Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307330 - vom 23. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. März 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 33 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums1,
- - unter Hinweis auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge2,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe3,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2004 zur Anpassung der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik4,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 864/2004 des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zu ihrer Anpassung infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union5,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik6,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)7,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die Gemeinsame Marktorganisation für Zucker8,
- - unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung9,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)10,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0037/2007),
A. in der Erwägung, dass die Erweiterung von 2004 die landwirtschaftliche Nutzfläche (um etwa 27 %), die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (um etwa 60 %) und die Zahl der im Landwirtschaftssektor Beschäftigten (um etwa 57 %) in der Europäischen Union erheblich vergrößert hat und somit ihr landwirtschaftliches Produktionspotential und die Bedeutung der Landwirtschaft erhöht hat; in der Erwägung, dass mit zunehmenden Hektarerträgen bei der Lebens- und Futtermittelerzeugung genügend Flächen für die Biomasseerzeugung frei werden und dies zu einer weiteren Differenzierung der europäischen landwirtschaftlichen und ländlichen Struktur beigetragen hat; in der Erwägung, dass sich dieser Prozess mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens noch deutlicher abgezeichnet und verstärkt hat,
B. in der Erwägung, dass sich die Landwirtschaft in den meisten neuen Mitgliedstaaten erheblich von der in den 15 alten Mitgliedstaaten unterscheidet, was den Umfang und die Struktur der Produktion sowie die Größe der Betriebe betrifft, und insgesamt weniger leistungsfähig als die der alten Mitgliedstaaten, technisch weniger entwickelt sowie vertikal und horizontal weniger integriert ist,
C. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den meisten der neuen Mitgliedstaaten eine wichtigere wirtschaftliche und soziale Rolle als in den 15 alten Mitgliedstaaten spielt, da der Beitrag des Sektors zum Bruttonationaleinkommen und der Anteil der in diesem Sektor Beschäftigten über dem Durchschnitt der Europäischen Union liegen,
D. in der Erwägung, dass die Subsistenzlandwirtschaft und die Semisubsistenzlandwirtschaft in bestimmten neuen Mitgliedstaaten von großer sozialer, kultureller und ökologischer Bedeutung sind,
E. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten erfolgreich und reibungslos in den Binnenmarkt integriert worden sind und beträchtlich zum gemeinschaftlichen Agrar- und Nahrungsmittelhandel beitragen; in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten die Veterinär-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sowie die gemeinsame Marktorganisation und sonstige horizontale Regelungen ordnungsgemäß eingeführt und umgesetzt haben, sodass es nicht notwendig war, spezielle Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden,
F. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten hohe soziale und wirtschaftliche Kosten auf sich nehmen mussten, um die Anpassung an die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und deren Umsetzung sowie die Anpassung an das von Wettbewerb geprägte Umfeld in der Europäischen Union zu vollziehen; in der Erwägung, dass die Heranführungshilfen die Kosten für den Anpassungs- und Umsetzungsprozess vor dem Beitritt nur teilweise gedeckt haben; in der Erwägung, dass der Beitritt zur Europäischen Union die allgemeinen Wirtschafts- und Wettbewerbsprobleme der neuen Mitgliedstaaten offenbart hat und es der GAP nicht gelungen ist, zur vollen Lösung dieser Probleme beizutragen,
