Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 04. Mai 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 27. April 2009 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 28. April 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 1066/01 = AE-Nr. 013931,
Drucksache 569/04 (PDF) = AE-Nr. 042557,
Drucksache 471/05 (PDF) = AE-Nr. 051520 und
Drucksache 641/07 (PDF) = AE-Nr. 070709
1. Einführung
"Die Zukunft Europas hängt von seiner Jugend ab1. Die Zukunftsaussichten vieler Jugendlicher sind jedoch getrübt." Zu diesem Schluss kam die Kommission in ihrer Mitteilung "Eine erneuerte Sozialagenda"2, die darauf abzielt, den EU-Bürgern neue Chancen zu eröffnen, die Zugangsmöglichkeiten zu diesen Chancen zu verbessern und Solidarität zu zeigen.
Die Jugend stellt innerhalb der gesellschaftlichen Vision der Europäischen Union eine Priorität dar, und angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise muss das junge Humankapital gehegt und gepflegt werden. Die vorliegende Mitteilung stellt dieser Notwendigkeit den Entwurf einer Strategie für die künftige Jugendpolitik in Europa entgegen. Vorgeschlagen wird eine neue, verstärkte offene Methode der Koordinierung (OMK), die flexibler und in puncto Berichterstattung einfacher ist und die Verbindungen mit Politikbereichen stärkt, die innerhalb der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vom Europäischen Pakt für die Jugend abgedeckt sind. Im Rahmen eines sektorübergreifenden Ansatzes werden kurzfristige Maßnahmen in langfristige Bemühungen um das Empowerment junger Menschen eingebettet. Die Strategie würde günstige Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jugend ihre Fähigkeiten entwickeln, ihr Potenzial ausschöpfen, eine Erwerbstätigkeit ausüben, aktiv an der Gesellschaft teilhaben und enger in das europäische Aufbauwerk einbezogen werden könnte. Junge Menschen stellen keine lästige Verantwortung dar, sondern im Gegenteil eine kritische Ressource für die Gesellschaft, die genutzt werden kann, um übergeordnete gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
Die Europäer leben länger, bekommen später Kinder, und der Anteil der jungen Menschen sinkt. Die Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen wird im Jahr 2050 voraussichtlich nur 15,3 % der europäischen Bevölkerung ausmachen - im Vergleich zu derzeit 19,3 %3. Diese demografischen Veränderungen haben Auswirkungen auf die Familien, die Solidarität zwischen den Generationen und das Wirtschaftswachstum. Die Globalisierung kann Wachstum und Beschäftigung mit sich bringen, empfindliche Arbeitnehmergruppen wie jugendliche Arbeitnehmer jedoch auch vor ganz spezielle Herausforderungen stellen, wie die derzeitige Wirtschaftskrise zeigt4. Klimawandel und Sicherheit der Energieversorgung erfordern eine Anpassung der Verhaltensweisen und Lebensstile der künftigen Generationen. Flexible Schlüsselkompetenzen, die ermöglichen, ein Leben lang die jeweils erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln, sind von entscheidender Bedeutung, und auch das Problem des vorzeitigen Schulabbruchs ist noch immer ein wichtiges Thema.
Für junge Menschen sind Freundschaft, Respekt, Toleranz und Solidarität wichtige Werte, und in puncto Bildung, technischer Fortschritt und Mobilität ist die heutige Generation wahrscheinlich so hoch entwickelt wie keine andere Generation vor ihr. Sie ist jedoch auch - wie die übrige Gesellschaft - einer stärkeren Individualität und einem höheren Wettbewerbsdruck ausgesetzt, und es herrscht nicht zwangsläufig Chancengleichheit.
Im Zuge ausgedehnter europaweiter Konsultationen5 wurde ermittelt, dass die folgenden Themen den jungen Menschen ganz besonders auf den Nägeln brennen: Bildung, Beschäftigung, gesellschaftliche Integration und Gesundheit. Die europäische Jugend muss darauf vorbereitet werden, Chancen wie Bürgerbeteiligung und politische Partizipation, Freiwilligentätigkeit, Kreativität, unternehmerische Initiative, Sport und internationales Engagement zu nutzen.
Schwierigkeiten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, gesellschaftliche Integration und Gesundheit kombiniert mit Finanz-, Wohnungs- und Transportproblemen erschweren es den jungen Menschen, selbständig zu werden und eine Situation zu erreichen, in der sie Mittel und Möglichkeiten haben, über ihr eigenes Leben zu bestimmen, voll und ganz an der Gesellschaft teilzuhaben und unabhängige Entscheidungen zu treffen.
