Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 02. April 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 28. März 2008 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 28. März 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl.
AE-Nr. 070178 und
Drucksache 837/07 (PDF) = AE-Nr. 070890
Begründung
Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009)
1. Einleitung
Europa muss seine Kreativität und Innovationsfähigkeit sowohl aus sozialen als auch aus wirtschaftlichen Gründen steigern. Der Europäische Rat hat wiederholt Innovation als entscheidend für Europas Vermögen bezeichnet, wirksam auf die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung zu reagieren. So erklärte er beispielsweise im Dezember 2006,
Europa brauche "ein strategisches Konzept für die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds, in dem Wissen in innovative Produkte und Dienstleistungen umgesetzt wird"1. Die moderne Wirtschaft mit ihrem Schwerpunkt auf Wertschöpfung durch bessere Nutzung von Wissen und rasche Innovation benötigt eine breitere, die gesamte Bevölkerung einbeziehende Kreativitätsbasis. Insbesondere besteht Bedarf an Fähigkeiten und Kompetenzen, die die Menschen in die Lage versetzen, Wandel als Chance anzunehmen und offen zu sein für neue Ideen, die Innovation und aktive Teilhabe in einer kulturell vielfältigen, wissensbasierten Gesellschaft fördern.
Innovationsfähigkeit ist eng mit Kreativität als persönlicher Eigenschaft auf der Basis kultureller und interpersoneller Fähigkeiten und Werte verbunden. Damit sie voll nutzbar gemacht werden kann, muss sie in der gesamten Bevölkerung weit verbreitet sein. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung als entscheidender Faktor zur Förderung von Kreativität, Innovationsleistung und Wettbewerbsfähigkeit wurde vom Europäischen Rat erneut im März 2007 bekräftigt, als er das Konzept des "Wissensdreiecks" aus Bildung, Forschung und Innovation darlegte2.
Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"3 und die gemeinschaftlichen Aktionsprogramme in den Bereichen des lebenslangen Lernens und der Jugendpolitik sowie in verwandten Feldern, etwa der Kultur, bieten auf europäischer Ebene Gelegenheit zum Austausch von Erfahrung und Good Practice und zur Vertiefung des Wissens der Akteure darum, wie Kreativität und Innovationsfähigkeit gefördert werden können. Insbesondere enthält die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen4 einen europäischen Referenzrahmen mit acht Schlüsselkompetenzen (definiert als "Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen"), der eine umfassende Agenda für allgemeine und berufliche Bildung in allen Lebensphasen umfasst. Viele dieser Kompetenzen sind relevant für Kreativität und Innovation im persönlichen, interpersonellen und interkulturellen Bereich; dazu gehören etwa "mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz", "Computerkompetenz", "Lernkompetenz", "soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz", "Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz" sowie "Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit".
Die Ausrufung eines Europäischen Jahres ist ein wirksames Mittel, um zur Bewältigung der Herausforderungen beizutragen, und zwar durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Verbreitung von Informationen über Good Practice, Anregung von Forschung, Kreativität und Innovation sowie Förderung einer Grundsatzdebatte und eines Strategiewandels. Durch Kombination von Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene und durch Offenheit für die Teilnahme interessierter Kreise kann ein solches Europäisches Jahr bei Informations- und Sensibilisierungsaktionen Synergieeffekte erzeugen und dazu beitragen, dass Grundsatzdebatten auf ein bestimmtes Thema fokussiert bleiben.
Das Ziel für 2009 besteht darin, Kreativität und Innovationsfähigkeit als Schlüsselkompetenzen für alle zu fördern. Dies steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU", in der es heißt: "als zentrale politische Aufgabe ist die Bildungspolitik zu nennen, ohne die die Innovation keinen Rückhalt hätte. Sie muss Begabung und Kreativität von einem frühen Stadium an fördern"5.
