Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg -

970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

A

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 3 Satz 2 - neu - Der Nummer 3 ist folgender Satz anzufügen:

"Hierbei sollte die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erarbeitete Leitlinie für Mindeststandards zum recyclinggerechten Design und die sich daraus ergebenden Erfahrungen bei deren Umsetzung berücksichtigt werden."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Entschließungsantrag betont zu Recht, dass die Anforderungen an Produktverantwortung und Produktdesign bei verpackten Lebensmitteln weiterzuentwickeln sind. Dies sollte allerdings mit einer effizienten Abfallaufbereitung, -sortierung und -verwertung in Einklang stehen. Um die Ergebnisse der Expertenkommission und die Erfahrungen mit deren Umsetzung nicht vorwegzunehmen, sollten diese daher zunächst abgewartet werden.

2. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - Der Nummer 5 ist folgender Satz anzufügen:

"Eine spätere bodenbezogene Verwertung von ursprünglich verpackten Lebensmitteln, die durch Entpackung oder Behandlungsverfahren von Kunststoffrückständen befreit wurden, ist dadurch nicht ausgeschlossen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es ist klarzustellen, dass ursprünglich in Kunststoffen verpackte Lebensmittelabfälle für eine bodenbezogene Verwertung in Betracht kommen, wenn sie durch Entpackung oder in entsprechenden Behandlungs- oder Verwertungsanlagen von Kunststoffrückständen befreit wurden.

3. Zu Nummer 9

Nummer 9 ist zu streichen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es ist zweifelhaft, ob eine weitere Ausdehnung der Datenbasis für Eintragspfade für Makro- und Mikroplastik einen Mehrwert für die Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Abfallreduzierung/-entsorgung generiert. Mit Blick auf den vorliegenden Fall von Lebensmittelverpackungen muss es primär darum gehen, eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen und ggf. den Verbraucher hierfür weiter zu sensibilisieren. Eine weitere Ausdehnung der Datenbasis ist deshalb momentan nicht erforderlich.

B

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.