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
Auf EU-Ebene ist die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik gut strukturiert und entwickelt. Seit 1988 führt die EU Programme im Jugendbereich durch. Der politische Prozess wurde im Weißbuch von 20016 entwickelt und stützt sich derzeit auf drei Bereiche:
- - aktive Staatsbürgerschaft junger Menschen im Rahmen der OMK mit vier Prioritäten (Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und mehr Wissen über die Jugend), gemeinsame Ziele, Berichte der Mitgliedstaaten und strukturierter Dialog mit der Jugend;
- - gesellschaftliche und beschäftigungspolitische Integration durch die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend7 innerhalb der Lissabon-Strategie, mit drei Prioritäten (Beschäftigung/soziale Integration, Bildung/Berufsbildung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben). In der Mitteilung der Kommission "Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft"8 wurden weitere Maßnahmen vorgeschlagen;
- - Einbeziehung der Jugend in andere Politikbereiche (wie Bekämpfung von Diskriminierung, Gesundheit).
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten wurden zum derzeitigen Rahmen und zu möglichen künftigen Maßnahmen befragt. Das Europäische Parlament veranstaltete im Februar 2009 eine Anhörung zum Thema Jugend. Als Teil des strukturierten Dialogs wurden mit Tausenden von Jugendlichen in ganz Europa Gespräche geführt und Sitzungen mit dem Europäischen Jugendforum und mit den nationalen Jugendräten organisiert. In Zuge einer Online-Konsultation gingen über 5000 Antworten ein. Auch Wissenschaftler und Verantwortliche des Programms "Jugend in Aktion" taten ihre Meinung kund.
Insgesamt gilt die OMK als geeignetes Instrument für die Zusammenarbeit, und ihre Prioritäten haben noch immer Gewicht. Der Rahmen ist in Vorschriften und Strategien im Jugendbereich auf nationaler Ebene eingeflossen. Immer mehr Länder beziehen Jugendorganisationen in politische Entscheidungsprozesse mit ein. Der Europäische Pakt für die Jugend hat eine Sensibilisierung für Jugendbelange innerhalb der Lissabon-Strategie bewirkt, insbesondere in Bezug auf Bildung und Beschäftigung, und auch bei den Themen Gesundheit und Bekämpfung von Diskriminierung wurden Fortschritte erzielt.
Der bis 2009 geltende Rahmen hat sich jedoch nicht immer bewährt und die gewünschten Ergebnisse erbracht. Die Koordinierung geht nicht weit genug, um alle Probleme zu erfassen. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein stärker bereichsübergreifender Ansatz erforderlich ist, wie dies auch das Europäische Parlament im Jahr 2008 in einer Erklärung zur verstärkten Einbeziehung der Jugend in die EU-Politikbereiche gefordert hat. Der strukturierte Dialog sollte zudem besser organisiert werden und ermöglichen, auch nichtorganisierte und insbesondere benachteiligte Jugendliche stärker zu erreichen.
4. Jugend - Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
Junge Menschen sollten ihr Potenzial voll und ganz ausschöpfen. Diese Vision umfasst alle jungen Menschen; die Maßnahmen sollten sich jedoch vorrangig auf benachteiligte junge Menschen konzentrieren. Der Ansatz ist zweistufig:
- - Investitionen in die Jugend: Bereitstellung größerer Mittel für Maßnahmen in Politikbereichen, die sich auf das tägliche Leben junger Menschen auswirken und ihr Wohlbefinden verbessern.
- - Empowerment der Jugend: Förderung des Potenzials junger Menschen zur Erneuerung der Gesellschaft und zur Unterstützung der Werte und Ziele der EU.
Angestrebt wird eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Jugendpolitik und anderen Politikbereichen wie Bildung, Beschäftigung, Integration und Gesundheit, wobei Jugendaktivitäten und Jugendarbeit eine wichtige Rolle spielen sollen. Die neue OMK im Jugendbereich wird die gemeinsame Politikgestaltung fördern, indem die anderen Prozesse der politischen Koordinierung durch spezifische Fachkenntnisse unterstützt werden und jungen Menschen Gehör geschenkt und ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Der EU-Beitrag besteht darin, die Mitgliedstaaten, die ja für die Jugendpolitik zuständig sind, dabei zu unterstützen, besser zusammenzuarbeiten.
