Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13527 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - Drucksachen 17/12619, 17/13037 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 112/13 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung nach Absatz 2 für Gebäude im Sinne von Absatz 1 Satz 1 vor dem 1. Januar 2019 und für Gebäude im Sinne von Absatz 1 Satz 2 vor dem 1. Januar 2017 zu erlassen."
- b) Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 2a und 2b eingefügt:
"2a.
§ 3a wird wie folgt geändert:
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
" § 3a Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungsinformationen".
- b) In Nummer 1 werden nach der Angabe "heizungs-" ein Komma und die Angabe "kühl-" eingefügt.
- c) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- d) Folgende Nummer 3 wird angefügt:
"3. die Benutzer in regelmäßigen, im Einzelnen zu bestimmenden Abständen auf klare und verständliche Weise Informationen erhalten:
- a) über Daten, die für die Einschätzung, den Vergleich und die Steuerung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen relevant sind, und
- b) über Stellen, bei denen weitergehende Informationen und Dienstleistungen zum Thema Energieeffizienz verfügbar sind."
- e) Folgender Satz wird angefügt:
"In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten sowie zu den erforderlichen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität der Daten, getroffen werden."
2b. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter "elektrische Speicherheizsysteme und" gestrichen."
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- c) Nummer 6 wird wie folgt geändert:
- aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
" § 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie Auswertung von Daten".
- bb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa) In Satz 1 werden nach der Angabe " § 3 Absatz 1" die Wörter "sowie die nicht personenbezogene Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten" eingefügt.
- bbb) Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaaa) In Nummer 2 wird das Wort "und" am Ende gestrichen.
- bbbb) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort "und" ersetzt.
- cccc) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
"4. Regelungen zur unbefristeten, nicht personenbezogenen Auswertung der bei der Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten erhobenen und gespeicherten Daten mit dem Ziel der Evaluierung und Optimierung von Aufgaben, die der Energieeinsparung dienen, wobei die Datenauswertung insbesondere die Art des Energieausweises, den Anlass der Ausstellung des Energieausweises, die Gebäudeart, die Gebäudeeigenschaften, die energetischen Kennwerte sowie das Bundesland und den Landkreis der Belegenheit des Gebäudes ohne Angabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer erfasst."
- ccc) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 bis 3 können zur Durchführung der Kontrolle Regelungen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der hierfür erforderlichen Daten einschließlich personenbezogener Daten getroffen werden."
- ddd) In Satz 4 werden nach der Angabe "Satz 1" die Wörter "in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 bis 3" eingefügt.
- cc) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "auf bestehende Behörden der Länder" durch die Wörter "sowie zur nicht personenbezogenen Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten auf bestehende Behörden in den Ländern, auch auf bestehende Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des jeweiligen Landes unterstehen, mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden," ersetzt.
- dd) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aaa) Im einleitenden Satzteil werden nach dem Wort "Inspektionsberichten" die Wörter "sowie zur nicht personenbezogenen Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten" eingefügt.
- bbb) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Inspektionsberichten" die Wörter "sowie zur nicht personenbezogenen Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten" eingefügt.
- ee) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aaa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaaa) Nach dem Wort "Inspektionsberichten" werden die Wörter "sowie zur nicht personenbezogenen Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten" eingefügt.
- bbbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. auf bestehende Behörden in den Ländern, auch auf bestehende Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des jeweiligen Landes unterstehen, oder".
- bbb) In Satz 3 werden die Wörter "der jeweils zuständigen Landesbehörde" durch die Wörter "der jeweils zuständigen Behörde" ersetzt.
- aaa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:
"Artikel 1a
Änderung der Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10a wie folgt gefasst:
" § 10a (weggefallen)".
2. § 10a wird aufgehoben
3. § 13 wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift werden die Wörter "und sonstigen Wärmeerzeugersystemen" gestrichen.
- b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.
4. In der Anlage 4a werden in der Überschrift die Wörter "und sonstigen Wärmeerzeugersystemen" gestrichen."