Das Programm für lebenslanges Lernen ist damit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung dieser Initiative. Auch andere Politikbereiche und Programme in verwandten Bereichen, etwa Unternehmen, Informationsgesellschaft, Forschung, Kohäsion oder Entwicklung des ländlichen Raums, werden gegebenenfalls zum Europäischen Jahr beitragen.
2. Hintergrund
Kreativität ist eine menschliche Eigenschaft, die sich in vielen Feldern und Kontexten manifestiert angefangen von Kunst, Design und Handwerk bis hin zu wissenschaftlichen Entdeckungen und zu Unternehmertum, auch in der Sozialwirtschaft. Der multidimensionale Charakter der Kreativität bedeutet, dass breitgefächertes Wissen in vielen - technischen und anderen - Bereichen die Grundlage von Kreativität und Innovation sein kann. Innovation ist die erfolgreiche Umsetzung neuer Ideen; Kreativität ist die Voraussetzung sine qua non von Innovation. Für neue Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Strategien und Organisationen sind Menschen erforderlich, die neue Ideen und neue Assoziationen zwischen Ideen hervorbringen. Kompetenzen wie kreatives Denken und fortgeschrittene Problemlösungsfähigkeit sind daher gleichermaßen im wirtschaftlichen und sozialen wie im künstlerischen Bereich entscheidend.
Zwischen den durch Kreativität und Innovation geprägten Gemeinschaften - derjenigen der Künste auf der einen Seite und derjenigen der Technologie und Wirtschaft auf der anderen - gibt es oft kaum Verbindungen. Ein wichtiger Beitrag des Europäischen Jahres wird darin bestehen Brücken zwischen diesen beiden Welten zu schlagen und anhand konkreter Beispiele zu zeigen, wie vorteilhaft es sein kann, die Konzepte von Kreativität und Innovation in unterschiedlichen Bereichen, etwa Schulen, Universitäten, privaten und öffentlichen Organisationen, gemeinsam zu erforschen.
Eine wichtige und häufig ungenutzte Innovationsquelle findet sich außerhalb von Organisationen, nämlich der Nutzer. Die Bedürfnisse des Nutzers können Ausgangspunkt für Entwicklung, Verbesserung und/oder Gestaltung neuer, wettbewerbsfähigerer Produkte und Dienstleistungen sein. Verfügen die Nutzer über angemessene Kompetenzen, können sie nicht nur als Verbraucher eine innovationsfreundliche Marktumgebung schaffen, sondern auch unvorhergesehene Probleme selbst lösen und sich an der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen beteiligen. Die positive Wirkung der Verbraucherbeteiligung erklärt, weshalb Hersteller im Bereich der neuen Technologien, wenn sie eng mit dem Nutzer zusammenarbeiten so gute Innovationserfolge erzielen.
Das Verhältnis zwischen Kompetenzen und Innovation ist ein dynamisches: die Einstellungen der Menschen sowie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse helfen, Innovation voranzutreiben, und Innovation trägt ihrerseits dazu bei, dass sich die Nachfrage nach Fähigkeiten sowohl auf Ebene der Gesellschaft wie auch auf Ebene der Unternehmen wandelt. Es gibt keinen Kompetenzmix, den man als Universalrezept für erfolgreiche Innovation unter allen Gegebenheiten bezeichnen könnte. Innovationsprozesse verlaufen in immer stärkerem Maße vernetzt multidisziplinär und problemorientiert, wodurch die Anforderungen an allgemeine Fähigkeiten wie der Lernkompetenz und dem Vermögen, effektiv mit anderen zu interagieren, laufend steigen. Daher ist es wichtig, dass Kompetenzen als "Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen" verstanden werden, wie es in der Empfehlung über Schlüsselkompetenzen geschieht. Einstellungen zum Wandel können sich als ebenso wichtig erweisen wie Qualifikationen formalerer Art.