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
Ausgehend von den Kenntnissen über die derzeitige Lage der Jugend9 wird eine neue Strategie mit drei übergeordneten und miteinander verknüpften Zielen vorgeschlagen, die eng mit der Erneuerten Sozialagenda verbunden sind:
- - Der Jugend mehr Chancen in Bildung und Beschäftigung eröffnen
- - Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
- - Gegenseitige Solidarität zwischen Gesellschaft und jungen Menschen fördern
Zu jedem Ziel werden zwei oder drei Aktionsbereiche mit Zielen für die ersten drei Jahre (2010-2012) vorgeschlagen. Innerhalb jedes Aktionsbereichs werden mögliche Einzelmaßnahmen aufgelistet, die die Mitgliedstaaten und/oder die Kommission durchführen können. Die Herausforderungen und Chancen, mit denen die Jugend von heute konfrontiert ist, werden regelmäßig überprüft und alle drei Jahre neu nach Prioritäten geordnet, um Flexibilität zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Aktionsbereiche den veränderten Bedürfnissen der jüngeren Generationen gerecht werden. Anpassungen sind auch möglich, sobald die Folgemaßnahmen zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung nach 2010 festgelegt wurden.
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 - Bildung
In Europa haben fast 80 % der jungen Menschen zwischen 20 und 24 Jahren die Sekundarstufe II abgeschlossen. Trotzdem werden einem Viertel der 15-Jährigen schlechte Leseleistungen bescheinigt10 und verlassen sechs Millionen junge Menschen die Schule ohne formalen Abschluss. Aufgrund der größeren Mobilität bietet die EU zwar einen offenen Raum, in dem sich Talente und Potenzial der Jugend entfalten können11; dieser Raum weist jedoch noch immer Grenzen auf.
Die Europäische Kommission hat eine neue OMK im Bildungsbereich12 vorgeschlagen, die sich mit folgenden langfristigen strategischen Herausforderungen auseinandersetzt: lebenslanges Lernen und Mobilität, Qualität und Effizienz, Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn, Innovation und Kreativität sowie ein neuer Ansatz zur Abstimmung der Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse des 21. Jahrhunderts13. Der Ausbau der formalen Bildung stellt eine zentrale Priorität dar; Fähigkeiten können jedoch auch außerhalb des Klassenzimmers durch Jugendarbeit und den Einsatz neuer Technologien erworben werden.
- Ziel
Neben der formalen Bildung sollte als Beitrag zum lebenslangen Lernen in Europa die nichtformale Bildung für junge Menschen unterstützt werden, indem die Qualität dieser Bildung verbessert wird, ihre Ergebnisse anerkannt werden und sie besser in die formale Bildung integriert wird.
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Entwicklung nichtformaler Lernangebote als eine von mehreren Maßnahmen, das Problem des vorzeitigen Schulabbruchs anzugehen
- - Umfassende Nutzung des auf EU-Ebene vorhandenen Instrumentariums zur Validierung von Fähigkeiten und zur Anerkennung von Qualifikationen14
- - Förderung der Bildungsmobilität aller jungen Menschen
- - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Jugendpolitikern
- - Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in formalen und nichtformalen Bildungssystemen
- - Bereitstellung hochwertiger Orientierungs- und Beratungsdienste für junge Menschen
- - Aufbau partizipativer Strukturen innerhalb des Bildungssystems sowie der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und lokalen Gemeinschaften
Die Kommission wird die Selbstbewertungsfunktion von Europass weiterentwickeln, insbesondere für Fähigkeiten, die in nichtformalen Kontexten erworben wurden, und Bescheinigungen wie den "Jugendpass" ausstellen.
Aktionsbereich 2 - Beschäftigung
Der Übergangszeitraum von der Ausbildung zur Beschäftigung ist für junge Menschen deutlich länger und schwieriger geworden. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Durchschnitt doppelt so hoch wie die Arbeitslosigkeit insgesamt; die derzeitige Wirtschaftskrise beeinträchtigt die Arbeitsmarktaussichten junger Menschen zusätzlich. Junge Menschen haben oft gering qualifizierte befristete Arbeitsplätze und werden schlecht bezahlt. Jugendarbeitslosigkeit ist häufig das Resultat fehlender oder falscher Qualifikationen. Dringend gefragt sind Orientierungs- und Beratungssysteme über berufliche Bildungswege und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und einer qualitativ hochwertigen Beschäftigung sind zentrale Prioritäten der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und des Europäischen Pakts für die Jugend. Dieser Impuls sollte beibehalten werden. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt machen es noch dringlicher, die lang- und kurzfristige Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die insbesondere für junge Menschen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn sehr wichtig ist, ist ein Eckpfeiler des Binnenmarktes.
Ziele
Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene sollten gemäß den vier Komponenten der Flexicurity koordiniert werden, um den Übergang von der Schule zur Beschäftigung oder von der Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit zur Beschäftigung zu erleichtern. Haben die jungen Menschen erst einmal eine Arbeit, so sollten sie dabei unterstützt werden, beruflich voranzukommen.