G. in der Erwägung, dass die GAP eine beträchtliche Entwicklung und erhebliche Veränderungen in der Landwirtschaft der neuen Mitgliedstaaten ausgelöst hat, wobei einige Probleme und Spannungen entstanden sind, die im Wesentlichen darauf zurückzuführen sind, dass die GAP-Regelungen die Entwicklung eines ausgewogenen und nachhaltigen Landwirtschaftssektors nicht hinreichend unterstützen, insbesondere was die Viehwirtschaft, den Gartenbau und die vor- und nachgeordnete Integration betrifft,
H. in der Erwägung, dass die Beitrittsakte eine lange Einführungsphase (neun Jahre) mit einem niedrigen Anfangsniveau (25 % des in der Europäischen Union geltenden Niveaus) für die Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten vorsieht, obwohl die Binnenmarktregeln und die Bestimmungen hinsichtlich des Beitrags zum Haushalt vollständig in den neuen Mitgliedstaaten Anwendung finden; ferner in der Erwägung, dass die Kosten- und Einkommensniveaus in den neuen Mitgliedstaaten dieses Maß an Differenzierung nicht rechtfertigen, was zu ungleichen Bedingungen für die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten im Wettbewerb führt,
I. in der Erwägung, dass die Probleme, die in den neuen Mitgliedstaaten angegangen werden sollten, vor allem jene sind, die Strukturmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich machen; in der Erwägung, dass die GAP-Maßnahmen zur Stützung der Einkommen und zur Sicherstellung der Preise erheblich zu einer solchen Stärkung beigetragen haben,
J. in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat verspätet und zögerlich Verständnis für die speziellen Probleme der neuen Mitgliedstaaten aufgebracht und die erforderliche Hilfe angeboten haben (z.B. bei Problemen auf dem Obst- und Gemüsemarkt, insbesondere im Hinblick auf Beerenobst, Kirschen und Äpfel, bei dem ungerechtfertigten von Russland und der Ukraine verhängten Einfuhrverbot für polnische Waren, bei der Modifizierung und vorgeschlagenen Abschaffung der Maisinterventionsregelungen und bei den Honigeinfuhren aus Drittländern),
K. in der Erwägung, dass die bei weitem zu geringen Besitzanteile der Erzeuger an der lebensmittelverarbeitenden Industrie in den neuen Mitgliedstaaten und der Missbrauch der beherrschenden Stellung der Handelsketten die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und ihre Kooperation und Integration schwerwiegend einschränken,
L. in der Erwägung, dass sich acht von zehn der neuen Mitgliedstaaten die Regelung für die einheitliche Flächenzahlungen (SAPS) für Direktzahlungen entschieden haben,
M. in der Erwägung, dass der Bedarf an gemeinschaftlicher Hilfe bei der ländlichen Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich größer als die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Zeitraum 2004-2006 war und zugleich die Durchführungsbestimmungen für die Programme der ländlichen Entwicklung die dynamische Nutzung der gemeinschaftlichen Zuweisungen beschränkt haben, sowie in der Erwägung, dass diese Faktoren die Wirkung des zweiten Pfeilers der GAP in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich eingeengt haben und dies auch in der Zeit des neuen Finanzrahmens weiterhin der Fall sein dürfte,
Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten
- 1. begrüßt, dass der Agrar-Lebensmittel-Sektor der neuen Mitgliedstaaten vollständig und reibungslos in den gemeinsamen Markt der Europäischen Union integriert worden ist;
- 2. unterstreicht, dass die Erweiterung von 2004, obwohl sie auf den Agrar-Lebensmittel-Märkten einiger neuer Mitgliedstaaten Störungen verursacht hat, beträchtlich zur Entwicklung und Ausweitung wohlgeordneter Marktbeziehungen der 25 Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit beigetragen hat;
- 3. weist darauf hin, dass der Agrar-Lebensmittel-Sektor sowohl in den neuen als auch in den alten Mitgliedstaaten zumindest teilweise von der Erweiterung profitiert hat, wobei die Beteiligten in den neuen Mitgliedstaaten von der höheren landwirtschaftlichen Unterstützung und den verbesserten Handelsmöglichkeiten profitiert haben, während die Lebensmittelverarbeitung und der internationale Handel in den alten Mitgliedstaaten zugenommen haben und ein höheres Investitionsniveau sowie ein Anstieg des Umsatzes im Handelsbereich, insbesondere im Vorfeld der Erweiterung, zu verzeichnen waren;
