldigt werden, den Umsturz der Monarchie geplant zu haben; in der Erwägung, dass acht dieser Aktivisten, darunter Abdulhadi al-Khawadscha und Ibrahim Scharif, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass dieses Urteil endgültig ist und den Angeklagten nun nur noch die Möglichkeit bleibt, den König um Gnadenerweis zu ersuchen; in der Erwägung, dass durch dieses Urteil offenbar nur ein weiteres Mal bestätigt wird, dass das bahrainische Rechtssystem am Schutz grundlegender Rechte scheitert;
J. in der Erwägung, dass alle von Militärgerichten entschiedenen Fälle von ordentlichen Gerichten geprüft werden, dass die ordentlichen Gerichte jedoch in der Regel nicht die Aufnahme eines neuen Verfahrens ermöglichen, sondern nur anhand der von den Gerichten für nationale Sicherheit zusammengestellten Akten die Urteile überprüfen;
K. in der Erwägung, dass die bahrainischen Behörden trotz der Zusicherungen, die Empfehlungen der BICI umzusetzen und die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten zu respektieren, bisher weder Ermittlungen zur Aufklärung der Gewalttaten eingeleitet noch die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen haben; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet;
L. in der Erwägung, dass Bahrain im September 2012 einem Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrates (Universal Periodic Review) unterzogen wurde;
M. in der Erwägung, dass Kronprinz Salman bin Hamad bin Isa al-Khalifah von Bahrain am 7. Dezember 2012 zum Dialog mit der Opposition im Land aufgerufen hat, damit die zurzeit festgefahrene Situation in dem von Unruhen gezeichneten arabischen Golfstaat überwunden wird; in der Erwägung, dass eine umfassende Lösung nur erreicht werden kann, wenn ein konstruktiver Dialog zwischen allen Kräften stattfindet;
- 1. verurteilt die Menschenrechtsverletzungen durch die bahrainischen Behörden und Sicherheitskräfte - insbesondere die Anwendung von Gewalt, den übermäßigen Einsatz von Tränengas sowie von Schrot als Munition aus kurzer Entfernung, das allgemeine Verbot von Protesten und die Verhaftungen und Inhaftierungen friedlicher Demonstranten, die nur ihr Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung ausüben wollten - die ungeachtet der unbedingt zu begrüßenden konkreten Empfehlungen der BICI und der erklärten Verpflichtung der bahrainischen Behörden zur Umsetzung der von der BICI vorgeschlagenen Reformen weiter andauern;
- 2. ist der Ansicht, dass Gerechtigkeit und echte Aussöhnung, die die Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität bilden, unter anderem nur erreicht werden können, wenn die für vergangenes Unrecht Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; schließt sich ausdrücklich den Empfehlungen der BICI an, die auch von König Hamad und seiner Regierung unterstützt werden;
- 3. bedauert, dass der Folgebericht der BICI vom 21. November 2012 in Bezug auf die Vorgehensweise der bahrainischen Behörden keinen echten Kurswechsel bewirkt hat und insbesondere keine Fortschritte auf dem Weg zu einer politischen Lösung und der versprochenen Demokratisierung des Landes zu verzeichnen sind; fordert die bahrainischen Behörden nachdrücklich auf, die zügige Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen, einen zeitlichen Rahmen dafür festzulegen und ab sofort für die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sorgen;
- 4. wiederholt seine Forderung, dass die bahrainischen Sicherheitskräfte und Behörden die Anwendung von Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten sowie die anhaltenden Repressionen gegenüber politischen Dissidenten durch Verfolgung, Inhaftierung und Folter beenden; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Grundfreiheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Internet zu achten, insbesondere die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Meinungsfreiheit, und alle Einschränkungen in Bezug auf den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien unverzüglich aufzuheben; fordert die bahrainischen Behörden auf, die notwendigen demokratischen Reformen umzusetzen und einen inklusiven und konstruktiven Dialog auf nationaler Ebene zu fördern, darunter auch direkte Gespräche zwischen den Teilen der Regierung und der Opposition, die derzeit nicht am Dialog beteiligt sind, um eine Versöhnung zu ermöglichen und den allgemeinen gesellschaftlichen Konsens im Land wiederherzustellen;
- 5. bedauert die jüngsten Strafen, die gegen Aktivisten der Opposition und medizinisches Personal verhängt wurden, zutiefst, und fordert, alle politischen Gefangenen Bahrains, einschließlich Lehrern, Ärzten und anderer medizinischer Fachkräfte, die inhaftiert und wegen mutmaßlicher Verstöße in Verbindung mit der Meinungsfreiheit, der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit angeklagt wurden, insbesondere Said Yusuf al-Muhafadha, Nabil Radschab and Abdulhadi al-Khawadscha, unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
- 6. fordert die Regierung Bahrains auf, in allen Fällen, in denen gegen die Rechte von Kindern verstoßen wurde, darunter durch Verhaftung, Inhaftierung und Folter, umgehend unabhängige Ermittlungen anzustrengen und dafür zu sorgen, dass Kinder in Inhaftierungseinrichtungen untergebracht werden, die von jenen für Erwachsene getrennt sind, und dass auf sie das Jugendstrafrecht angewendet wird;
- 7. fordert die bahrainischen Behörden nachdrücklich auf, die für alle Demonstrationen geltenden faktischen Einschränkungen aufzuheben, die mit ihrer verlautbarten Verpflichtung zu Reformen unvereinbar sind und nicht zu einer nationalen Versöhnung sowie dazu beitragen werden, bei allen Beteiligten Vertrauen zu schaffen;