Ausbau und Verbesserung der Investitionen in die Vermittlung der Fähigkeiten, die für auf dem Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsplätze erforderlich sind, mit einer besseren kurzfristigen Abstimmung und einer besseren langfristigen Antizipation der nachgefragten Fähigkeiten
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Gewährleistung, dass die Beschäftigung der Jugend auch weiterhin eine Priorität bleibt
- - Förderung grenzüberschreitender Berufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, einschließlich des frühzeitigen Vertrautwerdens junger Menschen mit der Arbeitswelt
- - Ausbau der Jugendarbeit als Ressource zur Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit der Jugend
- - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Beschäftigungs- und Jugendpolitikern und der Einbeziehung der Jugend in die Beschäftigungspolitik
- - Gewährleistung, dass die für die Förderung der Beschäftigung der Jugend verfügbaren EU-Mittel, insbesondere die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, effizient eingesetzt werden
- - Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen in den Konjunkturprogrammen der Mitgliedstaaten zur Anregung der Beschäftigung der Jugend sowie von Strukturmaßnahmen zugunsten der Jugend
- - Entwicklung von Berufsorientierungs- und -beratungsdiensten
- - Abbau der Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU
- - Förderung hochwertiger Praktika im Rahmen von Bildung und Berufsbildung und/oder Beschäftigungsprogrammen
- - Verbesserung der Kinderbetreuung, um jungen Erwachsenen zu ermöglichen, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren
Aktionsbereich 3 - Kreativität und unternehmerische Initiative
Die Technologie bietet der heutigen "Internet-Generation" neue Möglichkeiten zu lernen, kreativ zu sein und teilzuhaben, beinhaltet aber gleichzeitig Herausforderungen hinsichtlich Privatsphäre, Internet-Sicherheit und Medienkompetenz.
Die Förderung von unternehmerischer Initiative und Innovation bei jungen Menschen ist Teil des Rahmenprogramms "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013" und des Europäischen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen, zu denen auch die Kultur zählt. Kreativität und Innovation sind außerdem die Themen des Europäischen Jahres 2009 und eine der strategischen Herausforderungen der neuen OMK in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Junge Menschen sollten ermuntert werden, innovativ zu denken und zu agieren, und junge Talente sollten anerkannt werden. Kultur stimuliert die Kreativität, und die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz sollte als Möglichkeit gesehen werden, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze zu fördern und die Entwicklung von Fähigkeiten, die Bürgerbeteiligung, die Selbständigkeit und das Selbstwertgefühl anzuregen.
- Ziel
Die Talententwicklung, die kreativen Fähigkeiten, die unternehmerische Initiative und der kulturelle Ausdruck sollten bei allen jungen Menschen gefördert werden.
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Weiterentwicklung von Mitteln für Unternehmensgründungen und Förderung der Anerkennung junger Unternehmen
- - Frühzeitige Bereitstellung neuer Technologien, um junge Talente zu fördern und das Interesse an Kunst und Wissenschaft zu wecken
- - Förderung des Beitrags der Jugendarbeit zu Kreativität und unternehmerischer Initiative junger Menschen
- - Ausbau des Zugangs zu kreativen Instrumenten, insbesondere im Bereich der neuen Technologien
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 - Gesundheit und Sport
Die Gesundheit von Kindern und jungen Menschen wird in der EU-Gesundheitsstrategie (2008-2013) als vorrangiger Aktionsbereich genannt und vom Rat in einer Entschließung bekräftigt15. Die Gesundheit vieler junger Menschen ist aufgrund von Stress, schlechter Ernährung, fehlender körperlicher Aktivitäten, ungeschütztem Sex, Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum bedroht. Umweltbedingte und sozioökonomische Faktoren wirken sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit aus und können wiederum ein Hindernis für die aktive Partizipation sein. Die Besonderheiten der Jugend in Gesundheitsfragen müssen daher sektorübergreifend angegangen werden. Sport verbessert nicht nur die körperliche Gesundheit und das psychische Wohlergehen der jungen Bürgerinnen und Bürger, sondern weist auch eine erzieherische Dimension auf und spielt eine wichtige gesellschaftliche Rolle16.
