835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
A
- 1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderung zu fassen:
Zu Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a
Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
- a) Absatz 1 Buchstabe a ist wie folgt zu ändern:
- aa) Das Wort "geltenden" ist durch das Wort "angestrebten" zu ersetzen.
- bb) Die Zahl "2012" ist durch die Zahl "2009" und die Zahl "2015" ist durch die Zahl "2012" zu ersetzen.
- b) In Absatz 2 Buchstabe a ist die Zahl "2012" durch die Zahl "2009" und die Zahl "2015" durch die Zahl "2012" zu ersetzen.
Folgeänderungen:
- a) Absatz 6 der Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Das Wort "geltenden" ist durch das Wort "angestrebten" zu ersetzen.
- bb) Die Zahl "2012" ist durch die Zahl "2009" zu ersetzen.
- b) Absatz 7 der Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Satz 1 ist das Wort "geltenden" durch das Wort "angestrebten" zu ersetzen.
- bb) In Satz 3 ist die Zahl "8" durch die Zahl "5" und die Zahl "2015" durch die Zahl "2012" zu ersetzen.
- c) Absatz 9 der Begründung ist zu streichen.
- d) In der Begründung "zu 1a" ist das Wort "spätestens" zu streichen, das Wort "geltenden" durch das Wort "angestrebten" und die Zahl "2015" durch die Zahl "2012" zu ersetzen.
- e) In der Begründung "zu 2a" und "zu 2b" ist die Zahl "2015" durch die Zahl "2012" zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ein Vorziehen der Grenzwertabsenkungen wird durch die heute bereits vorhandene Reifentechnologie ermöglicht, wie aus Untersuchungen1 hervorgeht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen rechtfertigen dabei auch eine Absenkung der in der Richtlinie 2001/43/EG ursprünglich für 2009 unter dem Vorbehalt der Überprüfung benannten Grenzwerte.
Zur Vorbereitung von Grenzwertabsenkungen für Reifengeräusche wurde im Auftrag der Kommission der o. g. Report erstellt, der gegenüber den Formulierungen des Entschließungsantrags sowohl anspruchsvollere Grenzwertabsenkungen als auch eine kurzfristigere Umsetzung in Aussicht stellt. In dem Report sind umfangreich und länderübergreifend auch ältere Studien sowie unveröffentlichte Untersuchungen zu Reifengeräuschen ausgewertet worden.
Es wurden auch Wechselwirkungen zwischen dem Entwicklungsziel "geräuscharme Reifen" und dem der Fahrsicherheit betrachtet.
Es wurde festgestellt, dass die Geräuschminderungen an Kfz in der Vergangenheit nahezu ausschließlich durch Reduzierung der Antriebsgeräusche erzielt wurden.
Die Reifen-/Fahrbahngeräusche blieben jedoch weitgehend konstant. Auch die aktuell gültige Richtlinie 2001/43/EG, die die Richtlinie 92/97/EWG abgelöst hatte, führte zu keiner Verbesserung dieser Situation. Aus Untersuchungen von Reifen, mit denen Neufahrzeuge zur Typprüfung ausgestattet sind, lässt sich ein Minderungspotenzial von 2 bis 7 dB(A) ableiten.
Dabei decken sich die Ergebnisse der im Report analysierten Studien. Die Reifenbreite ist bei heutigen Reifen kein wesentlicher Einflussparameter für die Höhe des Rollgeräusches mehr, so dass Grenzwerte unabhängig von der Reifenbreite gestellt werden können.
Zu Entwicklungszielkonflikten wird ausgeführt, dass solche zwischen der Geräuschemission und der Fahrsicherheit nicht bestehen. Eine Grenzwertabsenkung hätte somit keine im Hinblick auf Fahr- und Bremseigenschaften schlechteren Reifen zur Folge. Es sind bereits heute hochwertige Reifen mit sowohl geringer Geräuschentwicklung und gleichzeitig günstigen Fahreigenschaften am Markt erhältlich. Dies ist ein Resultat einer hohen Entwicklungstechnologie dieser Produkte.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
- 1 Tyre/Road Noise Volume 2, Final Report S12.4082103, FEHRL (Forum of European National Highway Research Laboratories)