Grundlegend für die Untermauerung von Kreativität und Innovationsfähigkeit sind Motivation und Initiative. Die Fundamente für diese Eigenschaften werden in den frühen Phasen der persönlichen Entwicklung gelegt. Kreativität hat einen erheblichen Anteil an den Lehrplänen in den ersten Schuljahren, aber dieser Anteil geht im Laufe der Schulzeit drastisch zurück. Eine der großen Herausforderungen, die die Bildungssysteme zu bewältigen haben, besteht also darin, den kreativen Funken in den Kindern und Jugendlichen am Leben zu erhalten. Unter anderem wird beispielsweise versucht, kreativen Fächern mehr Platz einzuräumen neue Lernkonzepte zu entwickeln und verschiedene außerschulische Aktivitäten zu fördern.
Gleichzeitig sind interkulturelle und interpersonelle Kompetenzen unerlässlich, damit Individuen auf effektive und konstruktive Weise am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen können insbesondere in durch zunehmende Vielfalt geprägten Gesellschaften.
Bürgerkompetenz ermöglicht es dem Einzelnen, uneingeschränkt am bürgerlichen Leben teilzunehmen das auf der Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Konzepte und Strukturen sowie auf aktivem demokratischem Engagement beruht. Diese Gruppen von Kompetenzen und Kenntnissen sind daher auch wichtig, um Kreativität und Innovationsfähigkeit zu fördern.
Der wachsende Druck, kreative, innovative und kritische Fähigkeiten zu entwickeln, bedeutet, dass herkömmliche auf Frontalunterricht basierende Lehrkonzepte nicht mehr angemessen sind. Sie werden ersetzt durch mehr auf die Lernenden ausgerichtete Modelle, die auf der aktiven Beteiligung der Lernenden am Denk- und Deutungsprozess basieren. Das Lernen erfolgt gemeinsam mit anderen, wobei sich soziale Verhaltensweisen und Gewohnheiten kreativ verändern. Eine die Offenheit und Kreativität fördernde Organisationskultur ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und Innovation.
3. Anhörung der betroffenen Kreise und erwartete Folgen
3.1. Anhörung der betroffenen Kreise
Informelle Gespräche über die Möglichkeit, ein Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation zu organisieren, wurden mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und mit den Mitgliedstaaten geführt. Der Grundgedanke der Initiative wurde allgemein begrüßt, und die wachsende Zahl von Nachfragen zahlreicher unterschiedlicher Betroffener nach weiteren Informationen lässt erkennen, dass das Interesse groß ist.
3.2. Erwartete Folgen
Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung" 2010 bringt viele Ergebnisse hervor etwa Zweijahresberichte über die Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe von Themen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Empfehlungen oder andere nicht verbindliche Grundsätze oder Instrumente zu konkreten Fragen wie Anerkennung formalen und informellen Lernens oder lebensbegleitende Beratung. Viele dieser Aktivitäten und Ergebnisse richten sich aber in erster Linie an Fachleute und Entscheidungsträger und sind für ein breiteres Publikum nicht ausreichend sichtbar.
Ein Europäisches Jahr, das sich der Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit widmet böte die Gelegenheit, einige dieser Ergebnisse der breiteren Öffentlichkeit in einer Weise nahezubringen, die für alle verständlich ist und die Fantasie anregt, wobei auf Ergebnisse von Analysen und Grundsatzempfehlungen zurückgegriffen wird, die bereits auf europäischer Ebene gutgeheißen wurden. Außerdem hätten so die betroffenen Kreise, darunter Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf europäischer, nationaler regionaler oder lokaler Ebene operieren, die Möglichkeit, durch Teilnahme an einer europäischen Initiative mit ihren Maßnahmen größere Wirkung zu erzielen und für sie größere Anerkennung zu erlangen. Das Europäische Jahr wird daher dazu beitragen, die Wirkung laufender Prozesse im Rahmen des Programms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu intensivieren und bei den auf die Entwicklung kreativitäts- und innovationsbezogener Kompetenzen ausgerichteten Aktivitäten für eine kritische Masse zu sorgen. Es wird auch auf dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) aufbauen da die Bedeutung interpersoneller und interkultureller Kompetenzen bei der Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in einer kulturell vielfältigen Umgebung hervorgehoben wird.
