Der Bayerische Ministerpräsident München, 16. September 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sowie der Landesregierungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern die bisherige Praxis zur Vergabe von Frequenzen im Wege der Versteigerung einer grundsätzlichen, ergebnisoffenen Überprüfung zu unterziehen. Begleitet von einer neutralen Expertise sollten dabei alternative Vergabemodelle unter der Maßgabe bewertet werden, eine marktorientierte und wettbewerbskonforme Lösung zu finden, die zu einer spürbaren Verbesserung der Mobilfunkversorgung führt.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ausgehend von den Untersuchungsergebnissen erforderlichenfalls Änderungen am Telekommunikationsgesetz vorzuschlagen.
Begründung:
Die Mobilfunkversorgung in Deutschland sowohl mit Sprach- als auch mit Datenkommunikation ist nach Einschätzung vieler Experten und der Politik nicht auf einem zufriedenstellenden, den heutigen Kommunikationsbedürfnissen entsprechenden Niveau. Das Instrument der Versorgungsauflagen, die im Rahmen der bisher üblichen Frequenzversteigerungen auferlegt wurden, muss stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren und kann daher nicht alleine das Ziel einer leistungsfähigen modernen Mobilfunkinfrastruktur erreichen. Deshalb und angesichts der Erfahrungen mit der vergangenen Frequenzversteigerung sind in jüngster Zeit grundsätzliche Fragestellungen in Bezug auf die bisherige Vergabepraxis von Frequenzen in Deutschland aufgeworfen worden. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob andere oder angepasste Verfahren zu einer besseren Mobilfunkversorgung beitragen können. Der Bund sollte daher die Zeit bis zur nächsten Frequenzvergabe nutzen, um gemeinsam mit den Ländern die bisherige Vergabepraxis auf den Prüfstand zu stellen.
Im Rahmen einer ergebnisoffenen Analyse mit Unterstützung durch externe Experten muss insbesondere ein Vergleich zu Staaten mit einer besseren Mobilfunkdurchdringung angestrebt werden. Gegenstand der Untersuchung sollte jedenfalls das Vergabemodell einer "negativen Auktion" (als ein- oder zweiteiliges Verfahren) sein. Ferner ist das Konzept einer kostenfreien Überlassung von Frequenzen bei gleichzeitiger Abgabe von Versorgungszusagen zu bewerten.