- 4. ist der Auffassung, dass die Integration der neuen Mitgliedstaaten insgesamt positiv zu bewerten ist, dass dies jedoch nicht in allen Fällen so eindeutig festgestellt werden kann, weil sich die Einkommenssituation nicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe verbessert hat; stellt fest, dass der Anstieg der Einkaufspreise und der Subventionen zum Teil durch einen erheblichen Anstieg der Produktionskosten (z.B. durch die gestiegenen Preise für Treibstoff, Energie, Dünger, Pflanzenschutzmittel und Maschinen) ausgeglichen wurde;
- 5. betont, dass die Erweiterung nicht zu einer Erhöhung des Risikoniveaus im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit und die Tier- und Pflanzengesundheit geführt hat, und stellt in dieser Hinsicht fest, das die Standards und die Effizienz der Arbeit der zuständigen Stellen in den neuen Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen sogar über dem Durchschnitt der Europäischen Union liegen;
- 6. bemerkt, dass die Erweiterung von 2004 dem GAP-Haushalt keine untragbaren Belastungen aufgebürdet und keine beträchtlichen Veränderungen im Gemeinschaftshaushalt abverlangt hat, dass aber die Beschlüsse über das Einfrieren der Mittel für den Markt und die Direktzahlungen und der Finanzrahmen 2007-2013 auf der Grundlage des Prinzips der Solidarität der EU-15 ab 2007 Opfer erfordern; weist ferner darauf hin, dass die Erzeuger in den 15 alten Mitgliedstaaten auf Grund der Beschlüsse des Europäischen Rates vom Dezember 2005 wegen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens mit weiteren Kürzungen belastet wurden, die über die Beschlüsse über die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung des zweiten Pfeilers, wie der fakultativen Modulation, hinausgehen;
- 7. bedauert, dass bei den Erweiterungen 2004 sowie 2007 keine höheren Quoten, nicht einmal in der zunächst geplanten Höhe, festgelegt wurden;
Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten
- 8. stellt fest, dass die beträchtlichen Unterschiede zwischen den landwirtschaftlichen Sektoren in den neuen Mitgliedstaaten zu Unterschieden bei den Auswirkungen der Durchführung der GAP und im Hinblick auf den Bereich und den Umfang der Herausforderungen führen, denen sie sich gegenübersehen;
- 9. ist der Auffassung, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nach der Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 nicht in geeigneter Weise an die neuen Bedingungen angepasst wurden, die auf einigen Märkten herrschen (z.B. auf den Märkten für Beerenfrüchte und Stärke);
- 10. stellt fest, dass die Anpassung an die Bedingungen und Regeln des Binnenmarktes und die Durchführung der GAP - insbesondere die Veterinär-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sowie die gemeinsame Marktorganisation und sonstige horizontale Regelungen - beträchtliche Anstrengungen auf Seiten der Landwirte und der Verwaltungen in den neuen Mitgliedstaaten erforderlich gemacht haben;
- 11. ist der Auffassung, dass die Kommission dem Exportverbot für polnische Agrarerzeugnisse in die Ukraine und nach Russland über viele Monate hinweg nicht die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt und keine wirksamen Maßnahmen zu seiner Aufhebung ergriffen hat;
- 12. stellt fest, dass die gemeinschaftlich finanzierten Vorbereitungsprogramme zwar zur Vorbereitung auf die Durchführung der GAP beigetragen und sich die Partnerschaftsprogramme als nützlich erwiesen haben, die ursprünglichen Ziele aber nur teilweise erreicht wurden und die Effizienz der gemeinschaftlichen Maßnahmen begrenzt war;
- 13. erinnert daran, dass das Programm SAPARD mit beträchtlicher Verzögerung gestartet ist und der Anwendungsbereich auch begrenzt war, vor allem aufgrund der komplizierten Anforderungen und des Mangels an rechtzeitigen Beschlüssen der Kommission und der Behörden der neuen Mitgliedstaaten;
- 14. stellt fest, dass bestimmte neuen Mitgliedstaaten beträchtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Programme für die ländliche Entwicklung aufgrund der Komplexität ihrer Regelungen und der administrativen Belastung infolge ihrer Verwaltung haben;