So wird damit gerechnet, dass das Europäische Jahr mindestens genauso wirkungsvoll sein wird wie frühere Initiativen dieser Art im Bereich der Bildung, wie etwa das Europäische Jahr des lebenslangen Lernens (1996) und das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport (2004).
Durch die Lissabon-Strategie stehen derzeit Wettbewerbsfähigkeit, Wissen und Kompetenzen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, wodurch eine Umgebung entstehen dürfte, die die Empfänglichkeit der Betroffenen für die Ergebnisse des Europäischen Jahres noch erhöht.
Aktivitäten in den einschlägigen Politikfeldern außerhalb des Bildungsbereichs, etwa Unternehmen, Medien, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung, tragen bereits direkt oder indirekt zur Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit bei. Die Kommission wird diese Aktivitäten nutzen, um die Wirkung des Europäischen Jahres noch zu steigern.
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4.1. Zusammenfassung der Ziele und der vorgeschlagenen Maßnahmen
Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres ist die Förderung der Kreativität für alle als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher unternehmerischer und sozialer Kompetenzen durch lebenslanges Lernen.
Im Einklang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens, das vom Rat in seiner Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen vom 27. Juni 20026 gutgeheißen wurde, wird die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit auf alle Phasen des lebenslangen Lernens zugeschnitten, von der vorschulischen Betreuung über die Pflichtschule bis zur anschließenden allgemeinen und beruflichen Bildung und weiter durch das ganze Berufsleben bis ins Rentenalter. Einbezogen wird formales, nichtformales und informelles Lernen.
Zu den Maßnahmen des Europäischen Jahres werden, wie schon bei seinen Vorgängern, Informations- und PR-Kampagnen, Veranstaltungen und Initiativen auf europäischer, nationaler regionaler und lokaler Ebene gehören, mit denen die zentralen Botschaften und Informationen über Good Practice bekannt gemacht werden sollen. Zur Durchführung des Europäischen Jahres werden bestehende Gemeinschaftsprogramme herangezogen, insbesondere das Programm für Lebenslanges Lernen 2007-20137, das Programm Kultur 2007-20138 und andere Programme und Initiativen, jeweils im Rahmen der Prioritäten, die für den das Jahr 2009 umfassenden Zeitraum festgelegt wurden9. Zu diesen Prioritäten gehören sektorale Ziele wie Wecken und Stärken von Kreativität und Innovation oder Entwicklung innovativer pädagogischer Ansätze unter Einbeziehung der kreativen Künste und der Naturwissenschaften in Schulen; Förderung des "Wissensdreiecks" durch Einrichtung von hochschulzentrierten Lernregionen als treibender Kraft der regionalen Entwicklung; Unterstützung der Entwicklung und des Transfers von Innovationen durch die berufliche Bildung; Förderung der persönlichen Erfüllung von Erwachsenen durch Entwicklung ihres kulturellen Bewusstseins sowie ihrer Fähigkeit zum kreativen Ausdruck und zur Innovation über die Erwachsenenbildung; schließlich, für alle Verbindungen in der Kette des lebenslangen Lernens, Kommunikationsaktivitäten und Veranstaltungen zur Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse.
Um sicherzustellen, dass die im Laufe des Europäischen Jahres organisierten Aktivitäten auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaates zugeschnitten werden und aus den auf europäischer Ebene gewonnenen Erkenntnissen höchstmögliche Wirkung erzielt wird, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu ernennen, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation organisiert, sofern der nationale Lissabon-Koordinator diese Rolle nicht in angemessener Weise wahrnehmen kann.
Eine europäische Lenkungsgruppe, der auch Vertreter der nationalen Koordinatoren angehören wird die Aktivitäten auf europäischer Ebene koordinieren.