- Ziel
Förderung eines gesunden Lebensstils junger Menschen, körperlicher und sportlicher Aktivitäten sowie der Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeitern, Gesundheitsexperten und Sportverbänden, um Übergewicht, Verletzungen, Drogenabhängigkeit und -missbrauch vorzubeugen und zu bekämpfen und die sexuelle und psychische Gesundheit der Jugend zu bewahren
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Umsetzung der Entschließung des Rates zur Gesundheit und zum Wohlbefinden junger Menschen und Förderung von Fitness und Sport bei der Jugend durch Anwendung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität17
- - Förderung von Schulungsangeboten zum Thema Gesundheit für Jugendarbeiter und Jugendleiter
- - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Beschäftigungs- und Jugendpolitikern und der Einbeziehung der Jugend in die Gesundheitspolitik
- - Mobilisierung aller Akteure auf lokaler Ebene, um gefährdete Jugendliche zu erkennen und ihnen zu helfen
- - Entwicklung maßgeschneiderter Gesundheitsinformationen für junge Menschen, insbesondere für von sozialer Ausgrenzung bedrohte junge Menschen, und Mobilisierung von Jugendinformationsnetzen
- - Förderung des Peer-Lernens in Gesundheitsfragen in Schulen und Jugendorganisationen
Aktionsbereich 5 - Partizipation
Die umfassende Partizipation junger Menschen am staatsbürgerlichen und politischen Leben stellt angesichts der Kluft zwischen der Jugend und den staatlichen Einrichtungen eine immer größere Herausforderung dar. Die Umsetzung der derzeitigen gemeinsamen Ziele für Partizipation und Information zeigt, dass noch Verbesserungsbedarf besteht, insbesondere bei der Unterstützung von Jugendorganisationen, der Beteiligung an der repräsentativen Demokratie oder beim Erwerb von Partizipationskompetenz. Die Politiker müssen ihre Kommunikationsmuster so umstellen, dass sie junge Menschen erreichen - auch in staatsbürgerlichen oder europäischen Fragen -, insbesondere nichtorganisierte oder benachteiligte junge Menschen.
- Ziel
Sicherstellung der umfassenden Partizipation der Jugend an der Gesellschaft, indem die Jugend stärker in das staatsbürgerliche Leben der lokalen Gemeinschaft und in die repräsentative Demokratie einbezogen wird, und zwar durch die Unterstützung von Jugendorganisationen sowie verschiedener Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz, durch die Förderung der Partizipation nichtorganisierter junger Menschen und durch qualitativ hochwertige Informationsdienste
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Entwicklung von Qualitätsstandards für Partizipation, Information und Konsultation der Jugend
- - Weitergehende politische und finanzielle Unterstützung von Jugendorganisationen sowie nationalen und lokalen Jugendräten
- - Förderung der e-Demokratie, um nichtorganisierte Jugendliche zu erreichen
- - Weiterentwicklung der Diskussionsmöglichkeiten zwischen europäischen/nationalen Stellen und jungen Menschen
Die Kommission wird das Europäische Jugendportal umgestalten und will mehr junge Menschen erreichen.
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 - Soziale Integration
Die Gesellschaft muss ihre Solidarität mit der Jugend, insbesondere mit benachteiligten Jugendlichen, zeigen. Ein Fünftel der 16- bis 24-Jährigen waren 2006 von Armut bedroht. Ursachen für Ausgrenzung können Arbeitslosigkeit, Behinderung, gesellschaftliche und persönliche Einstellungen zur Einwanderung, Diskriminierung, körperliche und/oder geistige Gesundheit, Drogenabhängigkeit und -missbrauch, Gewalt in der Familie und Vorstrafen sein. Ausgrenzung kann auch zu Radikalisierung und Gewalt führen.
Der Bruch mit der "Vererbung" von Armut und Ausgrenzung von einer Generation an die nächste hat einen hohen politischen Stellenwert in der sozialen OMK18. Das Problem der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Jugend betrifft zahlreiche Politikfelder und erfordert umfassende Maßnahmen. In diesem Bereich besteht ein enger Zusammenhang zwischen Kinder-, Familien- und Jugendpolitik, und diese Mitteilung ergänzt die Mitteilung der Kommission "im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie"19.