- 15. wiederholt, dass Direktzahlungen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung und Anpassung des Landwirtschaftssektors der neuen Mitgliedstaaten spielen und daher deren niedriges Niveau in den ersten Jahren des Einführungszeitraums nicht nur die notwendigen Anpassungen verhindert haben, sondern auch ungleiche Voraussetzungen für den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt geschaffen haben, was einige Unternehmen wirtschaftlich nicht verkraften konnten;
- 16. unterstreicht die wichtige Rolle der Programme der ländlichen Entwicklung, sowohl für eine marktorientierte Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe - zum Beispiel im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung der eigenen Produkte oder im Tourismus - als auch hinsichtlich der Schaffung von Einkommensalternativen für diejenigen, die aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion aussteigen;
- 17. stellt fest, dass die unterschiedlichen Niveaus der EU-10-Länder und der EU-15-Länder bei den Direktzahlungen keine gleichen Voraussetzungen gewährleistet haben und in verschiedenen neuen Mitgliedstaaten die Erzeuger so auch auf ihren einheimischen Märkten Boden verloren haben, wozu insbesondere der Wettbewerb im Zuge der steigenden Einfuhren und der Ausfuhren aus Drittländern aufgrund der geänderten Zollregelungen beigetragen hat;
- 18. ist der Auffassung, dass die Vorbehalte der Kommission gegenüber den neuen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die angeblich übermäßig großen Vorräte zum Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union sowie die Androhung von beträchtlichen finanziellen Sanktionen in der Mehrzahl der Fälle nicht begründet waren und auf fehlerhaften Berechnungen beruhten und dass auf keinem Agrarmarkt eine Störung des Gleichgewichts zu verzeichnen war, die aus diesen angeblich übermäßig großen Vorräten hätte resultieren können;
- 19. unterstreicht, dass die neuen Mitgliedstaaten gezwungen waren, ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen (EED, Aufstockungen) anzuwenden, die als eine Art Ko-Finanzierung und Quasi-Renationalisierung der gemeinschaftlichen Direktzahlungen betrachtet werden können und zu ernsten politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in verschiedenen neuen Mitgliedstaaten geführt haben, da sie die einzelstaatlichen Haushalte sehr belastet und die Möglichkeiten staatlicher Beihilferegelungen eingeschränkt haben;
- 20. weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltszwänge und im Widerspruch zu den allgemeinen Zielen und Grundsätzen der GAP und zur Modulierung in der EU-15 die meisten der neuen Mitgliedstaaten gezwungen waren, einen Teil ihrer gemeinschaftlichen Zuweisungen für die ländliche Entwicklung für EED-Zwecke umzuschichten, wie es nach der Beitrittsakte erlaubt ist;
- 21. verweist auf die Auffassung einiger neuer Mitgliedstaaten, dass voll entkoppelte, flächenbasierte Zahlungen nicht ohne weiteres zur ausgewogenen Entwicklung und Nachhaltigkeit ihrer Landwirtschaft beitragen und Sektorpräferenzen und/oder fakultative gekoppelte Zahlungen wenigstens zeitweilig in bestimmten Mitgliedstaaten bis 2013 erforderlich sein könnten und auf Antrag in Erwägung gezogen werden sollten; verweist auf die erfolgreiche Praxis der ganz oder teilweise gekoppelten EED und diesbezügliche vorübergehende staatliche Beihilfemaßnahmen;
- 22. stellt fest, dass die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten die Anwendung der einheitlichen Flächenzahlungen (SAPS) so lange wie möglich beibehalten möchte, da die Umstellung auf die Betriebsprämienregelung (SPS) extrem hohe administrative und technische Belastungen bedeutet, und dass sich dies auch gut in eine künftige Politik der entkoppelten Zahlungen fügt;