- 8. fordert die bahrainischen Behörden auf, alle Einreisebeschränkungen für ausländische Journalisten und internationale Menschenrechtsorganisationen aufzuheben und einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Entwicklung der Lage vor Ort zuzulassen; fordert die Einrichtung eines internationalen Überwachsungsmechanismus mittels einer Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen während seiner nächsten Tagung im März 2013, die ein Mandat zur Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen der BICI und des Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrates in Bezug auf Bahrain umfasst, einschließlich jener in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger; fordert die bahrainischen Behörden auf, Maßnahmen zu erlassen, durch die sichergestellt ist, dass die Menschenrechte in Zukunft nicht mehr verletzt werden;
- 9. fordert die bahrainischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die 31 Bahrainer, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, gegen diese Entscheidung bei einem Gericht Berufung einlegen können, da die bahrainischen Behörden eindeutig gegen internationales Recht verstoßen, wenn politischen Gegnern die Staatsbürgerschaft aberkannt wird;
- 10. missbilligt mit Nachdruck, dass die EU nicht auf die derzeitige Situation in Bahrain reagiert, und fordert die VP/HR auf, die anhaltenden Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verurteilen, gegen die Personen, die für die Verstöße gegen die Menschenrechte direkt verantwortlich oder an ihnen beteiligt sind (wie im Bericht des BICI dokumentiert), gezielte restriktive Maßnahmen zu ergreifen;
- 11. fordert, die Ausfuhr von Tränengas und Ausrüstung für die Überwachung von Menschenansammlungen nach Bahrain auszusetzen und ein entsprechendes Ausfuhrverbot zu erlassen, bis Ermittlungen in Bezug auf deren ordnungswidrige Nutzung durchgeführt und die für diese ordnungswidrige Nutzung verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden;
- 12. fordert Beschränkungen auf Ausfuhren der EU von Technologien, die zur Ortung, Verfolgung, Zensierung und Überwachung von Informations- und Kommunikationsflüssen genutzt werden und in Menschenrechtsverletzungen münden;
- 13. fordert die Regierung von Bahrain auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in Bahrain gewährleistet werden, und dafür zu sorgen, dass diese den internationalen Menschenrechtsstandards umfassend Rechnung trägt, sowie insbesondere zu gewährleisten, dass die Gerichte nicht für politische Zwecke oder zur Sanktionierung der legitimen Wahrnehmung universell geltender Rechte und Freiheiten genutzt werden; fordert die Regierung von Bahrain auf, die Rechte von Angeklagten zu stärken, u.a., indem deren Recht auf ein faires Verfahren durchgesetzt und ihnen ermöglicht wird, die gegen sie vorgelegten Beweise wirksam anzufechten, und indem für eine unabhängige gerichtliche Überwachung der Gründe für die Inhaftierung sowie dafür gesorgt wird, dass Häftlinge während der strafrechtlichen Ermittlungen vor Misshandlungen geschützt werden;
- 14. bedauert, dass die Absicht der Regierung von Bahrain, entsprechend den Ergebnissen der BICI zu handeln, wie es während der Tagung zum Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrates im Mai 2012 im Vorfeld der Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf im September 2012 erklärt wurde, offenbar ein leeres Versprechen ist, da seitdem in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie in Bahrain nur Unwesentliches erreicht worden ist;
- 15. befürwortet die im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrates gegebenen Empfehlungen, und fordert die Regierung von Bahrain auf, ihnen politische Priorität einzuräumen und die erforderlichen Mittel für die rechtzeitige und angemessene Umsetzung bereitzustellen; fordert die Regierung von Bahrain auf, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern und internationale Menschenrechtskonventionen wie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die fakultativen Protokolle zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren;
- 16. unterstützt und fördert die Zusammenarbeit des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) von Bahrain und empfiehlt, die NHRI auf der Grundlage der Pariser Grundsätze, die Pluralismus und Unabhängigkeit einschließen, weiter zu stärken; unterstützt die NHRI in ihrer Aufgabe, die Wahrung der Menschenrechte aller Bahrainer zu überwachen und sie zu schützen, ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Menschenrechtsverteidiger und unabhängigen NRO, die in Bahrain tätig sind, Handlungsfreiheit haben;
- 17. vertritt die Auffassung, dass die kommenden Parlamentswahlen in Bezug auf den nationalen Versöhnungsprozess eine entscheidende Rolle spielen werden, und fordert, Bemühungen anzustrengen, um dafür zu sorgen, dass rechtzeitig für die allgemeinen Wahlen im Jahr 2014 ein System für freie und faire Wahlen zur Verfügung steht;
- 18. fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam an der Entwicklung einer klaren Strategie dahingehend zu arbeiten, wie die EU öffentlich und auf privater Ebene aktiv die Freilassung der inhaftierten Aktivisten noch vor den Ministertreffen EU-GCC durchsetzen kann, die Mitte 2013 in Bahrain stattfinden sollen, und fordert die VP/HR in diesem Zusammenhang auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Schlussfolgerungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" zur Menschenrechtslage in Bahrain zu verabschieden, in deren Rahmen die spezifische Forderung gestellt werden sollte, die Aktivisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
- 19. betrachtet es als wesentlich, die Bemühungen um die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Golfregion fortzusetzen und gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zu fördern; betrachtet regelmäßige interparlamentarische Treffen zwischen dem Parlament und seinen Partnern in dieser Region als wichtige Plattform, auf der ein konstruktiver, offener Dialog über gemeinsame Anliegen entwickelt werden kann;
- 20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0475.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2012)0094.
- 3. ABl. C 247 E vom 17.8.2012, S. 1.