Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/12718 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht - Drucksache 016/12061 -
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Der Gesetzesüberschrift wird folgende Fußnote angefügt:
* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU (Nr. ) L 376, S. 36).
- 2. In Artikel 1 Nummer 14 wird dem § 30 folgender Satz angefügt:
Die Verwaltungsverfahren können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
- 3. In Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "zur Patentanwaltschaft" durch die Wörter "als Patentanwaltsgesellschaft" ersetzt.
- 4. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 3
InkrafttretenDieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. September 2009 in Kraft. § 30 Satz 2 in Artikel 1 Nummer 14 tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft."
Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 005/09 (PDF)