- 23. hält es für erforderlich, dass die Cross Compliance-Regeln und die Anforderungen im Hinblick auf gute landwirtschaftliche Verfahren und Umweltbedingungen sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten angewendet werden; schlägt vor, die Cross Compliance-Regeln schrittweise bis zur vollständigen Einführung am Ende des Übergangszeitraums einzuführen; schlägt außerdem vor, den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Anwendung der Cross Compliance-Regeln bis zum Ende des Übergangszeitraums für die Direktzahlungen aufzuschieben; schlägt ferner vor, dass die Bedingungen im Hinblick auf gute landwirtschaftliche und umweltpolitische Voraussetzungen mindestens während des SAPS-Zeitraums in Kraft bleiben müssen, da die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben könnte, die komplexen und kostspieligen Cross Compliance-Regeln einzuhalten;
- 24. begrüßt, dass der Rat den Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der SAPS-Regelung bis Ende 2010 und zur Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in die Beihilferegelung für Energiepflanzen angenommen hat;
- 25. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Vereinfachung und Rationalisierung der Durchführung der GAP, der Regelungen für Direktzahlungen und der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums die Probleme zu berücksichtigen, mit denen vor allem die neuen Mitgliedstaaten zu tun haben, und geeignete Lösungen vorzuschlagen, ohne dabei von den Regeln für die Durchführung der GAP abzuweichen;
- 26. unterstreicht, dass die Kommission die besonderen Probleme und Sorgen der neuen Mitgliedstaaten bei ihren Beschlüssen im Rahmen der GAP stärker berücksichtigen sollte;
- 27. ist ernstlich besorgt über den neuen Vorschlag der Kommission, das Interventionssystem für Mais ab 2007 gänzlich abzuschaffen; stellt fest, dass die Art und Weise, wie der Vorschlag vorgestellt wurde, im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Europäischen Union steht, was den Zeitpunkt, das Fehlen einer gründlichen Evaluierung - insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide und die flächenbezogenen Direktzahlungen - sowie das Fehlen von Alternativen oder Übergangszeiträumen betrifft; ist der Auffassung, dass die verfrühte Abschaffung des Interventionssystems für Mais wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben wird;
- 28. ist der Auffassung, dass im Geiste der Reform der GAP von 2003 erwogen werden muss, Flächenzahlungen für den Anbau von zur Verarbeitung bestimmtem Beerenobst einzuführen und an die Pflicht zur Beteiligung an Erzeugerorganisationen zu knüpfen sowie eine Verpflichtung zum Verkauf der fraglichen Erzeugnisse im Rahmen von Verträgen einzuführen, was zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit des Beerenobstsektors sowie zur Verbesserung der Lage der Landwirte in den Mitgliedstaaten, insbesondere in Polen, beitragen könnte;
- 29. ist der Auffassung, dass weitere Änderungen in der landwirtschaftlichen Produktion und der Struktur des ländlichen Raums in den neuen Mitgliedstaaten erforderlich sind, und betont, dass die GAP-Regelungen und die gemeinschaftlichen Beihilfen diesen Prozess unterstützen müssen; unterstreicht, dass es entscheidend ist, die erforderlichen Veränderungen schrittweise vorzunehmen, da die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Gesellschaften und Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten zu rasche und drastische Änderungen an ihrer Produktions- und Beschäftigungsstruktur nicht vertragen dürften;
Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union
- 30. weist darauf hin, dass die gegenwärtige GAP nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der landwirtschaftlichen bzw. mit der Landwirtschaft verbundenen Probleme in der erweiterten Europäischen Union zu bewältigen; ist der Auffassung, dass die von der Welthandelsorganisation (WTO) durchgesetzte Entkopplung der Direktzahlungen allgemein die Marktorientierung der Landwirtschaft der Europäischen Union stärkt, entkoppelte Direktzahlungen jedoch nicht in jeder Beziehung zur Schaffung eines nachhaltigen Landwirtschaftssektors und einer nachhaltigen ländlichen Gesellschaft beitragen, und zwar weder in den neuen Mitgliedstaaten noch in der Mehrzahl der EU-15; weist darauf hin, dass entweder zusätzliche Maßnahmen oder maßgeschneiderte Lösungen für die Anwendung der Direktzahlungen erforderlich sind;
