Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen - Ausbaubremsen lösen
- 1. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass der Zubau der Windenergie in Deutschland eingebrochen ist. Auch der Zubau anderer Formen der Erneuerbaren Energien geht zu langsam. Deutschland droht dadurch die vereinbarten Ausbauziele für Erneuerbare Energien und die notwendigen klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Weiter werden dadurch die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Atomkraft- und Kohlekraftnutzung gefährdet.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien wiederzubeleben. Ziel ist es, so schnell wie möglich auf den Pfad zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels in 2030 zurückzukehren. Es gilt, den bereits eingetretenen Arbeitsplatzabbau, insbesondere im Windkraftanlagenbau, zu stoppen, durch den zukunftsfähige Industriearbeitsplätze ebenso wie Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren gehen. Hierfür ist es erforderlich, verlässliche Rahmenbedingungen für Projektierer, Kapitalgeber und Betreiber zu schaffen. Die bestehende Verunsicherung der Branche, die in einem zunehmenden Planungs- und Investitionsattentismus resultiert, gilt es zu beenden.
- 3. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung:
- a) im Dialog mit den Ländern Maßnahmen zur Beschleunigung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu ergreifen;
- b) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Windkraftausbau auch südlich der Mainlinie gemäß den Annahmen des Netzentwicklungsplans sicherzustellen;
- c) die Abschaffung des Netzausbaugebietes zu beschließen;
- d) Maßnahmen zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik, insbesondere die Aufhebung des 52 GW-Deckels, und Vereinfachungen bei Eigen- und Mieterstrom zu ergreifen;
- e) das Ausbauziel für die Windenergieleistung auf See bis 2030 anzuheben und dies zwecks frühzeitiger Planung der notwendigen Netzinfrastrukturen zeitnah umzusetzen;
- f) Perspektiven für den Betrieb bestehender Anlagen zur Erzeugung von residuallastfähigem Biogas zu erarbeiten und die Rolle von Biogasanlagen im zukünftigen Energiemix zu klären.