992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020
A
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 2 (Artikel 143h Satz 2 GG)
In Artikel 1 Nummer 2 sind in Artikel 143h Satz 2 die Wörter "auf Grundlage der erwarteten Mindereinnahmen" zu streichen.
Begründung:
Die Verteilung der Mittel durch das jeweilige Land auf Grundlage der erwarteten Mindereinnahmen gemäß vorgeschlagenem Artikel 143h Satz 2 GG sowie Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 im Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder ist problematisch. Dies kann so ausgelegt werden, dass die erwarteten Mindereinnahmen jeder einzelnen Kommune zugrunde gelegt werden müssen. Dies ist nicht leistbar und auch nicht belastbar. Um eine praktikable und schnelle Verteilung auf die Gemeinden darstellen zu können, sollte die entsprechende Vorgabe gestrichen werden.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.