- 31. ist der Ansicht, dass insbesondere in Mitgliedstaaten und Regionen, in denen Spezialbetriebe eine entscheidende Rolle in der Landwirtschaft spielen, das gegenwärtige System der Direktzahlungen zu sehr Ackerkulturen fördert und nicht angemessen die Schaffung einer nachhaltigen Viehwirtschaft unterstützt sowie nicht die notwendigen strukturellen Veränderungen fördert und erleichtert;
- 32. stellt fest, dass die zugewiesenen Quoten in bestimmten Sektoren einiger neuer Mitgliedstaaten zu einer Stagnation oder sogar zu einer Abnahme der landwirtschaftlichen Produktion geführt haben und dass die Bindung der entkoppelten Zahlungen an geringere Quoten für die neuen Mitgliedstaaten zusätzlich zum Übergangszeitraum einen weiteren Nachteil im Hinblick auf Subventionen darstellt; stellt außerdem fest, dass das Problem auch in einigen der alten Mitgliedstaaten auftritt;
- 33. ist der Auffassung, dass das Erreichen der Ziele der GAP in den neuen Mitgliedstaaten auch durch das unzureichende Niveau der Finanzierung der ländlichen Entwicklung, das Fehlen eines effizienten Risiko- und Krisenmanagementsystems und die allzu rigiden gemeinschaftlichen Regelungen betreffend staatliche Beihilfen gehemmt wird;
- 34. unterstreicht, dass die GAP im Verantwortungsbereich der Gemeinschaft im Rahmen einer reformierten GAP verbleiben muss und jede Renationalisierung der GAP vermieden werden muss; betont jedoch, dass spezifische Maßnahmen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips anzuwenden sind; ist der Auffassung, dass es notwendig ist, Anwendungsbereich, Ziele und Grundsätze der GAP zu überprüfen, einschließlich des europäischen Landwirtschaftsmodells, wobei die Ziele und Notwendigkeiten der Landwirtschaft, der ländlichen Gebiete, der Landwirte, der Verbraucher und der gesamten Gesellschaft in der erweiterten EU-27 zu berücksichtigen sind, um die notwendigen Finanzmittel festzulegen und ihre angemessene, gerechte und in jeder Beziehung begründete Zuweisung sicherzustellen;
- 35. unterstreicht, dass alle etwaigen Faktoren (z.B. Konsequenzen aus früheren Finanzbeschlüssen, GAP-Reformen, Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten, Diversität und Vielfalt der europäischen Landwirtschaft) angemessen bei der künftigen Reform der GAP zu berücksichtigen sind, insbesondere beim "GAP-Gesundheitscheck" und der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 in den Jahren 2008-2009;
- 36. unterstreicht ferner, dass es zwingend notwendig ist, Beschlüsse zu vermeiden, die nur darauf abzielen, das Niveau der gemeinschaftlichen Finanzierung zu senken oder den finanziellen Status quo zwischen den Mitgliedstaaten zu erhalten;
- 37. ist der Ansicht, dass die Erzeugung von Biomasse und Bioenergie eine strategisch wichtige Rolle für die Zukunft des EU-Landwirtschaftssektors spielen wird; fordert in diesem Zusammenhang die Bereitstellung angemessener gemeinschaftlicher Mittel, um die Produktion von Biomasse auf Land, das nicht länger für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln genutzt wird, zu fördern; verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtigen Kapazitäten der neuen Mitgliedstaaten und das erhöhte Gesamtproduktionspotenzial der erweiterten Europäischen Union;
- 38. unterstreicht, dass die Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen, einschließlich der Bewältigung der Probleme und Schwierigkeiten in den neuen Mitgliedstaaten, weiterhin auf der Grundlage der Subsidiarität mithilfe der folgenden spezifischen Instrumente aufrechterhalten werden sollte:
- - Einführung eines überarbeiteten Systems der Direktzahlungen, einschließlich neuer Maßnahmen, wie freiwilliger Umkopplungsoptionen, die lediglich von den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden können, die dies als erforderlich erachten, um Ziele in den Bereichen Soziales, Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu erreichen; Ausweitung der Zahlungen auf neue Sektoren und Begünstigte (z.B. bei Beerenobst, das für die Verarbeitung bestimmt ist) im Rahmen des überarbeiteten Systems der nationalen Finanzrahmen und bei voller gemeinschaftlicher Finanzierung,
