Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

A

1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 3 - neu - (Zitiergebot)

Folgeänderungen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Artikel 3 trägt dem Zitiergebot des Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes Rechnung.

B

2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C

3. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.