Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

A. Zielsetzung

Gleichstellung der vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche. Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Ausbildungsberuf*), für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik
Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Abschlussprüfung als Energieelektroniker / Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik. Energieelektroniker / Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik
Abschlussprüfung als Industriemechaniker / Industriemechanikerin Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik Industriemechaniker / Industriemechanikerin Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Abschlussprüfung als Mechatroniker / Mechatronikerin Mechatroniker / Mechatronikerin
Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker / Informations- und Telekommunikationssystem- Elektronikerin Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker / Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin


*) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.

B. Lösung

Gleichstellung der vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine und auch keine preislichen Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Keine

Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 2. Mai 2006

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erlassende


mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziere

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Vom ... 2006

Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. 1 S. 931) in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. 1 S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Ausbildungsberuf"), für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik
Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik Kommunikationselektroniker / Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Abschlussprüfung als Energieelektroniker / Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik Energieelektroniker / Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik
Abschlussprüfung als Industriemechaniker / Industriemechanikerin Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik Industriemechaniker / Industriemechanikerin Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Abschlussprüfung als Mechatroniker / Mechatronikerin Mechatroniker / Mechatronikerin
Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystern-Elektroniker / Informations- und Telekommunikationssystem- Elektronikerin Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker / Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin


*) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.

§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen

Die Gleichstellungen für die auf Grund der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. 1 S. 843) und der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. 1 S. 1240), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. 1 S. 2694), bis zum 31. Dezember 2005 erteilten Zeugnisse gelten fort.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. 1 S. 843) und die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. 1 S. 1240), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. 1 S. 2694), außer Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in Vertretung

Begründung

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zuletzt mit Schreiben vom 3. Januar 2006 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik vom 15. Oktober 1997 (BGBl. 1 S. 2490) bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern.

Das Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik, weist die sachliche und personelle Ausstattung für die beantragte Verlängerung bis zum 31. Dezember 2010 auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die beantragte Verlängerung gegeben sind.