- - Einführung zusätzlicher, fakultativer, regionaler oder vorübergehender Marktmaßnahmen mit gemeinschaftlicher Finanzierung,
- - Anwendung des Systems nationaler Mittelvolumen aus dem EU-Haushalt in den zu reformierenden Sektoren (Wein, Obst und Gemüse),
- - bessere Unterstützung und kräftige Förderung der Erzeugerorganisationen sowie Beseitigung einzelstaatlicher gesetzlicher Hemmnisse für diese Schritte,
- - Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Erzeugerorganisationen,
- - Einführung eines wirksamen landwirtschaftlichen Risiko- und Krisenmanagementsystems mit gemeinschaftlicher Finanzhilfe aus den einzelstaatlichen Mittelvolumen,
- - Stärkung des Binnenmarktes durch gemeinsame Regelungen im Bereich Qualitätsstandards, Marketing, Wettbewerb, Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Tierschutz,
- - Stärkung der ländlichen Entwicklung und ihrer Finanzierung,
- - Erhöhung der Flexibilität der Regelungen für staatliche Beihilfen (z.B. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungen, Anhebung des Deminimis-Niveaus);
- 39. ist der Auffassung, dass die WTO-Kompatibilität bei den Verhandlungen in der Doha-Runde im Rahmen des Angebots der Europäischen Union zur Verringerung der Handelshemmnisse bzw. als Gegenleistung für die Zustimmung zur Beibehaltung interner Subventionsniveaus der anderen WTO-Mitglieder sichergestellt werden muss;
- 40. verweist darauf, dass zusätzliche Zölle, die im Rahmen besonderer Schutzklauseln (SSG) verhängt werden, ein sinnvolles Instrument zum Schutz des EU-Marktes vor übermäßigen Importen und Importen zu künstlich niedrigen Preisen in sensiblen Sektoren, u.a. solchen in den neuen Mitgliedstaaten, sein könnten; fordert die Kommission auf, durch Verhandlungen im Rahmen der gegenwärtigen WTO-Runde eine solche Möglichkeit der entsprechenden Änderung des gegenwärtigen Anwendungsbereichs der besonderen Schutzklauseln in der Liste der Zugeständnisse der Europäischen Union zu schaffen; verweist darauf, dass einige der neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, besondere Schutzklauseln in sensiblen Agrarsektoren anzuwenden, die nicht in der aktuellen Liste der Zugeständnisse der Europäischen Union enthalten waren;
- 41. erwartet, dass die künftige GAP nicht nur den Notwendigkeiten der erweiterten Europäischen Union Rechnung trägt, sondern auch leichter zu verwalten sein wird; erwartet, dass dies zur Reduzierung der administrativen Belastung der Landwirte und der einzelstaatlichen Stellen führen und die marktorientierte, umweltfreundliche Produktion sicherer Produkte bei Gewährleistung der Zukunft der nachhaltigen Landwirtschaft fördern wird;
- 42. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten auf, eine offene Debatte über diese Fragen zu führen und zukunftsweisende Vorschläge zu unterbreiten, um für eine nachhaltige Zukunft der Landwirtschaft in der erweiterten Europäischen Union zu sorgen;
- 43. begrüßt das Vorhaben der Kommission, eine langfristige Perspektive für die Zukunft der GAP nach 2013 auszuarbeiten, die umfassend die einzigartige Chance ergreift, dass das Wachstum des weltweiten Agrarlebensmittelhandels gegenüber dem insgesamt erwarteten Wachstum des Welthandels in den kommenden 30 Jahren voraussichtlich doppelt so hoch ausfallen wird, wobei in diesem Rahmen zudem auf eine gleichmäßige Entwicklung der Landwirtschaft in allen Regionen der EU geachtet wird und die Staaten der EU-15 und die neuen Mitgliedstaaten mit vereinten Kräften die produktionsbezogenen und nicht produktionsbezogenen Aufgaben der Landwirtschaft erfüllen;
- 44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87.
- 2 ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.
- 3 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 13).
- 4 ABl. L 93 vom 30.3.2004, S. 1.
- 5 ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 48.
- 6 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).
- 7 ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 8).
- 8 ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 247/2007 der Kommission (ABl. L 69 vom 9.3.2007, S. 3).
- 9 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- 10 ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 8.