4.2. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage dieser Initiative sind die Artikel 149 und 150 EG-Vertrag. Die beiden Artikel werden üblicherweise zusammengenommen, im Einklang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens, das seit mehr als einem Jahrzehnt in zahlreichen Gemeinschaftstexten einschließlich der in den Erwägungsgründen genannten gutgeheißen wurde.
4.3. Subsidiaritätsprinzip
Dieser Vorschlag steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, genauso wie das bereits bestehende Programm für lebenslanges Lernen, das ein wichtiges Instrument für die Umsetzung des Europäischen Jahres ist. Wie im Falle dieses Programms können die Ziele des Vorschlags durch Maßnahmen nur der Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Maße verwirklicht werden, entfielen doch bei rein nationalen Aktionen die Vorteile der europäischen Dimension des Austauschs von Erfahrung und Good Practice zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung von Schlüsselkompetenzen im spezifischen Bereich der Kreativität und Innovation.
Die Ziele des Vorschlags können durch gemeinschaftliche Maßnahmen besser realisiert werden da mit Europäischen Jahren normalerweise auf für ganz Europa bestehende Herausforderungen reagiert wird, wobei durch Kombination öffentlicher Sensibilisierungskampagnen und der Förderung einer Grundsatzdebatte eine kritische Masse erreicht wird.
4.4. Verhältnismäßigkeitsprinzip
Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist einfach, basiert auf bereits bestehenden Programmen und auf einer Neuausrichtung der Kommunikationsaktivitäten auf die Themen des Europäischen Jahres und fordert von den für die Durchführung der Maßnahme beauftragten Stellen keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
4.5. Wahl des Instruments
Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ist das geeignetste Instrument, um die volle Einbeziehung der Legislative in die Gestaltung des Europäischen Jahres sicherzustellen.
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Für das Europäische Jahr sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Die im Programm für lebenslanges Lernen und in anderen einschlägigen Programmen vorgesehene Flexibilität, was die Festsetzung von Prioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis angeht, bietet ausreichenden finanziellen Spielraum zur Unterstützung einer Sensibilisierungskampagne ähnlichen
Ausmaßes wie in vorangegangenen Europäischen Jahren. Auch die für die Durchführung des Europäischen Jahres erforderlichen Verwaltungsmittel können innerhalb vorhandener Verwaltungshaushaltspläne mobilisiert werden.
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) - Text von Bedeutung für den EWR
Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 149 und 150, auf Vorschlag der Kommission10, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses11, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen12, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags13, in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Europa muss seine Kreativität und Innovationsfähigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen steigern, um wirksam auf die Entwicklung der Wissensgesellschaft reagieren zu können: Innovationsfähigkeit ist eng mit Kreativität als persönlicher Eigenschaft verbunden; damit sie voll nutzbar gemacht werden kann, muss sie in der gesamten Bevölkerung weit verbreitet sein. Dazu ist eine auf lebenslangem Lernen basierende Vorgehensweise erforderlich.
- (2) Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten auf allen angemessenen Ebenen in ausreichendem Maße für die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen sorgen die die Grundlage für Kreativität und Innovation bilden, und damit die Befähigung vermitteln, im persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben innovative und originäre Lösungen zu finden.
- (3) Der Europäische Rat gelangte auf seiner Tagung in Lissabon (23.-24. März 2000) zu der Schlussfolgerung, dass als zentrale Maßnahme in Reaktion auf die Globalisierung und die Herausforderungen einer neuen wissensbestimmten Wirtschaft in einem europäischen Rahmen festgelegt werden sollte, welche neuen Grundfertigkeiten durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind; ferner betonte er, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind.
- (4) In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" und der darauf folgenden Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen14 wurde die Vermittlung der "neuen Grundfertigkeiten" als Priorität bezeichnet und unterstrichen, dass lebenslanges Lernen vom Vorschul- bis ins Rentenalter reichen muss.
- (5) In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen15 wurden insbesondere folgende Kompetenzen hervorgehoben: "mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz", "Lernkompetenz", "Computerkompetenz", "Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz", "Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit" sowie "soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz".
