1. Der Finanzausschuss und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat
- - weist die in dem vorliegenden Bericht enthaltene Kritik an der von ihm mit breiter Mehrheit beschlossenen Streichung der Gasthörerstatistik sowie dem Verzicht auf die Erhebung des nebenberuflichen Hochschulpersonals zurück;
- - stellt fest, dass Statistikeinschränkungen immer eine Gratwanderung darstellen und selbstverständlich Datenlücken entstehen. Angesichts knapper öffentlicher Ressourcen muss aber noch deutlich stärker als bisher zwischen "wünschenswert" und "zwingend notwendig" unterschieden werden;
- - ist der Auffassung, dass die beiden Einsparvorschläge die Substanz der Hochschulstatistik keineswegs in Frage stellen;
- - hält die beiden vorgenannten Statistikeinsparungen nach wie vor für notwendig und aus den folgenden Gründen für geboten:
Die Argumente, die damals für die Gesetzesinitiative sprachen, treffen heute zumindest bezüglich der Gasthörerstatistik in noch stärkerem Maße zu als im Jahr 2003: Die Nachfrage bzw. das Interesse an Auswertungen aus der Statistik ist äußerst gering. Die vom Hochschulstatistikausschuss vorgebrachten Argumente für die Erhaltung der Gasthörerstatistik,
- a) es handle sich um die einzige regelmäßige Quelle zur wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen und
- b) angesichts des Datenbedarfs auf internationaler/europäischer Ebene würden die Ergebnisse auch künftig benötigt
verkennen die tatsächliche Bedeutung der Statistik. Bei den Gasthörern handelt es sich zu ca. 75% um Senioren, die an allgemeinen sprach- und kulturorientierten Veranstaltungen teilnehmen und die in der Regel keine wissenschaftlichen Interessen geltend machen, zumal sie auch keine Prüfung ablegen dürfen. Die EU andererseits hebt bei der Betonung des lebenslangen Lernens auf die ständige berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer ab; eine völlig andere Klientel als die Gasthörer der Hochschulen. Die bestehenden Datenlücken in diesem Bereich will die EU im Übrigen künftig durch neue Statistiken abdecken.
Bezüglich des nebenberuflichen Personals hat sich in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit länderübergreifenden Vergleichen, z.B. hinsichtlich der Privatdozenten und der Gastprofessoren erneut gezeigt, dass diese Kategorien des Hochschulpersonals sehr unterschiedlich erfasst werden und daher die Aussagefähigkeit der Erhebung nach wie vor begrenzt ist.
2. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen
empfiehlt dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.