Europäische Kommission Vizepräsidentin Brüssel, den 7. Mai 2007
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für Ihren Brief vom 10. November 2006 mit dem Beschluss des Bundesrates über die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette, sowie den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette (KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06) *
Aufgrund einer auf Arbeitsebene geäußerten Bitte der Kommission wurde der Beschluss des Bundesrates mit Zustimmung des EU-Ausschusses am 10. November 2006 der Kommission übermittelt.
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, zu ihren Vorschlägen zu reagieren, um die Politikformulierung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, dass diese Antwort ein wertvoller Beitrag zu Ihren eigenen Ratsverhandlungen ist.
Ich hoffe, dass wir unseren Politikdialog zukünftig weiter entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström
Europäische Kommission, B-1049 Brüssel - Belgien. Téléphone: (32-2) 299 11 11..
Europäische Kommission Brüssel, Mai 2007
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette - KOM (2006) 79-1 - und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette - KOM (2006) 79-2
Die Kommission hat die Stellungnahme des deutschen Bundesrates zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette (KOM (2006) 79 endg.) zur Kenntnis genommen.
Die Kommission teilt dem deutschen Bundesrat jedoch mit, dass die Prüfung dieses Vorschlags im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament vorläufig eingefroren wurde um den jüngsten Entwicklungen beim Zollkodex Rechnung zu tragen.
Das vor kurzem mit der Verordnung (EG) Nr. 1875/20061 verabschiedete neue Zollrecht für die weltweite Sicherheit der Lieferkette deckt einen wesentlichen Teil des Sicherheitsproblems ab, auf das die Kommission in ihrem Vorschlag über die Lieferkette eingegangen ist.
Um für die unter die neuen Vorschriften fallenden Lieferkettenabläufe zusätzliche Sicherheitsvorschriften zu vermeiden, wird eine Bewertung der Lage vorgenommen werden müssen, sobald das neue Zollrecht am 1. Januar 2008 voll angewandt wird.
Insbesondere wird angemessen geprüft werden müssen, wie das Konzept des "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" in der Praxis angewendet wurde. Da das neue Zollrecht jedoch der externen Dimension gewidmet ist, werden nicht alle Sicherheitsprobleme erfasst, die im Binnenmarkt bestehen bzw. auftreten können, insbesondere wenn einzelne Mitgliedstaaten ihre eigenen Vorschriften erlassen und damit möglicherweise die Integrität des Binnenmarktes gefährden.
Deshalb wird die Kommission im Anschluss an eine neue Konsultation mit den Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2008 auch prüfen, ob gegebenenfalls weiterhin zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit rein binnenmarktbezogener Abläufe so weit wie nötig zu gewährleisten.
- * siehe Drucksache 175/06(B)
- 1 Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 360 vom 19.12.2006, S. 64).