- Ziel
Verhütung von Armut und sozialer Ausgrenzung benachteiligter Gruppen junger Menschen und Unterbrechung der "Vererbung" dieser Probleme von einer Generation an die nächste, indem alle betroffenen Akteure (Eltern, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Gesundheitsexperten, Jugendarbeiter, die jungen Menschen selbst, Polizei und Justiz, Arbeitgeber usw.) einbezogen werden
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Auseinandersetzung mit den Belangen von (insbesondere benachteiligten) Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Bereichen Sozialschutz und soziale Integration
- - Besserer Einsatz von EU-Mitteln und experimentellen Programmen, um die soziale Integration junger Menschen zu unterstützen
- - Vollständige Ausschöpfung der Möglichkeiten, die Jugendarbeit und Jugendzentren zur Integration beisteuern können
- - Entwicklung eines interkulturellen Bewusstseins und interkultureller Kompetenzen für alle jungen Menschen
- - Förderung der Einbeziehung der Jugend in Integrationsmaßnahmen und in die Zusammenarbeit mit Politikern
- - Anerkennung der Überwindung von Herausforderungen durch benachteiligte junge Menschen, z. B. durch spezielle Auszeichnungen
- - Auseinandersetzung mit Obdachlosigkeit, Wohnungsfragen und finanzieller Ausgrenzung
- - Förderung des Zugangs zu Qualitätsdiensten - z. B. Verkehr, e-Inclusion (digitale Integration), Gesundheit, Sozialdienste
- - Förderung spezieller Hilfen für junge Familien
Aktionsbereich 7 - Freiwilligentätigkeit
Durch Freiwilligentätigkeiten Solidarität mit der Gesellschaft zu zeigen, ist wichtig für junge Menschen; gleichzeitig fördern Freiwilligentätigkeiten die persönliche Entwicklung, die Mobilität zu Lernzwecken, die Wettbewerbsfähigkeit, den sozialen Zusammenhalt und den Bürgersinn. Freiwilligentätigkeiten von Jugendlichen leisten außerdem einen wertvollen Beitrag zur Solidarität zwischen den Generationen. In seiner vor kurzem veröffentlichten Empfehlung rief der Rat zur Beseitigung der Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger auf20.
- Ziel
Unterstützung von Freiwilligentätigkeiten junger Menschen durch Ausbau der Zahl von Freiwilligenplätzen, Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten durch die Beseitigung von Hindernissen, Sensibilisierung für den Wert von Freiwilligentätigkeiten, Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten als wichtige Form der nichtformalen Bildung und Stärkung der grenzüberschreitenden Mobilität junger Menschen
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Bessere Anerkennung von Fähigkeiten durch Europass und Jugendpass
- - Anerkennung der Beiträge von Jugendorganisationen und nichtstrukturierten Formen der Freiwilligentätigkeit
- - Nachdenken darüber, wie die Rechte von Freiwilligen besser geschützt und die Qualität von Freiwilligentätigkeiten sichergestellt werden können; Einbeziehung junger Menschen und deren Organisationen anlässlich eines möglichen Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit (2011)
- - Entwicklung nationaler Ansätze für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger
- - Entwicklung nationaler Ansätze für die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen durch Freiwilligentätigkeiten
Aktionsbereich 8 - Jugend und die Welt
Die jungen Europäerinnen und Europäer sind angesichts globaler Herausforderungen wie der Verletzung von Grundrechten, wirtschaftlicher Unterschiede und Umweltproblemen äußerst besorgt. Sie wollen dem Rest der Welt ihre Solidarität zeigen, indem sie Diskriminierungen bekämpfen, anderen helfen und die Umwelt schützen.
- Ziel
Einbeziehung der Jugend in die globale Politik auf allen Ebenen (lokal, national und international) im Rahmen existierender Jugendnetze und Instrumente (z. B. strukturierter Dialog) und Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und den Millenium-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen
- Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Unterstützung "grüner" Verbrauchs- und Produktionsmuster bei jungen Menschen (z. B. Recycling, Energieeinsparungen, Hybridfahrzeuge usw.)
- - Förderung unternehmerischer Initiative und Freiwilligentätigkeit in Regionen außerhalb Europas
- - Unterstützung der Entwicklung der Jugendarbeit in anderen Kontinenten
- - Sensibilisierung junger Menschen für Grundrechte und Entwicklungsfragen weltweit
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
Unter Jugendarbeit21 versteht man die außerschulische Erziehung durch professionelle oder freiwillige "Jugendarbeiter" innerhalb von Jugendorganisationen, Stadtverwaltungen, Jugendzentren, Kirchen usw., die zur Entwicklung junger Menschen beiträgt. Zusammen mit Familien und anderen Fachleuten kann die Jugendarbeit helfen, mit Arbeitslosigkeit, Schulversagen und sozialer Ausgrenzung fertigzuwerden und Freizeitmöglichkeiten anzubieten. Sie kann darüber hinaus Fähigkeiten vermitteln und den Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter erleichtern. Die Jugendarbeit ist zwar keine formale Bildung, muss jedoch professioneller gestaltet werden. Die Jugendarbeit leistet einen Beitrag zu allen Aktionsbereichen und deren Zielen.
- Ziel
Die Jugendarbeit sollte unterstützt, für ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag anerkannt und professioneller gestaltet werden.
Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
- - Ausstattung der Jugendarbeiter mit professionellen Fähigkeiten und Förderung ihrer Validierung durch geeignete europäische Instrumente (Europass, EQR, ECVET)
- - Förderung der Jugendarbeit durch die Strukturfonds (u. a.)