- (6) Der Europäische Rat stellte auf seiner Tagung am 8. und 9. März 2007 fest, dass die allgemeine und die berufliche Bildung Grundvoraussetzungen für ein gut funktionierendes Wissensdreieck (Bildung - Forschung - Innovation) sind und maßgeblich zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Er rief zu besonderer Förderung des Potenzials der KMU auf, auch im Kultur- und Kreativbereich, da diese für Wachstum, Beschäftigung und Innovation eine treibende Kraft darstellen.
- (7) Die Ausrufung eines Europäischen Jahres ist ein wirksames Mittel, um zur Bewältigung der Herausforderungen, vor denen Europa steht, beizutragen, durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Verbreitung von Informationen über Good Practice, Förderung von Forschung und Anregung einer Grundsatzdebatte. Durch Schaffung einer Umgebung für die gleichzeitige Verfolgung dieser Ziele auf europäischer nationaler, regionaler und lokaler Ebene können größere Synergien und eine größere kritische Masse erzielt werden als durch isolierte Anstrengungen auf den einzelnen Ebenen.
- (8) Da die Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit durch lebenslanges Lernen zu den Zielen bestehender Programme gehört, insbesondere des Programms für lebenslanges Lernen16, kann zur Durchführung eines solchen Europäischen Jahres dieses Programm herangezogen werden, das Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsieht; auch andere Programme und Politikbereiche, etwa Unternehmen, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung und Informationsgesellschaft, tragen zur Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit bei und können das Europäische Jahr innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens unterstützen.
- (9) Da die Ziele dieser Entscheidung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend und daher besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können, kann die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags tätig werden.
- (10) Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -
Haben folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Gegenstand
Das Jahr 2009 wird zum "Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation" ausgerufen.
Artikel 2
Ziele
- 1. Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation besteht darin, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Kreativität als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen und für das Wohlergehen des Einzelnen in der Gesellschaft zu fördern.
- 2. Das spezifische Ziel des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation besteht darin, unter anderem folgende Faktoren hervorzuheben, die zur Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit beitragen können:
- a) Schaffung einer Umgebung, die förderlich ist für Innovation, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in einer sich rasch verändernden Welt, und kreatives Management der Vielfalt, wobei alle Formen der Innovation, einschließlich sozialer und unternehmerischer Innovation, berücksichtigt werden sollten;
- b) Anregung von ästhetischer Sensibilität, emotionaler Entwicklung, lateralem Denken und Intuition sowie Förderung der Kreativität bei allen Kindern von den frühesten Entwicklungsphasen an, auch in der vorschulischen Betreuung;
- c) Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist für die persönliche Entwicklung sowie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; außerdem Förderung unternehmerischer Denkweise, insbesondere unter Jugendlichen;
- d) Förderung des Unterrichts in den die Innovation begünstigenden Fächern wie grundlegende und fortgeschrittene Mathematik sowie Naturwissenschaften und Technik;
- e) Förderung der Offenheit für Wandel, der Kreativität und der Problemlösungsfähigkeit als die Innovation begünstigende Kompetenzen, die auf eine Vielzahl unterschiedlicher beruflicher und sozialer Kontexte anwendbar sind;
- f) Erweiterung des Zugangs und Reduzierung der Ungleichheiten beim Zugang zu einer Vielzahl unterschiedlicher kreativer Ausdrucksformen während der gesamten formalen Bildung und insbesondere während der besonders wichtigen Entwicklungsjahre junger Menschen, um zu vermeiden, dass die persönliche Entwicklung einiger von ihnen behindert wird g) Sensibilisierung für die Tatsache, dass Kreativität, Wissen und Flexibilität in einer Zeit raschen technologischen Wandels und globaler Integration für ein erfolgreiches und erfülltes Leben wichtig sind; die Menschen sollen dafür gerüstet werden, ihre beruflichen Aufstiegschancen in allen Bereichen zu verbessern, in denen Kreativität und Innovationsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen;
- h) Förderung engerer Kontakte zwischen den Künsten, der Wirtschaft sowie den Schulen und Universitäten;
- i) Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch nichtformale und formale Aktivitäten für Jugendliche;
- j) Ermutigung zur Entwicklung des kreativen Potenzials von Nichterwerbstätigen zur persönlichen Entfaltung und von Arbeitsuchenden zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt;
- k) Förderung von Design als kreativer Tätigkeit, die signifikant zur Innovation beiträgt, sowie von Innovationsmanagement- und Designmanagementfähigkeiten einschließlich Grundkenntnissen im Schutz des geistigen Eigentums;
- l) Betonung der Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt als Mittel zur Förderung der interkulturellen Kommunikation und der gegenseitigen künstlerischen Befruchtung;
- m) Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in privaten und öffentlichen Organisationen durch Ausbildung sowie Ermutigung der Organisationen, das kreative Potenzial von Einzelpersonen, sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden oder Nutzern, besser auszuschöpfen.
Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen
- Zu den Maßnahmen, die getroffen werden, um die in Artikel 2 dargelegten Ziele zu erreichen, gehören folgende mit den Zielen und Themen des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation verknüpfte Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene:
- a) Konferenzen und andere Veranstaltungen sowie sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über und zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität und Innovationsfähigkeit;
- b) Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften;
- c) Ermittlung von Good-Practice-Beispielen und Verbreitung von Informationen über die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit;
- d) Erhebungen und Studien auf Gemeinschaftsebene oder nationaler Ebene.
- Neben den von der Gemeinschaft gemäß Artikel 6 kofinanzierten Aktivitäten können die Kommission oder die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen als förderlich für die Ziele des Europäischen Jahres erachten und erlauben, dass bei PR-Aktivitäten für diese Maßnahmen der Name des Europäischen Jahres verwendet wird, sofern sie zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele beitragen.
Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- Die Mitgliedstaaten ernennen einen nationalen Koordinator, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation organisiert, sofern der nationale Lissabon-Koordinator diese Rolle nicht in angemessener Weise wahrnehmen kann. Der Koordinator sorgt für die nationale Koordinierung der mit dem Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation zusammenhängenden Aktivitäten.
Artikel 5
Koordinierung auf europäischer Ebene
- Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein, die der Koordinierung der Durchführung des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation auf europäischer Ebene und dem Informationsaustausch über die Durchführung des Jahres auf nationaler Ebene dienen.
Artikel 6
Finanzierung
- Unbeschadet der Mittel, die dem Europäischen Jahr aus anderen Programmen und Politikbereichen wie Unternehmen, Kohäsion, Forschung und Informationsgesellschaft zufließen könnten, erfolgt die Kofinanzierung von Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres auf europäischer Ebene gemäß den Prioritäten und Vorschriften, die für die bestehenden Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gelten, insbesondere für das Programm für lebenslanges Lernen.
Artikel 7
Inkrafttreten
- Diese Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 8
- Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
[...]
Im Namen des Rates
Der Präsident
[...]
- 1 Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Brüssel, 14./15. Dezember 2006, Nummer 28.
- 2 Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Brüssel, 8./9. März 2007.
- 3 Allgemeine und berufliche Bildung 2010 - Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie, vom Rat und von der Kommission am 26. Februar 2004 angenommener gemeinsamer Bericht. Siehe auch das Detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.
- 4 Empfehlung 2006/962/EG, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 5 KOM (2006) 502 endg.
- 6 ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.
- 7 Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45): http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_de.html .
- 8 Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 22).
- 9 http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/call08/prior_de.pdf .
- 10 ABl. C vom , S. .
- 11 ABl. C vom , S. .
- 12 ABl. C vom , S. .
- 13 ABl. C vom , S. .
- 14 ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.
- 15 Empfehlung 2006/962/EG, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 16 Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45).