- - Entwicklung der Mobilität von Jugendarbeitern gemäß dem EG-Vertrag
- - Entwicklung innovativer Dienste, Konzepte und Verfahren der Jugendarbeit
Die Kommission wird ihre Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Jugendarbeit fortführen.
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
Aufgrund der Vielzahl von Bereichen, die die Jugend betreffen, ist ein bereichsübergreifender politischer Ansatz auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich. Ohne wirksame Koordinierung mit anderen Bereichen kann die Jugendpolitik keine Fortschritte erzielen. Umgekehrt kann aber auch die Jugendpolitik dazu beitragen, Ergebnisse in Bereichen wie Kinder- und Familienpolitik, Bildung, Chancengleichheit von Frauen und Männern, Beschäftigung, Wohnungswesen und Gesundheitsversorgung zu erzielen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Einführung eines bereichsübergreifenden Ansatzes auf nationaler Ebene in Erwägung ziehen. Eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit sollte auch mit lokalen und regionalen Akteuren aufgebaut werden, die für die Umsetzung von Strategien für die Jugend von entscheidender Bedeutung sind. Der Rat könnte eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ratsformationen ins Auge fassen, und die Kommission wird ihre interne Koordinierung durch dienststellenübergreifende
Arbeitsgruppen stärken. Es muss darauf geachtet werden, dass bestehende Mechanismen nicht einfach dupliziert werden. Ferner sind eine bessere Wissensgrundlage und eine wirksame Verbreitung bewährter Verfahren erforderlich.
5.2. Dialog mit der Jugend
In Rahmen des strukturierten Dialogs kann die Umsetzung der Strategie überwacht und gemeinsam über die Prioritäten nachgedacht werden. Die Mitgliedstaaten sind im Rahmen ihrer nationalen Jugendpolitik aufgerufen, einen fortlaufenden und regelmäßigen Dialog mit jungen Menschen zu organisieren. Wenn sich die Vertretungen der Kommission daran beteiligen, könnte dieser Dialog auch EU-Themen umfassen.
2010 wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten und des Europäischen Jugendforums eingerichtet, um den strukturierten Dialog zu überprüfen (Einbeziehung lokaler, regionaler, nationaler Jugendräte, Beteiligung nichtorganisierter junger Menschen, Rolle von EU-Veranstaltungen, Followup usw.). Die Sozialpartner und die neuen Akteure der Jugendpolitik (wie Wirtschaft, Stiftungen, gemeinnützige Vereinigungen und Jugendmedien) werden gegebenenfalls einbezogen.
Für jedes Jahr wird ein strukturierter Dialog mit jungen Menschen vorgeschlagen. Die Themen für den nächsten Zeitraum werden mit den Teilnehmern des Dialogs vereinbart und könnten wie folgt lauten:
- - Beschäftigung der Jugend (2010)
- - Jugend und die Welt (2011)
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
Es werden zwei Arten von Peer-Lernverfahren zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen: "Hochrangige Seminare", wenn es um politische Zusammenarbeit geht, "Cluster", wenn technische Fachkenntnisse im Vordergrund stehen. In dieses Peer-Lernen sollten auch die Akteure einbezogen werden.
Vorschläge für die nächste Zeit:
- - Hochrangiges Seminar zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit (2010)
- - Cluster zur Jugendarbeit (2011)
- - Hochrangiges Seminar zu Freiwilligendiensten von jungen Menschen (2011)
- - Cluster zur Jugendgesundheit (2012)
- - Hochrangiges Seminar über Kreativität (2012)
5.4. Durchführung
Die Mitgliedstaaten sind die treibende Kraft bei der Durchführung dieser Strategie. Der bereichsübergreifende Ansatz sowie die Stärkung des Instruments der OMK dürften sehr hilfreich sein. Auf nationaler Ebene sollten Auftaktsitzungen mit den Akteuren und anderen Ministerien über die Prioritäten veranstaltet werden. Auch die regionalen und lokalen
Behörden sollten einbezogen werden. Wichtige Punkte sind die Koordinierung und die Beteiligung einschlägiger Akteure während des gesamten Politikzyklus.
Sitzungen der für Jugend zuständigen Generaldirektoren sollten bei der Umsetzung des neuen Kooperationsrahmens eine Schlüsselrolle spielen.
5.5. Evidenzbasierte Politik
Fundierte Sachkenntnis ist eine Voraussetzung für eine schlüssige Politik. Die derzeitigen Instrumente (z. B. Eurostat-Daten, nationale Berichte, European Knowledge Centre for Youth Policy (EKCYP), EU-Forschungsrahmenprogramm) sind ein erster Schritt, ebenso der alle drei Jahre veröffentlichte Bericht über die Jugend in Europa. Darüber hinaus besteht Bedarf, Forschungsergebnisse gemeinsam zu nutzen und die Wissenschaftler europaweit zu vernetzen. Die Kommission schlägt Folgendes vor:
- - Konsolidierung des EKCYP durch Vervollständigung der Länderprofile
- - Überprüfung bestehender Trends für die Prioritäten durch Eurydice
- - Entwurf einer Übersichtstafel der vorhandenen Indikatoren und Benchmarks für Jugend in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Integration und Gesundheit
- - Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die mögliche "Deskriptoren" (einfache Indikatoren) für die Prioritäten Partizipation, Freiwilligendienst, Kreativität und Jugend und die Welt diskutiert, sowie für die sogenannten "NEET"-Jugendlichen ("not in education, employment or training" )
- - Vergabe von Studien über
- - "Baby Bonds" - Einsatz von Treuhandmitteln, um die spätere Selbständigkeit der Jugend zu unterstützen (2010)
- - Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Jugendarbeit (2011)
- - E-Beteiligung ("e-Participation") der Jugend und Informationsgesellschaft (2012)
- - Regelmäßige Durchführung von Eurobarometer-Umfragen
- - Förderung des Einsatzes des EU-Forschungsrahmenprogramms für Jugendforschung und Folgemaßnahmen
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
Alle drei Jahre soll ein gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission zur Umsetzung der oben genannten Prioritäten vorgelegt werden. Dieser Bericht würde sich auf vergleichbare Berichte der Mitgliedstaaten stützen und ergänzt werden durch "Jugend in Zahlen", einen zusammen mit den Mitgliedstaaten und Jugendorganisationen erstellten EU-weiten Überblick über die Situation junger Menschen. Die Kommission empfiehlt die Veröffentlichung nationaler Berichte.
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
Das Programm "Jugend in Aktion" unterstützt die Jugendpolitik und deren Prioritäten, insbesondere die grenzüberschreitende Mobilität, Freiwilligendienste, Partizipation, Jugendarbeit und politische Zusammenarbeit (z. B. Peer-Lernen, strukturierter Dialog, Studien, Eurobarometer-Umfragen und Wissenswerkzeuge). Andere Programme und Mittel bieten ebenfalls zahlreiche Gelegenheiten für die Jugend und sollten besser bekannt gemacht werden: die Programme "Kultur" und "Lebenslanges Lernen", "Progress", "Media", "Erasmus für Jungunternehmer", "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" sowie die Strukturfonds.
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Das Europäische Parlament leistet einen regelmäßigen Beitrag zur Jugendpolitik. Die Kommission ersucht das Parlament, zu dieser Mitteilung Stellung zu nehmen, und beabsichtigt, das Parlament regelmäßig über deren Umsetzung zu unterrichten. Die Kommission plant außerdem, mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen in deren Zuständigkeitsbereichen zusammenzuarbeiten.
Die Kommission wird auch weiter mit dem Europarat in Bereichen von gemeinsamem Interesse (wie Jugendbeteiligung, Jugendarbeit und bessere Kenntnis der Jugend) kooperieren.
- 1 "Jugend" umfasst Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 30 Jahren. Für statistische Zwecke wurde in der Mitteilung nicht immer diese Altersspanne zugrunde gelegt.
- 2 KOM (2008) 412.
- 3 Quelle: Eurostat.
- 4 KOM (2009) 34.
- 5 Siehe beigefügte Folgenabschätzung und Konsultationsberichte.
- 6 KOM (2001) 681.
- 7 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, März 2005 (7619/05).
- 8 KOM (2007) 498.
- 9 Europäischer Jugendbericht 2009.
- 10 KOM (2008) 425.
- 11 Programme wie Erasmus und "Jugend in Aktion".
- 12 KOM (2008) 865.
- 13 KOM (2008) 868.
- 14 Validierung durch Instrumente wie Europass, EQR und ECVET; Anerkennung durch die Richtlinie 2005/36/EG.
- 15 2008/C 319.
- 16 KOM (2007) 391.
- 17 Empfohlene Maßnahmen zur Unterstützung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität, 2008.
- 18 KOM (2008) 418, KOM (2005) 706.
- 19 KOM (2006) 367.
- 20 2008/C 319.
- 21 Dies ist der üblicherweise verwendete Begriff für die Arbeit mit jungen Menschen - "sozialpädagogische Betreuer" ist der Legalbegriff für "Jugendarbeiter", der in Artikel 149 Absatz 2 EG-Vertrag verwendet wird.